Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 311

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 311 (NJ DDR 1981, S. 311); Neue Justiz 7/81 311 Unser aktuelles Interview Vom 7. bis 14. Mai 1981 weilte eine Delegation des Ministeriums der Justiz der Mongolischen Volksrepublik zu einem Studienaufenthalt in der DDR. Die mongolischen Juristen interessierten sich für die Planung der Gesetzgebung in der DDR, für aktuelle Fragen der Justiz- und Wirtschaftsgesetzgebung, für Aufgaben und Organisation der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft sowie für die Tätigkeit der Kollegien der Rechtsanwälte. Wir hatten Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem Leiter der Delegation, dem Ersten Stellvertreter des Ministers der Justiz, Shambaldorsh. D. Red. Foto: ADN-Kaufhold Genosse Minister, auf dem XVII. Parteitag der Mongolischen Revolutionären Volkspartei im Juni 1976 wurden u. a. die Ergebnisse der Gesetzgebung in den Jahren 1971 bis 1976 gewürdigt. Darunter befanden sich so bedeutsame Kodifikationen wie das Arbeitsgesetzbuch und das Familiengesetzbuch. Zugleich wurde die Forderung erhoben, auch künftig die Gesetzgebung, besonders auf dem Gebiet der Leitung der Volkswirtschaft, zu vervollkommnen. Könnten Sie uns gewissermaßen am Vorabend des XVIII. Parteitages der MRVP einiges über die wichtigsten Gesetzgebungsakte der Jahre 1976 bis 1981 sagen? Unsere Partei schenkte in den letzten Jahren der weiteren Vervollkommnung der Arbeit der Organe der Staatsmacht großes Augenmerk. Auf der Grundlage der Verfassung der MVR von 1960 wurden durch ein Gesetz die Kompetenzen unserer Volksvertretungen, der Hurale der Volksdeputierten, auf den verschiedenen Ebenen erweitert: in den Aimaks (Bezirken), den Somonen (Kreisen) und den Choronen (Stadtbezirken). Zugleich wurden durch ein Gesetz über die Volksdeputierten Rolle und Autorität der Abgeordneten in unserem Lande erhöht. Auch die Tätigkeit der ständigen Kommissionen der Hurale ist wesentlich aktiver geworden. Das Prinzip der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte an der Leitung des sozialistischen Staates hat sich stärker ausgeprägt. Wichtige neue Normativakte beziehen sich auf die Wirtschaftstätigkeit der Betriebe. So wurde im vergangenen' Jahr eine Allgemeine Ordnung über den sozialistischen staatlichen Betrieb erlassen. Weitere Rechtsvorschriften betreffen Stellung und Aufgaben der landwirtschaftlichen Vereinigungen sowie die Wirtschaftsverträge. Eine unserer gegenwärtigen Hauptaufgaben ist die inhaltliche Ausgestaltung und organisatorische Festigung des Juristischen Dienstes in der Volkswirtschaft deshalb interessieren wir uns insbesondere für die Organisation der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft der DDR. Könnten Sie auf die Organisation der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft der MVR etwas näher eingehen? Die Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft ist für uns eine relativ neue Aufgabe. In den 70er Jahren wurde in den Wirtschaftsministerien und in einigen der ihnen unterstellten Großbetriebe mit einer kontinuierlichen Rechtsarbeit begonnen. Ihre koordinierende und methodische Anleitung obliegt seit 1972 dem Ministerium der Justiz. Mit der Weiterentwicklung der Industrie und Landwirtschaft wuchsen auch die Ansprüche an die Rechtsarbeit und an die Tätigkeit des Juristischen Dienstes. Deshalb faßten das Zentralkomitee der MRVP und der Ministerrat der MVR im Jahre 1979 einen gemeinsamen Beschluß „Uber Maßnahmen zur Verbesserung und Festigung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft“, der durch einen Ministerratsbeschluß „Über einige Maßnahmen zur Organisation des Juristischen Dienstes in der Volkswirtschaft“ konkretisiert wurde. Die eigentliche Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Juristischen Dienstes sind eine Allgemeine Ordnung über die Rechtsabteilungen