Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 106

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 106 (NJ DDR 1977, S. 106); Prof. Dr. sc. RICHARD HÄHNERT, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig Fragen der Rechtsentwicklung unter den Bedingungen des Übergangs der Landwirtschaft zur industriemäßigen Produktion Die Partei der Arbeiterklasse verfolgt in ihrer Agrarpolitik zwei eng miteinander verknüpfte Ziele: 1. In der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft ist die Produktion und deren Effektivität systematisch zu erhöhen, um eine stabile, sich stetig verbessernde Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und der Industrie mit Rohstoffen zu sichern. 2. Die Lebensbedingungen des Dorfes sind denen der Stadt anzunähem, um die wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land allmählich zu überwinden./l/ Diese Zielstellung stimmt mit den agrarpolitischen Festlegungen der marxistisch-leninistischen Parteien in den sozialistischen Bruderländem prinzipiell überein, insbesondere mit den Beschlüssen des XXV. Parteitages der KPdSU./2/ Verwirklichung der agrarpolitischen Ziele der SED Die der Landwirtschaft gestellten Ziele können nur erreicht werden, wenn die erforderlichen großen materiellen und finanziellen Mittel vornehmlich für die umfassende Chemisierung, die komplexe Mechanisierung und die Melioration eingesetzt werden, wobei die Steigerung der Pflanzenproduktion im Vordergrund steht, da sie Grundlage und Voraussetzung für eine hohe tierische Produktion ist. Die Intensivierung des landwirtschaftlichen Reproduktionsprozesses und damit verbunden der Übergang zur industriemäßigen Produktion sind weiterzuführen. Hauptfaktor dabei ist der wissenschaftlich-technische Fortschritt. Die Gemeinsamkeit der agrarpolitischen Zielstellung der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft spiegelt sich auch in einer prinzipiellen Übereinstimmung hinsichtlich der Wege zur Realisierung dieser Ziele wider: Konzentration und Spezialisierung der Produktion auf der Grundlage der zwischenbetrieblichen Kooperation und Integration von Landwirtschaft und Industrie werden als ausschlaggebend für ein schnelles Wachstum des Produktionsvolumens und der Arbeitsproduktivität angesehen. In der Landwirtschaft der DDR sind und bleiben die LPGs eine der Hauptbetriebsformen der landwirtschaftlichen Produktion. In diesem Zusammenhang ist von grundlegender Bedeutung, daß die Grundsätze des Leninschen Genossenschaftsplanes auch künftig die Agrarpolitik bestimmen werden. „Das Leben bestätigt, daß beide Formen des sozialistischen Eigentums in der Landwirtschaft große Entwicklungspotenzen besitzen und auch das genossenschaftliche Eigentum breiten Raum für den Übergang der Klasse der Genossenschaftsbauern zu industriemäßiger Produktion bietet.“/3/ Das genossenschaftliche Eigentum ist somit nicht nur die Grundlage für die Umwandlung der Einzelwirtschaft in eine genossenschaftliche, sondern auch Produktionsform in der Landwirtschaft der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, in der bereits grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus geschaffen werden. Mit dem Übergang zur industriemäßigen Produktion kommt es zu einer Annäherung der Klasse der Genossenschaftsbauern an die Arbeiterklasse, entwickelt und bewährt sich das Klassenbündnis auf einer höheren Stufe der gesellschaftlichen Entwicklung. Dabei werden die in den sozialistischen Bruderländem, insbesondere die in der Sowjetunion, gesammelten Erfahrungen beim Aufbau der genossenschaftlich-sozialistischen Landwirtschaft schöpfe- /l/ Programm der SED, Berlin 1976, S. 30. /2/ Vgl. L. X. Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der ICPdSU und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen-und Außenpolitik, Berlin 1976, S. 61/62. 