Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1986, Seite 23

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Seite 23 (NJ DDR 1986, S. 23); Neue Justiz 1/86 23 Neue Rechtsvorschriften Rechnungsführung und Statistik als Informations-, Leitungs- und Kontrollinstrumente der Volkswirtschaft Dt. ERNST WITTKOPF, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Am 11. Juli 1985 wurde eine neue VO über Rechnungsführung und Statistik (GBl. I Nr. 23 S. 261) und am 6. August 1985 eine neue AO über die Ordnungsmäßigkeit und den Datenschutz in Rechnungsführung und Statistik (GBl. I Nr. 23 S. 267) erlassen. Beide Normenkomplexe traten am 1. Januar 1986 in Kraft1 und lösten die bis dahin geltenden gesetzlichen Bestimmungen des gleichen Regelungsgegenstands ab.1 2 3 Zur Notwendigkeit der Neuregelung von Rechnungsführung und Statistik Die Neuregelung erwies sich in mehrfacher Hinsicht als notwendig : Erstens galt es, der bisherigen und auch der sich abzeichnenden künftigen Entwicklung in unserer Volkswirtschaft, ihrer Dynamik und ihren Strukturprozessen, den leitungsmäßigen Anforderungen an die Information unter den Bedingungen stetigen Anwachsens materieller und finanzieller Mittel und forcierter Intensivierung des Reproduktionsprozesses, der Bildung neuer Struktureinheiten (Kombinate) und der Herausbildung neuer Leitungslinien, dem verstärkten Einsatz moderner Datenerfassungs- und Datenverarbeitungs mittel' Rechnung zu tragen und auch zwischenzeitlich vorgenommene Neufassungen von Bezugsnormen (z. B. AGB) zu berücksichtigen. Zweitens bot die Neuregelung die Möglichkeit, die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse zur Wirksamkeit der bisherigen Regelungen auszuwerten, unerläßliche Grundlagen von Rechnungsführung und Statistik auszubauen, Notwendiges und Bewährtes gesetzgeberisch zu bestätigen und zu vervollkommnen, nicht wirksam gewordene Einzelregelungen aufzugeben oder nicht in bisheriger Form aufrechtzuerhalten bzw. an ihre Stelle neue Einzelregelungen zu setzen. Drittens kam es auch in Auswertung kriminologischer Untersuchungen darauf an, die dem gesetzlich geregelten System von Rechnungsführung und Statistik seit jeher gestellte Aufgabe, dem sicheren Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft zu dienen, durch eine Reihe von Regelungen rechtlich wirksamer auszugestalten. Mit dieser Zielsetzung wurde die vorrangig wirtschaftsleitende, wirtschaftsorganisatorische und wirtschaftskontrollierende Funktion von Rechnungsführung und Statistik durch Neuaufnahme, Konkretisierung und Präzisierung von Einzelregelungen noch enger mit der Schutz- und Sicherungsfunktion verbunden. Die Anforderungen an die auf die Kontrolle und den Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft ausgerichteten und stets auch integrale Bestandteile der Leitungstätigkeit bildenden Führungsaufgaben werden erhöht (§ 3 Abs. 1, 2. Stabstrich)2 Ist es schon allein unter dem dritten Aspekt für jeden Juristen nach dem ihm im Beschluß über die Verbesserung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft vom 13. Juni 1974 (GBl. I Nr. 32 S. 313) erteilten Auftrag ein dringendes Erfordernis, sich eingehend mit den obengenannten Neuregelungen vertraut zu machen, so wäre es doch verfehlt, sie ausschließlich unter diesem Blickwinkel zu studieren und sich dabei auf jene Einzelregelungen zu beschränken, die augenscheinlich für den Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft oder gar nur für die Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten eine dominierende Rolle spielen. Das tiefere Verständnis für die Bedeutung der Einzelregelungen erwächst erst aus der Kenntnis des gesamten Normenkomplexes, seines komplexen Regelungsgegenstands und seines Regelungsziels sowie aus der Einordnung dieser Normen in die volkswirtschaftliche Aufgabenstellung, aus der das Regelungsziel und der Regelungsgegenstand abgeleitet sind. Verwirklichung von Leitungs- und Kontrollaufgaben in der neuen Etappe der ökonomischen Strategie Rechnungsführung und Statistik als eines der wichtigsten Informations-, Leitungs- und Kontrollinstrumentarien der Wirtschaft sind insbesondere in ihren analytisch aufbereiteten und mit Schlußfolgerungen und Entscheidungsvarianten versehenen Bestandteilen unerläßliche Voraussetzungen aller kurz-, mittel- und langfristigen, aller operativen und strategischen Entscheidungen (vgl. vor allem § 3 Abs. 3).4 Die zahlenmäßigen Informationen aus Rechnungsführung und Statistik bilden die Grundlage für die konsequente, auf höchste wirtschaftliche Effektivität zielende Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung, für die Führung des sozialistischen Wettbewerbs und der Haushaltsbücher2 6 sowie für die Rechenschaftslegung der Wirtschaftseinheiten vor den übergeordneten Organen und vor ihren Werktätigen.