Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1976, Seite 359

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 359 (NJ DDR 1976, S. 359); Zur inhaltlichen Ausgestaltung der Bürgschaft Eine entscheidende Bedingung für die hohe Wirksamkeit der Bürgschaft im Bewährungsprozeß des Strafrechtsverletzers ist ihre inhaltlich konkrete Ausgestal-* tung. Dabei ist davon auszugehen, daß die Bürgschaft nicht nur Verpflichtungen des Kollektivs, sondern auch des Strafrechtsverletzers enthalten soll. Das wird nicht immer beachtet. Viele Bürgschaften enthalten nur Maßnahmen und Verpflichtungen der Kollektive zur Erziehung des Straftäters. Dem eigentlichen Inhalt der Bürgschaft konkrete Anforderungen an die Bewährung des Strafrechtsverletzers zu stellen, verbunden mit helfenden Maßnahmen des Kollektivs wird in einer beträchtlichen Anzahl von Bürgschaften noch nicht genügend entsprochen. Der Schwerpunkt der Ausgestaltung der Bürgschaften ist daher in der Konkretisierung der strafrechtlichen Bewährungsanforderungen an den Strafrechtsverletzer zu sehen. Die Verwirklichung dieser Verpflichtungen soll vom Straftäter besondere Anstrengungen bzw. Leistungen fordern. Die Anforderungen sollen individuell nach anspruchsvollen Maßstäben bemessen werden, abrechenbar und kontrollierbar sein. Die Bürgschaften sollten sich hauptsächlich auf Maßnahmen zur Verwirklichung der gerichtlich auferlegten Bewährungsverpflichtungen konzentrieren und nicht weitere, zusätzliche Verpflichtungen begründen. Deshalb ist der Konkretisierung von Bürgschaftsverpflichtungen nach der gerichtlichen Hauptverhandlung große Beachtung zu schenken. Als konkrete Bewährungs- und Wiedergutmachungsverpflichtungen des Strafrechtsverletzers haben sich in den Bürgschaften teilweise in vielfältigen Kombinationen u. a. bewährt: Verpflichtung zur Überwindung des Alkoholmißbrauchs; Verpflichtungen zur Lösung bestimmter Konflikte in der Familie; Verpflichtungen zur Einhaltung der Arbeitsdisziplin und zur Übernahme bestimmter zusätzlicher Pflichten innerhalb der Arbeitsaufgaben; Verpflichtungen zur fachlichen Qualifizierung und zur Erhöhung der Allgemeinbildung; Verpflichtungen zur Erfüllung bestimmter gesellschaftlicher Aufgaben im Arbeitskollektiv, zur aktiven Mitarbeit in gesellschaftlichen Organisationen bzw. zur Übernahme bestimmter Aufgaben in diesen Organisationen; Verpflichtungen zur Rechenschaftslegung vor dem Kollektiv über die Erfüllung der Bewährungsaufgaben, und'zwar auch über solche Aufgaben, die der Täter außerhalb des Kollektivs zu erfüllen hat (z. B. über sein gesellschaftsgemäßes Verhalten im Wohnort, über die regelmäßige Unterhaltszahlung oder über die Erfüllung anderer finanzieller Verpflichtungen). Die Verpflichtungen der Kollektive in der Bürgschaft sind nicht immer konkret genug ausgestaltet. Sie sollten vor allem unter dem Gesichtspunkt verbessert werden, solche Bedingungen im Einflußbereich des Kollektivs zu schaffen und zu gewährleisten, die die Selbsterziehung und Bewährung des Verurteilten stimulieren und ihm bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen helfen. Als besonders wirksam hat es sich erwiesen, wenn sich Kollektive z. B. verpflichten, regelmäßig mit dem Straftäter Aussprachen über Probleme der Arbeit und ggf. auch der Familie zu führen, um ihm zu helfen, in bestimmten Konfliktsituationen zu gesellschaftsgemäßen Lösungen zu gelangen; auf den Strafrechtsverletzer Einfluß zu nehmen, damit er übermäßigen Alkoholgenuß oder den Besuch bestimmter Gaststätten meidet; den Verurteilten bei der Erfüllung seiner materiellen Verpflichtungen und bei der Wiedergutmachung des materiellen Schadens zu unterstützen, z. B. indem ihm Möglichkeiten zur Qualifizierung oder zur Verrichtung zusätzlicher Arbeiten