Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 666

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 666 (NJ DDR 1974, S. 666); In Übereinstimmung damit fördert das Zivilgesetzbuch die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie. Es trägt dem Grundrecht der Bürger auf Mitbestimmung und Mitgestaltung Rechnung und ist darauf gerichtet, die vielseitigen Initiativen der Bevölkerung bei der Entwicklung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen zu fördern und planmäßig zu nutzen. Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs wirken damit unmittelbar auf die Stärkung der demokratischen Grundlagen unseres Gemeinschaftslebens ein. Die Regelungen des Entwurfs des Zivilgesetzbuchs sind darauf gerichtet, die Übereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen zu sichern. Sie beruhen auf dem Grundsatz der Einheit von Rechten und Pflichten und tragen dazu bei, die Verantwortung der Bürger und Betriebe für die Erfüllung übernommener Verpflichtungen zu stärken und ihre Rechte zu sichern. Dem dient u. a. die Festlegung, daß die durch das Zivilgesetzbuch gewährten Rechte von den Bürgern und Betrieben entsprechend ihrem gesellschaftlichen Inhalt und ihrer Zweckbestimmung auszuüben sind. Die im Entwurf vorgesehenen Rechtsnormen sind Richtschnur und Grundlage für eine verantwortungsbewußte Gestaltung der vom Zivilrecht erfaßten gesellschaftlichen Beziehungen durch das bewußte Handeln der Bürger und Betriebe, sie sind zugleich eine sichere Rechtsgrundlage für die Entscheidung von Streitfällen. Es ist ein bedeutsames Anliegen des Entwurfs, in allen Bereichen seines Wirkens zur Durchsetzung der von den Anschauungen der Arbeiterklasse geprägten Grundsätze der sozialistischen Moral und zur Festigung der Gesetzlichkeit beizutragen. Auch in den vom Zivilgesetzbuch geregelten gesellschaftlichen Bereichen geht es darum, daß überall im täglichen Leben unserer Gesellschaft die Einhaltung des Rechts und die bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit aller Bürger werden. Das Zivilgesetzbuch orientiert die Bürger und Betriebe auf ein aktives Handeln bei der Gestaltung ihrer wechselseitigen Beziehungen, auf die Herausbildung pflichtbewußter Verhaltensweisen, die durch Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe gekennzeichnet sind, sowie auf die weitere Festigung und Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins. Das sozialistische Recht dient der Sicherung unserer Ordnung. Es garantiert, daß die Rechte und Belange der Bürger gewahrt werden. In Verwirklichung dieser Schutzfunktion verpflichtet das Zivilgesetzbuch alle Bürger und Betriebe, sich gegenüber dem Leben, der Gesundheit und der Persönlichkeit der Bürger, dem sozialistischen Eigentum und dem Eigentum der Bürger verantwortungsbewußt zu verhalten. Es ist darauf gerichtet, Rechtsverletzungen vorzubeugen sowie Schäden und Gefahren von Bürgern und Betrieben abzuwenden. Der Entwurf beruht auf den fortgeschrittenen Erfahrungen der Rechtspraxis, den Erkenntnissen und Ergebnissen der Zivilrechtswissenschaft und -der Rechtsprechung der Gerichte der DDR. Seine Bestimmungen berücksichtigen die bisher von Werktätigen, Betrieben, Gerichten und wissenschaftlichen Einrichtungen unterbreiteten Vorschläge zur Neugestaltung eines sozialistischen Zivilrechts. Der Entwurf geht von den politischen und ökonomischen Grundlagen unserer Gesellschaft und ihren wissenschaftlichen Prinzipien der sozialistischen Staatsund Rechtsordnung aus. Das Zivilgesetzbuch wird die noch geltenden Teile des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Jahre 1896 vollständig außer Kraft setzen. Es repräsentiert die sozialistische Gesellschafts- und Rechtsordnung der DDR und ist Ausdruck der Souveränität der DDR sowie der unumstößlichen Tatsache, daß die gesellschaftliche Entwicklung bei uns zu einer tiefgreifenden Umgestaltung aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens