Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 444

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 444 (NJ DDR 1976, S. 444); tionsformen bewußt geführter demokratischer Aktivitäten hervor, in denen sich auch Keime des Kommunismus entwickeln können. Darin erkennen wir die bedeutsamste und wesentlichste Seite der Diktatur des Proletariats: die Schaffung und den Ausbau der neuen, der sozialistischen Gesellschaftsordnung auf der Basis einer enormen Entfaltung der Produktivkräfte, deren wichtigste der Mensch ist. Die Machtfrage umfaßt als Einheit sowohl die politische Herrschaft der Arbeiterklasse über die gestürzten Ausbeuterklassen und den Schutz gegen innere und äußere Kräfte der Konterrevolution als auch die Beherrschung der progressiven, umgestaltenden Gesellschaftsleitung, das Vermögen, einen prinzipiell höheren Typ der gesellschaftlichen Organisation der Arbeit zunehmend vollkommener zu gestalten. „Die Arbeiterklasse hat den historischen Auftrag, die sozialistische, die kommunistische Gesellschaft zu errichten, und dazu muß sie ihre Macht fest in der Hand haben. Die Macht ist das allererste. Ohne die Macht hätte die Arbeiterklasse mit ihren Verbündeten die entscheidenden Produktionsmittel nicht in Volkseigentum überführen, hätte sie die Grundlagen des Sozialismus nicht schaffen können. Auch um die Hauptaufgabe zum Wohle des ganzen Volkes erfüllen zu können, braucht sie die gesicherte Macht.“ /14/ Die wachsende Rolle des subjektiven Faktors, um die es hier geht, ist nicht so sehr eine Frage der Betonung des Bewußtseins schlechthin, des festen Willens und der Entschlossenheit was uns zu Voluntarismus und Subjektivismus führen könnte. Der subjektive Faktor wächst vielmehr vor allem durch tiefere Einsicht in die objektiven Gesetzmäßigkeiten und durch die Fähigkeit, sie zu beherrschen, also in der Einheit von Objektivem und Subjektivem, von Bewußtheit und Organisiertheit. In diesen Beziehungen müssen wir auch die Rolle von Staat und Recht bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft begreifen. Staat und Recht haben bedingt durch den Stand der Produktivkräfte, den Reifegrad der gesellschaftlichen Entwicklung und die internationale Klassenauseinandersetzung bedeutsame, der revolutionären Umgestaltung dienende Funktionen zu erfüllen, die dem Sozialismus als niederer Phase der einheitlichen kommunistischen Gesellschaftsformation entsprechen. Das betrifft nicht nur den Schutz der Interessen der Gesellschaft und ihrer Bürger vor Anschlägen des Imperialismus und vor Rechtsverletzungen, sondern wesentlich „die strengste Kontrolle über das Maß der Arbeit und das Maß der Konsumtion“/15/, die staatlich-rechtliche Sicherung des Leistungsprinzips, das „neue Triebkräfte für den ökonomischen und sozialen Fortschritt frei (setzt)“ und dessen Verwirklichung mit der Minderung sozialer Unterschiede verbunden wird./16/ Die komplexe gesamtgesellschaftliche Entwicklung des Sozialismus, auf die Staat und Recht unmittelbar einwirken, ist als Teil der fortschreitenden sozialistischen Integration zu begreifen und auch in ihrem Einfluß auf den revolutionären Weltprozeß zu erkennen. Die weitere allseitige Stärkung des sozialistischen Staates ist internationalistisch zu verstehen, von seinem Charakter her wie von seiner Integration „in die sozialistische Staatengemeinschaft (als) ein Bündnis von Staaten, das auf gleichartigen sozialökonomischen und politischen Grundlagen, auf der einheitlichen Ideologie, dem Marxismus-Leninismus, auf der Gemeinsamkeit der kommunistischen Ziele und Interessen, auf der in- /14/ E. Honecker, a. a. O., S. 110. /15/ W. I. Lenin, „Staat und Revolution“, in: Werke, Bd. 25, Berlin 1960, S. 