Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1975, Seite 259

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 259 (NJ DDR 1975, S. 259); Gut, das den Hochwassergeschädigten gehörte und das sie zum größten Teil zurücklassen mußten, zu bereichern. Daher erließen sie einen Aufruf, in dem vor dem Versuch der Plünderung verlassener Häuser gewarnt wurde. Gemeinsam mit den sowjetischen Genossen berieten die Frankfurter Justizfunktionäre, wie gegen Plünderer vorzugehen sei. Das Justizministerium des damaligen Landes Brandenburg entsandte auf Veranlassung der SMAD einen verantwortlichen Mitarbeiter nach Seelow, der dann an Ort und Stelle die notwendigen Anweisungen traf. Es wurde zusätzlich ein Richter eingesetzt, der auf Grund seiner langjährigen politischen Erfahrung als Antifaschist die Gewähr dafür bot, daß gegen Diebe und Plünderer, die diese Katastrophensituation ausnutzten, streng vorgegangen wird. Die Bürger, die ihre Wohnorte verlassen mußten, hatten damit die Gewißheit, daß ihr zurückgelassenes Eigentum vor Plünderern geschützt bleibt. Durch diese den Interessen der Werktätigen dienende Rechtsprechung wurde das Vertrauensverhältnis der Bevölkerung zu ihrer neuen Justiz gefestigt. Es waren Juristen der SMAD, die uns in jenen Jahren des Neubeginns vor manchem Fehler in der Strafpolitik bewahrten und uns doch ihre Hilfe niemals aufdrängten, sondern uns selbst Erfahrungen sammeln und Erkenntnisse gewinnen ließen. Oftmals war die Anleitung so gut, daß man glaubte, allein auf die entscheidenden Gedanken gekommen zu sein. Auch dafür nur ein Beispiel : Als ich nach dem Abschluß eines Volksrichterlehrgangs Als Volksrichter in der Praxis Nach der Befreiung des deutschen Volkes vom Hitlerfaschismus begannen antifaschistische Kräfte in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, geführt von der Arbeiterklasse, mit der demokratischen Erneuerung des Justizwesens. Mit den alten Juristen, die sich in ihrer Mehrheit dem verbrecherisdien Naziregime zur Verfügung gestellt hatten, konnte dies nicht geschehen. Die konsequente Demokratisierung der Justiz verlangte, bewährte Antifaschisten, vor allem Angehörige der Arbeiterklasse, in Kurzlehrgängen auf eine Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt vorzubereiten. Diesen kühnen Plan setzte die Partei der Arbeiterklasse mit Unterstützung durch die Genossen der Sowjetischen Militäradministration in die Tat um. Anfang 1946 begannen die ersten Volksrichterlehrgänge; ihre rechtliche Grundlage hatten sie in einer Anordnung der SMAD vom 17. Dezember 1945 über die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten in abgekürzten Lehrgängen. Von der Partei erhielt ich den Auftrag, midi um die Teilnahme am ersten Volksrichterlehrgang im damaligen Land Mecklenburg zu bewerben. Die äußeren Umstände des Lehrgangs entsprachen den harten Bedingungen der damaligen Zeit: Es fehlte an geeigneten Unterrichtsräumen und -materialien; der Hunger wirkte sich abträglich auf das Studium aus; der Hochmut mancher Lehrer meist Rechtsanwälte, die nicht nazistisch belastet waren ließ einzelne Lehrgangsteilnehmer verzagen. Aber das Bewußtsein, daß wir mit der Absolvierung des Lehrgangs einen Partei-und Klassenauftrag erfüllten, daß der alte Justizapparat zerschlagen werden mußte, daß wir eine neue, demokratische Justiz aufbauen mußten, die den Interessen aller Werktätigen dient dieses Bewußtsein half uns über alle Schwierigkeiten hinweg. Nach erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs wurde ich als Oberstaatsanwalt beim damaligen Landgericht Cottbus eingesetzt wurde, bekam ich nach einigen Tagen Besuch von zwei Justiz-Offizieren der SMAD. Sie legten mir etwa 40 Fragen vor, die sämtliche Gebiete der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Arbeit