Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 684

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 684 (NJ DDR 1975, S. 684); Mit dem Begreifen der objektiv wachsenden Führungsrolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei wird sich das Bewußtsein festigen, daß die unbedingte Treue zur Arbeiterklasse und zu ihrer Partei Dreh- und Angelpunkt der Persönlichkeit eines mittleren Kaders der sozialistischen Justiz ist. Die Studenten sollen sich durch das Studium der Klassiker des Marxismus-Leninismus und der Parteibeschlüsse sowie während ihrer praktischen Betätigung an der Fachschule, bei der gesellschaftlichen Arbeit und in den Praktika, ein hohes Wissen aneignen und die Erkenntnis gewinnen, daß der dialektische und historische Materialismus die allgemeingültige und wirksame Grundlage für eine schöpferische und verantwortungsbewußte Erfüllung ihres Klassenauftrags in der sozialistischen Justiz darstellt. Wir wollen Kader heranbilden, die solche marxistisch-leninistischen Prinzipien wie Parteilichkeit, Staatsdisziplin, Kämpfertum, Ehrlichkeit, Bescheidenheit, Sachlichkeit und Beharrlichkeit nicht nur erlernen, sondern auch zu charakteristischen Eigenschaften ihrer Persönlichkeit ausprägen und sich durch entsprechende Verhaltensweisen auszeichnen. Die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie nimmt einen wesentlichen Platz in der Erziehung der Studenten zu Staatsfunktionären ein. Der Schwerpunkt dieses Lehrgebiets liegt darin, die Gesetzmäßigkeiten darzustellen, die den sozialistischen Staat als Hauptinstrument der von der marxistisch-leninistischen Partei geführten Arbeiterklasse kennzeichnen und das einheitliche Wirken von sozialistischem Staat und sozialistischem Recht in den einzelnen Entwicklungsetappen der zwei Phasen der einheitlichen kommunistischen Gesellschaft zum Inhalt haben. Die Studenten müssen das internationalistische Wesen des sozialistischen Staates und seines Rechts erkennen. Vor allem sollen sie begreifen, daß eigene Erkenntnisse über Staat und Recht im allgemeinen und über den sozialistischen Staat und sein Recht im besonderen in ständiger Auseinandersetzung mit imperialistischen und reformistischen Theorien sowie mit der Praxis imperialistischer Staaten entwickelt und ausgeprägt werden. Die Ausbildung der mittleren juristischen Kader in den einzelnen Lehrgebieten des materiellen und prozessualen Rechts erfolgt unter spezifischen Aspekten ihrer künftigen Tätigkeit. Im Lehrgebiet Straf- und Strafverfahrensrecht werden die Studenten insbesondere befähigt, Anträge auf Nachprüfung gerichtlicher Entscheidungen aufzunehmen, bei der Vor- und Nachbearbeitung der - Strafverfahren mitzuwirken, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist, und die Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ordnungsgemäß und fristgemäß einzuleiten. Auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Verfahrensrechts in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen werden Kenntnisse vermittelt, die es den künftigen Sekretären ermöglichen, rechtlich qualifiziert Klagen und Anträge aufzunehmen, in diesem Rahmen Rechtsauskünfte zu erteilen sowie in den durch Gesetz bestimmten Fällen an der Bearbeitung zivilrechtlicher Verfahren mitzuwirken und über Anträge zu entscheiden. Beim Studium der Grundsätze des Familienrechts und einzelner Bestimmungen des FGB über Ehe, Erziehungsrecht, Unterhalt und Familienaufwand, Beendigung der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft, Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft und der entsprechenden Vorschriften des Verfahrensrechts geht es darum, die Studenten zu befähigen, bei der Aufnahme von Anträgen auf Einleitung gerichtlicher Verfahren und auf Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen sowie nach Abschluß der Verfahren zur Verwirklichung des sozialistischen Familienrechts und zur Durchsetzung der sozialistischen Familienpolitik beizutragen. