Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 155

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 155 (NJ DDR 1980, S. 155); Neue Justiz 4/80 155 tungstätigkeit auch täglich mit ihnen gearbeitet wird. Wo allerdings der Auftrag, eine neue Arbeitsordnung zu schaffen, nur formal erfüllt worden ist, werden wesentliche Möglichkeiten des AGB zur Gestaltung effektiver Arbeitsverhältnisse nicht ausgesehöpft. Mit der Entscheidung von Streitfällen auf dem Gebiet des Neuererrechts leisten die Konfliktkommissdenen und die Gerichte einen wichtigen Beitrag zur Überwindung Störender Einflüsse auf che qualitative Weiterentwicklung der Neuererbewegung. Viele Streitfälle haben ihre Ursache in einer ungenügenden Arbeit der Betriebe mit den Neuerem und in unzureichenden Kenntnissen über das Neuererrecht bei einigen Leitern. Die zu entscheidenden Streitfälle betreffen kaum Neuerervereinbarungen, sondern überwiegend Neuerervorschläge. Streit besteht häufig zu der Frage, ob die im Vorschlag enthaltene Leistung zu den Arbeitsaufgaben des Werktätigen gehört. Das Plenum des Obersten Gerichts wird sich Ende dieses Jahres erneut mit der gerichtlichen Tätigkeit bei der Entscheidung von Streitfällen auf dem Gebiet des Neuererrechts beschäftigen und herangereifte Fragen beantworten. Die Anzahl der Streitfälle auf dem Gebiet der Schadenersatzleistungen der Betriebe hat sich verringert. Hier wirkt sich offenbar vor allem die Neuregelung des AGB aus, daß bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Betriebe grundsätzlich schadenersatzpflichtig sind, ohne daß das Vorliegen von Pflichtverletzungen der Betriebe im Gesundheits- und Arbeitsschutz zu prüfen ist. Zur gewerkschaftlichen Prozeßvertretung und Mitwirkung Eine umfangreiche Arbeit leisten die gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen zur Wahrnehmung ihres Rechts auf Prozeßvertretung von Gewerkschaftsmitgliedern und auf Mitwirkung in den arbeitsrechtlichen Verfahren. Die Anzahl der gewerkschaftlichen Aktivitäten ist von Jahr zu Jahr gestiegen. In etwa 68 Prozent aller von den Gerichten erster Instanz erledigten Arbeitsrechtssachen haben Gewerkschaftsfunktionäre als Prozeßvertreter oder in anderer Form mitgewirkt. Diese Aktivitäten verteilen sich zu etwa 35 Prozent auf Prozeßvertretungen und zu etwa 65 Prozent auf gewerkschaftliche Mitwirkung. Auch hier ist die Situation in den einzelnen Bezirken noch unterschiedlich. Vor allem im Hinblick auf die Übernahme von Prozeßvertretungen werden objektiv bestehende Möglichkeiten noch nicht ganz ausgeschöpft. Die Gerichte schätzen ein, daß es vor allem dort gute Fortschritte gibt, wo die Prozeßvertretergruppen entsprechend der vom Sekretariat des Bundesvorstandes des FDGB am 1. August 1979 beschlossenen „Ordnung über die gewerkschaftliche Prozeßvertretung und Mitwirkung im arbeitsrechtlichen Verfahren“ 6 wirksam werden. Die Zusammenarbeit der Gewerkschaften und der Gerichte qualitativ weiterentwickeln * § Die Sekretariate der Bezirks- und Kreisvorstände des FDGB werden im Jahre 1980 über die Wirksamkeit des AGB in ihrem Organisationsbereich beraten. Aufgabe der Direktoren der Bezirks- bzw. Kreisgerichte ist es, diese Beratungen durch Berichte über Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit und über die gewerkschaftliche Mitwirkung in Arbedtsrechtssachen sowie über die Anwendung des sozialistischen Arbeitsrechts in den Betrieben, die sie gemäß § 301 Abs. 3 AGB vor den FDGB-Vorständen ihres Territoriums zu geben haben, entsprechend vorzubereiten. Auf diese Weise ist es möglich, zu Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit zu kommen, die eine qualitative Weiterentwicklung verkörpern. Für die Entfaltung der gewerkschaftlichen Arbeit auf der Grundlage der oben genannten Ordnung vom 1. August 1979 ist von großer Bedeutung, daß die Kreisgerichte den Kreisvorständen des FDGB über die anhängigen Verfahren in der Weise Informationen vermitteln, daß eine verstärkte Übernahme von gewerkschaftlichen Prozeßvertretungen gefördert wird. Ein Betätigungsfeld für die Richter erschließt sich durch die Teilnahme an der Schulung der Prozeßvertretergruppen, die als ständige Arbeitsgruppen der Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB bis zum Ende des ersten Halbjahrs 1980 ihre Tätigkeit aufgenommen haben werden. Schließlich gilt es, die Ergebnisse der Wahlen der Konfliktkommissionen auszuwerten. Mit der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie im Produktionsprozeß wird ihre erzieherische Rolle und ihre Wirksamkeit in den Arbeitskollektiven zunehmen. Demgemäß wächst auch das Bedürfnis nach qualifizierter Anleitung, die interessanter zu gestalten ist' und vor allem die erstmals gewählten Mitglieder der Konfliktkommissionen erreichen muß. , Die Auswertung der Beratung des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB über den Informationsbericht des Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR wird bekräftigen: Die Gerichte und die Gewerkschaften sind aktive Verbündete bei der Verwirklichung des AGB und bei der Wahrnehmung der gewerkschaftlichen Rechte. 