Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 306

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 306 (NJ DDR 1977, S. 306); konsequent verwirklicht wurden. Es war keine wirksame Bestandskontrolle gewährleistet. Die betriebliche Lagerordnung wurde auf dem Lagerplatz nicht durchgesetzt. Sie entsprach außerdem unzureichend den Erfordernissen des rationellen Einsatzes und der effektiven Verwendung von Materialien. Da der Baubetrieb dem örtlichen Rat untersteht, wandte sich der Staatsanwalt des Kreises wegen der festgestellten Gesetzesverletzungen mit einer Aufsichtsmaßnahme an den Vorsitzenden des Rates. Sie diente vor allem dem Ziel, die Fachorgane, die gemäß § 12 Abs. 2 GöV die Anleitung und Kontrolle der dem Rat unterstehenden Betriebe verwirklichen, bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Verantwortung für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie für die Festigung der Sicherheit und Ordnung zu unterstützen. Zugleich kam es darauf an, den örtlichen Rat, dem auch die Vergabe von Lagerflächen im Territorium obliegt, auf vorbeugende Maßnahmen zu orientieren, die die ordnungsgemäße und effektive Nutzung dieser Lagerflächen durch Betriebe sichern helfen. Die Aufsichtsmaßnahme führte zu folgenden Ergebnissen: 1. Im Zusammenwirken mit der zuständigen Fachabteilung des Rates wurde unter Auswertung fortgeschrittener Erfahrungen die Lagerordnung des Betriebes überarbeitet 2. Die Aufsichtsmaßnahme wurde durch den Vorsitzenden des Rates mit den Leitern aller Betriebe und Einrichtungen ausgewertet, die Lagerflächen im Territorium nutzen. An der Aussprache nahm auch der Stellvertreter des Kreisstaatsanwalts teil. 3. Der Vorsitzende des Rates beauftragte die Stadträte, in ihren Verantwortungsbereichen den Stand der Durchsetzung der Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der Material-und Lagerwirtschaft in denjenigen Betrieben einzuschätzen, die Lagerflächen im Territorium nutzen. 4. Der .Rat legte fest, daß bei der Vergabe von Lagerflächen vor der Erteilung einer Standortgenehmigung gründlich zu prüfen ist, ob eine Notwendigkeit dafür besteht, Ferner wurde festgelegt, daß die Standortgenehmigung prinzipielle Hinweise über die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit auf dem Lagerplatz und den Einsatz geeigneter Kader zu enthalten haben und daß eine solche Genehmigung erst dann erteilt wird, wenn der Betrieb gleichzeitig eine Lagerordnung vorlegt. Die Aufsichtsmaßnahme trug somit dazu bei, eine gewissenhafte und sorgfältige Bestandshaltung auf den Lagerplätzen zu gewährleisten und das gemeinsame Bemühen der Bürger und des örtlichen Rates um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Territorium zu fördern. DIETER EBERT, Staatsanwalt der Stadt und des Kreises Brandenburg Verzicht auf mündliche Verhandlung bei Unterhaltsabänderungsverfahren Seit dem Inkraftreten der neuen ZPO ist das Kreisgericht Stendal bemüht, unter Anwendung des § 65 ZPO insbesondere Unterhaltsabänderungsverfahren zügig und konzentriert zu erledigen. Wir wollen im Interesse der Prozeßparteien unter strikter Beachtung ihrer Rechte und Pflichten mit geringem Aufwand und ohne Beeinträchtigung der Qualität des gerichtlichen Verfahrens alle für die Entscheidung erheblichen Tatsachen wahrheitsgemäß feststellen und die Verfahren in der Regel innerhalb eines Monats abschließen. Eine Analyse der Unterhaltsabänderungsverfahren des Jahres 1976 ergab einige Erkenntnisse, die auch für die Arbeit anderer Kreisgerichte bedeutsam sein können. Unterhaltsabänderungsverfahren sind in der Regel sowohl rechtlich als auch tatsächlich unkompliziert und be- dürfen bei guter Vorbereitung des Verfahrens nur kurzer Bearbeitungszeiten. Deshalb ist es in diesen Fällen häufig zweckmäßig, die Prozeßparteien darauf hinzuweisen, daß sie gemäß § 65 ZPO auf die mündliche Verhandlung verzichten können. Ein solcher Verzicht ist für die Prozeßparteien von Vorteil, weil sie keine Freistellung von der Arbeit zu beantragen brauchen. Aber auch in der gerichtlichen Tätigkeit ergeben sich sowohl für den Richter als auch für die technischen Mitarbeiter insbesondere Zeitersparnisse. Es wäre natürlich falsch, die Prozeßparteien bei Unterhaltsabänderungsverfahren generell zu einem Verzicht auf die mündliche