Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 183

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 183 (NJ DDR 1985, S. 183); Neue Justiz 5/85 183 ratsgesetz Nr. 10, dessen Kernstück das Statut des Internationalen Militärtribunals von Nürnberg war, gegen 61 von über 200 ehemaligen Mitgliedern der Köpenicker SA wegen der von ihnen in der Woche ab 20. Juni 1933 an Hunderten von Antifaschisten Köpenicks verübten schwersten, oft zum Tode führenden Mißhandlungen erhoben. Am 5. Juni 1950 wurde die Hauptverhandlung durch den Vorsitzenden, den heutigen* Staatssekretär im Ministerium der Justiz Hans Ranke eröffnet. Die Anklage wurde von Max Berger und mir vertreten. Bereits am 19. Juli 1950 wurde das Urteil verkündet: für 15 Angeklagte die Todesstrafe, für 13 lebenslängliche und für die anderen Freiheitsstrafen von 5 bis 25 Jahre. Dieser Prozeß und die negativen Reaktionen der westdeutschen Justizbehörden auf unsere mit diesem Prozeß zusammenhängenden Strafverfolgungs- und Rechtshilfeersuchen bestimmten maßgeblich meine spätere berufliche Entwicklung und mein Engagement für die konsequente Verfolgung der Täter von Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen einschließlich derer, die in der schlimmen Zeit des Faschismus den Dolch des Mörders unter der Robe des Richters (bzw. des Staatsanwalts) verborgen hatten. Paul Siegel: Zu den wichtigsten Aufgaben der neuen Justizorgane gehörte die Verwirklichung der die Rechtspflege betreffenden Forderungen des Befehls Nr. 49 der SMAD vom 4. September 1945 und des Aufrufs der KPD vom 11. Juni 1945. Mit der alten Staatsmacht mußten auch deren Justizorgane beseitigt und eine Rechtspflege der Arbeiter und Bauern aufgebaut werden, die dazu beitrug, die alten Gesellschaftsverhältnisse und das bürgerliche Staats- und Rechtsbewußtsein zu überwinden. Aufgabe der Justizorgane war es, die sich entwickelnde antifaschistisch-demokratische Ordnung und ihren weiteren Aufbau zu sichern und zu schützen sowie die Kriegs- und Naziverbrecher zu bestrafen. Zu den weiteren Aufgaben gehörte der Kampf gegen Schieber und Spekulanten, der Schutz des Wirtschaftsaufbaus und des Volkseigentums sowie die Zurückdrängung der hohen allgemeinen Kriminalität. Gerhard Barth: Das wichtigste war zunächst in der Tat die Säuberung der Justizorgane von Angehörigen der NSDAP und die Gewinnung fachlich und politisch qualifizierter Kader für den Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Justiz, die dazu in der Lage war, erfolgreich in die Auseinandersetzung „Wer Wen“ durch Entlarvung und Verfolgung von Feinden, von Schiebern und Schmarotzern und ihrer Helfershelfer einzugreifen. Konsequent war auch allen Angriffen auf Lebensnotwendiges (wie Lebensmittel, Kohlen, Holz u. a.) entgegenzutreten, und es mußten die SMAD-Befehle, wie z. B. der für die Arbeits- und Lebensbedingiyigen der Werktätigen so wichtige Befehl 234, der Befehl 201 über die Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechern, Befehl 160 über die Bekämpfung von Spionage- und Diversionshandlungen strikt durchgesetzt werden. Käte Fröhbrodt: Auf dem Gebiet des Strafrechts waren seinerzeit Wirtschaftsdelikte, Diebstähle von Buntmetall und die Verschiebung von Wolle aus den Textilfabriken nach Westberlin Schwerpunkt. Die Verhandlungen führte ich z. T. vor erweiterter Öffentlichkeit durch, sie fanden immer starken Zuspruch durch die Bevölkerung. Großen Wert legte ich auf die Zusammenarbeit mit der Partei und auf die gesellschaftliche Tätigkeit, insbesondere auf die Öffentlichkeitsarbeit. Beim Wettbewerb des Ministeriums der Justiz auf diesem Gebiet im Jahre 1950 erhielt ich einen Preis für besondere Leistungen. Hans Heilborn: Was war damals eigentlich alles wichtig? Der Begriff „Schwerpunkt“ war noch nicht erfunden. Wir haben alles bearbeitet, was anfiel, was uns aus unserer Sicht wichtiger erschien, auch vorrangig. Einen Prioritätenkatalog in Gestalt heutiger Kampf-, Arbeits- oder Schwerpunktpläne gab es nicht, und wir waren, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, auf uns allein gestellt. Wichtig war, daß die Faschisten zur Rechenschaft gezogen wurden und daß alles getan wurde, was der Normalisierung des Lebens diente. Was jeder, dem der gesunde Menschenverstand nicht durch faschistische Parolen noch vernagelt war, für richtig hielt, war in Angriff zu nehmen, um aus der Misere von tatsächlichen und geistigen Trümmern, aus Hunger und Chaos herauszukommen. Persönliche Erlebnisse gab es auch, aber das waren eigentlich mehr Lehren als Erlebnisse. Daß es Menschen das Handwerk zu legen galt, die aus der Not des Volkes, dem Hunger, aus dem Mangel an Medikamenten mehr Reichtum scheffelten als vorher zu sog. „normalen Zeiten“, bestimmte sehr bald die Zielrichtung der Strafjustiz. Im Eifer unseres Aufbauwillens haben wir sicher auch einige Unüberlegtheiten begangen, vielleicht auch einige historisch sicher verzeihliche Staatssekretär Dr. Hans Ranke zum 80. Geburtstag Dr. Hans Ranke, Staatssekretär im Ministerium der Justiz, begeht am 17. Mai 1985 seinen 80. Geburtstag. Nach der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus war Hans Ranke Richter an verschiedenen