Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 240

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 240 (NJ DDR 1979, S. 240); 240 Neue Justiz 6/79 leiten ließ: Um zu verhindern, daß von deutschem Boden jemals wieder ein Krieg ausgeht, sollte das politische Leben in ganz Deutschland endgültig auf demokratischer Grundlage umgestaltet werden. Das entsprach auch den Interessen der internationalen revolutionären Arbeiterbewegung.® Mit der Eingliederung der BRD in die NATO im Jahre 1955 wurde die Möglichkeit zerstört, daß sich die deutsche Nation zu einem einheitlichen Staat auf einer neuen gesellschaftlichen Grundlage weiterentwickeln konnte. Während sich in der DDR die sozialistische deutsche Nation herauszubilden begann, bestand in der BRD die in antagonistische Klassen zerrissene kapitalistische Nation fort.7 Der V. Parteitag der SED, der im Ergebnis einer Analyse der nationalen und internationalen Lage den Weg der-weiteren gesellschaftlichen Entwicklung zeichnete, stellte u. a. die Aufgabe, ein neues ZGB auszuarbeiten.8 Die alten Rechtsvorschriften, die aus den genannten Gründen noch längere Zeit angewendet wurden, waren wohl nach ihrer Herkunft, nicht aber nach ihrer veränderten Funktion bürgerliches Recht. Sie wurden als Recht der neuen Staatsmacht im Interesse der Werktätigen angewendet, dies nicht zuletzt dank der konsequenten Demokratisierung und Erneuerung des Staats- einschließlich des Justizapparates. Die zeitweilige Anwendung dieser Normen wurde ermöglicht durch die außerordentliche Abstraktion der Begriffe und Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die auf den formalen Begründungsakt, auf den strukturellen Inhalt (insbesondere auf eine möglichst perfekte Bestimmung der gegenseitigen Rechte und Pflichten von Gläubiger und Schuldner, von Eigentümer und Besitzer usw.) und auf die ordnungsgemäße Abwicklung des einzelnen Rechtsverhältnisses sowie auf die Bestimmungen der Rechtsfolgen von Störungen beschränkt waren. Hierbei erwuchs den Gerichten eine besondere Verantwortung bei der Auslegung und Anwendung der übernommenen Rechtsvorschriften, der sie voll gerecht geworden sind. Viele der von ihnen entwickelten Rechtsgrundsätze gingen in die spätere Kodifikation des Zivilrechts ein. Nicht zuletzt dank dieser verantwortungsbewußten Rechtspraxis und der gleichzeitigen Bemühungen um eine den Verfassungsgrundsätzen entsprechende theoretische Orientierung bei der Anwendung der Rechtsnormen wurden Ergebnisse erreicht, die den gesellschaftlichen Erfordernissen gerecht wurden. Die Einordnung des Zivilrechts in das sozialistische Rechtssystem der DDR Im Verlauf der Jahre wurde die übernommene Regelung des BGB trotz zunehmend auch wegen ihrer abstrakten Fassung immer mehr zur Fessel für die gesellschaftliche Entwicklung. Inhalt und rechtliche Form gerieten gesetzmäßig in einen unerträglich werdenden Widerspruch. Dies galt sowohl für den Bereich der Bürgerbeziehungen, hier vor allem zunächst für das Familien-, das Arbeitsund das LPG-Recht, als auch für die rechtliche Leitung der neuen, sozialistischen Eigentumsverhältnisse in Gestalt des Volkseigentums, insbesondere für die Erfassung der sich auf dieser Grundlage herausbildenden Kooperationsbeziehungen der sozialistischen Wirtschaft. In den ersten Jahren nach der Gründung der DDR wurden die Gebiete des Familien-, des Arbeits- und des LPG-Rechts als selbständige Rechtszweige gegenüber dem Zivilrecht gewertet, auf die allerdings bestimmte Normen des Zivilrechts anzuwenden waren.® Hierbei ist zu beachten, daß bereits unmittelbar nach dem 8. Mai 1945 damit begonnen worden war, die rechtlichen Regelungen über die Arbeitsverhältnisse entsprechend ihrem neuen, von Ausbeutung befreiten Charakter vorzunehmen. Da ihre rechtliche Erfassung als Ware-Geld-Verhältnis unmöglich geworden war, mußten sie von ihrer Einordnung in das übernommene Zivilrecht getrennt werden; eine Entwick- lung, die dann 1961 zum ersten Arbeitsgesetzbuch führte. Auch die Funktion von Ehe und Familie in der Gesellschaft erforderte unter Loslösung von der überwiegend vermögensrechtlichen Betrachtungsweise des bürgerlichen Rechts eine eigenständige rechtliche Regelung. Sie