Verhandlung zu bewegen. Die Untersuchung der Praxis an unserem Kreisgericht hat jedoch ergeben, daß immerhin 45 Prozent der Verfahren ohne mündliche Verhandlung erledigt werden konnten. Von den Verfahren, die nach einer mündlichen Verhandlung erledigt wurden, waren 80 Prozent aus sachlichen Gründen nicht geeignet, ohne mündliche Verhandlung abgeschlossen zu werden. Lediglich bei 20 Prozent dieser Verfahren war das Bemühen des Gerichts, durch ein Hinweisschreiben die Bereitschaft der Prozeßparteien zum Verzicht auf die mündliche Verhandlung zu erreichen, vergeblich. Entweder wurden diese Schreiben nicht beantwortet, oder die Prozeßparteien bestanden auf einer mündlichen Verhandlung, auch wenn sie sich dann nach Erörterung der Sach- und Rechtslage in der Verhandlung schon im ersten Termin einigten. Das macht m. E. deutlich, daß es unter den Werktätigen doch noch einige Vorbehalte gegen diese Art der Erledigung eines Unterhaltsabänderungsverfahrens gibt. Die Erfahrungen an unserem Gericht zeigen, daß 71,2 Prozent aller Unterhaltsabänderungsverfahren in einer Frist von 3 bis 4 Wochen abgeschlossen werden konnten. Darunter befinden sich alle Verfahren, in denen auf die mündliche Verhandlung verzichtet wurde. Dagegen konnten die Verfahren, in denen eine mündliche Verhandlung stattfinden mußte, nur zu 51,3 Prozent innerhalb eines Monats erledigt werden. Verzögerungen ergaben sich vorwiegend durch die Beiziehung von Auskünften und Beweismitteln, die teilweise erst nach wiederholter Anmahnung bei Gericht eingingen. Die Prozeßparteien teilen dem Gericht auch nicht immer fristgemäß mit, ob sie auf eine mündliche Verhandlung verzichten oder nicht. Mitunter konnte das Einverständnis zum Verzicht auf die mündliche Verhandlung erst dann eingeholt werden, wenn die erforderlichen Beweismittel beigebracht worden waren. Außerdem haben natürlich auch die Ladungsfristen und die Belastung des Richters bei der Ansetzung von Terminen Einfluß auf die Dauer der Bearbeitungsfrist. Unter diesen Umständen ist der Richter nicht selten vor die Frage gestellt, ob er im Interesse einer zügigen Erledigung sofort Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt und bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 ZPO noch nachträglich das Einverständnis der Prozeßparteien zum Verzicht auf die mündliche Verhandlung einholt, obwohl dies nicht zwingend vorgeschrieben ist. Beim Kreisgericht Stendal hat es sich bewährt, daß bei Aufnahme der Klage durch die Rechtsantragstelle das Einverständnis des Klägers mit einem Verzicht auf die mündliche Verhandlung mit aufgenommen wird. Wir haben außerdem die am Kreisgericht auftretenden Rechtsanwälte darauf hingewiesen, daß sie bei Aufnahme der Klage die Prozeßparteien über diese Möglichkeit unterrichten. Hat der Kläger auf die mündliche Verhandlung verzichtet, erhält der Verklagte mit Zustellung der Klage ein Hinweisschreiben, in dem er aufgefordert wird, sich zur Klage zu äußern und mitzuteilen, ob er mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden ist. Gleichzeitig wird dem Verklagten mitgeteilt, welchen anrechnungsfähigen Durchschnitts-Nettoverdienst die vorliegende Verdienstbescheinigung (einschließlich Jahresend- 306;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden in Kombination damit, die offensive Ausschöpfung der Potenzen des sozialistischen Rechts. Als eine wesentliche, für die Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung geleistet wird. Das erfordert, auch entsprechend der Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit, stets die jugendspezifischen rechtspolitischen Grundsätze, insbesondere bei der Anwendung des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts fortgesetzt. Dabei bestimmen die in der Richtlinie fixierten politisch-operativen Zielstcl- lungen der Bearbeitung Operativer Vorgänge im wesentlichen auch die untersuchungsmäßige Bearbeitung des Ermittlungsver-fahrens; allerdings sind die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Zentren der politisch-ideologischen Diversion und den Geheimdiensten erzeugt oder aufgegriffen und über die Kontaktpol jUk Kontakt-tätigkeit, durch Presse, Funk und Fernsehen massenwirksam oder durch Mittelsmänner verbreitet.

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