Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1982, Seite 36

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Seite 36 (NJ DDR 1982, S. 36); 36 Neua Justiz 1/82 Arbeitsrechtsverhältnis mit dem delegierenden Betrieb bestehen, soweit nicht in Rechtsvorschriften bzw. im Delegierungsvertrag etwas anderes vereinbart ist. Daraus folgt, daß der Einsatzbetrieb bei einem Unfall, den ein zu ihm delegierter Werktätiger erleidet, die Angaben über diesen Unfall an den Betrieb zu übermitteln hat, von dem der Werktätige delegiert wurde. Der Delegierungsbetrieb muß dann auf der Grundlage dieser Angaben den Unfall der Arbeitsschutzinspektion melden, und die zuständige BGL des Delegierungsbetriebes hat über dessen Anerkennung als Arbeitsunfall zu entscheiden. Ziffer 13 des oben genannten Präsidiumsbeschlusses legt ausdrücklich fest, daß die Verantwortung des Betriebsleiters und der leitenden Mitarbeiter für den Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger vor möglichen Gefahren sich auch auf diejenigen Werktätigen erstreckt, die aus anderen Betrieben zeitweise in diesem Betrieb tätig werden, sei es auf Grund vertraglicher Vereinbarungen also auch bei Delegierungen , bei Besichtigungen oder aus anderen Anlässen. Aus dieser Verantwortung der Leiter des Einsatzbetriebes ergibt sich m. E., daß es zweckmäßiger ist, wenn in einem Delegierungsvertrag gemäß § 50 Abs. 3 AGB eine Vereinbarung darüber getroffen wird, daß der Einsatzbetrieb bei einem Unfall, der einen zu ihm delegierten Werktätigen betrifft, dessen Meldung, Registrierung und Anerkennung als Arbeitsunfall übernimmt. Fehlt eine solche ausdrückliche Vereinbarung im Delegierungsvertrag, bleibt der Delegierungsbetrieb voll verantwortlich. Er muß dann z. B. auch die Schadenersatzleistungen nach §§ 267 bis 269 AGB übernehmen. Allerdings hat der Delegierungsbetrieb Anspruch auf Erstattung dieser Kosten durch den Einsatzbetrieb, da nach § 273 AGB Schadenersatzansprüche des Werktätigen gegenüber Dritten (in diesem Fall gegenüber dem Einsatzbetrieb) auf den delegierenden Betrieb übergehen, soweit der Betrieb Schadenersatz leistet (vgl. hierzu auch Fragen und Antworten in NJ 1980, Heft 2, S. 86 f.). Im Interesse der Rechtssicherheit des Werktätigen sollten deshalb im Delegierungsvertrag stets entsprechende Vereinbarungen darüber getroffen werden, welcher Betrieb bei einem Unfall, besonders für die Meldung und die Anerkennung als Arbeitsunfall, sowie für die Zahlung von Schadenersatzleistungen und die statistische Erfassung verantwortlich ist. GÜNTER PIRNTKE. Sicherheitsinspektor im Schamottewerk Colditz, Zweigbetrieb im VEB Silikatwerk Brandts (Die hier dargelegte Auffassung stimmt mit der Auffassung der Abt. Arbeitsschutz des FDGB-Bundesvorstandes überein. D. Red.) Aufdeckung neuer erblicher Eigenschaften des menschlichen Serums Unter Anwendung der klassischen Blutgruppen, der Serumgruppen, der Enzymgruppen und der Lymphozytengruppen (HLA-Gruppen) ist die allgemeine Vaterschaftsausschlußchance in Abstammungsuntersuchungen auf 99,8 % angestiegen.1 Durch das Anwachsen der Ausschlußchance ist mit der Einführung neuer Merkmale auch eine Verschärfung der statistischen Aussage bei Anwendung der ESSEN-MÖLLER-Werte (Vaterschaftswahrscheinlichkeitswerte)2 verbunden. Mit der Einführung weiterer Blutend Serum-)gruppen wird sich die Auschlußchance weiter erhöhen, wenn nun auch nur gering, da trotz günstiger Merkmalsverteilung eines neuen Systems im Falle der Nichtpatemität ein Ausschluß schon durch eines oder mehrere der früheren Systeme erfolgte. Das läßt sich nach der Formel von HIRSZFELD leicht demonstrieren. Haben wir z. B. zwei voneinander unabhängige Blutgruppensysteme, von denen das eine bei alleiniger Anwendung 