1 H. Helntze, „Ein Gewerkschaftskongreß von weitreichender Bedeutung“, NJ 1977, Heft 12, S. 349 fl. 2 H. Toeplitz, „Zu einigen Aufgaben der Gerichte in Vorbereitung auf das Inkrafttreten des AGB“, NJ 1977, Heft 18, S. 625 fl 3 W. Strasberg, „Zur Anwendung des AGB in der Rechtsprechung als Beitrag zur Verwirklichung der WirtsChafts- und Sozialpolitik“, NJ 1979, Heft 6, S. 200. 4 St. Otte, „Ein Gesetz, das wirksam hilft, neue Initiativen zu fördern“, Tribüne Nr. 30 vom 12. Februar 1980, S. 3. 5 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 43. 6 Informationsblatt des FDGB 1979, Nr. 6, S. 1 fl.; Arbeit und Arbeitsrecht 1979, Heft 11, S. 503 fl.; vgl. hierzu auch R. Kranke, „Neue Ordnung über die gewerkschaftliche Interessenvertretung im arbeitsrechtlichen Verfahren“, NJ 1979, Heft 9, S. 398 f. * S. Fußnoten zum Artikel Melzer/Fally-Sell 20 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 189, 194. 21 Abgedruckt in: Das Potsdamer Abkommen, a. a. O., S. 271, 273. 22 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 252. 23 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 272. 24 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 620. 25 Vgl. Rehbein/Keil/Kirchberg/SChmädiCke/Wehner, „Zur verkehrspolitischen Entwicklung der DDR“, Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, Teil 11/1972, S. 184 fl. 26 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 493. 27 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O-, S. 219. Vgl. auch A. Dorner/O. Rennert, „Zur Entwicklung des Binnenhandels während der antifaschistischdemokratischen Umwälzung auf dem Gebiet der heutigen DDR“, Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, Teil 11/1977, S. 15 fl. 28 Beide Befehle sind abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 128, 144. 29 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 145. 30 AbgedruCkt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 565.' 31 Beide Befehle sind abgedruckt in: Um ein antifaschistischdemokratisches Deutschland, a. a. O., S. 328, 504. 32 Ausführlich hierzu: R. Helm, „Entwicklung eines neuen Arbeitsrechts für eine neue Gesellschaftsordnung“, NJ 1975, Heft 9, S. 261 fl. Vgl. auch R. Helm, Anwalt des Volkes, Berlin 1978, S. 150. 33 Vgl.: Marxistisch-leninistische Partei und sozialistischer Staat, Berlin 1978, S. 57. 34 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 347. 35 AbgedruCkt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 585. 36 Vgl. Beschluß vom 20. April 1948 (ZVOB1. S. 176) und AO über das Inkrafttreten von Verordnungen und Anordnungen der DWK vom 27. April 1948 (ZVOB1. S. 139). 37 Vgl. Erklärung des Obersten Chefs der SMAD vom 10. Oktober 1949, in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 799. 38 Vgl. K. Görner, „Die revolutionär-demokratische Gesetzlichkeit im Kampf für die Schaffung der Arbeiter-und-Bauern-Macht“, Staat und Recht 1975, Heft 4, S. 558 fl. (564 fl.). 39 Vgl. Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der DDR, Bd. I, Berlin 1954, S. 303 fl.; Bd. H, S. 274.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, bei denen weitere Störungen der Ordnung und Sicherheit, die bis zu Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten eskalieren können, nicht auszuschließen sind, konzentriert sind; der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Leitersud er Abteilung sowie der dienstlichen Bestimmungen für die Durchsetzung des operativen Untrsyciiungshaftvollzuges - der polii t-isch ideologische und politisch operative Bildungsund Srzi ehungsprozeB, der die Grundlage für die qualifizierte In- dexierung der politisch-operativen Informationen und damit für die Erfassung sowohl in der als auch in den Kerblochkarteien bildet. Der Katalog bildet zugleich eine wesentliche Grundlage für Entscheidungen auf unterschiedlichen Leitungsebenen. Operative Kräfte die Gesamt der oTfiziell und inoffiziell zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit eingesetzten Mitarbeiter.

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