Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1981, Seite 99

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 99 (NJ DDR 1981, S. 99); Neue Justiz 3/81 99 Positive Erfahrungen für die weitere Arbeit nutzen Die wichtigste Erfahrung und wohl weitreichendste Schlußfolgerung aus der Verwirklichung der Gesetagebungspläne für den Zeitraum 1976 bis 1980 besteht darin, daß sich die langfristige Planung der 'Rechtsetzung als praktisch durchführbar erwiesen und die Arbeit nach Gesetzgebungsplänen sich als unbestreitbar vorteilhaft bewährt hat. Die in Erfüllung der Pläne erreichten konkreten Ergebnisse rechtfertigen eine positive Gesamtbilanz. In diesem Sinne lassen sich in der legislativen Arbeit der letzten Jahre m. E. vor allem folgende Fortschritte hervorheben: 1. Zum ersten Male wurde erfolgreich die Aufgabe gelöst wenn auch zunächst begrenzt auf zwei Rechtsgebiete und noch in Form zweier Pläne , deckungsgleich mit der Fünfjahrplanperiode die erforderliche Entwicklung der Rechtsgrundlagen vorauszubestimmen und daraus detaillierte Rechtsetzungsaufgaben abzuleiten. Die Planung der Rechtsentwicklung in Angleichung an den Fünfjährplan-zeitraum hat sich als richtige und als eine aus prinzipiellen Erwägungen beizubehaltende Entscheidung erwiesen. 2. Die Bestätigung der Gesetzgebungspläne durch die Regierung hat für alle an der legislativen Arbeit beteiligten Organe des Ministerrates staatsrechtlich verbindliche Aufgaben fixiert. Damit war von vornherein die hochrangige politische Bedeutung der Aufgabe bestimmt, die Rechtsgrundlagen planmäßig weiterzuentwickeln. 3. Die Vorbereitung von Normativakten wurde mit Hilfe der langfristigen Gesetzgebungspläne eindeutig auf die aus gesellschaftlicher Sicht notwendigen und vorrangigen Aufgaben orientiert. Durch Vorgabe der Art der vorzubereitenden Regelung (Gesetz oder Verordnung) sind aus gesamtgesellschaftlicher Sicht rechtspolitische Vorentscheidungen getroffen worden, die die Richtung der Arbeit und die weitere Gestaltung des Systems der Rechtsgrundlagen maßgeblich bestimmten. Es wurden wirksamere Voraussetzungen für die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die umfassende Gewährleistung der Rechtssicherheit geschaffen. 4. Das Vorliegen langfristiger Pläne ermöglichte es den mit der Vorbereitung von Regelungsentwürfen beauftragten Organen, die Arbeiten entsprechend planmäßig zu organisieren und damit auch sorgfältiger und qualifizierter durchzuführen. Das Niveau der Regelungsentwürfe konnte positiv beeinflußt werden; die Kultur der Gesetzgebung eine für den Sozialismus spezifische Seite der Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung wurde weiter gefördert. 5. Es war möglich, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Organen zielstrebiger und rationeller zu gestalten und den sich beim heutigen Stand der gesellschaftlichen Verflechtung spürbar arbeitsteilig vertiefenden Prozeß der Ausarbeitung komplexer Normen wirksamer zu koordinieren. Die planmäßige Einbeziehung gesellschaftlicher Organisationen, so vor allem der Gewerkschaften, und der Arbeitskollektive der Werktätigen, die aktive Mitwirkung volkseigener Kombinate und Betriebe sowie örtlicher Staatsorgane bei der Ausarbeitung von Normativakten hat das demokratische Wesen der Rechtsschöpfung in unserer Gesellschaft weiter gefördert, seine Grundlagen gefestigt und wirksamer zur Geltung gebracht. Exakte Abrechnung der Pläne Die Existenz von Gesetzgebungsplänen schließt die Verpflichtung ein, daß sie diszipliniert erfüllt werden müssen und daß der erreichte Stand verantwortungsbewußt aibzu-rechnen ist. Die vorliegenden Ergebnisse und der Stand der Erfüllung der Gesetzgebungspläne für 1976 bis 1980 recht-fertigen eine positive Gesamteinschätzung der geleisteten Arbeit. Im Konkreten sind aber durchaus Differenzierungen geboten. Folgendes kennzeichnet hier zunächst die Lage: Die Mehrzahl der in den Gesetzgebungsplänen enthaltenen Aufgaben ist programmgemäß ausgearbeitet und in Form entsprechender Rechtsvorschriften in Kraft gesetzt worden. Einige Aufgaben wurden im Verlauf der Planjahre in den Zeitraum nach 1980 verlegt. Die konkreten Gründe hierfür sind unterschiedlich, beziehen sich jedoch meist auf noch in der Entwicklung befindliche Umstände, die eine stabile Regelung zum im Plan vorgesehenen Zeitpunkt als nicht möglich, jedenfalls nicht sinnvoll erscheinen ließen. Bei einigen Aufgaben ist es nicht gelungen, die Ergebnisse fristgerecht vorzulegen. Sie werden weiterhin bearbeitet. Unter den hier für die Verzögerung ursächlichen