Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1979, Seite 81

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 81 (NJ DDR 1979, S. 81); Neue Justiz 2/79 81 Erfahrungen aus der Praxis Die gewerkschaftliche Interessenvertretung im arbeitsrechtlichen Verfahren Die Wahrnehmung der Interessen der Werktätigen im arbeitsrechtlichen Verfahren ist ein wichtiger Teil der gewerkschaftlichen Arbeit. Die Hauptform dieser Interessenvertretung stellt die Prozeßvertretung gemäß § 5 Abs. 1 ZPO dar. Hier wird ein Vertreter der Gewerkschaft unmittelbar im arbeitsrechtlichen Verfahren für den Werktätigen aktiv, er vertritt direkt seine Interessen. Unabhängig von der Prozeßvertretung können die Gewerkschaften gemäß § 5 Abs. 2 ZPO, § 301 Abs. 2 AGB in jedem arbeitsrechtlichen Verfahren mitwirken, insbesondere um Stellung zu nehmen, Empfehlungen zur Sachaufklärung zu geben, Beweisanträge zu stellen oder eine Gerichtskritik oder besondere Verfahrensauswertung zu beantragen. Während der Prozeßvertreter auf der Grundlage einer Prozeßvollmacht tätig wird1, erfolgt die Mitwirkung in Form einer entsprechenden Erklärung des Mitwirkenden. Beide Formen der Interessenvertretung stützen sich vor allem auf die Zusammenarbeit der Gewerkschaft mit den Kammern bzw. Senaten für Arbeitsrecht. Hauptinhalt der Mitwirkung der Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Verfahren ist es, das sozialistische Arbeitsrecht als Ausdruck der Übereinstimmung der gesellschaftlichen und persönlichen Interessen verwirklichen zu helfen und seine gesellschaftliche Wirksamkeit ständig zu erhöhen. Im Bezirk Gera haben die Gewerkschaften seit Jahren in mehr als 90 Prozent aller nach Verhandlung beendeten arbeitsrechtlichen Verfahren mitgewirkt bzw. Prozeßvertretungen übernommen. Im 1. Halbjahr 1978 betrug die gewerkschaftliche Teilnahme am Verfahren 96 Prozent. Diese Teilnahme erstreckte sich zu 42 Prozent auf Prozeßvertretungen gemäß § 5 Abs. 1 ZPO und zu 45 Prozent auf Mitwirkungen gemäß §5 Abs. 2 ZPO; in 13 Prozent der Verfahren wurden Prozeßvertretung und Mitwirkung, zugleich wahrgenommen. Gegenseitige Information Grundlage für gute Zusammenarbeit Diese guten Erfolge sind Ergebnis der kontinuierlichen und zielstrebigen Zusammenarbeit zwischen dem FDGB-Bezirksvorstand und dem Bezirksgericht sowie zwischen den FDGB-Rreisvorständen und den Kreisgerichten. Fragen der Interessenvertretung der Werktätigen durch die Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Verfahren werden in die Leitungstätigkeit dieser Organe einbezogen und sind Gegenstand ihrer Informationsbeziehungen untereinander. Dabei haben sich in unserem Bezirk folgende Formen der gegenseitigen Information bewährt: Die Direktoren der Gerichte übergeben zweimal im Jahr den Sekretariaten der FDGB-Kreisvorstände bzw. dem FDGB-Bezirksvorstand Einschätzungen zur Arbeitsrechtsprechung einschließlich der gewerkschaftlichen Prozeßvertretung und Mitwirkung. In der Regel hat die jeweilige Rechtskommission zum gleichen Zeitpunkt dem Sekretariat eine Einschätzung und Wertung vorzulegen. In Vorbereitung auf diese Einschätzung beraten die Rechtskommissionen der FDGB-Kreisvorstände und des FDGB-Bezirksvorstandes aktuelle Fragen der Prozeßvertretung und der Mitwirkung der Gewerkschaften in arbeitsrechtlichen Verfahren auf der Grundlage der Beschlüsse und Hinweise des jeweiligen Vorstandes. Hierzu tragen die Gerichte ihre Erfahrungen vor und ziehen aus den Beratungen Schlußfolgerungen für die eigene Tätigkeit. So helfen die Rechtskommissionen der Gewerkschaften als ehrenamtliche Hilfsorgane ihrer gewerkschaftlichen Leitung, den Stand der Entwicklung auf diesem Gebiet einzuschätzen und entsprechende Standpunkte vorzubereiten. Quartalsweise bzw. halbjährlich wird in den „Arbeitsrechtlichen Informationen“ des FDGB-Bezirksvorstandes eine Auswertung der Prozeßvertretung und Mitwirkung durch die Gewerkschaften vorgenommen. Dieses Informationsblatt, das seit 18 Jahren monatlich mit einer Auflage von 11 000 Exemplaren erscheint, erhalten alle Gewerkschaftsleitungen, Konfliktkommissionen, Rechtskommissionen der FDGB-Kreisvorstände und der Betriebsgewerkschaftsleitungen sowie die Arbeitsrechtskommissionen der Kreis- und Bezirksvorstände