Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 380

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 380 (NJ DDR 1979, S. 380); 380 Neue Justiz 8/79 allgemeinen Theorie des Staates und des Rechts sind die staatlich-rechtliche Wirklichkeit, die allgemeinen und spezifischen objektiven Gesetzmäßigkeiten ihrer Entwicklung, deren Erkenntnis und Ausnutzung Grundlage für die Ausarbeitung der fundamentalen Probleme sind, die für die juristischen Zweigwissenschaften methodologische Bedeutung haben.“ Das 3. Kapitel umfaßt die fundamentalen Probleme und die Struktur der allgemeinen Theorie des Staates und des Rechts, die aus zwei grundlegenden Richtungen besteht: aus der Soziologie des Staates und des Rechts sowie aus der Philosophie des Staates und des Rechts. Dieser Struktur ordnet Kerimow im folgenden die wesentlichsten Probleme zu, die zu untersuchen die allgemeine Theorie des Staates und des Rechts berufen ist. Im Rahmen der Lehre über den Staat sind das Erkenntnistheorie, Dialektik und Logik der Erkenntnis der politischen und staatlichen Erscheinungen und Prozesse, das politische System der Gesellschaft und die Demokratie, Entstehung, Wesen und Formen des Staates, die staatliche Souveränität sowie die Funktionen des Staates und der Mechanismus ihrer Verwirklichung. Im Rahmen der Lehre über das Recht sind das Erkenntnistheorie, Dialektik und Logik der Erkenntnis rechtlicher Erscheinungen und Prozesse, Entstehung, Wesen und Formen des Rechts, das Rechtsbewußtsein, die Rechtsschöpfung, das System des Rechts und die Systematik der Gesetzgebung sowie Rechtsverwirklichung, Gesetzlichkeit und Rechtsordnung. Im abschließenden 4. Kapitel untersucht Kerimow die methodologische Funktion der allgemeinen Theorie des Staates und des Rechts. Hierin sind eingeordnet allgemein-theoretische Betrachtungen über das Wesen der Methodologie, über ihre unterschiedliche Interpretation und über ihre Bedeutung und Funktion in der Wissenschaft im allgemeinen. Kerimow hebt vor allem zwei wesentliche Komponenten der methodologischen Funktion der allgemeinen Theorie des Staates und des Rechts hervor: erstens ihre weltanschauliche und zweitens ihre spezielle für die juristischen Zweigwissenschaften, die daraus folgt, daß diese Wissenschaft die Theorie und Methode des historischen Materialismus in der Lehre über die staatlich-rechtlichen Erscheinungen konkretisiert und die allgemeinen politischjuristischen wissenschaftlichen Gesetze und Kategorien ausarbeitet. Der Verfasser lenkt mit seiner Monographie nicht nur die Aufmerksamkeit auf eine Reihe theoretischer und erkenntnistheoretischer Probleme, die für die allgemeine Theorie des Staates und des Rechts als nicht zureichend gelöst gelten, sondern vermittelt auch Denkanstöße, das System der Kenntnisse über diesen Wissenszweig zu vervollkommnen, damit der eigentlichen Funktion der allgemeinen juristischen Wissenschaft geeigneter entsprochen werden kann. Dabei erweist sich die Herausarbeitung innerer Zusammenhänge zwischen allgemeiner Theorie des Staates und des Rechts und juristischen Zweigwissenschaften gestützt auf konkrete Beispiele der Rechtszweige als wertvolle Erkenntnisquelle. Diskussionswürdig und damit theoretisch fördernd ist z. B. Kerimows Definition des Gegenstandes der allgemeinen Theorie des Staates und des Rechts. Es entsteht in diesem Zusammenhang u.a. die Frage, ob sich die Beziehungen zwischen allgemeiner Theorie des Staates und des Rechts und den juristischen Zweig Wissenschaften auf ihre methodologische Bedeutung reduzieren lassen und Ob die von Kerimow hervorgehobene methodologische Bedeutung ihrerseits nur in der Vermittlung von allgemeiner Theorie des Staates und des Rechts und den juristischen Zweigwissenschaften wirksam ist. Da der Verfasser zu Recht starre Grenzen zwischen den einzelnen gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen verneint und betont, daß der gesamte Komplex staatlich-rechtlicher Erscheinungen nicht nur von juristischen Disziplinen untersucht wird, sollte dieser Standpunkt auch konsequent auf die Rolle der Methodologie der allgemeinen Theorie des Staates und des Rechts für weitere gesellschaftswissenschaftliche Disziplinen übertragen werden. Für den wissenschaftlichen Meinungsstreit über Grundfragen der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie ist Kerimows Werk eine wertvolle Bereicherung. Dt. MANFRED SCHULZ, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR COÄEP5KAHJ1E 30-jiexne CO gHs ocuoBanwa mP X. TEriJIHTIt Hpoqnaa raiaccOBaa ii03iii;msi iophctob 335 r. MKDJIJIEP AicryajibHLie 3aflaHM oönjero Hafl3opa npoKypa-TypH 33 COÖJIlOfleHJieM 3aK0HH0CTH 338 A. 3K)CMMJlbX/B. TMJlb 3HaqeHMe TpyflOBux AOrOBopoB Mey TpyfljnijHMCH h npeflnpHjrraeM 341 A. TPAHflKE/K. OPT/B. PHTEP/M. mTOJIbüE 06 9(J)(j3eKTMB- hocth npaßa Ha BocnHTaHHe CeMeikHoro KOAexca 345 K.-X. 3BEPXAPflT üpHMeHCHHC hojiojkchhä rpaacflaHCKOro ko-fleicca Ha ceMeHHO-npaBOBue OTHomeHHH 350 M. (DPMTmE/fl. B. MIOJIJIEP/K.-IO. niTAYX O npaße rpaKflaH Ha oxpaHy ot hmmhcchm 353 HapoAHoe npeACTaBirrejibCTBO h aanoHHOCTb 3. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 380 (NJ DDR 1979, S. 380) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 380 (NJ DDR 1979, S. 380)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten. Ebenso ist das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Kräften zu realisier! Die Inspirierung und Organisierung von Straftaten gemäß sind untrennbarer Bestandteil der Strategie des Gegners zur langfristigen Destabilisierung und Vernichtung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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