Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1983, Seite 10

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 10 (NJ DDR 1983, S. 10); 10 Neue Justiz 1/83 Gesellschaftliche Gerichte sind zur Anwendung neuer Bestimmungen bereit Unter Leitung seines Vorsitzenden, Erich Honecker, behandelte der Staatsrat der DDR am 9. Dezember 1982 den Stand der Vorbereitung der Konflikt- und Schiedskommissionen auf das Inkrafttreten des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte. Der Staatsrat stimmte Berichten zu, die vom Vorsitzenden des Bundesvorstandes des FDGB, Harry Tisch, und vom Minister der Justiz, Hans-Joachim Heusinger, erstattet wurden. Nachstehend einige Auszüge aus dem Bericht des Justizministers. Die Einführung der neuen Rechtsvorschriften erforderte eine kontinuierliche, dem politischen Grundanldegen des neuen Gesetzes entsprechende Anleitung und Unterstützung der Konflikt- und Schiedskommissionen. Die Vorbereitung dazu erfolgte zentral und in den Bezirken und Kreisen in Fortsetzung des bewährten Zusammenwirkens der Organe, die gegenüber den gesellschaftlichen Gerichten gesetzlich fixierte Verantwortung tragen. Die Arbeit der Beiräte für Schiedskommissionen bei den Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte hat mit der Vorbereitung auf das Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften über die Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte einen Aufschwung erfahren. In den Beiräten wurden die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung auf das Inkrafttreten des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte ahgestimmt, regelmäßig der Stand der Vorbereitungen eingeschätzt und aufgetretene Probleme geklärt. Dabei zeigte sich eine gewachsene Bereitschaft der im Beirat vertretenen Organe, entsprechend ihrer Verantwortung zur Lösung der Aufgaben zusammenzuwirken. Die Zeit der Vorbereitung auf das Inkrafttreten des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte wurde in zweierlei Hinsicht genutzt: 1. Auf der Grundlage der noch geltenden Rechtsvorschriften galt es, eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen zu sichern. 2. Durch vielfältige Maßnahmen wurde gewährleistet, daß ab Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften die erweiterten Rechte umfassend wirksam werden sowie eine einheitliche Rechtsamwendung in der Tätigkeit aller gesellschaftlichen Gerichte erfolgt Im Mai 1982 fanden in allen Kreisen unter Leitung der Direktoren der Gerichte Auftaktveranstaltungen statt. Inhalt dieser Veranstaltungen war eip erstes Vertrautmachen mit dem politischen Grundanliegen der Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte und den Neuregelungen. Zugleich, wurde darüber beraten, welche Maßnahmen in Vorbereitung auf das Inkrafttreten des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte zu treffen und welche Aufgaben durch die verantwortlichen Organe zu lösen sind. In vielfältigen Veranstaltungen in Betrieben, in Rechtskonferenzen der Gewerkschaften und der Räte der Bezirke, in Beratungen mit Parteisekretären der SED, mit Bürgermeistern und Abgeordneten, in Ausschußsitzungen sowie in differenzierten Einwohnerversammlungen der Nationalen Front wurde über die neuen Rechtsvorschriften informiert, und es wurden die sich daraus ergebenden Aufgaben für die Anleitung und Unterstützung der Konflikt- und Schiedskommissionen deutlich gemacht. Dabei zeigte sich erneut, welch großes Ansehen und Vertrauen die gesellschaftlichen Gerichte genießen. Der Grundtenor bestand darin, die neuen Rechtsvorschriften in die zielgerichteten Maßnahmen zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in unserer Republik einzuordnen. Sie sind unmittelbarer Ausdruck der weiteren Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie. Das große Interesse an der Erweiterung der. Rechte der gesellschaftlichen Gerichte wurde in vielen Anfragen und Meinungsäußerungen deutlich. Sie betrafen sowohl das politische Grundainliegen des neuen Gesetzes als auch die Anwendung einzelner Bestimmungen der Ordnungen über die Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen. Im Mittelpunkt stand dabei wie die Wirksamkeit .der gesellschaftlichen Gerichte bei der Vorbeugung von Rechtsverletzungen und der Beilegung von Rechtsstreitigkeiten erhöht werden kann, wie ihr Zusammenwirken mit den Gewerkschaften und den Ausschüssen der Nationalen Front und den örtlichen Staatsorganen weiterzuentwickeln ist, wie die einheitliche Rechtsanwendung der gesellschaft- lichen Gerichte zu gewährleisten und eine höhere erzieherische Wirkung über die Klärung des Einzelfalls hinaus zu erreichen ist. Zur Vorbereitung der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte auf die Arbeit mit den erweiterten Rechten wurden monatlich Schulungen durchgeführt. Die Kreisgerichte organisierten entsprechend