Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 308

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 308 (NJ DDR 1980, S. 308); 308 Neue Justiz 7/80 risiert. Aber wir arbeiten! Und das mit großer Verantwortung und dem klaren Auftrag, die neue Ordnung zu schützen und das Recht im Interesse des Volkes einzusetzen. Unmittelbar nach dem Sieg wurde ein Sonder-tri'bunal gebildet. Dort haben sich jene nach Tausenden Zählenden zu verantworten, die unter Somoza Verbrechen gegen das Volk begingen. Wir haben den organisatorischen Aufbau der Justizorgane in unserer traditionellen Form beibehalten, d. h., es gibt ein Ministerium der Justiz mit zwei Stellvertreterbereichen, den Generalstaatsanwalt er ist dem Justizministerium angeschlossen und das Oberste Gericht. Zwischen dem Justizministerium und dem Obersten Gericht gibt es zur Gewährleistung einheitlicher Rechtsprechung enge Kontakte. Weitere bedeutende Aufgaben fallen dem Justizministerium vor allem zu bei der Auswahl juristischer Kader und deren Vorbereitung auch für entsprechende Tätigkeiten in anderen Leitungsbereichen und Ministerien; es trägt Verantwortung für die Anleitung der Rechtsanwaltskollegien usw. Sicher sagt man nicht zu Unrecht, daß das Ministerium der Justiz eine Basis für die Gewährleistung der revolutionären Gesetzlichkeit in Nikaragua darstellt. Wie ist die Struktur der Organe nach unten, und wie steht es mit dem geltenden Recht? Was die Struktur der Gerichte angeht, so verfügen wir in den Provinzen über 6 Appellationsgerichte. In jedem Kreis gibt es ein Kreisgericht und auf der untersten Ebene auch Stadtgerichte. Überall arbeiten Senate für Straf-und Zivilrecht. Daneben gibt es spezielle Arbeitsgerichte. Sie sind dem Obersten Gericht direkt unterstellt. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft ist ähnlich untergliedert. Auf ihre spezifischen Aufgaben kann ich in diesem Zusammenhang jetzt nicht eingehen. Nun zum Recht. Das ist kompliziert. Natürlich sind die Dekrete der neuen Macht die entscheidende Grundlage und Orientierung für unsere Arbeit. Aber was die sonstigen spezifischen juristischen Gesetze betrifft, so haben wir zunächst die alten Rechtsgrundlagen übernommen. Die Aufgabe heißt also, dieses alte Recht im progressiven Sinne, ausschließlich im Interesse des werktätigen Volkes anzuwenden. Worin bestehen die nächsten aktuellen Aufgaben und wie, Herr Minister, sehen Sie Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Justizorganen in unserem Land? Das Wichtigste ist, auch mit dem Recht die Revolution weiterzuführen. Das Errungene ist zu schützen, die Erwartungen und Rechte unserer Menschen müssen erfüllt werden. Vielfach müssen wir den Bürgern erst bewußt machen, welche Rechte und Freiheiten sie unter der neuen Macht genießen. Wir müssen Wachsamkeit üben, denn der Feind ist zwar besiegt, aber er gibt nicht auf. Die ideologische Aggression des Imperialismus spielt eine große Rolle. Eine bedeutende Aufgabe ist speziell für uns die Lösung der Kaderfrage. Wir brauchen dringend- mehr junge Juristen. Deren Ausbildung und ihre schnelle Heranführung an eine verantwortliche Tätigkeit beschäftigt uns sehr. Und gerade hier sehen wir eine Basis echter Zusammenarbeit. Sie standen in der DDR nach 1945 vor ähnlichen Problemen. Wir möchten u. a. Ihre vielfachen Erfahrungen bei der erfolgreichen Meisterung der demokratischen Justizreform kennenlernen. Lassen Sie mich noch sagen, daß es bei uns eine Woge der Sympathie und Wertschätzung gegenüber den sozialistischen Staaten und speziell auch gegenüber der DDR gibt, denn von dort kam Hilfe und spürbare materielle und moralische Solidarität. Das war und ist echte Menschlichkeit. Das ist auch die Basis, um die imperialistische Propaganda und Verhetzung gegen den Sozia- Für das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes Anläßlich der „Woche der Solidarität mit dem antiimperialistischen Kampf der arabischen Völker" führten die Vereinigung der Juristen der DDR, die Gesellschaft für Völkerrecht in der DDR und das DDR-Komitee für Menschenrechte