erfolgte schließlich im Familiengesetzbuch von 1965. Die durch die sozialistische Umgestaltung auf dem Lande entstandenen genossenschaftlichen Eigentums- und Mitgliedschaftsverhältnisse in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften führten zu einem eigenständigen LPG-Gesetz, das 1959 erlassen wurde. Die Kooperationsbeziehungen der sozialistischen Betriebe galten zwar noch bis in die sechziger Jahre als Regelungsgegenstand des (einheitlichen) Zivilrechts, doch traten wegen ihrer Besonderheiten, insbesondere wegen der spezifischen Erfordernisse ihrer Leitung und ihres Zusammenhangs mit der Planung, von Anfang an erhebliche Schwierigkeiten auf, sie mit den alten zivilrechtlichen Normen sachgerecht zu erfassen. Die sich dabei ergebenden Widersprüche zwischen den geltenden Normen und den Erfordernissen der Regelung verschärften sich besonders schnell und erwiesen sich als ein ernstes Hemmnis der Entwicklung. Es gab daher bedingt durch diese Situation in der DDR schon frühzeitig Überlegungen über Aufgaben, Konzeption, Regelungsmethoden und Regelungsinhalte eines auf die Bedürfnisse der sozialistischen Wirtschaft zugeschnittenen speziellen Vertragsrechts. Diese Überlegungen haben die Gesetzgebung auf diesem Gebiet maßgeblich geprägt und auch forciert. Der Prozeß einer eigenständigen Regelung der Kooperationsbeziehungen der sozialistischen Betriebe mit der Tendenz ihrer Herauslösung aus dem Bereich des Zivilrechts begann bereits mit der VO über die Einführung des allgemeinen Vertragssystems für Warenlieferungen in der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft und mit der VO über die Bildung und Tätigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts vom 6. Dezember 1951. Über verschiedene Zwischenetappen brachte das Gesetz über das Vertragssystem in der volkseigenen Wirtschaft vom 25. Februar 1965 zunächst einen vorläufigen Abschluß dieser Entwicklung; es enthält erstmals auch einen geschlossenen allgemeinen Teil des Vertragsrechts der sozialistischen Wirtschaft Die spezifischen Entwicklungsbedingungen in der DDR brachten es mit sich, daß nicht nur in Lehre und Forschung, sondern auch im Bereich der Gesetzgebung die Rechtsfragen des Wirtschaftsrechts eine vom Zivilrecht getrennte Entwicklung durchliefen. Dieser Prozeß wurde auch durch die Zuständigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts zunächst für alle vertragsrechtlichen, später für alle vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen den sozialistischen Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen gefördert.1® Damit vollzog sich im Laufe der Jahre eine durchgängige Arbeitsteilung. Die unter diesen Bedingungen im Laufe der Zeit gesammelten Erfahrungen sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtsanwendung beweisen die Vorzüge einer derartigen Systematik und führten dazu, daß die Gründe und Überlegungen, die gegen die mögliche Konzeption eines umfassenden Zivilrechts bestimmt durch die Wirkungsbreite des Wertgesetzes vorzubringen waren, den Ausschlag gaben. Die damit getroffene Entscheidung der sozialistischen Gesetzgebung, nicht das (auch weiterhin sehr wohl zu beachtende) Wertgesetz und seine Wirkung als hierbei ausschlaggebendes Kriterium der Systematisierung des Rechts zu wählen, bedeutete zugleich, daß die vielfältigen und auf zahlreichen Ebenen unterscheidbaren gesellschaftlichen Beziehungen, die jeweils den Gegenstand der rechtlichen Regelungsbereiche bilden, entsprechend den objektiven Erfordernissen der weiteren Entwicklung nach anderen Kriterien bestimmt wurden. Maßgebend waren hierbei die zunehmende bewußtseinsbildende Aufgabe des sozialistischen Rechts, die Notwendigkeit, es für denjenigen über-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit. Das betrifft auch die Konspirierung des operativen Bear-be ungsze raumes. In dieser Hinsicht kommt es vor allem darauf an, die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die bei lungsverfahren zu lösenden Aufgaben untegrundeeg unter-schiedlicher aualitativer PersönMfahkeitseinenschaften realisiert ,J ÜPo rsuc üh rorn T-oeitunci von Ernitt- werden können.

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