Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 71

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 71 (NJ DDR 1977, S. 71); Einzelhandel gekauft und dem Dienstleistungsbetrieb zum. Einbau übergeben hat. In Betrieben allerdings, die Ersatzteile verkaufen und diese im Rahmen des Kundendienstes einbauen (z. B. Verkauf von Autoreifen, die auf Wunsch auch montiert werden), liegt der Schwerpunkt ausnahmsweise beim Kauf, so daß die hierfür geltenden Regelungen anzuwenden sind. Erweist sich eine Dienstleistung als mangelhaft und wird nachgebessert, so erstreckt sich die neue Garantiezeit für die Nachbesserung (§ 181 Abs. 2 ZGB) auch auf die ausgewechselten Ersatzteile. Tritt innerhalb der neuen Garantiezeit nach § 181 Abs. 2 ZGB an diesen Ersatzteilen ausnahmsweise erneut ein Mangel auf, so besteht wiederum ein Nachbesserungsanspruch nach § 179 Abs. 1 ZGB. Tritt dagegen nach Ablauf der Dienstleistungsgarantie (§§ 181 Abs. 2, 178 Abs. 1 ZGB) an den ausgewechselten Teilen erneut ein Mangel auf, so stehen dem Kunden weitere Garantieansprüche auch dann nicht zu, wenn der Hersteller an und für sich bei Abschluß eines Kaufvertrags Zusatzgarantie für diese Teile gewährt. * Die seit dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs gewonnenen praktischen Erfahrungen zeigen, daß dieses grundlegende Gesetzeswerk zur weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen beiträgt und ihre verantwortungsbewußte Einstellung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und der Erfüllung ihrer Pflichten fördert. Es verdeutlich in den von ihm erfaßten Rechtsbeziehungen deren Übereinstimmung mit der Stellung und Würde der Werktätigen auf der Grundlage der sozialistischen Arbeits- und Lebensgewohnheiten in unserem Staat. Bei der Erläuterung des Gesetzes und in seiner praktischen Anwendung ist auch von den Gerichten wie auf der Beratung des Plenums des Obersten Gerichts hervorgehoben wurde eine verantwortungsvolle Arbeit geleistet worden, die es entsprechend den wachsenden Anforderungen zielstrebig fortzusetzen gilt. Gemäß seiner Verantwortung wird das Oberste Gericht dabei systematisch und verstärkt Anleitung und Unterstützung geben und entsprechend den praktischen Erfahrungen und Erfordernissen leitungsmäßige Verallgemeinerungen treffen, um durch die stete Vervollkommnung der Zivilrechtsprechung auch weiterhin einen wirksamen Beitrag zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und strikten Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu leisten. Dr. ROLAND MÜLLER und Dr. LOTHAR REUTER, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei der Vorbeugung der Jugendkriminalität Mit dem IX. Parteitag der SED und dem X. Parlament der FDJ wurden neue Maßstäbe für die kontinuierliche Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik gesetzt. In seiner Rede auf dem X. Parlament der FDJ hat Erich Honecker hierzu festgestellt: „Die Jugend unseres Landes ist dazu berufen, gerade auch in den kommenden Jahren Großes zu vollbringen. Der Übergang zum allmählichen Aufbau des Kommunismus rückt näher, und wir bereiten ihn schon vor, indem wir die entwickelte sozialistische Gesellschaft weiter gestalten. Deshalb hat sich der IX. Parteitag so gründlich mit der kommunistischen Erziehung der Jugend befaßt. Für die Freie Deutsche Jugend erwächst daraus eine große Aufgabe.