Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 170

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 170 (NJ DDR 1982, S. 170); 170 Neue Justiz 4/82 Aus anderen sozialistischen Ländern Koordinierung des Kampfes gegen Rechtsverletzungen in der Sowjetunion Dt. S. E. SHILINSKI, Dozent an der Parteihochschule beim Zentralkomitee der KPdSU Mat dem weiteren Voranschreiten auf dem Wege des Auf-baus des Sozialismus und des Kommunismus, mit der Zunahme des Umfangs und der Kompliziertheit der Probleme, der Entfaltung der Demokratie und der Erhöhung der Kultur der Bürger wird die Festigung der Gesetzlichkeit immer notwendiger. Die KPdSU geht davon aus, daß ein so kompliziertes und dynamisches soziales System wie die sozialistische Gesellschaft ohne die strikte und unabdingbare Verwirklichung der Rechtsvorschriften nicht exakt funktionieren kann. Die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit wird nicht im Selbstlauf erreicht. In diesem Prozeß kommt der KPdSU die führende und lenkende Rolle zu. In Art. 6 der Verfassung der UdSSR ist verankert, daß die KPdSU der Kern des politischen Systems der Sowjetgesellschaft, der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen ist. Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Bekämpfung und Vorbeugung von Rechtsverletzungen Große Bedeutung mißt die KPdSU der Teilnahme der breiten Öffentlichkeit und aller 'Bürger am Kampf gegen negative Erscheinungen bei. Überall wirken solche Millionen von Bürgern umfassenden Organisationen der gesellschaftlichen ehrenamtlichen Tätigkeit wie die freiwilligen Volksabteilungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder gewählte gesellschaftliche Organe wie die Kameradschaftsgerichte. Der Kurs der KPdSU, die Werktätigen umfassend in die Überwindung von Rechtsverletzungen einzubeziehen, fand seinen Ausdruck in der Verfassung der UdSSR: Art. 65 verpflichtet jeden Bürger, unversöhnlich gegenüber gesellschaftswidrigen Handlungen zu sein und zum Schutz der öffentlichen Ordnung in jeder Weise beizutragen. Bei der Teilnahme verschiedener Organe und Organisationen an der Lösung der gemeinsamen Aufgabe, der Überwindung von Rechtsverletzungen, spielt die Koordinierung ihres gemeinsamen Wirkens eine wichtige Rolle. Die Festigung der Gesetzlichkeit kann nicht erfolgreich sein, wenn die Anstrengungen isoliert voneinander erfolgen, wie groß jede einzelne für sich auch sein mag. Dieses Problem hat zwei Seiten. Die erste ist verbunden mit der Herausbildung eines optimalen Systems von Organisationen, die an der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit beteiligt sind. Mancherorts wird bei der Schaffung neuer gesellschaftlicher Organe viel Hast an den Tag gelegt. Das bezieht sich auf Kommissionen, Räte und dergleichen. Mitunter leisten sie Doppelarbeit, und einige stehen nur auf dem Papier. Wenn die Organe der Partei solche Tendenzen unterbinden, so berücksichtigen sie dabei, daß die exakte Abgrenzung des Handelns eines jeden Teilnehmers am Kampf gegen Rechtsverletzungen eine notwendige Voraussetzung für den Erfolg ihres gemeinsamen Wirkens ist. Die zweite Seite des Problems bei der Koordinierung besteht darin, ein richtiges und sachliches Zusammenwirken aller staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen sowie der breiten Öffentlichkeit bei der Lösung der gemeinsamen Aufgaben herzustellen. Koordinierende Funktionen nehmen im Rahmen der ihnen übertragenen Vollmachten die Sowjets der Volksdeputierten, die Gewerkschaften, der Komsomol, die Volkskontrollorgane und andere wahr. So koordinieren die Organe der Justiz die Rechtspropaganda und die Erläuterung der Gesetzgebung unter der Bevölkerung. Die Staatsanwaltschaft leitet die koordinierenden Beratungen der Leiter der rechtschützenden Organe usw. Die höchste Form der Koordinierung ist die Organisierung des Zusammenwirkens, wie es von den Organen und Organisationen der Partei verwirklicht wird. Mit ihrer Hilfe werden die Bestrebungen der verschiedensten Organe des Staates und der Öffentlichkeit in eine einheitliche Richtung gelenkt, und zwar unabhängig von ihrem Platz im politischen System und von ihren konkreten Befugnissen. Die Spezifik dieser Form der Koordinierung besteht auch darin, daß sie in die gemeinsam abgestimmte Arbeit selbst die Parteiorganisationen einschließt. Das kann kein anderes Organ tun. Vom Niveau der Koordimerung durch die Partei hängt demnach das Resultat der gesamten rechtschützenden Tätigkeit entscheidend ab. Die KPdSU realisiert die Koordinierung auf allen Ebenen in den Arbeitskollektiven und im Territorium. In den Produktionskollektiven werden unter Führung der Grundorganisationen der Partei Räte zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen und in den Mikrorayons gesellschaftliche Räte der Stützpunkte zum Schutz der Ordnung geschaffen; in Rayons, Städten, Gebieten, Regionen und Republiken werden bei den örtlichen Komitees der Partei Koordinierungskommissionen (Räte) zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen gebildet. Das höchste Niveau der Koordinierung gewährleisten die führenden Organe der Partei. Insbesondere untersucht das Zentralkomitee der KPdSU ständig die Bewegung der Rechtsverletzungen, verallgemeinert die sich im Leben vollziehenden Erscheinungen, deckt rechtzeitig negative Tendenzen auf und legt Maßnahmen fest, um diesen entgegenzuwirken. Das Zentralkomitee der KPdSU beschließt, wo, in welchem Bereich und wann es erforderlich ist, die Bemühungen der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen zur Beseitigung von Rechtsverletzungen zu vereinigen. Ein solches Dokument, das für einen langen Zeitraum bestimmt ist, ist der Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU „Über die Verbesserung. der Arbeit zum Schutze der Rechtsordnung und die Verstärkung des Kampfes gegen Rechtsverletzungen“ (1979). Der Beschluß wurde in den Dokumenten des XXVI. Parteitags der KPdSU weiterentwickelt. Vor den Parteiorganen, den Sowjets, den rechtschützenden Organen sowie anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen stehen jetzt folgende Hauptaufgaben: den Schutz der öffentlichen Ordnung in Städten und anderen Siedlungsgebieten zu verstärken; konsequent und beharrlich den Kampf gegen Alkoholmißbrauch zu führen; die Vorbeugung von Rechtsverletzungen Jugendlicher in Lehreinrichtungen, Arbeitskollektiven und im Wohngebiet zu vervollkommnen; den Kampf gegen Anschläge auf das sozialistische Eigentum zu verstärken und den Kampf gegen Schmarotzertum und Spekulation zu aktivieren. Das Zentralkomitee der KPdSU nannte als Hauptrichtung bei der Vorbeugung von Rechtsverletzungen die Verstärkung dieser Arbeit in den Arbeitskollektiven und im Wohngebiet.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 170 (NJ DDR 1982, S. 170) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 170 (NJ DDR 1982, S. 170)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X