Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 488

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 488 (NJ DDR 1983, S. 488); 488 Neue Justiz 12/83 Öffentlichkeit in geeigneten Verfahren eine hohe erzieherische Wirkung für die Durchsetzung sozialistischer Lebensgewohnheiten und die konsequente Einhaltung des sozialistischen Rechts zu. Mit ihnen wird über den Konfliktfall hinaus konkret auf die Beseitigung der festgestellten Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen eingewirkt. Außerdem wird die Öffentlichkeit nachhaltiger dahin mobilisiert, alles zu tun, um Rechtsverletzungen gar nicht erst entstehen zu lassen und möglichen Ursachen entgegenzuwirken. Deshalb können solche Verhandlungen auch als allgemeine Vorbeugungsmaßnahmen der staatlichen Gerichte charakterisiert werden. Einigen sich die Prozeßparteien in der Verhandlung nicht, dann entscheiden die Gerichte rechtsverbindlich über den geltend gemachten Anspruch. Damit ist nach Rechtskraft der Entscheidung der Rechtskonflikt gelöst. Eine die Rechte und Pflichten der Prozeßbeteiligten beachtende, auf die schnelle Lösung des Konflikts gerichtete Verfahrensdurchführung, ein der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit entsprechendes Urteil sowie eine verständliche, überzeugende Urteilsbegründung sind wichtige Bedingungen dafür, daß die Entscheidung von den Prozeßbeteiligten anerkannt und ohne Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen freiwillig befolgt wird. Zugleich ist dies die Grundlage dafür, daß die Verfahrensauswertung vor einem geeigneten Personenkreis sowie die damit vermittelten Hinweise und Anregungen zur Einleitung vorbeugender Maßnahmen gegen Rechtsverletzungen in Betrieben und Wohngebieten führen. Um im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren auf die Beseitigung von Rechtsverletzungen und ihrer Ursachen und Bedingungen hinwirken zu könnend, stehen den staatlichen Gerichten Gerichtskritiken, Hinweise und Empfehlungen zur Verfügung (§19 GVG, §2 Abs. 4 ZPO). Die gesellschaftlichen Gerichte können Empfehlungen geben (§ 21 GGG, § 16JCKO, § 16 SchKO), und zwar auch im Ergebnis von Aussprachen außerhalb von Beratungen und unabhängig von einem Antrag auf Durchführung einer Beratung. Diese Mittel dienen insbesondere dazu, die Wahrnehmung der Verantwortung für die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die Leiter der Betriebe zu fördern und ihre Erziehungsarbeit sowie Leitungstätigkeit zur Verwirklichung des Rechts zu vervollkommnen. Sie tragen insofern allgemeinen konfliktvorbeugenden Charakter. Die Gerichte müssen die Gerichtskritik z. B. dann anwenden, wenn sie feststellen, daß Handels- oder Versorgungsbetriebe bzw. die VEBs GW/KWV ihre begründeten Ansprüche aus Verträgen nur schleppend realisieren oder gar die Verjährungsfristen nicht beachten (z. B. bei Energieleistungen) und dadurch dem sozialistischen Eigentum Schaden zufügen.11 Allgemeine Vorbeugungsmaßnahmen der Gerichte Allgemeine Maßnahmen der Gerichte zur Vorbeugung zivil-rechtlicher Vertragsverletzungen grenzen sich begrifflich von der Rechtsprechung und den Maßnahmen zur Beseitigung von Rechtsverletzungen und ihren Ursachen und Bedingungen i. S. des § 19 GVG und des § 21 GGG (Gerichtskritiken, Hinweise und Empfehlungen) in der Weise ab, daß sie nicht unmittelbar einen konkreten Zivilrechtskonflikt lösen und auch nicht direkt Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen beseitigen bzw. zurückdrängen helfen. Sie sind jedoch nach §3 GVG eine mit der Rechtsprechung verbundene Tätigkeit der Gerichte, die häufig von der Rechtsprechung ausgeht oder in sie einmündet. Dazu gehören Verfahrens- bzw. Urteilsauswertungen und die Erläuterung des sozialistischen Rechts vor solchen Bürgern, die für die Leitung von Versorgungsprozessen und die Wahrnehmung von Aufgaben für eine störungsfreie Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum, Konsumgütern und Dienstleistungen verantwortlich sind. Verfahrensauswertungen und die Erläuterung des sozialistischen Rechts sind bedeutsame Mittel der Rechtserziehung. Sie nehmen angesichts der Tatsache, daß die weitere Ausprägung sozialistischer Verhaltensweisen sowie die Vermittlung und Aneignung von Rechtskenntnissen eine Voraussetzung für verantwortungsbewußtes und rechtmäßiges Handeln ist, in der Arbeit der Gerichte einen hervorragenden Platz ein. In den vergangenen Jahren sind sie sowohl qualitativ als auch quantitativ zü wichtigen Mitteln der Rechtserziehung entwickelt worden. Bei der Vorbeugung von Zivilrechtsverletzungen spielen die Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte eine wichtige Rolle. Sie haben schon auf Grund ihrer Tätigkeit in Betrieben und Wohngebieten und ihrer Anzahl ein breites Wirkungsfeld und können viele Werktätige und Bürger in der Arbeits- und Freizeitsphäre erreichen. Auch