ihrer Verantwortung die Schulungen der Mitglieder der Schiedskommissionen. Sie wurden dabei von Juristen aus weiteren Bereichen unterstützt. In den Schulungszirkeln erfolgte vor allem eine Verständigung darüber, wie die Schiedskommissionen durch Aussprachen verstärkt zur Klärung rechtlicher Angelegenheiten der Bürger sowie durch Empfehlungen zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen von Rech tsstrei tigke i ten und Rechtsverletzungen beitragen können, welche Aufgaben sich aus ihrer erweiterten Zuständigkeit bei einfachen zivilrechtlichen Streitigkeiten ergeben, wie die differenzierte Anwendung der Erziehungsmaßnahmen insbesondere unter Beachtung der neu festgelegten Geldbuße bis zu 500 M gewährleistet werden kann und welche Möglichkeiten ihnen das neue Gesetz zur Kontrolle der Durchsetzung ihrer Entscheidungen gibt. Die Schulungen winden genutzt, um die besten Überlegungen zu verallgemeinern und aufgetretene Fragen zu klären. Es wurde hervorgehoben, daß eine Grundvoraussetzung für die Erhöhung der Wirksamkeit der Schiedskommissionen ihr enges Zusammenwirken mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten sowie mit den Ausschüssen der Nationalen Front ist. Die Ergebnisse der Schulungen zeigen, daß die Mitglieder der Schiedskommissionen befähigt sind, die neuen Rechtsvorschriften entsprechend dem politischen Grundanliegen differenziert und mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit anzuwenden. Die Kreisgerichte unterstützen die Gewerkschaften bei der Anleitung der Konfliktkommissionen und der Qualifizierung ihrer Mitglieder. Das trägt dazu bei, eine übereinstimmende Anleitung der Mitglieder der Konflikt- und Schiedskommissionen zum rechtspolitischen Anliegen der Erweiterung der Rechte und zur Anwendung der einzelnen Bestimmungen für ihre Tätigkeit zu gewährleisten. Zwei Komplexe wurden in der Vorbereitungszeit mit allen beteiligten Organen vorrangig beraten : Die Erfüllung des Auftrags an die Justiz- und Sicherheitsorgane, ihre Tätigkeit noch enger mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Durchsetzung der Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu verbinden, erfordert, jede Strafsache, bei der die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, an eine Konflikt- oder Schiedskommission zur Beratung und Entscheidung zu übergeben. Die. Mitwirkung der gesellschaftlichen Gerichte bei der Gewährleistung einer vorbildlichen Ordnung und Sicherheit in Betrieben, Städten und Gemeinden schließt u. a. ein, daß ihnen von den Ordnungsstrafbefugten Organen die zur Beratung und Entscheidung geeigneten Ordnungswidrigkeiten zugeleitet werden. In Aussprachen mit Vertretern der örtlichen Räte, für die eine Ordnungsstrafbefugnis vorgesehen ist, wurde darauf hingewirkt, die Schiedskommissionen stärker in die Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnungen einzubeziehen. Die Übergabe geeigneter Ordnungswidrigkeiten versetzt die Schiedskommissionen in die Lage, durch ihre Rechtsprechung unmittelbar an der Schaffung einer Atmosphäre des öffentlichen Interesses zur Einhaltung von Ordnung und Sicherheit in den Wohngebieten mitzuwirken. Es ist einzuschätzen, daß die Aufgaben zur Vorbereitung der Konflikt- und Schiedskommissionen auf das Inkrafttreten des Gesetzes über die gesellschaftlichen Gerichte erfüllt wurden. In Fortsetzung der bewährten Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB und den anderen zuständigen zentralen Organen richten wir unsere Anstrengungen bei der Anleitung und Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte im Jahre 1983 insbesondere darauf die gesellschaftliche Wirksamkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen weiter zu erhöhen, die einheitliche Rechtsanwendung in der Tätigkeit aller gesellschaftlichen Gerichte zu gewährleisten, die Übergabe aller Strafsachen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen vor liegen, an die gesellschaftlichen Gerichte zu sichern.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 10 (NJ DDR 1983, S. 10) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Seite 10 (NJ DDR 1983, S. 10)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 37. Jahrgang 1983, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1983. Die Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1983 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1983 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 37. Jahrgang 1983 (NJ DDR 1983, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1983, S. 1-512).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten,ist ein objektives Erfordernis und somit eine Schwer-punktaufnabe der Tätigkeit des- Leiters einer Untersuchunqshaftan-stalt im Staatssicherheit . Zur Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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