Gerichten in Berlin, er war Direktor am Landgericht Berlin und Präsident des ehemaligen Kammergerichts. (Gerade in diesem Heft erinnert C. Foth daran, daß Hans Ranke den Vorsitz in der Verhandlung gegen die faschistischen Mörder der Köpenicker Blutwoche führte S. 183). Seit fast 30 Jahren übt Hans Ranke die verantwortungsvolle Funktion eines Stellvertretenden Ministers bzw. Staatssekretärs im Ministerium der Justiz aus. In all diesen Jahren hat sich Hans Ranke mit seinem ganzen Wissen und Können unermüdlich für die Verwirklichung der Rechtspolitik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung unseres Landes eingesetzt. Er hat mit großer Initiative und stets engagiertem Einsatz einen wertvollen Beitrag für die Herausbildung, Entwicklung und Festigung der sozialistischen Rechtsordnung geleistet. Dank und Anerkennung ist Hans Ranke aber auch für sein Wirken zu zollen, das er in staats- und rechtswissenschaftlichen Institutionen, in Gesetzgebungskommissionen und in Funktionen in änderen gesellschaftlichen Bereichen erbracht hat. Besonders hervorzuheben ist sein Einsatz bei der Erfüllung ihm speziell übertragener Aufgaben zur Klärung und Lösung internationaler Rechtsfragen und Rechtsbeziehungen sowie sein Streben, wissenschaftliche Erkenntnisse für die juristische Praxis nutzbar zu machen und auch damit zur Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung beizutragen. Verdienste erwarb sich Hans Ranke in hohem Maße dadurch, daß er unserer Rechtspraxis die Erkenntnisse der sozialistischen Rechtswissenschaft und die Erfahrungen der sowjetischen Justiz zugänglich machte und seinen eigenen reichen Wissens- und Erfahrungsschatz nachfolgenden Juristengenerationen und der Jugend vermittelte. Für sein langjähriges Wirken im Interesse unseres sozialistischen Staates und seiner Rechtsordnung wurde Hans Ranke mit hohen staatlichen Auszeichnungen geehrt. Er war einer der ersten Juristen, dem der Titel „Verdienter Jurist der Deutschen Demokratischen Republik“ verliehen worden ist. Wir wünschen unserem Genossen Hans Ranke zu seinem Ehrentag von ganzem Herzen noch viele Jahre bester Gesundheit und alles Gute im persönlichen Leben. Dummheiten gemacht, die zwar einen Beitrag zum Aufbauwerk leisten sollten, aber nicht den gewünschten Erfolg brachten. Wir haben sicherlich zu oft bei Hamsterern und kleinen Schwarzmarktgeschäften Händler und Käufer gleichermaßen bestraft und uns damit selbst den Faden abgeschnitten, der zu den großen Schiebern geführt hätte. Heute läßt sich das alles theoretisch darlegen. Seinerzeit galt es, recht schnell eine neue solide Ordnung zu schaffen, ohne Faschisten, ohne Schieber und Spekulanten, ohne Kriegsgewinnler, Rittergutsbesitzer und Demagogen; Verhältnisse, in denen der arbeitende Mensch durch ehrliche Arbeit Achtung erwarb und geachtet wurde. Diesen Forderungen der KPD und des Blocks der antifaschistisch-demokratischen Parteien stimmten wir alle aus vollem Herzen zu und versuchten, seine Leitlinien und Aufgabenstellungen so schnell und so gut wie möglich umzusetzen. Gottfried Hejhal: Mit einem der ersten Befehle der SMAD wurde die Anwendung nazistischer Gesetze verboten. Da ich damals mit der Leitung der Bücherei beauftragt war, wurde ich dazu bestimmt, das Strafgesetzbuch auf nazistische Bestimmungen zu überprüfen. Ich weiß zwar heute nicht mehr, ob ich beim Vergleich des Gesetzes, wie es vor 1933 bestand, mit dem 1945 vorhandenen immer die richtigen Bestimmungen als nazistisch erkannt habe. Daß aber Bestimmungen, die mit der „Globke-Gesetzgebung“ im Zusammenhang standen, nazistisch waren, war auch für mich schon damals erkennbar. Die beiden Richter verwandten anstandslos die von mir erarbeitete „Freitaler Fassung des gültigen Strafgesetzbuchs“ so lange, bis entsprechende neue Regelungen Vorlagen. In jener Zeit galt es, Spekulanten und Schiebern in Stadt und Land das Handwerk zu legen, das Eigentum der Bürger zu schützen und durch Eindämmung von Feld- und Forstdiebstählen eine ordnungsgemäße Einbringung der Ernte ermöglichen zu helfen. Von Händlern und Industriellen gehortete Waren wurden aufgespürt, und es waren neben der Bestrafung dieser Menschen Maßnahmen zu treffen, um diese dringend benötigten Dinge wie Kleiderstoffe, Schuhe, Lebens-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 183 (NJ DDR 1985, S. 183) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 183 (NJ DDR 1985, S. 183)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der zur Wahrung der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit. Ich habe zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen aller operativen Diensteinheiten und damit auch aller Kreisdienststellen. Sie sind also nicht nur unter dem Aspekt der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zu erfolgen. Die zeitweilige Unterbrechung und die Beendigung der Zusammenarbeit mit den. Eine zeitweilige Unterbrechung der Zusammenarbeit hat zu erfolgen, wenn das aus Gründen des Schutzes, der Konspiration und Sicherheit der und der anderen tschekistischen Kräftesowie der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt.

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