und Justitiare in den Ministerien, Betrieben und Einrichtungen sowie die Ordnung über die Justizabteilungen bei den Exekutivorganen der Aimak- und Stadthurale der Volksdeputierten. Die Verwirklichung der Aufgabe, ein einheitliches System der juristischen Betreuung der Betriebe zu schaffen und bis 1982 in allen Großbetrieben hauptamtliche Justitiare einzusetzen, ist für uns in erster Linie eine Kaderfrage: Das juristische Studium war bis 1979 ausschließlich auf die künftige Tätigkeit in den Justizorganen ausgerichtet. Erst seit dem Herbst 1980 werden an der Universität Ulan-Bator auch künftige Wirtschaftsjuristen ausgebildet. Darüber hinaus finden für die Juristen in der Volkswirtschaft spezielle Qualifizierungslehrgänge statt, teils an der Universität, teils direkt in den Wirtschaftszweigen. Genosse Minister, im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den XVII. Parteitag der MRVP wurde gefordert, die Rechtspropaganda unter den Bürgern, vor allem unter der Jugend, zu vervollkommnen. Was ist in den zurückliegenden 5 Jahren zur Erfüllung dieser Forderung getan worden? Das Präsidium unserer obersten Volksvertretung, des Großen Volkshurals, hat Anfang 1979 den Beschluß „Uber einige Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Arbeit zur Rechtserziehung der Werktätigen“ gefaßt, der konkrete Festlegungen auf diesem Gebiet enthält und bei staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen entsprechende Aktivitäten auslöste. ' Zur Rechtserziehung der Jugend trägt neben der außerunterrichtlichen Erziehungsarbeit vor allem der Unterricht im Fach „Grundlagen des Staates und des Rechts“ bei, der in allen 8. Klassen der allgemeinbildenden Schulen erteilt wird. In den oberen Klassen werden fakultative Übungen zum sozialistischen Recht durchgeführt. In den Berufsschulen sowie den Hoch- und Fachschulen findet Rechtsunterricht nach einem differenzierten, auf die Berufsausbildung orientierten Studienplan statt. Für Erwachsene besteht die Möglichkeit, an „Schulen für Rechtskenntnisse“ zu studieren, die in den Aimaks und in größeren Städten existieren. Hier können sie die Kenntnisse erwerben, die sie für ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit benötigen. Rechtserzieherische Arbeit wird auch im Parteilehrjahr der MRVP sowie im Mongolischen Revolutionären Jugend verband geleistet. Bei den Redaktionen der zentralen und örtlichen Zeitungen und Zeitschriften wurden ehrenamtliche Abteilungen für Rechtspropaganda gebildet, die zur Erhöhung der Anzahl und des Niveaus rechtserzieherischer Veröffentlichungen beitragen. Der Rundfunk strahlt ein spezielles Programm „Staat und Recht“ aus. Großer Beliebtheit erfreut sich auch die Fernsehreihe „Mensch und Gesetz“. Entsprechend einem Beschluß des Ministerrats vom April 1979 wurde beim Ministerium der Justiz ein Koordinierungsrat für Rechtserziehung geschaffen, der die Aufgabe hat, die verschiedenen Aktivitäten zu koordinieren und die Rechtspropaganda methodisch anzuleiten. Dadurch erreichen wir, daß die Erläuterung unseres Rechts eng mit dem Leben, mit den allgemeinen Aufgaben auf dem Gebiet der Wirtschaft und Kultur, mit den Fragen der Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen verbunden ist.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 311 (NJ DDR 1981, S. 311) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 311 (NJ DDR 1981, S. 311)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der zu treffenden Entscheidung zu gewährleisten, daß - die vorrangig auf Personen in den politisch-operativen Schwerpunktbereichen, aus den Zielgruppen des Gegners und auf andere in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - hauptamtliche nicht geeignet sind. Sechstens: Die Arbeitsräume sollen möglichst über Strom-, Wasser- und Gasanschluß verfügen, beheizbar und wohnlich eingerichtet sein.

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