geführt hat. Der vorliegende Entwurf des Zivilgesetzbuchs ist die erste geschlossene Kodifikation des sozialistischen Zivilrechts der DDR. Mit ihm wird eine Vielzahl von Zivilrechtsnormen zu einem einheitlichen Gesetz zusammengefaßt und eine umfangreiche Rechtsbereinigung auf dem Gebiet des Zivilrechts herbeigeführt Der Entwurf des Zivilgesetzbuchs wurde entsprechend den Forderungen des VIII. Parteitages der SED in seinem Aufbau und seiner Gliederung so gefaßt, daß seine Regelungen für alle Beteiligten eine Anleitung darstellen und sie in die Lage versetzen, ihre Zivilrechtlichen Rechte und Pflichten zu erkennen und damit besser durchzusetzen und zu erfüllen. Es regelt die gesellschaftlichen Beziehungen der Bürger nach Lebensverhältnissen. Damit trägt der Entwurf dazu bei, das sozialistische Recht für den Bürger überschaubar und verständlich zu machen und die Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Zivilrechts weiter zu erhöhen. Durch seine gegenüber dem geltenden Recht vereinfachte, eindeutige und übersichtliche Darstellung der Rechte und Pflichten der Bürger und Betriebe erweitert er ihre Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer gegenseitigen Rechtsbeziehungen. Zu Einzelkomplexen des ZGB-Entwurfs Regelungen zum Schutz des sozialistischen und persönlichen Eigentums Die Eigentumsverhältnisse in unserer Gesellschaft werden durch das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln gekennzeichnet. Dementsprechend nimmt die Regelung des sozialistischen Eigentums, das die ökonomische Grundlage unserer gesellschaftlichen Entwicklung bildet, im Entwurf des Zivilgesetzbuchs einen bedeutenden Platz ein. Der Entwurf unterstreicht die hohe Verantwortung der volkseigenen Betriebe, Kombinate, Genossenschaften sowie der Bürger für die Mehrung und den Schutz des sozialistischen Eigentums. Ein hohes Entwicklungstempo der Produktion, die Erhöhung der Effektivität und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie das Wachstum der Arbeitsproduktivität das sind die Schlüssel für die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger. Damit wird der untrennbare Zusammenhang zwischen der Entwicklung des sozialistischen Eigentums und dem Leben jedes Bürgers sichtbar. Voraussetzung für ein Leben in materieller und sozialer Sicherheit, für ein kulturvolles Leben ist die ständige Mehrung des Reichtums der ganzen Gesellschaft. Davon ausgehend legt der Entwurf des Zivilgesetzbuchs fest, daß das sozialistische Eigentum den besonderen Schutz unseres Staates genießt. Die Unantastbarkeit des sozialistischen Eigentums ist ein für alle Einzelregelungen des Gesetzes bestimmendes Prinzip. Es zu schützen und zu mehren ist gesellschaftliche Pflicht aller Bürger und Betriebe. Entsprechend seiner Bedeutung für die Gestaltung der Lebensverhältnisse der Werktätigen in der sozialistischen Gesellschaft wird im Entwurf des Zivilgesetzbuchs das durch die Verfassung garantierte persönliche Eigentum der Bürger geregelt. Das persönliche Eigentum beruht auf der für die Gesellschaft geleisteten Arbeit. Es dient der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger und ihrer Entwicklung zu sozialistischen Persönlichkeiten. Das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und die Beseitigung der Ausbeutung des 666;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 666 (NJ DDR 1974, S. 666) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 666 (NJ DDR 1974, S. 666)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der vorbeugenden Verminderung von Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an die Fahndungsunterlagen d-ie- Vorbereitung und mninj pxxlirfelsh-operative sRnahnpo dor Abteilung sowie die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer zentralisierten Führung der Kräfte festzulegen. In Verwirklichung dessen sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten.

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