Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 171

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 171 (NJ DDR 1984, S. 171); Neue Justiz 5/84 171 kreisen sowie mit Mitgliedern ihrer Arbeitskollektive verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch machen, über derartige Entwürfe und Vorhaben zu informieren. Dabei können die Erfahrungen, Ideen und Vorschläge der Bürger besser für die Präzisierung und Konkretisierung solcher Dokumente genutzt werdem. Zugleich kann in diesen Gesprächen das Handeln der Bürger auf die bevorstehenden Aufgaben und auf Wege zu ihrer Lösung orientiert werden. Damit entwickelt sich ihr staatsbewußtes Denken und Handeln, ihr Blick wird über die unmittelbaren persönlichen Interessen hinaus auf weitergehende gesellschaftliche Zusammenhänge gelenkt, in die das persönliche Handeln einzuordnen ist und durch die es seinen gesellschaftlichen Stellenwert erhält. Das gilt natürlich vor allem für den kommunalpolitischen und betrieblichen Bereich, wo die Beziehungen zwischen Staat und Bürger am engsten und unmittelbarsten sind. Es gilt aber auch für zentrale Entscheidungen, für die Gesetze, für ihre Vorbereitung und Ausarbeitung. Beispielsweise hat es sich bei uns neben den großen öffentlichen Diskussionen von Gesetzentwürfen auch eingebürgert, daß bei Begründungen von Gesetzentwürfen in den Ausschüssen der Volkskammer die Vertreter des Ministerrates neben dem Ziel und dem Inhalt der Vorlage ausführlich und gründlich darstellen, auf welche Weise das Projekt zustande gekommen ist, mit wem es erarbeitet und beraten wurde, welche Erfahrungen der Praxis ihm zugrunde liegen, wie Ergebnisse der Wissenschaft ausgewertet wurden u. a. m. Der Verfassungsgrundsatz des Art. 65 Abs. 3, daß die Entwürfe grundlegender Gesetze vor ihrer Verabschiedung der Bevölkerung zur Erörterung zu unterbreiten sind, ist ständige Praxis unserer sozialistischen Demokratie In den vergangenen Jahren war es neben den Entwürfen des Arbeitsgesetzbuchs und des Zivilgesetzbuchs vor allem das neue Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte, das einer breiten und gründlichen öffentlichen Vorbereitung unterzogen wurde. Wenn man die bei der über mehrere Jahre währenden Vorbereitung dieses Gesetzes durchgeführten Analysen, Untersuchungen, Beratungen, die vom Ministerium der Justiz, vom Obersten Gericht, von anderen zentralen Staatsorganen, darunter auch vom Verfassung- und Rechtsausschuß der Volkskammer, und von den Gewerkschaften an Ort und Stelle in Kreisen, Städten und Gemeinden veranstaltet worden sind, die Auswertung der Berichterstattungen, die in Volksvertretungen stattgefunden haben, zusammennimmt, dann kann man wirklich sagen, daß in dieses Gesetz die sorgfältig ausgewerteten und abgewogenen Erfahrungen der gesellschaftlichen Gerichte aus der Mehrzahl aller Kreise unserer Republik eingeflossen sind. Damit wurde aber zugleich eine spürbare bewußtseinsbildende Arbeit geleistet, die dazu beitrug, auf dem Wege der Mobilisierung gesellschaftlicher Kräfte bei der Rechtsverwirklichung einen weiteren Schritt voran-zukommen. Die gewachsene Aktivität und Autorität der gesellschaftlichen Gerichte ist ein. bedeutender Faktor der Festigung des sozialistischen Staates. Die öffentliche Beratung von Gesetz- und Beschlußentwürfen, der für eine Entscheidung reifen oder heranreifenden Probleme, ist ebenso wie die qualifizierte und sachkundige Erörterung der rationellsten und effektivsten Wege zur Verwirklichung und Durchführung beschlossener Aufgaben eine bedeutsame und notwendige Erscheinungsweise der sozialistischen Demokratie. Hier liegt m. E. das wichtige und immer wieder neu zu erschließende Arbeitsfeld der Abgeordneten und der leitenden Mitarbeiter unserer staatlichen Organe Auch auf der Beratung mit den Vorsitzenden der Räte der Kreise wurde deutlich: Erfolge und gesellschaftliche Wirksamkeit der staatlichen Leitung werden vor allem dort erzielt, wo präzise, auf zuverlässigen Analysen beruhende und die notwendige, jeweils spezifische Komplexität der Problematik erfassende Arbeit der verantwortlichen staatlichen Lei tun gs organe mit der Aktivität und dem Ideenreichtum der Bürger auf rationelle Weise verbunden wird. Der politische und fachspezifische Sachverstand der Mitarbeiter des Staatsapparates muß mit dem Wissen, dem Sachverstand und vor allem mit dem reichen politischen und sozialen Erfahrungsschatz der Abgeordneten selbst und der anderen Werktätigen verbunden und vereinigt werden, wenn staatlichen Entscheidungen ein Höchstmaß an gesellschaftlicher, praxiisverändernder Wirksamkeit gesichert werden soll. Das beweisen die vielfältigen guten Erfahrungen der territorialen Rationalisierung, der Erschließung und komplexen Nutzung territorialer Reserven für die Entwicklung unserer volkswirtschaftlichen Leistungskraft Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bedürfen die Abgeordneten unserer Volksvertretungen zwar nicht der gleichen Masse an- Detailinformationen, über die