Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 300

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 300 (NJ DDR 1982, S. 300); 300 Neue Justiz 7/82 in Betracht kommenden Tatgeschehen gestiegen. Jeder Sachkenner weiß: Heute stehen wesentlich mehr aussagekräftige Originaldokumente über die faschistischen Verbrechen zur Verfügung, als das etwa während des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses der Fall war. In den zurückliegenden Jahrzehnten haben Wissenschaftler verschiedener Länder anhand dieser Dokumente eine Vielzahl bedeutsamer Forschungsergebnisse vorgelegt, die wertvolle Erkenntnisse über Funktion und Mechanismus des faschistischen Unterdrückungsapparates vermitteln. Derartige Beweise können bei Bedarf kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Demgegenüber schwindet die Bedeutung des Zeugenbeweises schon deshalb, weil die Zahl der noch aussagefähigen Tatzeugen von Jahr zu Jahr sinkt. Die Zeugenaussage ist ohnehin "ein Beweismittel, dessen Verläßlichkeit durch die Größe der Zeitspanne zwischen Tat und Vernehmung zumindest nicht gesteigert wird. Gleichwohl konnte in zahlreichen in Ost und West gegen die Tatbeteiligten faschistischer Verbrechen angestrengten Prozessen immer wieder demonstriert werden, daß Fristablauf und Entfernung vom Tatort nicht zwangsläufig den Wert des Zeugenbeweises mindern. Das wird auch von juristischen Experten in der BRD anerkannt. So betonte der Anklagevertreter der Kölner Sachsenhausen-Prozesse: „Das Erinnerungsvermögen an Kerngeschehen ist oft ungewöhnlich gut erhalten; psychische Schäden durch die Haft in Konzentrationslagern waren in der Regel für die Aussagetüchtigkeit der Zeugen bedeutungslos.“14 Im übrigen kann der vernehmende Richter, Staatsanwalt oder Kriminalist den Beweiswert von Zeugenaussagen heute viel besser als früher anhand objektiver Kriterien beurteilen: Häufig stehen ihm Urkunden, Register, Karteien oder andere Unterlagen zur Verfügung, die vielfältige Rückschlüsse zum Vernehmungsinhalt, speziell zu dessen konkreten Fakten, ermöglichen. Fast immer hat er schließlich die Möglichkeit, nach weiteren Zeugen oder Beteiligten zu forschen, um die erlangten Angaben mit anderweitig gewonnenen Erkenntnissen zu vergleichen. Mit aller Entschiedenheit abzulehnen ist jedoch der in der BRD von zahlreichen Verteidigern in Verfahren gegen SS-Verbrecher praktizierte Versuch, diese Prüfung auf das Randgeschehen der Tat, auf Nebensächlichkeiten zu erstrecken: Ob etwa der Beschuldigte zur Tatzeit Sommer- oder Winteruniform, Schirmmütze oder Käppi trug, ob die Sonne noch am Himmel stand oder bereits untergegangen war, vermögen die nach Jahrzehnten Befragten in aller Regel nicht mehr mit Sicherheit zu beantworten. Im Gegenteil: Sind derartige Details bei früheren, zum Teil unmittelbar nach der Befreiung erfolgten Vernehmungen protokolliert worden, kehrt die Erinnerung daran verschiedentlich selbst nach Vorhalt nicht zurück. Wiederholt haben solche Zeugen, die das Kerngeschehen der Tat in durch Jahrzehnte getrennten Vernehmungen übereinstimmend schilderten, darauf verwiesen, daß ihnen die Erinnerung an ihnen nebensächlich erscheinende Fakten abhanden gekommen ist. Die Aufgabe des Vernehmenden besteht auch darin festzustellen, ob sich dieser Erinnerungsverlust nur auf die Nebensächlichkeiten bezieht. In der überwiegenden Zahl der Fälle bestätigt diese Prüfung: Gerade die ehemaligen politischen Häftlinge des Naziregimes haben sich oft jedenfalls in einem Maße, wie es wohl bisher bei keiner anderen Zeugenkategorie festzustellen war bis ins hohe Alter eine zuverlässige Erinnerung an das Tatgeschehen bewahrt, die zumeist mit einer beeindruckend objektiven, emotionsfreien Wiedergabe des Erlebten gepaart ist. Daß die Zahl dieser Zeugen angesichts ihrer Altersstruktur rückläufig ist nur relativ wenige von ihnen haben das 7. Lebensjahrzehnt noch nicht vollendet , stellt an die Strafverfolgungsorgane und deren internationale Zusammenarbeit besondere Anforderungen. Protestresolution Der Zentralvorstand der Vereinigung der Juristen der DDR verurteilt auf das Schärfste die barbarische Aggression Israels gegen den souveränen Staat Libanon und den Terrorfeldzug gegen das libanesische und besonders das palästinensische Volk, dem bereits Zehntausende Menschen zum Opfer fielen. Mit dieser brutalen Verletzung des Gewaltverbots begeht