sie sollten wie die Berufsrichter die Anstrengungen in ihrer konfliktvorbeugenden Arbeit erhöhen und den Werktätigen in den Produktions-, Handels- und Versorgungsbetrieben sowie den Bürgern in Wohngebieten wichtige Entscheidungen und Rechtsvorschriften erläutern, um auf diese Weise zivil-rechtlichen Vertragsverletzungen vorzubeugen. Eine allgemeine Maßnahme der Vorbeugung von Zivilrechtsverletzungen durch die Gerichte ist insbesondere auch die Analyse der gerichtlichen Praxis und die Verallgemeinerung der besten Erfahrungen. Das dient in erster Linie der Auswertung durch die für die Vorbeugung von Rechtsverletzungen verantwortlichen örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte (§§ 34 Abs. 1, 48 Abs. 1, 68 GöV) und kann, wenn die Informationen inhaltliche Aussagen enthalten, zu Schlußfolgerungen führen, die Zivilrechtsverletzungen wirksam entgegenwirken und auf die Beseitigung der Ursachen bereits bestehender Rechtsverletzungen Einfluß nehmen. Analysen der Gerichtspraxis schließen die Rechtsprechung und deren Leitung, Gerichtskritiken, Hinweise und Empfehlungen, Verfahren selbst (insbesondere Verhandlungen vor organisierter Öffentlichkeit), Verfahrens- und Urteilsauswertungen und die Erläuterung des sozialistischen Rechts ein. In einer Analyse der gerichtlichen Praxis über zivilrechtliche Vertragsverletzungen in den Versorgungsbeziehungen der Bürger muß deshalb vor allem die Wirksamkeit des sozialistischen Zivilrechts auf diesem Gebiet, der Stand der sozialistischen Gesetzlichkeit und des Staats- und Rechtsbewußtseins sowie im Rahmen der Möglichkeiten das Niveau der Leitungstätigkeit in den Handels- und Versorgungsbetrieben eingeschätzt werden. Im Mittelpunkt der Analyse müssen solche häufig vorkommenden bzw. gesellschaftlich bedeutsamen Vertragsverletzungen (einschließlich ihrer Ursachen und Bedingungen) stehen, die Maßnahmen zu ihrer Beseitigung erforderlich machen. Die Analyse der Gerichtspraxis und die Information der örtlichen Volksvertretungen stellt also kein bloßes Aneinanderreihen von Einzelfällen dar. In diesem Zusammenhang gewinnt auch die Berichterstattung der Richter vor den örtlichen Volksvertretungen an Bedeutung. Sie muß eine Bilanz der gerichtlichen Tätigkeit in qualitativer und quantitativer Hinsicht sein, damit die örtliche Volksvertretung daraus konkrete Schlüsse für die Gestaltung der gesellschaftlichen Beziehungen im Territorium ziehen und diese Schlußfolgerungen in die staatliche Leitungstätigkeit umsetzen kann. Als analytische Verarbeitung der gerichtlichen Praxis muß der Bericht die örtlichen Volksvertretungen auch auf die Gesamterscheinung wichtiger Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen im Territorium lenken. Dazu gehören insbesondere die Ursachen und Bedingungen zivilrechtlicher Vertragsverletzungen in den Versorgungsbeziehungen der Bürger, damit die örtlichen Volksvertretungen gemeinsam mit den zuständigen staatlichen Organen und Betrieben solchen Vertragsverletzungen wirkungsvoll Vorbeugen können. 1 2 3 4 1 Vgl. G. Bley/H. Grleger, „Möglichkeiten und Grundrichtungen der Vorbeugung zivilrechtlicher Vertragsverletzungen in den Versorgungsbeziehungen der Bürger“, Staat und Recht 1983, Heft 7, S. 544 ff. 2 Nach §S 13 Abs. 1, 14 GGG, § 50 Abs. 1 KKO, § 17 Abs. 1 SchKO sind die gesellschaftlichen Gerichte nur für einfache zivilrechtliche Streitigkeiten bei der Lösung von Miet-, Kauf- und Dienstleistungskonflikten zwischen Bürgern zuständig (z. B. für Streitigkeiten aus dem Gebrauchtwarenkauf zwischen Bürgern). Eine Ausnahme davon bilden solche Streitigkeiten, die sich aus einem mit dem Arbeitsrechtsverhältnis verbundenen Mietverhältnis (Werkwohnung) zwischen Betrieb und Betriebsangehörigen ergeben (vgl. g 13 Abs. 1 GGG, §§ 18 Abs. 3 und 50 Abs. 1 KKO). 3 Vgl. G. Bley/H. Grieger, a. a. O., S. 551 f. 4 Daran wird deutlich, daß sich die Subjekte der Vorbeugung nicht ausschließlich bestimmten Ebenen zuordnen lassen, wie natürlich auch die einzelnen Ebenen nicht beziehungslos voneinander existieren. Fortsetzung auf S. 492;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 488 (NJ DDR 1983, S. 488) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 488 (NJ DDR 1983, S. 488)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die mit ihr verbündeten sozialistischen Staaten im Jahre unter Berücksichtigung der neuen Lagebedingungen seine Bemühungen im erheblichen Maße darauf konzentriert hat, Bürger der zum Verlassen ihres Landes auf der Basis der erzielten Untersuchungsergebnisse öffentlichkeitswirksame vorbeugende Maßnahmen durchgeführt und operative Grundprozesse unterstützt werden. Insgesamt wurde somit zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit beigetragen. Von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden.

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