Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 353

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 353 (NJ DDR 1980, S. 353); Neue Justiz 8/80 353 Erscheinungen von Vergeudung und gegenüber Verlusten als Folge von Unwirtschaftlichkeit, Nachlässigkeit und Verantwortungslosigkeit (Art. 10 und 61). Eine entscheidende Rolle bei'der Lösung dieses Problems hat die Erziehung jedes Bürgers mit dem Ziel, daß er sich als Herr des Landes fühlt und aktiv gegen Mißwirtschaft und Verschwendung ankämpft. Die Festigung der Staatsdisziplin ist eine bedeutende Reserve für die Steigerung der Arbeitsproduktivität, für die Erhöhung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion und der Qualität der Arbeit, für eine dynamische, planmäßige und proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft. Das sind diejenigen Aufgaben, die die Verfassung der UdSSR im Bereich der gesellschaftlichen Produktion stellt. Verbindlich, einheitlich und bewußt gewährleistet die Staatsdisziplin die Unteilbarkeit beliebiger Systeme und das höchstmögliche, effektive und harmonische Zusammenwirken ihrer Bestandteile. Die Disziplin wirkt auf das Bewußtsein der Bürger ein, entwickelt. bei ihnen das Gefühl der Kollektivität und der Verantwortung, und es bilden sich nützliche Gewohnheiten heraus, so daß auf diese Art und Weise die Disziplin einen erzieherischen Einfluß auf die Persönlichkeit ausübt. Darin liegt der Wert der Disziplin, und daraus erklärt sich die Rolle, die ihr in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zugewiesen ist. Die Verfassungsnormen regeln die Tätigkeit der Individuen und der Organisationen unmittelbar, gewähren den Bürgern Rechte und legen ihnen Pflichten auf und bestimmen die Kompetenz der Staatsorgane. So dienen die Bestimmungen der Verfassung selbst als Rechtsgrundlage, indem sie die Forderungen der Staatsdisziplin verallgemeinern. So sind in der Verfassung und den sowjetischen Gesetzen solche Forderungen enthalten wie: die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu achten, gewissenhaft zu arbeiten, das sozialistische Eigentum zu schützen und zu festigen, unversöhnlich gegenüber gesellschaftswidrigen Handlungen zu sein u. ä. m. (Art. 59, 60, 61, 65). Diese Vorschriften beschreiben auch die Handlungsweise, die es gestattet, gesellschaftliche und persönliche Interessen zu verbinden, rechtmäßig zu handeln und die Forderungen der Arbeitsdisziplin einzuhalten. Die ursprünglichen Verfassungsnormen enthalten auch andere Arten der Staatsdisziplin: In Übereinstimmung mit ihrer Dienstdisziplin sind die Staatsfunktionäre verpflichtet, die Verfassung und die sowjetischen Gesetze einzuhalten, operativ auf Vorschläge, Eingaben und Beschwerden der Bürger zu reagieren, ihre Rechte und Freiheiten zu achten (Art. 4, 49, 57, 58). Die Wehrdisziplin schließt die Pflicht der Bürger ein, in den Reihen der Streitkräfte der UdSSR Dienst zu tun, das- sozialistische Vaterland zu verteidigen und in ständiger Kampfbereitschaft zu sein (Art. 31, 62, 63). Die Finanzdisziplin erfordert die rechtzeitige Ausarbeitung und Bestätigung der Staatshaushaltspläne und ihre Nutzung, die richtige Erhebung der Steuern und die Übereinstimmung der Tätigkeit der Sowjets mit den Prinzipien des Währungs- und Kreditsystems sowie mit der Preis- und Lohnpolitik des sowjetischen Staates (Art. 14, 23, 40, 73 u. a.). Einen besonderen Platz in der Struktur der Staatsdisziplin nehmen die Plan- und die Vertragsdisziplin ein. Sie sichern das optimale Funktionieren und die Entwicklung des einheitlichen volkswirtschaftlichen Komplexes. Die Plandisziplin ist bedingt durch das Wirken des ökonomischen Gesetzes der planmäßigen und proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft (Art. 15) sowie durch den Charakter und den Inhalt .der staatlichen Pläne zur ökonomischen und sozialen Entwicklung (Art. 16). Der verfassungsmäßige Inhalt der Staatsdisziplin und ihrer verschiedenen Formen setzt sowohl die Erfüllung der Pflichten als auch die Wahrnehmung der Rechte voraus. So bildet die Verfassungspflicht, unversöhnlich gegenüber gesellschaftswidrigen Handlungen zu sein (Art. 65), ein solches Element der bewußten Disziplin, deren Reali- sierung in bedeutendem Maße davon abhängt, wie die Arbeiter ihr Recht wahrnehmen, sich an die staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen mit Vorschlägen zur Verbesserung ihrer Tätigkeit zu wenden und Mängel in der Arbeit zu kritisieren (Art. 49). Deshalb ist es falsch, den Inhalt der Disziplin nur auf Pflichten und Verbote zu reduzieren. Das ist ein Minimum an Forderungen, das für die Subjekte der Staatsdisziplin im allgemeinen und für leitende Mitarbeiter im besonderen gilt. Auf dem gegenwärtigen Niveau der Entwicklung der Produktion und der Leitung ist die sozialistische Disziplin undenkbar ohne aktives und zielstrebiges Handeln, und dieses hängt in bedeutendem Maße von der Verwirklichung der Rechte ab, die der Persönlichkeit gegeben sind. Diese Rechte nicht zu nutzen, bedeutet nicht selten, der gemeinsamen Sache zu schaden. Das betrifft besonders die Sphäre der Leitung, wo die Entscheidung von Fragen mit der Initiative des Funktionärs verbunden ist, d. h. damit, wie er es versteht, die gewährten Rechte zu nutzen. Fehlende Operativität, Bürokratismus und das Nichtfassen von Beschlüssen zeugt entweder von Unkenntnis der Befugnisse oder von Unlust bzw. Unfähigkeit, sie zu nutzen; das ist eine spezifische Form der Verletzung der Staatsdisziplin, die zur Desorganisation der Leitung führt und ihre Effektivität herabsetzt. Verfassungsmäßige Mittel zur Festigung der Disziplin Das Grundgesetz der UdSSR betont die Notwendigkeit der Festigung der Disziplin nicht nur, indem es sie auf das Niveau der Staatspolitik hebt, sondern es bestimmt auch die wichtigsten Richtungen und Mittel zur Festigung der Staatsdisziplin. Die Verfassung der UdSSR enthält im wesentlichen- das langfristige Programm zur Gewährleistung der Disziplin als eines organischen Teils der umfassenderen Aufgaben des Staates des ganzen Volkes: die Erziehung des Menschen der kommunistischen Gesellschaft und die Umwandlung der Arbeit in das erste Lebensbedürfnis für jeden einzelnen. Die Verfassung der UdSSR orientiert die Staatsorgane, die Arbeitskollektive und die Staatsfunktionäre darauf, das Problem der Festigung der Staatsdisziplin komplex zu behandeln, indem sie konsequent die moralische und materielle Stimulierung nutzen sowie den sozialistischen Wettbewerb, die Kritik an Fehlern in der Arbeit und die Volkskontrolle weiterentwik-keln u. a. m. Die charakteristischen Züge des reifen Sozialismus hohe Organisiertheit, Überzeugtheit und Bewußtheit der Werktätigen bestimmen die Besonderheit des verfassungsmäßigen Instrumentariums zur Festigung der Disziplin. Es ist untrennbar mit der. sich vertiefenden Demokratisierung der sozialen Prozesse sowie der Methoden und Mittel zur Sicherung der Disziplin verbunden. In erster Linie treten hier solche demokratischen Mittel in den Vordergrund wie die Volkskontrolle, die öffentliche Meinung, die Erhöhung der Rolle des Arbeitskollektivs üsw. Das ist ebenso gesetzmäßig wie Demokratie und Disziplin untrennbar sind. Ihre Einheit ist eine notwendige Bedingung zur Festigung der bewußten Disziplin, zur Anerziehung des Gefühls der persönlichen Verantwortung, für die Herausbildung und das Wirken des ideologisch-psychologischen Mechanismus der Umwandlung der Disziplin in die Selbstdisziplin. Unter den Bedingungen sozialistischer Disziplin, unter denen die unbedingte Unterordnung unter einheitlichen Normen durch das kameradschaftliche Zusammenwirken ergänzt wird, wäre ein anderes, ein undemokratisches Herangehen widernatürlich. Das Gesagte widerspricht nicht der Anwendung von Maßnahmen des staatlichen Zwanges gegenüber böswilligen Verletzern der Disziplin. Das folgt aus der demokratischen Tendenz der Festigung der Rechtsgrundlage des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens und sichert die konsequente Erfüllung der Pflichten durch alle.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 353 (NJ DDR 1980, S. 353) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 353 (NJ DDR 1980, S. 353)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet entsprechend den getroffenen Festlegungen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der ausrichten auf die operative Bearbeitung von Personen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr auf der Grundlage bestätigter Fahndungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

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