die Mitarbeiter in den staatlichen Organen notwendig verfügen und verfügen müssen, aber sie bedürfen zumindest der gleichen Informationsqualität, aufbereiteter und aussagekräftiger Pro-blemdarstellungen und Lösungsvarianten, die sie mit ihrer eigenen Kenntnis der Probleme, der unmittelbaren Wirkungen voranigegangener Entscheidungen verbinden können. Diese Informationen erhalten die Abgeordneten von ihren Räten und deren Fachorganen als konzentrierte Zusammenstellung der Zahlen, Fakten und Erwägungen, die der jeweiligen Entscheidungsvorlage zugrunde liegen. Sind darüber hinaus weitere Auskünfte erforderlich, ist jeder Mitarbeiter des Staatsapparates verpflichtet, sie dem Abgeordneten zu geben. Was für den Abgeordneten gilt, ist in übertragenem Sinne auch für den Bürger wichtig, der an der Leitung staatlicher Angelegenheiten teilnehmen soll. Aber für ihn gilt gleichermaßen, daß er auch die Informationsquellen nutzen muß, die Gesellschaft und Staat ihm bieten. Ebensosehr, wie es die Pflicht der staatlichen Organe ist, die Bürger gründlich und umfassend manchmal auch schneller über die Probleme unserer gesellschaftlichen Entwicklung, die Fragen, die dabei zu lösen sind, zu informieren, ebensowenig kann sich jemand auf mangelnde Information berufen, wenn er die Möglichkeiten dieser Information nicht nutzt, wenn er sich nicht beteiligt an den Rechenschaftslegungen und den Beratungen mit den Abgeordneten unserer Volksvertretungen, mit den leitenden Mitarbeitern unserer Staats- und Wirtschaftsorgane oder in diesen Beratungen mit seiner eigenen Meinung, seinen Vorstellungen und Überlegungen hinter dem Berg hält. Die Praxis unserer sozialistischen Demokratie beweist es tausendfach: Überall dort, wo nicht über die Köpfe der Menschen hinweggeredet wird, wo man zeigt, wie es im praktischen Leben vorangeht, aber auch die Probleme und Schwierigkeiten auf den Tisch legt, konstruktive Vorstellungen ihrer Lösung entwickelt und mit den Bürgern berät, entsteht stets eine die Sache voranbringende Diskussion, eine fruchtbare Beratung, die nicht nur alle Beteiligten klüger macht, sondern rationellere Wege komplexer Problemlösungen erschließt und die Bereitschaft der Menschen zu aktivem Einsatz fördert Kehren wir zum Ausgangspunkt zurück: Die Stärke des sozialistischen Staates beruht in erster Linie darauf, daß er fest in den werktätigen Massen des Volkes verwurzelt ist, daß er die Staatsmacht der Arbeiter und Bauern selbst ist. Und die Festigung des sozialistischen Staates, das ist in erster Linie die Festigung seiner Verbindung mit den Massen, ihre zunehmende Einbeziehung in. seine entscheidungsvorbereitende Tätigkeit. Gerade hier entwickelt sich in besonderem Maße die Bereitschaft der Menschen, an der Durchführung der staatlichen Entscheidungen aktiv und engagiert teilzunehmen, sie zu ihrer eigenen Sache zu machen. Der sozialistische Staat ist auf Grund seines Klassencharakters, auf Grund der Tatsache, daß er das politische Machtinstrument der die Gesellschaft führenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten ist, von ganz anderer Festigkeit als jedes beliebige Staatswesen der Ausbeutergesellschaft Zum ersten Mal in der Geschichte brauchen die werktätigen Massen des Volkes ihre politischen und sozialen Grundinteressen nicht gegen den Staat geltend zu machen, sondern die Verwirklichung dieser Interessen ist selbst Staatspolitik. Der Staat hat keine anderen Ziele und die Staatspolitik keinen anderen Inhalt als die Verwirklichung der politischen, ökonomischen und sozial-kulturellen Interessen der Arbeiterklasse und des ganzen werktätigen Volkes. Das ist der eigentliche Umbruch, der sich mit der Errichtung der politischen Macht der Arbeiterklasse in der Staatsfrage vollzieht und weshalb die Frage der politischen Macht die Grundfrage, die alles entscheidende Frage, ist Dieser Um-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 171 (NJ DDR 1984, S. 171) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 171 (NJ DDR 1984, S. 171)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Inhaftiertenbewegung, Aufenthalt im Freien, Besucherverkehr., Postkontrolle Unterbringung Inhaftierter. Für den Inhaftierten ist zur Erfüllung des Zweckes der Untersuchungshaft und zur Gewährteistung der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit vor allem daraus, daß die offizielle staatliche Untersuchungsarbeit nur in dem vom Gesetz gegebenen Rahmen durchgeführt werden kann. Mit der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Federführung bei der wirksamen und einheitlichen Durchsetzung des Untersuchungshaftvolzuges im Staatssicherheit . In Wahrnehmung seiner Federführung hat er insbesondere zu gewährleisten: die ständige aktuelle Einschätzung der politisch-operativen Lage und der Persönlichkeit der Verhafteten ergeben,und auf dieser Grundlage die Kräfte, Mittel und Methoden zur Sicherung der jeweiligen Transporte Verhafteter festzulegen.

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