40 % und das andere bei alleiniger Anwendung 30 % aller Nichtväter anzeigt, so wird bei Anwendung beider Systeme die Formel nach HIRSZFELD und STEINHAUS folgendes Bild geben: P (endgültige Wahrscheinlichkeit) = 1 - (1 - a) (1 - b) a = 40/100 b 30/100 P = 58 % Das heißt, daß die gemeinsame Anwendung der beiden Systeme eine Ausschlußquote für Nichtväter von 58% erbringt. Gehen wir von der gegenwärtigen Ausschlußquote aus (99,8 %) und nehmen nun ein System hinzu, das bei alleiniger Anwendung 30% aller zu Unrecht angegebenen Präsumptivväter erkennt, so wird nach der vorstehenden Formel zu errechnen die Ausschlußquote durch Anwendung beider Systeme 99,86% sein. Würden wir aber zur gegenwärtigen Ausschlußchance ein System wählen, das bei alleiniger Anwendung 60% Ausschlußrate leistet, so ist die Ausschlußchance 99,92 %. Mit anderen Worten: Um der erstrebten Grenze 99,99 % Ausschlußrate nahe zu kommen, bedarf es nunmehr einiger weiterer leistungsfähiger Systeme. Wir werden dann „praktisch“ alle Abstammungsfälle serologisch klären und im Nichtausschlußfall genügend hohe ESSEN-MÖLLER-Werte (Vaterschaftswahrscheinlichkeitswerte) bekommen, die weitere Diskussionen überflüssig machen. Der Weg zu diesem Ziel aber dürfte über die erblichen Mikroheterogenitäten menschlicher Serumeigenschaften führen, die mittels einer neuen Methode, der isoelektrischen Fokussierung, aufgedeckt wurden. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein neues Trennverfahren für Serumeiweiße in einem Gleichstromfeld mittels Elektrophorese. Hierbei wird methodisch anders als bei der herkömmlichen Elektrophorese verfahren. Darstellungstechnik für erbliche Serumeiweiße mittels isoelektrischer Fokussierung Die Eiweißkörper werden allein nach ihrem isoelektrischen Punkt (der pH-Bereich, in dem das Molekül elektroneu-tral reagiert) getrennt. Durch großporige Gele wird eine Molekularsiebung vermieden. Die Moleküle wandern in einem zwischen beiden Elektroden aufgebauten pH-Gefälle bis zu dem Punkt, an dem sie ihre Ladung verlieren. Hier reichem sie sich an, werden „fokussiert“. Als Gele werden synthetische Polyacrylamidgele verwendet; der pH-Gra-dient entsteht durch Zugabe eines Gemisches von Polyami-nopolycarbonsäuren mit differentem isoelektrischem Punkt, die sich in einem durch Hochspannung aufgebauten elektrischen Feld ordnen. Äußerst scharfe und eng begrenzte Bänder entstehen, so daß Überlagerungen mit anderen Proteinen ähnlichen Molekulargewichts nicht möglich sind. Unter Anwendung der neuen Methode sind somit neue Unterteilungen und Typisierungen möglich geworden, die Mikroheterogenitäten anzeigen, die einen erblichen Hintergrund haben. Zuwachs der Ausschlußchance nach isoelektrischer Fokussierung, dargestellt an drei Systemen erblicher Serumeiweißkörper 1. Gc-Gruppen Das Gc (gruppenspezifische Componente)-Protein kommt in Form der drei Haupttypen Gc 1-1, Gc 2-1, Gc 2-2 vor.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 36. Jahrgang 1982, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1982. Die Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1982 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1982 auf Seite 566. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 36. Jahrgang 1982 (NJ DDR 1982, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1982, S. 1-566).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Die erfüllen ihre Aufgaben, indem sie - die Leiter der Staats- und Virtschaftsorgane bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaft Vollzug Staatssicherheit ergeben sich unter anderem auch aus den Bestrebungen des Gegners, in die Un-tersuchungshaftanstaltsn Staatssicherheit hineinzuwirken.

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