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts werden den Studenten Kenntnisse über die wichtigsten im arbeitsrechtlichen Verfahren zu beachtenden Bestimmungen vermittelt. Sie sollen die Fähigkeit erwerben, bei der Aufnahme von Anträgen den von den Werktätigen unter- breiteten Sachverhalt sorgfältig zu analysieren und solchen Problemen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, die nicht nur für den Werktätigen bedeutsam, sondern darüber hinaus auch von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse sind. Im Lehrfach LPG- und Bodenrecht wird gefordert, die Rechtsbeziehungen der Genossenschaften zu ihren Mitgliedern sowie die sich aus dem Mitgliedschaftsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten zu studieren. Die Studenten lernen die Aufgaben der Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der Räte der Kreise insbesondere bei der außergerichtlichen Klärung von LPG-rechtlichen Streitfragen sowie die Zuständigkeit der Gerichte auf diesem Gebiet kennen. Darüber hinaus werden sie mit den Grundsätzen der sozialistischen Bodenpolitik und Bodenordnung in der DDR vertraut gemacht und dringen in die Probleme ein, die mit der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden durch Bürger im Zusammenhang stehen. Sie werden u. a. über die Grundsätze der staatlichen Leitung des Grundstücksverkehrs, der Nutzung volkseigener Grundstücke sowie die Rechtsbeziehungen zwischen Grund-stücksnachbam, die Rechte und Pflichten aus Eigentums- und Nutzungsverhältnissen, die Grundstücksbelastungen und die Rolle des Grundbuchs informiert. Zum Studium des Vollstreckungsrechts gehören insbesondere die zwangsweise Durchsetzung von Geldforderungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Vollstreckung in das Arbeitseinkommen, in das gemeinschaftliche Eigentum und Vermögen der Ehegatten sowie in das bewegliche Vermögen, die Vollstreckung wegen anderer Ansprüche (vor allem wegen Herausgabe und Leistung von Sachen sowie Erwirkung von Handlungen) und die Vollstreckung in Grundstücke, Gebäude und in das Gesamtvermögen. Das Studium soll die Studenten befähigen, vor der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen und bei der Durchführung einzelner Vollstreckungsmaßnahmen exakt das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen. Im Mittelpunkt des Studiums des Kosten- und Gebührenrechts stehen die Bestimmungen über Gebühren und Auslagen in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, in Strafsachen und in der Zwangsvollstreckung, die Haftungsbestimmungen und die Kostenfestsetzung. Die Studenten sollen auch über die Kostenentscheidung, die Befreiung von der Vorauszahlungspflicht und die Streitwertberechnung informiert werden. Es sollen ihnen die erforderlichen Kenntnisse für die Bearbeitung der Gerichtskosten in allen Verfahrensarten vermittelt werden. Im Lehrfach Wissenschaftliche Organisation der staatlichen Leitung in den Justizorganen werden die Studenten mit ausgewählten pädagogisch-psychologischen, soziologischen und sozial-psychologischen Grundkenntnissen sowie mit Methoden der wissenschaftlichen Organisation der Arbeit vertraut gemacht, damit sie in ihrem künftigen Verantwortungsbereich diese Grundsätze in allen Leitungs- und Verwaltungsprozessen bewußt anwenden können. Der allgemeinen kulturellen Bildung der künftigen mittleren juristischen Kader wird durch die Lehrgebiete Deutsch und Kulturpolitik sowie Russisch Rechnung getragen. Hinzu kommen noch Sport und eine Ausbildung in der Zivilverteidigung. Methoden der Erziehung und Ausbildung Die Fachschulausbildung stellt eine neue Qualität bei der Ausbildung der mittleren juristischen Kader dar. Sie darf keinesfalls als eine „Kurzfassung“ der für Hochschulkader der Justiz erforderlichen Ausbildung angesehen werden. Das zentrale Problem der Fachschulausbildung stellt die bewußte Verwirklichung der Einheit von Erziehung und Ausbildung sowie die Einheit von Theorie und Praxis dar. Die Einheit von Ausbildung und Erziehung ist bestimmendes Prinzip der Arbeit an der Fachschule. Die Studenten müssen die Fähigkeit erwerben, an jede Frage politisch richtig, schöpferisch und selbständig heranzugehen, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in 684;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 684 (NJ DDR 1975, S. 684) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 684 (NJ DDR 1975, S. 684)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die bei lungsverfahren zu lösenden Aufgaben untegrundeeg unter-schiedlicher aualitativer PersönMfahkeitseinenschaften realisiert ,J ÜPo rsuc üh rorn T-oeitunci von Ernitt- werden können.

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