Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 513

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 513 (NJ DDR 1981, S. 513); Neue Justiz 11/81 513 Erfahrungen und Probleme bei der Gestaltung eines effektiven Systems und bei der rationellen Organisation der Verwirklichung von Strafen ohne Freiheitsentzug; Praxis und Entwicklungstendenzen der Reaktion auf geringfügige Rechtsverletzungen (an der unteren Grenze der Kriminalität) mit Mitteln außerstrafrechtlicher Verantwortlichkeit. Auf der Grundlage der rechtsvergleichenden Studie, des einleitenden Referats und der Länderberichte fand ein konstruktiver Meinungsaustausch zu theoretischen und praktischen Fragen der weiteren Entwicklung der Strafen ohne Freiheitsentzug statt. Von den Teilnehmern aus der DDR sprachen Prof. Dr. E. Buchholz (Humboldt-Universität Berlin) und Prof. Dr. U. Dähn/Prof. Dr. H. Weber (Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) über Probleme der Theorie der Strafe im Sozialismus, insbesondere über die gesellschaftlichen Grundlagen der Strafen ohne Freiheitsentzug, sowie H. Willamowski (Ministerium der Justiz) über aktuelle Fragen der effektiven Verwirklichung der Strafen ohne Freiheitsentzug. Zum Abschluß des Seminars konnte Dr. G.-A. Lübchen mit Zustimmung aller Teilnehmer feststellen, daß die umfassende, offene Diskussion sowohl für die weitere Arbeit an der rechtsvergleichenden Studie als auch für Gesetzgebung und Rechtsanwendung in den beteiligten sozialistischen Ländern von großem Nutzen war. Verschiedene Diskussionsredner hatten ausdrücklich betont, daß die Studie wertvolle Anregungen für die Vervollkommnung der nationalen Gesetzgebung enthält. Gleichzeitig trugen die zahlreichen Gespräche am Rande des Seminars dazu bei, das Wissen über die Rechtsentwicklung in den Bruderländern zu erweitern und zu vertiefen. Staatssekretär Dr. H. Ranke (Ministerium der Justiz der DDR) dankte anläßlich eines Empfangs für die ausländischen Delegationen den beteiligten Justizministerien der sozialistischen Staaten für die fruchtbare Unterstützung bei der Ausarbeitung der rechtsvergleichenden Studie. Er wertete den Erfolg des Seminars als einen bedeutsamen Schritt auf dem Weg, die Zusammenarbeit zwischen den Justizministerien der sozialistischen Staaten weiter zu vertiefen. Vgl. „Erfahrungsaustausch zu Fragen des Rechtsvergleichs“, NJ 1979, Heft 8, S. 364. Aufgaben der staats- und rechtswissenschaftlichen Forschung Dozent Dr. habil. HEINZ GOLD, Sekretär des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR In Auswertung der Dokumente des X. Parteitages der SED und des XXVI. Parteitages der KPdSU befaßte sich der Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR am 2. Juli 1981 mit grundlegenden Forschungsaufgaben der Staats- und Rechtswissenschaft, wie sie sich insbesondere aus den Projekten des Zentralen Forschungsplans der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1981 bis 19851 ergeben. Zur Vorbereitung der Tagung des Rates hatten Diskussionen in den einzelnen Arbeitskreisen des Rates stattgefunden, deren Ergebnisse vorgetragen wurden. Aus staatstheoretischer Sicht befaßte sich Prof. Dr. W. Weichelt, Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, zunächst mit den Auswirkungen der internationalen Klassenauseinandersetzung auf die Gesetzmäßigkeiten der sozialistischen Staatsentwicklung und forderte, diese Auswirkungen im Hinblich auf das Wesen und die Funktionen des sozialistischen Staates gründlicher zu untersuchen. Ferner ging er auf die weitere Ausprägung des Klasseninhalts der sozialistischen Staatsmacht, auf die Erweiterung ihrer sozialen Basis sowie auf die Vervollkommnung der Wechselbeziehungen und Verflechtungen Auszeichnungen Mit der Medaille für Verdienste in der Rechtspflege in Gold wurden ausgezeichnet: Max Erben, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, Alfred Kutschke, Direktor des Kreisgerichts Auerbach, Prof. Dr. habil. Helmut Oberländer, Sektion Staat?- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Prof. Dr. habil. Gerhard Riege, Dekan für Gesellschaftswissenschaften der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Richard Schietter, ehern, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz, Alfred Schönfeld, Oberrichter am Bezirksgericht Cottbus, Otto Ullrich, Abteilungsleiter am Bezirksgericht Erfurt. innerhalb der gesamten politischen Organisation der sozialistischen Gesellschaft ein. Ausführlich behandelte Weichelt die Aufgaben der Staats- und Rechtswissenschaftler in bezug auf die weitere Qualifizierung der staatlichen Leitung und Planung, bei der Analyse der Komplexität des gesamten staatlichen Leitungsprozesses sowie bei der Erhöhung des Wirkungsgrades der sozialistischen Demokratie. Als ein erstrangiges Problem der staatlichen Leitungstätigkeit bezeichnete er die Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, wobei er vor allem auf neue Leitungsinhalte, wie die Entwicklung des wissenschaftlichen Schöpfertums der Menschen, die soziale Vorbereitung wissenschaftlich-technischer Neuerungen u. a. m. hinwies. Für die theoretische Arbeit auf dem Gebiet der sozialistischen Demokratie stellte er u. a. die Aufgabe, das wachsende gesellschaftliche Verantwortungsbewußtsein sowie die praktische Wirksamkeit der Teilnahme der Bürger an der staatlichen Leitung inhaltlich zu untersuchen.2 Prof. Dr. S. Petzold, Direktor der Sektion Staatsrecht und staatliche Leitung der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, legte dar, welche neuen Aufgaben der Staatsrechtswissenschaft aus den Dokumenten des X. Parteitages der SED erwachsen. So sind die Wechselbeziehungen zwischen der weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie und der konsequenten Durchsetzung des demokratischen Zentralismus tiefgründiger zu untersuchen. Die Bildung von Kombinaten hat u. a. staats-und verwaltungsrechtliche Konsequenzen für die Vervollkommnung der Tätigkeit der zentralen staatlichen Organe, für das Zusammenwirken zwischen großen Wirtschaftseinheiten und territorialen Staatsorganen sowie für die Anwendung moderner und effektiver sozialistischer Leitungsmethoden. Einen wichtigen Beitrag müssen die Staats- und Verwaltungsrechtler zur Erfüllung der vom X. Parteitag gestellten Aufgabe leisten, das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe entsprechend dem neuen gesellschaftlichen Entwicklungsstand zu präzisieren. Petzold wies hier vor allem auf die Notwendigkeit hin, die Verantwortung der örtlichen Staatsorgane zur Verwirklichung der ökonomischen Strategie der 80er Jahre auf den einzelnen Leitungsebenen präziser zu bestimmen und rechtlich zu regeln.3 Speziell zu Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Grundrechte äußerte sich Prof. Dr. R. Hieblinger, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle. Dabei geht es vor allem um die Gestaltung der politischen Organisation der sozialistischen Gesellschaft durch die aktive Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und die gewissenhafte Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten.4;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 513 (NJ DDR 1981, S. 513) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 513 (NJ DDR 1981, S. 513)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage sind die Kontrollziele rechtzeitig zu präzisieren zu aktualisieren. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu entscheiden, bei welchen als Grundlage dafür Zwischenberichte zu erarbeiten sind.

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