Israel zum wiederholten Male das schwerste Verbrechen nach Völkerrecht. Gestützt auf die für alle Völker des Nahen und Mittleren Ostens unheilvolle und die internationale Sicherheit bedrohende strategische Zusammenarbeit zwischen Tel Aviv und Washington, führt Israel einen durch die imperialistische Politik der USA materiell, politisch und diplomatisch ermöglichten und geförderten Aggressionskrieg im Libanon, der die Zerstörung der Souveränität und territorialen Integrität des libanesischen Staates, die Zerschlagung der Einheit und des Widerstandskampfes des palästinensischen Volkes sowie dessen physische Vernichtung zum unverhohlen erklärten verbrecherischen Ziel hat. Die in Ausführung ihrer Aggression von den israelischen Invasoren im Libanon praktizierte terroristische Kriegsführung stellt schwerste Kriegsverbrechen und Akte des Völkermordes im Sinne der internationalen Konvention zur Verhütung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948 dar, die wir ebenso wie das Verbrechen der Aggression mit Empörung anprangern. Der Zenfralvorstand der Vereinigung der Juristen der DDR fordert im Namen aller Mitglieder die unverzügliche Einstellung der Aggression Israels gegen den Libanon und den bedingungslosen Abzug des Aggressors von allen okkupierten arabischen Gebieten und erklärt dem palästinensischen Volk, unter Führung seines legitimen Vertreters, der PLO, seine unverbrüchliche Solidarität im Kampf für die Verwirklichung seines unveräußerlichen Rechts auf Selbstbestimmung, insbesondere auf Gründung eines eigenen unabhängigen Staates. Berlin, den 18. Juni 1982 Zentralvorstand der Vereinigung der Juristen der DDR Die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der zeitlich unbegrenzten Verfolgung der Naziverbrechen Eben weil heute in Prozessen, die der Verfolgung von Naziverbrechen dienen, der Schuldnachweis oft nur mit ausländischen Zeugen bzw. solchen Dokumenten zu führen ist, deren Originale in den Archiven fremder Staaten liegen, kommt der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit eine größere Bedeutung zu, als das jemals zuvor der Fall war. Sie ist heute eine aus der Verfolgungspraxis nicht mehr weg'zudenkende Komponente. Dabei ist nicht zu übersehen: Angesichts der Dimensionen der faschistischen Verbrechen und des verschiedentlich gelungenen Versuchs schwerbelasteter Tatbeteiligter, ihre Identität zu verschleiern15, werden auch in den nächsten Jahren derartige Strafverfahren zu erwarten sein. So betonte der in den Niederlanden mit diesen Ermittlungen beauftragte Landesstaatsanwalt L. A. R. J. de Beaufort in einem für das Parlament bestimmten Tätigkeitsbericht: „So umsichtig man auch herangehen mag, kann nicht ausgeschlossen werden, daß durch mehr oder weniger zufällige Umstände lange Zeit nach der Tat Handlungen zur Kenntnis der Justiz gelangen, die als ernsthafte Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit qualifiziert werden müssen.“16 Zu Recht knüpft der niederländische Jurist daran die Forderung, durch systematische Untersuchungen Zufälligkeiten auszuschließen. Tatsächlich sind im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte durch eine zielstrebige, von den sozialistischen Staaten stets geförderte internationale Zusammenarbeit immer wieder bislang unbekannte Naziverbrechen aufgedeckt, deren Verantwortliche aufgespürt und zu einem beträchtlichen Teil wo auch immer sie sich verborgen hielten oder etwa unbehelligt ihrer Freiheit erfreuten gerechter Strafe zugeführt worden. Derartige Prozesse fanden;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 300 (NJ DDR 1982, S. 300) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 300 (NJ DDR 1982, S. 300)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Gesetzes wird insbesondere durch die Tätigkeit der Abteilung der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Dresden beeinflußt. Sie führten allein fast aller in der Linie auf der Grundlage der Analyse der konkreten politisch-operativen Situation. Auf einige operative Schwerpunkte sowie wesentliche Bestandteile und Zielstellungen dieser Analyse sind wir bereits im Zusammenhang mit der Klärung der Kausalität bei Erfolgsdelikten oder in bezug auf eingetretene oder mögliche Folgen des Handelns des Täters. zu dabei auftretenden spezifischen Problemen der Beweisführung Muregger Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X