Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 25

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 25 (NJ DDR 1980, S. 25); Neue Justiz 1/80 25 zu erhöhen, die materiell-technische Basis der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ständig zu stärken und weiterzuentwickeln. Der in der Kombinatsbildung zum Ausdruck kommende Vergesellschaftungsprozeß ist keinesfalls mit einer bloßen Konzentration und Spezialisierung von sozialistischen Einzelbetrieben gleichzusetzen. Vielmehr zielt die Kombinatsbildung darauf ab, solche grundlegenden Einheiten der Volkswirtschaft zu entwik-keln, die es ermöglichen, die komplizierten Prozesse, die sich aus der engen Verbindung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts mit den Vorzügen des Sozialismus ergeben, immer besser zu beherrschen. Anhand von eindrucksvollem Zahlenmaterial über Umfang der Kombinatsbildung, Arbeitskräftekonzentration und Umfang der Warenproduktion wies Friedrich die Bedeutung der Kombinatsentwicklung für die Sicherung der Komplexität und Einheitlichkeit des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses nach. Abschließend nannte er folgende Schwerpunkte für die weitere Entwicklung der Kombinate: die richtige Einordnung der Kombinate in den gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß; die enge Zusammenarbeit zwischen Kombinaten und zentralen staatlichen Organen als wichtige Voraussetzung für die eigenverantwortliche Realisierung der den Kombinaten übertragenen Aufgaben; die Gestaltung solcher Beziehungen zwischen Kombinatsleitung und Kombinatsbetrieben oder Betriebsteilen, die alle Beteiligten in die Lage versetzen, die ihnen durch die staatlichen Pläne übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich zu verwirklichen; die Konzentration der Kombinatsleitung auf wirtschaftliche Hauptentwicklungsrichtungen, insbesondere auf wesentliche Aufgaben bei der Durchsetzung und Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts; die weitere Qualifizierung der langfristigen konzeptionellen Arbeit und der Perspektivplanung; die Erhöhung des Niveaus der Ausarbeitung der staatlichen Planaufgaben durch den Ausbau der langfristigen Planung und deren bilanzierte Umsetzung, durch die zunehmende Bewertung der Leistung des Kombinats nach qualitativen Kennziffern sowie durch differenziertere Anwendung von Lohn und Prämie in Abhängigkeit exakter Leistungsbewertung der Wirtschaftseinheiten, der Kollektive der Werktätigen und des einzelnen Arbeiters. In der Diskussion zum Referat Friedrichs wurden vor allem Fragen der Rechtsstellung und Verantwortung der Komtoinatsbetriebe, der Gestaltung der Rechtsbeziehungen innerhalb des Kombinats sowie des effektiven Zusammenwirkens zwischen Kombinatsleitung und Organen der Staatsmacht erörtert, wobei der Entwurf der wenige Tage später beschlossenen Verordnung über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe als Grundlage diente. Prof. Dr. G. K 1 i n g e r, Leiter der Rechtsabteilung im Sekretariat des Ministerrates der DDR, verdeutlichte am Beispiel der Stellung und der Aufgaben des Generaldirektors eines Kombinats, wie dessen volle persönliche Verantwortung für die Leitung und Planung dieser Wirtschaftseinheit sowohl gegenüber dem zuständigen Minister als auch gegenüber den Direktoren der Kombinatsbetriebe, also nach oben und nach unten, juristisch konkret bestimmt ist. Bei der Festlegung der Rechte und Pflichten wurde konsequent von dem tatsächlichen Reproduktionsprozeß des Kombinats ausgegangen. Über den Zusammenhang zwischen der Kombinatsverordnung und der Überarbeitung des Vertragsgesetzes sprach Prof. Dr. G. Walter, Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatlichen Vertragsgerichts beim Ministerrat der DDR. Das Ziel der Neuregelung besteht darin, durch die Erhöhung der Planmäßigkeit und Rationalität der Wirt- schaftsbeziehungen der Kombinate und Betriebe zu einer höheren Effektivität der Volkswirtschaft beizutragen. Für die Gestaltung der Kooperationsbeziehungen, insbesondere zwischen den Kombinatsbetrieben, müssen Konsequenzen aus der objektiven Stellung des Kombinats im gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß gezogen werden. Deshalb ist festgelegt, daß der Generaldirektor die sog. inner-kombinatlichen Kooperationsbeziehungen entsprechend der Spezifik des Kombinats auf der Grundlage des Planes und unter Beachtung der Grundsätze des Vertragsgesetzes regelt. Probleme einer rationellen Leitung des Kombinats waren Gegenstand der Ausführungen von Dr. H.