Neue Justiz 1977, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, Seite 52

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 52 (NJ DDR 1977, S. 52); den Interessen des Volkes schafft die einzig zuverlässige Grundlage für die umfassendste Verwirklichung der Prinzipien der sozialistischen Demokratie und einer wahren Freiheit der Persönlichkeit.“ /4/ In Auswertung der Beschlüsse des XXV. Parteitages erlangt die Erziehung der Persönlichkeit zur aktiven Lebenseinstellung, zu einer wirklich bewußten Einstellung zu den gesellschaftlichen Pflichten, besondere Bedeutung. Es kommt darauf an, die tiefe innere Überzeugung der Persönlichkeit von der Gerechtigkeit der kommunistischen Ideale und ein hohes Staatsbewußtsein zu entwickeln, das zum Inhalt hat, daß der Staatsbürger die Sache des ganzen Volkes, den Kampf für den Kommunismus, zu seiner eigenen macht und sich seiner Verantwortung für die gemeinsame Sache bewußt ist. Diese vielgestaltige komplexe Aufgabe kann gewiß mit Hilfe einer Reihe von organisatorischen, rechtlichen, pädagogischen, agitatorischen und anderen Mitteln gelöst werden. In der Rechtserziehung aber kommt es darauf an, bei den Sowjetmenschen die Achtung vor den Gesetzen des sozialistischen Staates, die Einstellung zur bewußten Einhaltung der Normen des rechtmäßigen Verhaltens und eine klare Vorstellung von der untrennbaren Einheit der Rechte und Pflichten des Staatsbürgers zu entwickeln und zu festigen. Recht des ganzen Volkes und sozialer Fortschritt In der Periode des reifen Sozialismus wachsen die realen Möglichkeiten der Einflußnahme des Rechts auf die Entwicklung der gesellschaftlichen Beziehungen. Das ist durch folgende Faktoren in ihrer Gesamtheit determiniert: die ständige Demokratisierung und Humanisierung des Rechts, die Erhöhung des Niveaus seiner wissenschaftlichen Fundierung, die Verstärkung der organisatorischen und erzieherischen Maßnahmeif zur Sicherung seiner Realisierung, die zunehmende Rechtskultur der leitenden Kader sowie der gesamten Bevölkerung des Landes. Mit der Intensivierung der Einflußnahme des Rechts auf die sozialen Prozesse wird der Bereich der normativ-rechtlichen Regelung erweitert. Die gegenwärtige Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung ist auch durch die wachsende Rolle der ethischen Grundsätze im Leben der Gesellschaft, ihrer politischen und organisatorischen Normen und Prinzipien gekennzeichnet. Das hat jedoch nicht zur Folge, daß die rechtlichen Methoden der Regelung der gesellschaftlichen Beziehungen durch andere Methoden der sozialen Regelung verdrängt werden. Es geht vielmehr um das verstärkte Zusammenwirken, die zunehmende wechselseitige Durchdringung aller Methoden der sozialen Regelung, wobei jede dieser Methoden ihre Bedeutung und ihren spezifischen Charakter behält. Die Verstärkung des Zusammenwirkens und der wechselseitigen Durchdringung der verschiedenen Methoden und Formen der sozialen Regelung ist eine Besonderheit der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Dadurch wird die zielgerichtete und effektive Leitung der gesellschaftlichen Prozesse gewährleistet. Das sozialistische Recht ist nach wie vor ein wirksames Mittel zur Lösung der staatlichen Aufgaben. Die wachsenden ökonomischen, sozialen und politischen Aufgaben der staatlichen Leitung bringen notwendig auch eine Erweiterung des Wirkungsbereichs des Rechts des ganzen Volkes, des Bereichs der rechtlichen Regelung mit sich. Diese Tendenz ist eine Gesetzmäßigkeit der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Das ist durch eine Reihe von Umständen determiniert: erstens durch die tiefere Erkenntnis der realen Erfordernisse der gesellschaftlichen Entwicklung und die Ermittlung der Arten von gesellschaftlichen Beziehungen, für die das Recht die optimale Form der Regelung ist; zweitens durch das Entstehen neuer sozialer Beziehungen, die der Vermittlung durch das Recht bedürfen (beispielsweise die mit der wissenschaftlich-technischen Revolution verbundenen Beziehungen); drittens durch die weitere Entwicklung und die kompli-H! L. I. Breshnew, a. a. O., S. 104. zierter werdende Gestaltung bereits rechtlich geregelter Komplexe gesellschaftlicher Beziehungen, die in entsprechenden rechtlichen Formen ihren adäquaten Ausdruck finden müssen. Es werden einige neue Tendenzen in der Entwicklung der rechtlichen Formen der Einwirkung auf die gesellschaftlichen Beziehungen sichtbar: Ein weiteres Anwachsen der Rolle des Gesetzes und die Verbindung der zentralen und der örtlichen normativ-rechtlichen Regelung ist zu verzeichnen ; der Anteil der Aufgabennormen und der Grundsatznormen wird größer, und die dispositive Form der Regelung erlangt weite Verbreitung; es wächst die Zahl der sog. stimulierenden Normen .