484. /16/ Programm der SED, S. 20 und 23. temationalen Solidarität der Werktätigen beruht Die Verankerung der Deutschen Demokratischen Republik in der Gemeinschaft der sozialistischen Staaten entspricht den Lebensinteressen der Arbeiterklasse, aller Bürger unseres Staates“ ./17/ Zugleich hat die Stärkung des sozialistischen Staates in dieser Staatengemeinschaft Einfluß auf den revolutionären Weltprozeß; sie schafft günstigere Bedingungen „für den Vormarsch aller revolutionären, antiimperialistischen Kräfte und stärkt den Weltfrieden“./18/ Diese Zusammenhänge sind von der Staats- und Rechtswissenschaft mehr zu beachten und tiefer zu erforschen. Notwendig ist generell eine weltweite Sichtweise. Die Dialektik unserer Entwicklung erfordert ebenso ein historisches Herangehen, das auch die Dialektik von Kontinuität und Diskontinuität, von Verändern und Erhalten verarbeitet. „Zukunft läßt sich nur begreifen, wenn sie sich in einem Verhältnis zur Vergangenheit befindet. Die Analyse der Vergangenheit ist die Voraussetzung der richtigen Betrachtung der Zukunft, denn sie führt zur materialistischen Geschichtsbetrachtung, macht das Wesen der Gesellschaft und ihre Entwicklung deutlich.“ /19/ Folgerichtig war die Orientierung auf historisches Verständnis und Herausbildung des Geschichtsbewußtsei vor allem bei der Jugend, ein besonderer Akzent des IX. Parteitages./20/ „Eine so tiefgreifende Revolution wie den Aufbau unserer sozialistischen Gesellschaft kann die Jugend nur verstehen und aktiv mitgestalten, wenn sie die Dinge vom historischen Standpunkt aus einzuordnen weiß.“/21/ So sind beispielsweise auch unsere neuen, sozialistischen Gesetze, wie das ZGB, nicht als etwas plötzlich Verkündetes, sondern als über nahezu 30 Jahre im harten ideologischen Kampf Geschaffenes, als historische Leistung der Arbeiterklasse zu begreifen. Überlegenheit der sozialistischen Demokratie gegenüber allen Spielarten bürgerlicher Demokratie Die Probleme der Stärkung der sozialistischen Staatsmacht und der Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie beanspruchen als theoretische Schwerpunkte der Staats- und Rechtswissenschaft in Forschung und Lehre einen zentralen Platz. Erstens geht es um die Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie als allgemeingültiger Hauptrichtung der Entwicklung der sozialistischen Staatlichkeit, die sich in allen Bereichen staatlich-rechtlicher Leitung ausprägt. Gerade wenn wir Sozialismus als niedere Phase der einheitlichen kommunistischen Gesellschaftsformation verstehen, ist der Prozeß der Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus ohne Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie gar nicht zu bewältigen. Es ist dies eine Lebensnotwendigkeit und ein Wesenssaig des Sozialismus und Bestandteil der umfassenden sozialistischen Lebensweise. „Jetzt wissen wir bereits nicht nur aus der Theorie, sondern auch aus langjähriger Praxis: So, wie wahre Demokratie ohne Sozialismus unmöglich ist, ist auch der Sozialismus unmöglich ohne ständige Entwicklung der Demokratie.“/22/ /17/ Programm der SED, S. 12. /18/ Programm der SED, S. 12/13. /19/ K.tF. Wessel, Pädagogik ln Philosophie und Praxis, Berlin 1975, S. 124. /20/ Vgl. E. Honecker, a. a. O., S. 98. /21/ M. Honecker, „Unsere Jugend zu guten Kommunisten erziehen“, Diskussionsbeitrag auf dem IX. Parteitag der SED, ND vom 21. Mai 1976, S. 3. /22/ I. I. Breshnew, a. a. O., S. 105. 444;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 444 (NJ DDR 1976, S. 444) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 444 (NJ DDR 1976, S. 444)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

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