Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 102

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 102 (NJ DDR 1980, S. 102); 102 Neue Justiz 3/80 Schöpferische Verwirklichung des Leninschen Genossenschaftsplanes in der Entwicklung des Rechts der Landwirtschaft Dozent Dr. sc. ERICH SIEGERT, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig Dr. KLAUS ZIEGER, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Der IX. Parteitag der SED im Jahre 1976 bestätigte den bis dahin vollzogenen revolutionären Entwicklungsweg der sozialistischen Landwirtschaft in der DDR und gab richtungweisende Orientierungen für die Aufgaben zur weiteren planmäßigen Entwicklung der Landwirtschaft in der Periode der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Auf dem 11. Plenum des Zentralkomitees der SED wurden in Verwirklichung dieser Politik Fragen der Arbeitsteilung und Kooperation in der Landwirtschaft sowie die Notwendigkeit breiter demokratischer Mitwirkung der Genossenschaftsbauern und Arbeiter* beim schrittweisen Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden behandelt. Das ist immer wieder zugleich erneuter Beweis für die Aktualität der unter dem „Leninschen Genossenschaftsplan“ zusammengefaßten Erkenntnisse und Lehren Lenins vom Bündnis der Arbeiterklasse mit den werktätigen Bauern und von der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft in den verschiedenen revolutionären Phasen. Der 110. Geburtstag Lenins am 22. April und der 35. Jahrestag der Befreiung unseres JLandes vom Faschismus am 8. Mai dieses Jahres sind Anlaß, die Verwirklichung dieser Leninschen Erkenntnisse in der Entwicklung des Landwirtschaftrechts der DDR zu behandeln. D. Red. In der DDR werden gegenwärtig 6,3 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche durch 936 LPGs Pflanzenproduktion, 62 VEGs Pflanzenproduktion, 161 kooperative Abteilungen Pflanzenproduktion, 217 GPGs sowie 2 887 LPGs Tierproduktion, 333 VEGs Tierproduktion und 318 zwischengenossenschaftliche und zwischenbetriebliche Einrichtungen der Tierproduktion im engen Zusammenwirken mit den Kreisbetrieben für Landtechnik, mit Agrochemischen Zentren, Meliorationsbetrieben, Trockenwerken und Pelletieranlagen, sowie anderen Betrieben und Einrichtungen genutzt und bewirtschaftet.1 Demgegenüber bestanden zum Zeitpunkt der Gründung der DDR rund 880 000 landwirtschaftliche Betriebe. Seit der Gründung der LPGs im Jahre 1952 und mit zunehmender Konzentration und Spezialisierung in der Landwirtschaft konnten auf der Grundlage des gewachsenen Leistungsvermögens der LPGs die Einkommensverhältnisse der Genossenschaftsbauern kontinuierlich verbessert werden. Die sozialpolitischen Maßnahmen, die für Arbeiter und Angestellte gelten, wurden und werden kontinuierlich durch entsprechende genossenschaftliche Regelungen auch für Genossenschaftsbauern wirksam. Moderne Schulen, Kindereinrichtungen, Polikliniken, Dienstleistungsstützpunkte und -annahmestellen, Verkaufseinrichtungen und vieles mehr prägen heute das Antlitz der Dörfer. Diese Ergebnisse einer fast 35jährigen Entwicklung unserer Landwirtschaft, die mit der Liquidierung des Großgrundbesitzes und der Durchführung einer demokratischen Bodenreform in der damaligen sowjetischen Besatzungszone Deutschlands im Herbst 1945 ihren Anfang nahm, bestätigen überzeugend die Richtigkeit der mar- xistisch-leninistischen Agrarpolitik. Sie sind ein Beweis für die Lebenskraft des Leninschen Genossenschaftsplanes, der die wissenschaftliche Grundlage für die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft ist. Die wichtigsten Prinzipien des Leninschen Genossenschaftsplans2 sind: das Bündnis der Arbeiterklasse mit den Bauern und die Führung der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft durch die Arbeiterklasse und ihre marxistisch-leninistische Partei, die allseitige Unterstützung der Bauern bei der Bildung und weiteren Entwicklung von Genossenschaften durch den sozialistischen Staat, insbesondere durch die Entwicklung der Industrie zur Sicherung der materiell-technischen Basis der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft, sowie durch verschiedene Formen direkter materieller, finanzieller und kadermäßiger Hilfe, das Prinzip der Freiwilligkeit beim Zusammenschluß der Bauern zu Genossenschaften und bei deren Weiterentwicklung, der stufenweise Übergang von niederen zu immer höheren Formen des genossenschaftlichen Zusammenschlusses und der landwirtschaftlichen Produktion, die Mannigfaltigkeit der Formen der genossenschaftlichen Entwicklung entsprechend den unterschiedlichen Bedingungen und Voraussetzungen, die Verbindung der genossenschaftlichen Entwicklung mit der Umwälzung des gesamten geistig-kulturellen Lebens auf dem Lande. In der Landwirtschaft der DDR haben sich also in historisch kurzem Zeitraum, grundlegende, revolutionäre gesellschaftliche Veränderungen vollzogen, deren äußeres Erscheinungsbild der Übergang von der einzelbäuerlichen einfachen Warenproduktion zur sozialistischen Großproduktion ist, die den heutigen hohen Anforderungen an ein einheitliches Niveau der wechselseitig miteinander verbundenen Volkswirtschaftszweige zunehmend gerecht wird und mit der die historisch bedingte Rückständigkeit des Dorfes gegenüber der Stadt überwunden Werden konnte. Die Rechtsentwicklung auf dem Gebiet der Landwirtschaft in der antifaschistisch-demokratischen Etappe Grundlage für das Bündnis zwischen der Arbeiterklasse und der werktätigen Bauernschaft und für seine Festigung in der Etappe der antifaschistisch-demokratischen Ordnung war die demokratische Bodenreform. Ihre Durchführung gehörte zu den unmittelbarsten und dringendsten Aufgaben im Programm der KPD für den demokratischen Neuaufbau vom 11. Juni 1945. Sie wurde in Übereinstimmung mit dem Ende August/Anfang September 1945 in zahlreichen Kreisbauemkonferenzen bekundeten Willen der Mehrheit der werktätigen Bauern sowie der Landarbeiter und Umsiedler in der Bodenreformgesetzgebung der Länder bzw. Provinzen rechtlich verbindlich fixiert3. In Art. 24 der ersten Verfassung der DDR von 1949 wurden die Eh--;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der politischoperativen Arbeit in den. Die wirksamere Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und der feindlichen Kontaktpolitik. Die Qualifizierung der operativen Vorgangsbearbei-. Die Weiterentwicklung der politisch-operativen Ar- beit und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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