(d.h. der Rechtsvorschriften, die Auszeichnungen für Leistungen vorsehen, die die festgelegten Normative überbieten). In der gegenwärtigen Etappe ist zu beobachten, daß technische und ökonomische Normative in die Rechtsnormen Eingang finden. Das Verhältnis zwischen den verschiedenen Arten der rechtlichen Verantwortlichkeit ändert sich: Es erfolgt eine Neugestaltung der Bereiche der rechtlichen Verantwortlichkeit (beispielsweise der Übergang von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen zur verwaltungsrechtlichen Verantwortlichkeit und in einer Reihe von Fällen die Anwendung von Maßnahmen gesellschaftlicher Einwirkung), eine Verbindung der rechtlichen Verantwortlichkeit mit der gesellschaftlich-moralischen Verantwortlichkeit usw. Die schöpferische, koordinierende und organisierende Funktion des Rechts erfährt ihre volle Entfaltung. Erstrangige Bedeutung hat die Anwendung solcher rechtlichen Mittel, die das rechtmäßige Verhalten, die Wahl der optimalen Entscheidungsvariante sowie die Entfaltung der Initiative bei der Durchführung von Beschlüssen fördern. Die wissenschaftlich-technische Revolution erfordert Entscheidungen auf den verschiedensten Leitungsebenen und in den verschiedensten Situationen. Häufig liegen in diesen Situationen Kollisionen verschiedener Interessen vor. Hier dient das Recht als wirksames Mittel, das dazu beiträgt, die in der jeweiligen Situation beste Entscheidung zu treffen. Es gewährleistet, daß die auf den verschiedenen Ebenen und in den verschiedenen Fachbereichen getroffenen Entscheidungen wechselseitig abgestimmt sind. Das erfordert eine tiefgründige wissenschaftliche Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Rechtsform und Inhalt, die Erforschung der Stellung der Rechtsnorm in der Motivation des Verhaltens von Einzelpersonen, kleinen Gruppen und Kollektiven sowie das Studium der Entwicklung der Rechtsform selbst. Ausgehend von den Erkenntnissen der Rechtswissenschaft, kann ein Komplex von Mitteln, Verfahren und Methoden ausgearbeitet werden, welche die optimale Einwirkung des Rechts auf die Entwicklung der gesellschaftlichen Beziehungen unter den Bedingungen des kommunistischen Aufbaus und der wissenschaftlich-technischen Revolution gewährleisten. Die Prozesse der Rechtsentwicklung in der Gesellschaft des reifen Sozialismus zeugen davon, daß der Inhalt sowie die Formen und Methoden der rechtlichen Regelung dynamischen Charakter haben und die rechtliche Regelung im wesentlichen den Aufgaben der sozialen Leitung der Gesellschaft entspricht. Das Zusammenwirken von Staat und Recht findet in dem hohen Stand der sozialistischen Gesetzlichkeit im Stadium des reifen Sozialismus als einer der wichtigsten Methoden der staatlichen Leitung der Gesellschaft seinen Ausdruck. Die Gesetzlichkeit unter den Bedingungen des Sozialismus ist einerseits eine zuverlässige Garantie für die reale Verwirklichung der Rechte und Freiheiten jedes Bürgers und andererseits ein Mittel zur Sicherung der Stabilität der Rechtsordnung in der Gesellschaft. Die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist untrennbar mit der Vervollkommnung der rechtlichen Grundlagen des gesellschaftlichen und staatlichen Lebens, der sowjetischen Gesetzgebung, verbunden. Es ist kein Zufall, daß die weitere Verbesserung des gesamten Systems der sowjetischen Gesetzgebung stets im Blickfeld der Partei und der Parteitage steht. 52;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 52 (NJ DDR 1977, S. 52) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft-Zeitschrift, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit, 31. Jahrgang 1977, Seite 52 (NJ DDR 1977, S. 52)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft, sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 31. Jahrgang 1977, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg. Nr. 1-12), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Die Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 18 im Dezember 1977 auf Seite 668. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 31. Jahrgang 1977 (NJ DDR 1977, Nr. 1-18 v. Jan.-Dez. 1977, S. 1-668).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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