Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 696

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 696 (NJ DDR 1976, S. 696); r unterhaltsverpflichtete Elternteil für zwei Kinder ein Drittel seines Arbeitseinkommens als Unterhalt zu zahlen hat. Dieser Unterhaltsbeitrag ist vom Nettoeinkommen des Verpflichteten zu berechnen. Gemäß Art. 70 des Gesetzbuchs haben das Staatliche Komitee des Ministerrates der UdSSR für Arbeit und Löhne und der Zentralrat der Gewerkschaften der UdSSR in ihren gemeinsamen Beschlüssen vom 22. Januar 1969 (Nr. 26/3) und vom 10. Februar 1971 (Nr. 43/5) die Arten des Lohnes bzw. Einkommens bestimmt, die dem Abzug von Unterhaltsbeiträgen unterliegen. Danach erfolgt bei Arbeitern und Angestellten der Abzug von Unterhaltsbeiträgen von allen Arten des Lohnes und zusätzlichen Zahlungen sowohl für haupt- als auch für nebenberufliche Tätigkeiten, die gemäß den geltenden Bestimmungen zu versteuern sind. Dementsprechend sind die Unterhaltsbeiträge vom Grundlohn, von allen Zu- und Aufschlägen zum Lohn, von Vergütungen in Prämien-und Naturalform, von Vergütungen für Überstunden, von der Entlohnung für Arbeit an Feiertagen und arbeitsfreien Tagen, von der Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, wenn das Arbeitsrechtsverhältnis gelöst wird, und von anderen Arten des Lohnes, die zu versteuern sind, abzuziehen. Gemäß Art. 71 des Gesetzbuchs über die Ehe und Familie der RSFSR kann der Unterhaltsbeitrag auf Antrag der Person, die seine Zahlung für die Kinder fordert, in einem festen Geldbetrag festgelegt werden. Die Höhe dieser Summe wird, ausgehend vom vermutlichen Arbeitseinkommen des Elterntedls, nach den Bestimmungen des Art. 68 ermittelt (vgl. hierzu Kommentar zum Gesetzbuch über die Ehe und Familie der RSFSR, Moskau 1971, S. 190 ff. [russ.]). Ausgehend davon war die Berechnung des Nettoeinkommens des Verklagten wie folgt vorzunehmen: Der Verklagte verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 1 598 M. Von diesem Betrag war die Aufwandsentschädigung abzusetzen, da sie gemäß den vorgenannten Bestimmungen nicht der Versteuerung unterliegt. Des Weiteren mußte berücksichtigt werden, daß der Verklagte für eine freiwillige Zusatzrentenversicherung monatlich 60 M zahlt, die als eine Form von Sozialleistungen ebenfalls nicht auf das Nettoeinkommen anzurechnen ist. Es verbleibt somit ein anrechenbares Nettoeinkommen des Verklagten in Höhe von 1198 M, wovon den Kindern ein Drittel zusteht, so daß ein Unterhaltsbeitrag in Höhe von 400 M festzusetzen war. Der Verklagte hat demnach für beide Kinder 150 M bzw. 100 M mehr zu zahlen, als er bisher nach den Richtsätzen der Richtlinie Nr. 18 verpflichtet war. Die Voraussetzungen des Art. 75 des Gesetzbuchs über die Ehe und Familie der RSFSR sind damit erfüllt. Das Gericht hat die Zahlung rückwirkend ab Mai 1973 festgelegt. Dieser Entscheidung liegen die Bestimmungen des Art. 95 des Gesetzbuchs der RSFSR zugrunde. Nach dieser Bestimmung ist es möglich, Unterhaltsforderungen rückwirkend bis zu drei Jahren geltend zu machen, wenn vom Kläger bereits vor der Einreichung der Klage Maßnahmen ergriffen wurden, um den Unterhalt zu erlangen, dieser jedoch nicht gezahlt wurde, weil der Unterhaltsverpflichtete sich weigert, die Unterhaltsforderung zu erfüllen. Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung festgestellt, daß sich die Klägerin bereits mit Schreiben vom 14. Mai 1973 wegen einer Unterhaltsabänderung an das Stadtbezirksgericht gewandt hat. Ihr wurde daraufhin mitgeteilt, daß sie ordnungsgemäß Unterhaltsabänderungsklage einreichen soll, was sie am 13. November 1973 getan hat. Die Klägerin, die als Bürgerin der UdSSR mit dem Recht der DDR nicht vertraut ist, hat jedoch die Klage zunächst wieder zurückgenommen. Aus der Dr. Walter Krutzsch : Das Wettrüsten beenden, zur Abrüstung übergehen! 665 Erläuterungen zum neuen Zivilrecht Dozent Dr. Johannes K I i n k e r t : Aufgaben der staatlichen Organe bei der Durchsetzung des sozialistischen Zivilrechts ' 670 Gerhard Krüger: Rechtsmittel, Kassation und Wiederaufnahme des Verfahrens in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen 675 Staat und Recht im Imperialismus Dozent Dr. sc. Jochen D ö t s c h : Entwicklungstendenzen des gegenwärtigen bürger- lichen Arbeits- und Sozialrechts 681 Aus dem Alltag des Rechtsstaats der Monopole Jugendarbeitsschutz 1976 in der BRD 685 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zu den Pflichten der Betriebsleiter bzw. der leitenden Mitarbeiter bei unmittelbarer Gefahr für die Gesundheit der Werktätigen und zur Strafzumessung bei Verletzung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes 687 Zivilrecht BG Karl-Marx-Stadt: Zur Zuständigkeit der gesellschaftlichen und staatlichen Gerichte für die Verfolgung von Verletzungen des Rechts auf Achtung der Persönlichkeit 691 BG Karl-Marx-Stadt: Zu den Voraussetzungen, unter denen dem Käufer einer mangelhaften Ware (hier: Pkw) eine nochmalige Nachbesserung zuzumuten ist 692 BG Halle: Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Grundstückseigentümer dem Eigentümer des Nachbargrundstücks ein Wegerecht nicht verweigern kann 693 BG Erfurt: Zur Verjährungsfrist eines vor Inkrafttreten des ZGB entstandenen Anspruchs auf Kostenerstattung einer Prozeßpartei , 694 Familienrecht Stadtbezirksgericht Berlin-Treptow: Zum Unterhaltsanspruch von Kindern, deren doppelte Staatsbürgerschaft weggefallen ist 695 Rechtsunkenntnis der Klägerin als ausländischer Staatsbürger sowie aus den Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten, die sie hat, dürfen den Kindern aber keine Nachteile erwachsen. Da die Klägerin ab Mai 1973 Aktivitäten zeigte, um eine Unterhaltserhöhung zu erlangen, war den Kindern rückwirkend für diese Zeit der erhöhte Unterhalt zuzuerkennen. Das ist auch deshalb gerechtfertigt, weil der Verklagte im Interesse seiner minderjährigen Kinder gehalten gewesen wäre, seine Kenntnisse voll einzusetzen, damit sie den ihnen nach dem Gesetz zustehenden Unterhaltsbeitrag erhalten. Ihm war bekannt, daß die Kinder auf Grund des Vertrags zwischen der DDR und der UdSSR zur Regelung von Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft ab 13. Februar 1971 Staatsbürger der UdSSR geworden sind. Aus diesen Gründen war die Unterhaltsabänderung rückwirkend seit Mai 1973 festzulegen. 696;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 696 (NJ DDR 1976, S. 696) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 696 (NJ DDR 1976, S. 696)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Abwehr- aufgaben in den zu gewinnen sind. Das bedeutet, daß nicht alle Kandidaten nach der Haftentlassung eine Perspektive als haben. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Artikel Strafgesetzbuch und und gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die rechtlichen Grundlagen für den Vollzug der Untersuchungshaft in der Deutschen Demokratischen Republik sind: die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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