Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1978, Seite 70

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 70 (NJ DDR 1978, S. 70); 70 Neue Justiz 2/78 sozialistischen Rechts in allen Bereichen sowie die Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen sprachen. Dieses enge Zusammenwirken mit allen Volksvertretungen und den Rechtspflegeorganen hat im Gemeindeverband die Voraussetzungen dafür geschaffen, noch umfassender als bisher die vorbeugende Tätigkeit auszubauen. So hat der Rat der Stadt Thale z. B. bei der langfristigen Vorbereitung des Wohnungsbauprogramms ab 1979 schon jetzt in der Ratssitzung diskutiert, wie in diesem Bereich Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten sind. Mit dem Hauptauftragnehmer Komplexer Wohnungsbau wurde eine Vereinbarung vorbereitet, um damit vom Beginn des Bauvorhabens bis zu seiner Fertigstellung Ordnung und Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten. Ähnliche Aktivitäten gibt es auch im Eigenheimbau sowie im Bereich des Handels. Der Gemeindeverband ist daran interessiert, daß die bereits anerkannten Bereiche nach Ablauf von zwei Jahren ihre Anerkennung erneut verteidigen. Das setzt eine beständige Arbeit auf dem Gebiet der Ordnung und Sicher- heit voraus. Wichtig ist dabei die öffentliche Auseinandersetzung im jeweiligen Wohnbezirk oder Betrieb, bei der die Fortschritte, aber auch noch vorhandene Mängel sichtbar werden. So führte z. B. der Gemeindeverbandsrat seine Arbeitsberatung zu Fragen der Ordnung und Sicherheit in Weddersleben durch und verband dies mit einer Ortsbegehung sowie mit der Besichtigung der Papierfabrik. Einige Monate zuvor wurde diese Methode bereits in der Gemeinde Westerhausen und der LPG Tierproduktion angewendet. In den Rechenschaftslegungen der Abgeordneten wurden u. a. auch Ordnung und Sicherheit eingeschätzt. So unterstützt der Gemeindeverbandsrat unmittelbar die Tätigkeit aller Volksvertretungen auf dem Gebiete der Ordnung und Sicherheit, arbeitet mit Empfehlungen und Hinweisen und bereitet Vorlagen für die Volksvertretungen vor, in denen die besten Erfahrungen der Gemeindevertretungen, einschließlich der Erfahrungen des immer engeren Zusammenarbeitens auch mit den Betrieben im jeweiligen Territorium, verallgemeinert werden. Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im IV. Quartal 1977 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 31 bis 38 sowie im Teil 11 Nr. 16 und 17 veröffentlichten Rechtsvorschriften. Die Volkskammer der DDR beschloß auf ihrer 6. Tagung das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1978 vom 21. Dezember 1977 (GBl. I S. 414). Der Plan enthält wie der Vorsitzende des Ministerrates, W. Stoph, zur Begründung des Gesetzes ausführte1 die Ziele und Aufgaben zur weiteren allseitigen Stärkung unseres sozialistischen Staates der Arbeiter und Bauern. Er dokumentiert, „daß wir das vom IX. Parteitag der SED beschlossene Programm des Wachstums, des Wohlstandes und der Stabilität auch unter veränderten außenwirtschaftlichen Bedingungen konsequent durchführen“. Der Volkswirtschaftsplan ist darauf gerichtet, die Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion weiter zu vertiefen, vor allem den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und die sozialistische Rationalisierung zu beschleunigen, um alle Reserven für die Entwicklung der volkswirtschaftlichen Leistung und Effektivität zu erschließen. In diesem Zusammenhang sind zwei Aufgaben zu nennen, bei deren Realisierung das neue AGB eine wesentliche Rolle spielen muß: Zum einen kommt es darauf an, die Wirksamkeit des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens weiter zu erhöhen (Abschn. III). Dazu sind die Ziele für die Einsparung von Arbeitszeit durch die Anwendung wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse, die wissenschaftliche Arbeitsorganisation und die sozialistische Rationalisierung konsequent durchzusetzen und auf diesem Wege Arbeitskräfte für die notwendige Erhöhung der Schichtarbeit zu gewinnen. Es bedarf keiner Hervorhebung, daß die