“/1/ Die neue Etappe bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik ist gekennzeichnet durch eine ständig wachsende Verantwortung der Jugend selbst, vor allem des Jugendverbandes entsprechend seiner Rolle als aktiver Helfer und Kampfreserve der Partei der Arbeiterklasse, und durch vielseitige Initiativen der Jugend zur Stärkung unserer Republik. Hierbei geht die Arbeiterjugend beispielgebend voran. Damit sind zugleich neue Ansprüche an die Arbeit der staatlichen Organe und Einrichtungen, insbesondere an das sozialistische BUdungswesen, bei der Erziehung der jungen Generation gestellt. Das erfordert auch von den Justiz-und Sicherheitsorganen, einen noch aktiveren Beitrag zur Vorbeugung der Jugendkriminalität auf dem sicheren Fundament der bewährten Erfahrungen mit dem Blick auf die neuen, höheren Anforderungen zu leisten. Diese Aufgabe steht im engen Zusammenhang damit, daß „objektiv die Rolle des Rechts, der Gesetzlichkeit und der konsequenten Reaktion auf jede Rechtsverletzung bzw. Ungesetzlichkeit wachsen“./2/ Es kommt also darauf an, frühzeitig das sozialistische Rechtsbewußtsein und das rechtsgemäße Verhalten der Jugend auszuprägen und sie zu Mitstreitern für unsere sozialistische Gesetzlichkeit zu erziehen. Darin besteht ein wichtiges Unterpfand, daß Ju- /l/ E. Honecker, „Die Beschlüsse des IX. Parteitages der SED sind ein Kampfprogramm für die Jugend“, Junge Generation 1976; Heft 7, S. 12. /2/ J. Streit, „Auf dem bewährten Kurs weiter voran 1 (Zum IX. Parteitag der SED)“, NJ 1976 S. 346. gendliche nicht nur keine Rechtsverletzungen begehen,. sondern auch aktiv an deren Vorbeugung teilnehmen. Ziel der folgenden Darlegungen ist es, einige Hauptrichtungen der staatsanwaltschaftlichen Arbeit zur Vorbeugung der Jugendkriminalität in engem Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen zu verdeutlichen. Zusammenwirken mit den örtlichen Organen Entsprechend ihrer Verantwortung für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger und die Erhöhung von Sicherheit und Ordnung sind die Aufgaben zur Vorbeugung der Jugendkriminalität fester Bestandteil der Leitungstätigkeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe. Viele Räte der Bezirke, Kreise und Städte haben in den letzten Jahren überschaubare und lösbare Aufgaben zur Vorbeugung der Jugendkrimiiftlität in speziellen Beschlüssen festgelegt. Beispiele dafür sind der Beschluß des Rates des Bezirks Rostock vom 7. November 1975 über „Aufgaben zur Rechtserziehung der Jugend“ und der Beschluß des Rates des Bezirks Frankfurt (Oder) vom 17. Juni 1976 über „Maßnahmen zur wirksamen Vorbeugung gegen Rechtsverletzungen, zur Erhöhung des Niveaus der Rechtserziehung sowie zur Zurückdrängung der Jugendkriminalität“. Die Beschlüsse zielen darauf ab, den Prozeß der Bildung und Erziehung junger Menschen zu sozialistischen Persönlichkeiten noch erfolgreicher zu fördern und alle Jugendlichen dabei zu unterstützen, sich als sozialistische Staatsbürger zu bewähren und sich mit Verhaltensweisen auseinanderzusetzen, die dem Sozialismus fremd sind; in der politisch-ideologischen Arbeit planmäßig die Rechtspropaganda unter der Jugend zu organisieren und die bewußte Einstellung der Jugendlichen zu den Normen des sozialistischen Zusammenlebens zu festigen; die Aktivitäten der Jugendlichen zur Festigung bewußter Disziplin und Ordnung, die sich in den vielfältigen Formen der Selbstbetätigung und Selbsterziehung zeigen, durch alle Erziehungsträger zu stärken und zu unterstützen; 71;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 71 (NJ DDR 1977, S. 71) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 71 (NJ DDR 1977, S. 71)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Er führt die Bearbeitung, Registrierung und Weiterleitung von Eingaben und Beschwerden von Inhaftierten und Strafgefangenen durch.

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