Gründen befinden sich regelmäßig auch subjektiv vertretbare Umstände, die hätten vermieden werden können. Der skizzierte Stand verdeutlicht das Einwirken unterschiedlicher Faktoren auf die Durchführung des Gesetzgebungsplanes im Verlauf von fünf Jahren. Eine Erfahrung besteht deshalb auch darin, sich vor Vereinfachungen zu hüten; vielmehr müssen für jede Abweichung vom Plan die konkreten Gründe geprüft werden, bevor allgemeine Wertungen erfolgen und Schlüsse gezogen werden. Im übrigen entsteht hier überhaupt die grundsätzliche Frage, wie Abweichungen der genannten Art vom Gesetzgebungsplan überhaupt einzuschätzen sind. Zum Sinn und Zweck der Gesetzgebungsplanung und zu den sich hieraus ableitenden Maßstäben wurde bereits gesprochen. Hier muß hinzugefügt werden, daß die Gesetzgebungsplanung wegen der Besonderheit ihres Gegenstandes bei aller Verbindlichkeit zugleich auch einen unverzichtbaren Charakter als Direktive bewahren muß. Sie darf zu keinen bürokratischen Festschreibungen führen, die eine Planerfüllung initiieren, die nicht mehr mit der rechtspolitischen Zielstellung für die Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen übereinstimmt. Gerade hier muß man immer der Tatsache eingedenk bleiben, daß die Weiterentwicklung des Rechts in erster Linie ein politisch motivierter Prozeß ist, der von einer Summe konkreter, sich auch wandelnder Bedingungen abhängig ist. Das Prinzip der Gesetzgebungsplanung würde unwiderruflich diskreditiert, wenn wir es nicht verstünden, einerseits Stabilität (mit gewollter Verbindlichkeit und Pflicht zur Einhaltung) und andererseits Dynamik (das heißt Veränderung und Einstellung auf neue Bedingungen) in ein Verhältnis zu setzen, das der Dialektik gesellschaftlicher Lebensprozesse gerecht wird. Neben der Nichteinhaltung von Aufgaben aus dem Gesetzgebungsplan lassen auch Art und Zahl der neben dem Gesetzgebungsplan erlassenen Rechtsvorschriften Rückschlüsse auf die Qualität der Planung zu. In dieser Beziehung hat sich die Lage in der vergangenen Planperiode nicht so günstig wie erstrebt entwickelt. In allen Jahren sind über die Planfestlegungen hinaus zusätzlich Rechtsvorschriften beschlossen worden. Sie haben in den letzten beiden Jahren prozentual zugenommen. Näher betrachtet lassen sich hier deutlich zwei Gruppen unterscheiden: Die erste umfaßt solche Rechtsvorschriften, die ihrem Gegenstand und Inhalt nach eigentlich ohne größere Probleme von dem zuständigen Bereichsorgan bei der Ausarbeitung des Planes hätten als notwendig vorausgesehen werden können, und bei der anderen erforderten offensichtlich neue Bedingungen den Erlaß entsprechender Rechtsvorschriften, ohne daß das zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Planes voraussehbar war. Es liegt auf der Hand, daß beide Gruppen verschiedene Erfahrungen vermitteln: Während die erste offenbar Schlußfolgerungen für eine qualifiziertere Planausarbeitung durch das zuständige Bereichsorgan auslösen muß, gilt für die zweite Gruppe die Verpflichtung, solche Regelungen ohne Vorbehalt als notwendig anzuerkennen und sie in den Plan zu integrieren. Deshalb ist auch der gelegentlich vertretene Standpunkt nicht begründet, daß in jeder neben dem Plan erlassenen Verordnung eine Kritik an der Qualität des Gesetzgebungsplanes zu sehen ist.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 99 (NJ DDR 1981, S. 99) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Seite 99 (NJ DDR 1981, S. 99)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 35. Jahrgang 1981, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1981. Die Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1981 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1981 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 35. Jahrgang 1981 (NJ DDR 1981, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1981, S. 1-576).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Haupt-verhandlungen ist durch eine qualifizierte aufgabenbezogene vorbeugende Arbeit, insbesondere durch die verantwortungsvolle operative Reaktion auf politisch-operative Informationen, zu gewährleisten, daß Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Im Interesse der konsequenten einheitlichen Verfahrensweise bei der Sicherung persönlicher Kontakte Verhafteter ist deshalb eine für alle Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit noch stärker für die Qualifizierung der Ausgangshinweise und damit zur zügigen und umfassenden Aufklärung genutzt werden.

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