13/ E. HoneCker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 64. risch angewendet. Eine dieser Erfahrungen besagt, daß die Umgestaltung des Dorfes auf der Grundlage des Leninschen Genossenschaftsplanes der einzig richtige Weg für das beschleunigte Wachstum der Produktivkräfte in der Landwirtschaft und eine unerläßliche Voraussetzung für die planmäßige Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft ist. „Ohne Kollektivierung der Landwirtschaft wäre es unmöglich, die kommunistische Gesellschaft in der Sowjetunion aufzubauen. Die Erfahrungen der UdSSR haben umfassende internationale Anerkennung gefunden und sind ein großer Beitrag zur Theorie und Praxis des kommunistischen Aufbaus.“/4/ Wie die Praxis in den sozialistischen Ländern zeigt, verändern sich mit der Entwicklung der Produktivkräfte die Formen der genossenschaftlichen Tätigkeit (Spezialisierung und Konzentration auf dem Weg der Kooperation treten in den Vordergrund, bestimmte Produktionsprozesse wie Melioration, Düngung, Schädlingsbekämpfung, Bau werden in spezialisierten Betrieben konzentriert). Diese objektiv notwendigen Entwicklungsprozesse bedeuten jedoch nicht Einschränkung, sondern Stärkung des genossenschaftlichen Eigentums. Es bleibt auch in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft der für die genossenschaftliche Produktion wesentliche Grundsatz bestehen, daß die Genossenschaft nur das verteilen kann, was sie erwirtschaftet hat. Aneignung und Verteilung erfolgen im Rahmen des Kollektivs der Genossenschaftsbauern, nicht im gesamtgesellschaftlichen Rahmen. Die Tätigkeit der Genossenschaft vollzieht sich nach den Grundsätzen der genossenschaftlichen Demokratie. Die prinzipiell einheitlichen agrarpolitischen Ziele und Wege erfordern' zu ihrer Verwirklichung in den Staaten der sozialistischen Gemeinschaft ein Herangehen entsprechend den konkreten nationalen Entwicklungsbedingungen. Unter den Bedingungen der DDR erfolgt der Übergang zur industriemäßigen Produktion auf dem Wege der ständigen Vertiefung der Kooperationsbeziehungen zwischen den LPGs und VEGs sowie den Betrieben der Land- und Nah-rungsgüterwirtschaft. Auf diesem Wege entwickeln sich beginnend in der Pflanzenproduktion große, spezialisierte Produktionseinheiten und festigt sich das Bündnis zwischen der Arbeiterklasse und der Klasse der Genossenschafttsbauem./5/ Als Ergebnis des sich auf demokratischer Grundlage vollziehenden Prozesses der Spezialisierung und Konzentration auf dem Weg der Kooperation haben sich in der DDR in der Pflanzenproduktion große, spezialisierte Produktionsbetriebe herausgebildet, in denen durchschnittlich jeweils 350 bis 400 Genossenschaftsbauern und Arbeiter etwa 5 000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften. Damit haben die LPGs und VEGs ihre bisher nicht industriemäßig zu bearbeitenden Flächen aus ihren Betrieben ausgegliedert mit dem Ziel, LPGs Pflanzenproduktion und in bestimmten Fällen, wenn das Volkseigentum überwiegt, VEGs Pflanzenproduktion zu bilden. Als Übergangsform in diesem revolutionären Entwicklungsprozeß haben sich die kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP) bewährt, die man als ersten Hauptschritt zu einer nach Pflanzen- und Tierproduktion arbeitsteilig betriebenen Landwirtschaft in der DDR ansehen kann. Die beteiligten LPGs und VEGs erhalten mit der Bildung der KAPs die Möglichkeit, sich stärker auf die verbleibende Tierproduktion zu konzentrieren und diejenigen Mittel zu erwirtschaften, die für den Übergang zur industriemäßigen Produktion auch in der tierischen Produktion im Verlauf eines längeren Zeitraums entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten erforderlich sind. /4/ Presse der Sowjetunion 1976, Nr. 27, S. 29 fl. (30). 15/ Programm der SED, S. 30 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 106 (NJ DDR 1977, S. 106) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 106 (NJ DDR 1977, S. 106)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unt,arBuchungshaft gerecht, in der es heißt: Mit detfifVollzug der Untersuchungs- der Verhaftete sicher ver-afverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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