am 3. Juni 1980 in Berlin ein Kolloquium zum Thema „Aktuelle völkerrechtliche Aspekte der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes“ durch. Die Teilnehmer begrüßten herzlich eine Delegation des Palästinensischen Juristenverbandes unter Leitung seines Generalsekretärs Gamal a’ Sourani, die an dem Kolloquium teilnahm. Die versammelten Völkerrechtler, Juristen aus Wissenschaft und Praxis erörterten völkerrechtliche Probleme der imperialistischen Bedrohung des Friedens im Nahen und Mittleren Osten. Sie analysierten das imperialistisch-zionistische Komplott gegen das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes und die israelisch-ägyptischen Separatabmachungen und wiesen auf die dadurch provozierten Spannungen in dieser Region hin sowie auf die Rolle der Carter-Administration bei dem Versuch, dem palästinensischen Volk und den arabischen Staaten dieses Raumes einen imperialistischen Diktatfrieden aufzuzwingen und die natürlichen Reichtümer souveräner arabischer Staaten unter Androhung militärischer Gewalt an sich zu reißen. Die Teilnehmer des Kolloquiums prangerten die israelische Politik des Landraubes, der Deportation von Amtsund Würdenträgern der palästinensischen Bevölkerung aus den von Israel widerrechtlich okkupierten Gebieten, die am palästinensischen Volk begangenen massenhaften Verletzungen elementarer Menschenrechte sowie die brutalen Aggressionsakte Israels gegen den Libanon und die anderen arabischen Nachbarn an. Unter dem Eindruck der erneuten Eskalation des Terrors, von Grausamkeiten und unmenschlicher Hinterhältigkeit gegen das palästinensische Volk verurteilten die Juristen aufs schärfste die Bombenanschläge gegen das Leben der Bürgermeister von Nablus und Ramallah und anderer Bürger der völkerrechtswidrig okkupierten arabischen Gebiete. Sie forderten Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des Lebens und zum Schutz der grundlegenden Menschenrechte in den von Israel besetzten Gebieten und die Bestrafung aller für diese Terrorakte Verantwortlichen. Die Teilnehmer des Kolloquiums entlarvten die materielle, militärische und diplomatische Unterstützung der USA für den israelischen Aggressor und zeigten den engen Zusammenhang zwischen der USA-Politik der militärischen Drohung und Diversion gegen die arabischen Staaten sowie den durch den NATO-Raketenbeschluß und das forcierte Wettrüsten von der NATO heraufbeschworenen Gefahren für die Entspannung und den Weltfrieden auf. In solidarischer Verbundenheit mit dem Kampf des palästinensischen Volkes betonten die Teilnehmer des Kolloquiums, daß eine umfassende Friedensregelung im Nahen und Mittleren Osten die unmittelbare Teilnahme aller interessierten Seiten erfordert, einschließlich des Volkes von Palästina in Gestalt seines rechtmäßigen Vertreters, der PLO, den Abzug der israelischen Okkupanten aus den 1967 besetzten arabischen Gebieten, die Verwirklichung der legitimen Rechte des arabischen Volkes von Palästina auf Selbstbestimmung und Schaffung eines eigenen unabhängigen Staates und die Gewährleistung der Souveränität und Sicherheit aller Staaten dieses Raumes. lismus zu zerschlagen, die das können Sie sich ja denken in großem Umfang bis heute von der Reaktion von innen und außen betrieben wird. Unter Führung der FSLN werden wir in Nikaragua den revolutionären Prozeß auch mit Hilfe des Rechte und mit den neuen Kadern in der Justiz weiterführen. Es stärkt uns im Kampf, wenn wir die Solidarität und die Hilfe echter Freunde spüren. Das ist hier bei Ihnen in der DDR der Fall. Wir sind gewiß, daß über die vielen Erfahrungen hinaus, die wir jetzt sammeln konnten, weitere erfolgreiche gemeinsame Schritte auf der Basis echter Freundschaft folgen werden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 308 (NJ DDR 1980, S. 308) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 308 (NJ DDR 1980, S. 308)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben. Zielpersonen sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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