betrafen und die ich ihnen innerhalb von fünf Tagen beantworten sollte. Ich war ziemlich verärgert darüber, daß mir die sowjetischen Genossen zu einem Zeitpunkt, da mir schon die „Leitung der Dienststelle“ Kopfzerbrechen bereitete, derartig viele und schwierige Fragen stellten. Die Ausarbeitung der Antworten nahm mehrere Tage und Nächte in Anspruch. Als sie dann aber auf dem Tisch lagen, fiel es mir wie Schuppen von den Augen, und ich erkannte, daß die Fragen genau die Dinge betrafen, die ich als Oberstaatsanwalt kennen mußte, um die Dienststelle überhaupt richtig leiten zu können. Die mühevolle Beantwortung der Fragen hatte mir den Überblick verschafft, der Voraussetzung für eine zielbewußte staatsanwaltschaftliche Tätigkeit ist. Im 30. Jahr der Befreiung vom Hitlerfaschismus gilt mein Dank allen Genossen, den sowjetischen wie den deutschen, die mir geholfen haben, um politisch-ideologische Klarheit bei der Lösung aller Probleme zu ringen. Es war wichtig, einen festen Klassenstandpunkt zu gewinnen, von dem aus allein richtige und gerechte Entscheidungen im Sinne der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten getroffen werden können. HANS HEILBORN, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz am damaligen Amtsgericht Demmin als aufsichtsführender Richter eingesetzt. Von einer ordentlichen Einweisung in die Aufgaben war keine Rede: Der bisherige Richter ein alter, bürgerlicher Jurist, der zum Landgericht versetzt worden war informierte mich lediglich, daß in den folgenden zwei Tagen mehrere Strafsachen zur Verhandlung anstünden, übergab mir die Akten und überließ mich meinem Schicksal. Bereits die erste Verhandlung, eine Verkehrsunfallsache, hatte es in sich: Der Angeklagte wurde durch einen Rechtsanwalt verteidigt, der in einem Schriftsatz gefordert hatte, die Schrecksekunde zu beachten. Dieses Wort jagte auch mir einen Schrecken ein, denn von einer „Schrecksekunde“ war auf dem Volksrichterlehrgang niemals gesprochen worden. Um mir vor dem Verteidiger keine Blöße zu geben, mußte ich schnell herausbekommen, welche Rolle die Schrecksekunde im Verkehrsunfall spielt. Ich habe es bis zum Termin geschafft und die Strafsache mit Anstand beendet. Der Arbeitsanfall beim Amtsgericht war außerordentlich groß. Insbesondere die Zivilsachen machten mir anfangs sehr zu schaffen, u. a. auch deshalb, weil ich mich in den überlieferten Formalien im Geschäftsablauf noch nicht auskannte. Nur eine Episode soll dies belegen: Ich arbeitete die Akten gründlich durch und machte mir zahlreiche Notizen zu dem, was getan werden mußte. Zur Vorbereitung auf die Verhandlung formulierte ich handschriftlich mehrere Briefe an die Prozeßparteien. Als mir nach zwei Tagen immer noch keine Schreiben zur Unterschrift vorgelegt worden waren, erkundigte ich mich in der Geschäftsstelle nach dem Stand der Dinge. Zu meiner großen Verblüffung erhielt ich zur Antwort: „Sie haben doch gar nicht verfügt, daß es geschrieben werden soll!“ Auf dem Richterlehrgang hatte ich den Grundsatz gelernt: „Das Gericht wird nur 259;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 259 (NJ DDR 1975, S. 259) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Seite 259 (NJ DDR 1975, S. 259)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 29. Jahrgang 1975, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1975. Die Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1975 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1975 auf Seite 726. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 29. Jahrgang 1975 (NJ DDR 1975, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1975, S. 1-726).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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