Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 310

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 310 (NJ DDR 1986, S. 310); 310 Neue Justiz 8/86 Menschen rech tsf ragen in der UNO 1985/86 Dr. RUDOLF FRAMBACH und Dr. HANS GRUBER, Berlin Im Verlauf der 40. Tagung der UN-Vollversammlung 1985/86 und der 42. Tagung der UN-Menschenrechtskommission (3. Februar bis 14. März 1986)* 1 1 bestätigte sich erneut, daß die ideologische Auseinandersetzung zwischen den Kräften des Friedens, der Abrüstung und Entspannung, die sich für eine Politik des Dialogs und eine Koalition der Vernunft ein-setzen, und den Vertretern der Hochrüstung und Konfrontation gerade bei der Behandlung von Menschenrechtsfragen mit unverminderter Schärfe geführt wird. Angesichts dieser Situation ist es um so erfreulicher, daß es den sozialistischen Staaten auf beiden Tagungen gelungen ist, eine Reihe von Resolutionen einzubringen, die Grundfragen der Menschenrechtsverwirklichung und der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet betreffen sowie die Aufmerksamkeit auf die Bekämpfung massenhafter Menschenrechtsverletzungen des Imperialismus lenken. Vom aktiven Wirken der sozialistischen Staaten zeugt die Tatsache, daß sie von den im 3. Komitee der UN-Vollver-sammlung angenommenen 70 Resolutionen und 3 Entscheidungen 15 Resolutionen und eine Entscheidung initiiert haben. Diese Resolutionen betreffen das Recht auf Leben (UdSSR), die Unteilbarkeit und wechselseitige Abhängigkeit der Menschenrechte (DDR), die alternativen Mittel und Möglichkeiten der Menschenrechtsförderung (Kuba), die Verwirklichung der Deklaration über die Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Interesse des Friedens und zum Wohle der Menschheit von 1975 (Belorussische SSR), die nationalen Erfahrungen bei der Erreichung ökonomischen und sozialen Fortschritts (Mongolische VR), die Rechte der Jugend auf Arbeit und Bildung (CSSR), die Rolle der Frau in der Gesellschaft (VR Bulgarien), Maßnahmen gegen den Neofaschismus (DDR) u. a. m. Grundlegende Bedeutung des Friedens für die Gewährleistung der Menschenrechte Angesichts der von den reaktionärsten Kräften des Imperialismus betriebenen Politik der Konfrontation und des Stre-bens nach militärischer Überlegenheit sowie des damit einhergehenden Sozialabbaus und der Ausplünderung von Entwicklungsländern wird der untrennbare Zusammenhang zwischen Frieden, Abrüstungsmaßnahmen, Gewährleistung von Menschenrechten und Entwicklung deutlicher als früher in Resolutionsentwürfen artikuliert. 1. Traditionell wurden von der UN-Vollversammlung und der Menschenrechtskommission auf Vorschlag der UdSSR bzw. der Belorussischen SSR wieder mehrere Resolutionen verabschiedet, die das Recht auf Leben expressis verbis verankern, sich gegen die nukleare Bedrohung und das Wettrüsten wenden, jegliche Kriegspropaganda verbieten und sich für die ausschließliche Nutzung wissenschaftlich-technischer Errungenschaften für friedliche Zwecke, im Interesse der Menschen aussprechen. In einer Zeit, die durch eine „stürmische Entwicklung der Produktivkräfte“ sowie dadurch gekennzeichnet ist, daß „niemals zuvor Waffen von solcher Zerstörungskraft hervorgebracht und angehäuft (wurden) wie heute“2, gewinnt der Tagesordnungspunkt, der dem Zusammenhang von Menschenrechten und wissenschaftlich-techndschen Entwicklungen gewidmet ist, noch an Bedeutung für die internationale Zusammenarbeit zur Förderung und zum Schutze der Menschenrechte. Auf einen Antrag von Entwicklungsländern wurde in der Resolution 1986/29 der UN-Menschenrechtskommission ausdrücklich der Zusammenhang zwischen Abrüstung, Frieden und Nutzung der dadurch freiwerdenden Ressourcen für die soziale und ökonomische Entwicklung hervorgehoben. Darin kommt die gewachsene Erkenntnis gerade dieser Staatengruppe von der Notwendigkeit eines stärkeren Engagements im Friedenskampf zum Ausdruck. Der Unterkommission zur Verhinderung der Diskriminie- rung und zum Schutz der Minderheiten wurde durch Resolution 1986/11 der UN-Menschenrechtskommission die Anfertigung einer Studie über die Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Interesse der Sicherung der Rechte auf Arbeit und Entwicklung übertragen. Diese Aufgabe, deren außerordentliche Priorität betont wurde, ist für die Gewährleistung der Menschenrechte von zentraler Bedeutung. 