Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 422

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 422 (NJ DDR 1977, S. 422); 422 Neue Justiz 13/77 Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts Verwirklichung der Einheit von Strafverfolgung, Allgemeiner Gesetzlichkeitsaufsicht und Rechtspropaganda Jede Rechtsverletzung soll vom Staatsanwalt so bekämpft werden, daß die Verantwortlichen Schlußfolgerungen ziehen, die einer Wiederholung wirksam Vorbeugen. Wo es gelingt, in einer Sache neben der Strafverfolgung zugleich differenziert die Mittel der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht und der Rechtspropaganda bzw. der Rechtserziehung einzusetzen, wird hohe gesellschaftliche Wirksamkeit erreicht. In einem Ermittlungsverfahren stellte der Staatsanwalt des Kreises Brand-Erbisdorf fest, daß auf der Baustelle S. des VEB R. nach Beendigung der Montagearbeiten größere Mengen PVC-Folie sowie andere Materialien trotz Freimeldung ungesichert liegengeblieben waren. Ein Teil der PVC-Folie war später an einen anderen Betrieb verkauft worden. Die restliche Folie wurde gestohlen. Die zuständigen Leiter hatten trotz mehrfacher Hinweise von Werktätigen und gesellschaftlichen Kontrollorganen nicht für den Abtransport der Materialien gesorgt. Erst zehn Monate nach Einstellung der Bauarbeiten wurde den wiederholten Forderungen des Betriebskomitees der ABI entsprochen und die Baustelle beräumt. Drei der Täter konnten ermittelt werden. Sie wurden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und zum Schadenersatz verurteilt. Dem Betrieb blieb jedoch ein Schaden von mehreren tausend Mark. Der Staatsanwalt des Kreises ließ es deshalb nicht bei der Verurteilung der ermittelten Täter bewenden. Die Untersuchungen hatten ergeben, daß die Diebstähle durch Verletzungen der in § 11 Abs. 2 der VO über die ökonomische Materialverwendung und Vorratswirtschaft und die Ordnung über die Lagerwirtschaft Arbeit mit Normen und Kennziffern vom 15. September 1971 (GBl. II S. 589) festgelegten Pflichten zur Durchführung und Kontrolle aller Prozesse der Lagerwirtschaft begünstigt wurden. In der Leitungstätigkeit des Betriebes wurden auf diesem Gebiet die Pflichten zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, wie sie sich aus § 7 Abs. 2 VEB-VO ergeben, nicht in genügendem Maße wahrgenommen. Wegen der festgestellten Gesetzesverletzungen legte der Staatsanwalt des Kreises beim Direktor des VEB R. Protest ein. Mit dem Protest wurde die Durchsetzung einer strengen Ordnung auf dem Gebiet der Material- und Lagerwirtschaft und die arbeitsrechtliche materielle Verantwortlichkeit derjenigen leitenden Mitarbeiter verlangt, die schuldhaft ihre Pflichten zur Gewährleistung eines umfassenden Schutzes des sozialistischen Eigentums verletzt hatten. Der Direktor des Betriebes hat den Protest in einer Leitungssitzung ausgewertet. Im Ergebnis dieser Beratung wurden in den betrieblichen Organisationsanweisungen über den Materialrücktransport und die Baustellenberäu-mung die Zuständigkeit und Verantwortung der Direktionsbereiche präzisiert. Diese Maßnahmen und der Protest wurden den Montagebereichs- und Baustellenleitern des Betriebes in einer Schulung erläutert. Daneben hat der Direktor des Betriebes die arbeitsrechtliche materielle Verantwortlichkeit gegen drei leitende Mitarbeiter geltend gemacht, deren schuldhaftes arbeits-pflichtverletzendes Verhalten den Schaden am sozialistischen Eigentum herbeigeführt hatte. Die Konfliktkommission hat sie unter Berücksichtigung des Differenzierungs- prinzips zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Darüber hinaus gab die Konfliktkommission auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen dem Betriebsleiter Empfehlungen zur noch wirksanieren Unterstützung des Kampfes der Arbeitskollektive für die Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Betrieb. Die Sache hätte damit als abgeschlossen betrachtet werden können. Die Bezirksstaatsanwaltschaft entschloß sich jedoch, im Zusammenwirken mit der Redaktion der „Freien Presse“ im Betrieb eine öffentliche Aussprache durchzuführen, um so über eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit rechtserzieherisch zu wirken und weitere Garantien zur künftigen Einhaltung der Gesetzlichkeit zu schaffen. Darüber wurde auch in der Bezirkszeitung berichtet. Im Mittelpunkt dieser Aussprache standen die gesellschaftlichen Lehren, die im Zusammenhang mit dem Kampf der Baukollektive um höchste Materialökonomie aus dem rechtsverletzenden Handeln zu ziehen sind. Viele gute Initiativen der Bauschaffenden auch im Bezirk Karl-Marx-Stadt zeigen, wie sich die Werktätigen Gedanken machen, Materialverluste auf ein Minimum zu reduzieren. Auf der Baustelle S. aber blieb wertvolles Material ungesichert liegen, wurden entsprechende Hinweise der Arbeiter an die Leitung nicht genügend beachtet. Die Aussprache, an der u. a. Werktätige von Baustellen, der Parteisekretär, der Betriebsdirektor, der BGL-Vorsitzende und der Vorsitzende der Konfliktkommission teil-nahmen, machte deutlich, daß das Leitungskollektiv die notwendigen Schlußfolgerungen gezogen hat. Unverkennbar war das Bemühen aller Diskussionsteilnehmer, gründlich auf die ideologischen Ursachen der Gesetzesverletzungen einzugehen. Es wurde darauf hingewiesen, daß der ordnungsgemäßen Lagerung des Materials auf den Baustellen zwar bestimmte Grenzen gesetzt sind, dies aber kein Entschuldigungsgrund für eventuell dadurch eintretende Materialverluste sei. Im Gegenteil, gerade dieser Umstand sei Veranlassung, wertvolles Material nach Beendigung der Montagearbeiten unverzüglich abzutransportieren, um es vor Qualitätsminderung und Diebstahl zu schützen. Einen wichtigen Platz in der Diskussion nahm der untrennbare Zusammenhang zwischen der Erfüllung der Produktionsaufgaben des Betriebes und dem aktiven Schutz des sozialistischen Eigentums ein. Dabei wurde betont, daß für den Schutz des sozialistischen Eigentums nicht nur die Bauleiter verantwortlich seien. Das Vorbild des Leiters wirke jedoch in besonderem Maße erzieherisch auf alle Werktätigen, fördere ihre Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegenüber Verletzungen der Gesetzlichkeit sowie ihr Bemühen, Straftaten und anderen Rechtsverletzungen wirksam vorzubeugen und deren Ursachen zu beseitigen. Die vielen konstruktiven Gedanken, die in der Beratung geäußert wurden, werden mit dazu beitragen, daß sich solche Gesetzesverletzungen nicht wiederholen. Dazu gehört der Vorschlag, die Erhöhung des Schutzes des sozialistischen Eigentums konkreter und abrechenbarer im sozialistischen Wettbewerb der Baustellenkollektive und im Kampf um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ zu gestalten. KLAUS RUBITZSCH, Stellvertreter des Staatsanwalts des Bezirks Karl-Marx-Stadt;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 422 (NJ DDR 1977, S. 422) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 422 (NJ DDR 1977, S. 422)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit gründlich vorzubereiten und weitere Schlußfolgerungen für die politisch-operative Arbeit abzuleiten. Notwendigkeit und Zielstellung einer operativen müssen durch Erfordernisse der Lösung von Aufgaben der politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

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