der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften. In den gewerkschaftlichen Rechtskonferenzen wird der Stand der Interessenyertetung im arbeitsrechtlichen Verfahren regelmäßig eingeschätzt. Ging es zunächst darum, die Teilnahme in allen Verfahren zu sichern, so stehen wir jetzt vor der Aufgabe, die Qualität der gewerkschaftlichen Teilnahme, die sich vor allem in der Prozeßvertretung auswirkt, zu erhöhen. In Tagungen mit den Direktoren der Kreisgerichte und in Tagungen der Arbeitsrichter werden sowohl inhaltliche Fragen aus arbeitsrechtlichen Verfahren behandelt als auch methodische Hinweise für die Organisierung der gewerkschaftlichen Teilnahme am Verfahren beraten. Diese Seite der Zusammenarbeit und Information hat sich als sehr positiv erwiesen, da die mündliche Information, Aussprache und Abstimmung durch noch so gute Berichte und Materialien nicht ersetzt werden kann. Besonders deutlich wurde das sichtbar bei der Einführung des AGB und der’ neuen UrlaubsVO. Ein Ergebnis dieser Zusammenarbeit von Gewerkschaft, Gericht und Staatsanwalt besteht darin, daß auf Grund solcher Informationen entsprechend den Notwendigkeiten schnell und operativ reagiert werden kann. Damit können arbeitsrechtliche Konflikte rechtzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Die Gerichte können dadurch bestimmte Verfahren noch wirksamer zur Anleitung für die Rechtsarbeit in den Betrieben und für die Konfliktkommissionen nutzen. Praktisch wurde das z. B. auf dem Gebiet des Neuererrechts, zu dem verhältnismäßig wenig Verfahren bei den Gerichten anhängig werden. Formen der Qualifizierung der Prozeßvertreter Die Qualifizierung der Prozeßvertreter erfolgt vor allem durch die Teilnahme an Prozeßvertreterlehrgängen oder durch die Möglichkeit der Konsultation zu Einzelfragen, wobei besonders durch die Arbeitsrichter der Kreisgerichte und des Bezirksgerichts umfassende Unterstützung gewährt wird. Bewährt haben sich auch gemeinsame Erfahrungsaustausche mit den gewerkschaftlichen Prozeßvertretem bei den Rechtskommissionen der FDGB-Kreisvorstände. In der Regel sind dies ehrenamtliche Funktionäre, die über langjährige Erfahrungen im betreffenden Industriezweig verfügen und mindestens an einem 14tägigen Arbeitsrechtslehrgang der Gewerkschaft teilgenommen haben. Ihr besonderer Auftrag ist es, die Prozeßvertreter aus den Betrieben für ihre Aufgabe vorzubereiten und wenn notwendig bei der Herausarbeitung des gewerkschaftlichen Standpunkts mitzuwirken. An dieser Stelle sollen einige Erfahrungen genannt werden, die der Er-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 81 (NJ DDR 1979, S. 81) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Seite 81 (NJ DDR 1979, S. 81)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 33. Jahrgang 1979, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979. Die Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1979 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1979 auf Seite 568. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 33. Jahrgang 1979 (NJ DDR 1979, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1979, S. 1-568).

Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes wird insbesondere durch die Tätigkeit der Abteilung der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Dresden beeinflußt. Sie führten allein fast aller in der Linie auf der Grundlage der Analyse der konkreten politisch-operativen Situation. Auf einige operative Schwerpunkte sowie wesentliche Bestandteile und Zielstellungen dieser Analyse sind wir bereits im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Aufgaben und ihren Bedingungen zu konkretisieren zu erweitern. Konspirative Wohnung Vohnung, die dem Staatssicherheit von einem zur Sicherung der Konspiration einbezogen werden. Inoffizieller Mitarbeiter-Kandidat Bürger der oder Ausländer, der auf der Grundlage eines konkreten Anforderungsbildes für die Gewinnung als gesucht und ausgewählt wurde und deshalb mit dem Ziel der Erarbeitung von operativ bedeutsamen Anhaltspunkten, der Festnahme oder Verhaftung von Personen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr auf der Grundlage bestätigter Fahndungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X