wirksamere Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens auch einschließt, durch eine qualifiziertere Leitungstätigkeit Voraussetzungen für eine höhere Disziplin und Ordnung und die rationellere Ausnutzung der Arbeitszeit zu schaffen. Zum zweiten geht es darum, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen weiter planmäßig zu verbessern. Hier sind insbesondere weitere Fortschritte bei der Einschränkung gesundheitsgefährdender sowie körperlich schwerer und monotoner Arbeit zu erreichen (Abschnitt V). Der anspruchsvolle Volkswirtschaftsplan 1978 und die Bereitschaft der Werktätigen zu seiner Erfüllung und gezielten Überbietung stellen hohe Anforderungen an die staatliche Leitung der Plandurchführung in den Betrieben, Genossenschaften, Kombinaten, WBs und Ministerien. Von politischer und volkswirtschaftlicher Bedeutung ist die VO über die Errichtung einer Fischereizone der Deutschen Demokratischen Republik in der Ostsee vom 22. Dezember 1977 (GBl. I S. 429). Die Fischereizone, die mit Wirkung vom 1. Januar 1978 im Anschluß an die seewärtige Grenze der Territorialgewässer der DDR errichtet wird, grenzt sich im Verhältnis zu den Fischereizonen der der DDR benachbarten oder an sie angrenzenden Staaten nach dem Prinzip der Mittellinie ab. Diese Regelung war notwendig geworden, nachdem auch andere Os. seeanlieger-staaten Fischereizonen errichtet bzw. bestehende erweitert hatten. Sie erfolgt jedoch vorbehaltlich der Ergebnisse der III. Seerechtskonferenz der UNO2, und es ist ausdrücklich festgelegt, daß die Bestimmungen der Verordnung nach Abschluß dieser Konfenenz unter Berücksichtigung der dort erzielten Ergebnisse überprüft werden. Die Fischereizone dient dem Schutz der Interessen der DDR hinsichtlich der Erforschung, Erhaltung, Nutzung und rationellen Bewirtschaftung des Fischbestandes und der anderen lebenden Ressourcen in dem der Küste der DDR vorgelagerten Gebiet der Ostsee. Die DDR übt zu diesem Zwecke in der Fischereizone souveräne Rechte aus. Fischereifahrzeuge aus anderen Staaten dürfen innerhalb der Fischereizone der DDR Fischfang und damit im Zusammenhang stehende Aktivitäten nur auf der Grundlage von völkerrechtlichen Verträgen,zwischen der DDR und diesen Staaten betreiben. Aus dem Bereich der Volkswirtschaft sind ferner zwei Rechtsvorschriften für den Außenhandel hervorzuheben: Die 2. DB zur VÖ über die Leitung und Durchführung des Außenhandels Genehmigungspflichtige Außenhandelsverträge vom 3. Oktober 1977 (GBl. I S. 350) legt auf der Grundlage der §§ 15 Abs. 2, 17 Abs. 3 und 23 Abs. 2 der VO vom 9. September 1976 (GBl. I S. 421)3 fest, daß internationale Wirtschaftsverträge mit im einzelnen genau beschriebenem Gegenstand unabhängig von ihrer Bezeichnung der Genehmigung des Ministers für Außenhandel bedürfen. Gleiches gilt für die Ergänzung und Änderung derartiger Verträge. Bei einigen Arten von Verträgen, zu denen auch Verträge über den Export oder Import wissenschaftlich-technischer Ergebnisse gehören, ist die Erteilung der Genehmigung Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit des Vertrages.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 70 (NJ DDR 1978, S. 70) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Seite 70 (NJ DDR 1978, S. 70)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 32. Jahrgang 1978, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1978. Die Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1978 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1978 auf Seite 556. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 32. Jahrgang 1978 (NJ DDR 1978, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1978, S. 1-556).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen. Die detaillierte Ausgestaltung der informationeilen Prozesse im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens recht-fertigen und notwendig machen, zu bestimmen. Diese Ausgangsinformationen werden im folgenden als Verdachtshinweise gekennzeichnet. Verdachtshinweise sind die den Strafverfolgungsorganen bekanntgewordenen.

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