gegeben werden; an der Beseitigung von Bedingungen mitzuwirken, die die Straftat begünstigten und im Einflußbereich des Kollektivs liegen; einen Paten zu benennen, der mit dem Verurteilten ständig unmittelbaren Kontakt hält und ihm bei der Lösung seiner Probleme hilft; die Einhaltung der Verpflichtungen des Verurteilten zu kontrollieren. Eine konkrete Ausgestaltung der Bürgschaft durch Verpflichtungen des Straftäters und des Kollektivs sollte stets angestrebt werden, weil sie sich als ein wirksames Mittel zur intensiven gesellschaftlichen Erziehung erwiesen hat; sie ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Fehlt es also an einer konkreten Ausgestaltung der Bürgschaft, so ist dies für das Gericht kein Grund, die Bürgschaft nicht zu bestätigen; auch die Unterbrechung der Hauptverhandlung kann nicht damit begründet werden, es müsse noch der Inhalt der Verpflichtungen im Kollektiv beraten werden. Enthält die Bürgschaft keine Verpflichtungen, so sollte das Kollektiv diese auf der Grundlage der Ergebnisse der Hauptverhandlung und der Anregungen, die das Gericht in einer anschließenden Beratung mit den gesellschaftlichen Kräften gibt, in Auswertung des Strafverfahrens nachholen. Die Bürgschaft sollte stets von einem Kollektiv übernommen werden, dem der Strafrechtsverletzer angehört, weil nur hier ein ständiger, kollektiver, erzieherischer Einfluß auf den Verurteilten gewährleistet ist. Als wenig wirksam haben sich daher Bürgschaften durch Leitungsorgane (Betriebsleitungen, Vorstände von Genossenschaften, Ausschüsse der Nationalen Front) erwiesen, wenn der Verurteilte ihnen nicht angehört. Die Verpflichtungen dieser Leitungsorgane beschränken sich meist auf die Beseitigung bestimmter straftatbegünstigender Umstände, deren Überwindung ohnehin zu den Aufgaben dieser Organe oder zu den Rechtspflichten der Leiter gehört. Unter bestimmten Umständen hat es sich für die Gestaltung des Erziehungsprozesses von Strafrechtsverletzern als sehr wirksam erwiesen, wenn sich neben dem Kollektiv des Strafrechtsverletzers noch weitere Erziehungsträger an der Bürgschaft beteiligen und ihr gemeinsames, koordiniertes Vorgehen bei der Erziehung im Rahmen der Bürgschaft abstimmen und organisieren. Mit Erfolg wurde auf diese Weise das Zusammenwirken von Arbeits- und Freizeitkollektiven hergestellt. Das Arbeitskollektiv ist dabei jedoch in der Regel der Hauptträger dieser Bürgschaften. Beteiligte solcher Bürgschaften sind: Arbeitskollektiv Ausschuß der Nationalen Front; Arbeitskollektiv FDJ-Gruppe; Arbeitskollektiv Interessengruppe im Freizeitbereich; Klassenkollektiv Elternaktiv Klassenlehrer Patenbrigade. Gemeinsame Bürgschaften sind aber nur dann anzustreben, wenn das bewußt organisierte Zusammenwirken verschiedener Erziehungsträger notwendige Bedingung ist, um das Ziel der Verurteilung auf Bewährung bzw. der Strafaussetzung auf Bewährung zu erreichen, insbesondere, wenn der Prozeß der Überwindung der Ursachen und der Verwirklichung der auferlegten Verpflichtungen von diesen verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen aktiv zu beeinflussen und streng zu kontrollieren ist. 359;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 359 (NJ DDR 1976, S. 359) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Seite 359 (NJ DDR 1976, S. 359)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 30. Jahrgang 1976, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Die Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1976 auf Seite 760. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 30. Jahrgang 1976 (NJ DDR 1976, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1976, S. 1-760).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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