® Daher ist es auch ein dringendes Gebot, die Funktionstüchtigkeit von Rechnungsführung und Statistik als Ganzes und in den einzelnen Bestandteilen ständig entsprechend den steigenden leitungsmäßigen Anforderungen zu sichern. Die innere Dynamik unserer Volkswirtschaft und die wachsenden Ansprüche des Binnenmarktes und des mitunter sprunghaft wechselnden Bedarfs der Außenmärkte erfordern vor allem, die höchstmögliche Aktualität der datenmäßigen Informationen (z. B. durch Verkürzung der Zeiten für die Datenerfassung, -Verarbeitung und -auswertung) zu erreichen und die Informationen mit Hilfe mathematisch-statistischer und anderer Methoden der Informationsgewinnung vorausschauend anzulegen (§ 3 Abs. 3). Nur so kann jene Flexibilität, Reaktions- und Anpassungsfähigkeit im Entscheidungsprozeß gewahrt werden, deren eine moderne sozialistische Planwirtschaft im Interesse hocheffektiver Leitung und Planung bedarf. Das gehört mit zu den Voraussetzungen, „um die hohe Dynamik der ökonomischen Entwicklung auch künftig zu gewährleisten, ja, sie gezielt zu beschleunigen“.7 Verantwortung der Leiter von Kombinaten und Betrieben sowie der Hauptbuchhalter Grundpfeiler der Funktionstüchtigkeit des Systems von Rechnungsführung und Statistik sind wie eh und je Zuverlässigkeit, Klarheit und Wahrheit der aus Rechnungsführung und Statistik gewonnenen Daten und der sichere Schutz der Datenträger sowie des gesamten Erfassungs-, Verarbeitungsund Auswertungsprozesses vor unzulässigen Eingriffen. Nur solche Daten erfüllen die dem System Rechnungsführung und Statistik zugedachte Funktion, die die wirtschaftlichen Erscheinungen, Zustände und Prozesse realitätsgetreu und exakt widerspiegeln. Es kommt daher auch nicht von ungefähr, daß mit der rechtlichen Neuregelung bereits in der allen nachfolgenden Anordnungen und Festlegungen zu Rechnungsführung und Statistik vorangestellten VO klare Verantwortungszuweisungen, klare Abgrenzungen der Rechte und Pflichtenkreise erfolgten (§§ 24, 26), bisher nur bestimmten Struktureinheiten der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zustehende Befugnisse auf einen größeren Kreis von Struktureinheiten 1 Vgl. die Gesetzgebungsübersicht für das m. Quartal 1985 in NJ 1985, Heft 11, S. 460 ff. Hier ist auch die AO über Rechnungsführung und Statistik in Betrieben und Kombinaten vom 6. August 1985 (GBl.-Sdr. Nr. 800/1) als spezielle Rechtsvorschrift zu der VO vom 11. Juli 1985 kurz erläutert. 2 Das sind die VO über Rechnungsführung und Statistik vom 20. Juni 1975 (GBl. I Nr. 31 S. 585) i. d. F. der 2. VO vom 10. Juli 1980 (GBl. X Nr. 22 S. 215) und der 3. VO vom 28. Januar 1982 (GBl. I Nr. 6 S. 125) sowie die AO über die Ordnungsmäßigkeit in Rechnungsführung und Statistik vom 31. Dezember 1975 (GBl. I 1976 Nr. 2 S. 21) i. d. F. der AO Nr. 2 vom 14. November 1979 (GBl. I Nr. 41 S. 392). 3 Alle im folgenden genannten Paragraphen ohne Hinweis auf die Quelle beziehen sich auf die VO über Rechnungsführung und Statistik vom 11. Juli 1985. 4 Vgl. E. Wittkopf, „Zu den Aufgaben der Leiter bei der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Volkswirtschaft aus der Sicht der Staatsanwaltschaft“, Wirtschaftsrecht 1978, Heft 4, S. 194 ff.; derselbe, „Wirtschaftliche Rechnungsführung wichtiges Instrument zur Verwirklichung der ökonomischen Strategie“, NJ 1983, Heft 2, S. 52 ff. 5 Vgl. E. Wittkopf in NJ 1983, Heft 2, S. 52. 6 Vgl. E. Wittkopf, „Jahresrechenschaftslegung ln der volkseigenen Wirtschaft“, NJ 1983, Heft 10, S. 404 ff. 7 Vgl. E. Honecker, „Zur Vorbereitung des XI. Parteitages der SED“, Aus der Rede auf der 10. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1985, S. 30.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 40. Jahrgang 1986, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Die Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1986 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 40. Jahrgang 1986 (NJ DDR 1986, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1986, S. 1-516).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von affen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicher.ungs- und Kon :rollkräf mi; dem Ziel, in den Besitz von Waffen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicherungs- und Kontrollkräfte mit dem Ziel in den Besitz von Prozeß-dokumenten, die dazu genutzt wurden, die Beweislage im Strafverfahren und ihre Bewertung durch die Justizorgane der zu analysieren und daraus entsprechende Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit entwickelt wurden. Die fördernden Faktoren sowie Ursachen und Bedingungen für Hemmnisse und Schwächen sind dabei herauszuarbeiten. Der Bericht ist in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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