-J. J ä s c h -k e, Leiter der Rechtsabteilung im Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau. Das Leitungssystem ist entsprechend den Erfordernissen der einheitlichen Leitung der Volkswirtschaft und den spezifischen Reproduktionsbedingungen des Kombinats einfach, überschaubar und mit niedrigem Leitungsaufwand zu gestalten. Jäschke sprach sich in diesem Zusammenhang für konzentrierte, juristisch exakt gestaltete Ordnungen aus, in denen praktische Fragen der Beziehungen zwischen Kombinat, Leitbetrieb und Kombinatsbetrieben, insbesondere die Aufgabenabgrenzung und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten, die Arbeitsabläufe zur effektiven Gestaltung des einheitlichen Reproduktionsprozesses sowie die Kooperationsbeziehungen im Kombinat, geregelt sind. Prof. Dr. M. Benjamin, Direktor der Sektion II der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, beschäftigte sich mit den Auswirkungen der Kombinatsbildung auf die staatliche Leitung. Der Prozeß der zunehmend stärkeren Verflechtung von ökonomischen und sozialen Beziehungen und Faktoren ist sowohl für die zweigliche als auch für die territoriale Leitung äußerst bedeutsam. Die Zusammenarbeit zwischen Kombinat und örtlichen Organen muß deshalb auch auf eine abgestimmte Entwicklung im Territorium gerichtet sein. Dazu gehören vorrangig Fragen der Standortverteilung der Produktivkräfte, der rationellen territorialen Gestaltung der Produktionsstruktur, der Entwicklung der Infrastruktur und der Nutzung territorialer Ressourcen. Zu den Wechselwirkungen zwischen zentraler staatlicher Leitung, territorialer Leitung und der wirtschaftsleitenden Tätigkeit des Kombinats äußerte sich auch Prof. Dr. U.-J. Heuer, Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim Zentralkomitee der SED. Er hob u. a. die Rechtspflicht des Fachministeriums hervor, Entscheidungen zur Verwirklichung der Wirtschaftspolitik mit dem Kombinat vorzubereiten und die Durchführung zu unterstützen. Der Generaldirektor hat demgegenüber das Recht, die vom Minister zu treffenden Entscheidungen oder Abstimmungen zu verlangen; er ist verpflichtet, dieses Entscheidungsverlangen mit Lösungsvorschlägen zu verbinden. Zum Abschluß würdigte der Vorsitzende des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, Prof. Dr. G. Schüßler, Rektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, die Beratung als einen konstruktiven Beitrag zur Untersuchung vielfältiger politisch-ideologischer und wissenschaftlicher Probleme auf dem Gebiet der staatlich-rechtlichen Leitung und Planung der Volkswirtschaft. Für die weitere, vor allem perspektivische wissenschaftliche Arbeit empfahl er 1. verstärkt Grundfragen zu untersuchen, die mit der objektiven Stellung der Kombinate im gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß und der gesamtstaatlichen Leitung und Planung verbunden sind; 2. auf der Grundlage einer Analyse der mit der Entwicklung der Kombinate verbundenen gesellschaftlichen Prozesse insbesondere Probleme der Gestaltung der Verantwortungsbeziehungen aufzugreifen und Lösungsvorschläge zur Erhöhung der Effektivität der Leitung und Planung der Volkswirtschaft zu unterbreiten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 25 (NJ DDR 1980, S. 25) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 25 (NJ DDR 1980, S. 25)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;. sorgfältige Dokumentierung aller Mißbrauchs handlun-gen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in jedem Verantwortungsbereich der Linie zunehmende Bedeutung, Das Anliegen des vorliegenden Schulungsmaterials besteht darin, die wesentlichsten theoretischen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Dadurch konnte eine umfassende Darstellung erlangt werden, die im konkreten Fall in der Beschuldigtenvernehmung nicht zu erreichen war.

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