2. Aus der Entstehungsgeschichte der UNO ergibt sich, daß Friedenskampf und Kampf gegen Faschismus eine Einheit bilden. Dementsprechend legte die DDR der UN-Vollversammlung und der UN-Menschenrechtskommission wiederum Resolutionsentwürfe vor, die dem Kampf gegen Faschismus und Neonazismus gelten. Der 40. Jahrestag des Sieges über den Faschismus und der 40. Jahrestag der Gründung der UNO, auf die in den Texten ausdrücklich Bezug genommen wurde, waren ein aktueller Anlaß, den Zusammenhang von Friedens- und Abrüstungsengagement und Unduldsamkeit gegenüber jeglichen Äußerungsformen des Faschismus zu unterstreichen. Die Resolution 40/148 der UN-Vollversammlung wurde mit 121 Stimmen gegen 2 Stimmen (USA, Israel) bei 27 Stimmenthaltungen angenommen. Dieses Abstimmungsergebnis belegt, daß sich heute die meisten Staaten, darunter auch viele kapitalistische Länder, der Gefahr des Wiederauflebens des Faschismus durchaus bewußt sind und die Notwendigkeit anerkennen, dringende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Man darf allerdings nicht übersehen, daß die reaktionärsten Kräfte des Imperialismus, denen die Behandlung dieser Problematik nicht in ihr Konzept paßt, mit Hilfe der sog. Totalitarismus-Doktrin in böswilliger, die Konfrontation anheizender Absicht versuchen, Faschismus und Kommunismus auf eine Stufe zu stellen. Kampf gegen massenhafte und systematische Menschenrechtsverletzungen des Imperialismus Den Schwerpunkt beider Tagungen bildeten wiederum die auf das Konto des Imperialismus gehenden massenhaften Menschenrechtsverletzungen. Sie stellen eine Friedensgefährdung dar und beeinträchtigen ganze Völker in der Ausübung ihrer Menschenrechte. 1. Breitesten Raum nahm der Kampf für die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker, der Kampf gegen Rassismus, Rassendiskriminierung und insbesondere gegen die Apartheid-Politik Südafrikas ein. Sozialistische und nichtpaktgebundene Staaten verurteilten gemeinsam in einer Vielzahlvon Resolutionen die DDR unterstützte die meisten als Koautor das Apartheid-Regime, insbesondere die Eskalation des Terrors nach der Verhängung des Ausnahmezustandes in Südafrika. Sie bekräftigten die Überzeugung, daß Apartheid als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, als Bedrohung des Friedens und der internationalen Sicherheit angesehen werden muß. Zugleich lehnten sie die von gewissen Staaten betriebene Politik der Kollaboration mit dem Apartheid-Regime ab und verlangten die Verhängung bindender Sanktionen nach Kapitel VII der UN-Charta (Maßnahmen bei Bedrohung des Friedens, bei Friedensbrüchen und Angriffshandlungen). Bedeutsam in diesem Zusammenhang sind vor allem die von Nigeria unterbreitete Resolution 40/64 A der Vollversammlung, in der umfassende Sanktionen gegen das südafrikanische Rassistenregime beschlossen wurden, und die Resolution 40/64 C, die auf die Einberufung einer Weltkon-ferenz für Sanktionen gegen Südafrika gerichtet ist. Mit der Annahme der inzwischen von der DDR Unterzeichneten 1 Zur Behandlung von Menschenrechtsfragen ln der UNO ln den zurückliegenden Jahren vgl. R. Frambach/H. Gruber ln NJ 1979, Heft 9, S. 395 ff.; NJ 1980, Heft 11, S. 490 ff.; NJ 1981, Heft 6, S. 249 ff.; NJ 1982, Heft 8, S. 343 ff.; NJ 1983, Heft 11, S. 433 f.; NJ 1984, Heft 7, S. 254 ff.; NJ 1985, Heft 9, S. 365 f. 2 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 12.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 310 (NJ DDR 1986, S. 310) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 310 (NJ DDR 1986, S. 310)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft; ihre Bedeutung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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