Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 101

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 101 (NJ DDR 1974, S. 101); reiche gesellschaftliche Faktoren an seiner Erziehung beteiligt sind, ist er nie der alleinige Adressat des gegen ihn ergangenen Urteils. Adressat ist immer auch die gesellschaftliche Umgebung des Betroffenen. Und hier nun erweitert sich die Frage nach dem Einfluß der Justizorgane auf die Täterpersönlichkeit zur Frage nach dem Einfluß auf zahlreiche andere Menschen. Je intensiver diese reagieren, je eindeutiger die Übereinstimmung zwischen ihrem moralischen Werturteil und dem Urteil des sozialistischen Gerichts ist, desto günstiger sind die Bedingungen für die Erziehung des Rechts-verletzers./19/ Darin, daß die Entscheidung des sozialistischen Gerichts durch die moralische Kraft zahlreicher anderer Menschen zu ihrem Erziehungsziel getragen wird, liegt eine Voraussetzung für die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten im Rechtsverwirklichungsprozeß. Ein wesentliches Element der erzieherischen Kraft (darf man sagen: der Rechtskraft?) des gerichtlichen Urteils im Strafprozeß ist die Kraft des moralischen Werturteils der sozialen Umgebung des Täters. Die Dialektik von praktischem Verhalten und theoretischer Einsicht wirft also in der sozialistischen Rechtsordnung nicht nur die Frage nach der persönlichen Entwicklung. des zu Erziehenden auf, sondern auch die Frage nach der Entwicklung der Persönlichkeiten in der sozialen Umgebung des Betroffenen, die Frage nach der Erziehung von Erziehern. Wer die Betrachtung auf die Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen beschränken wollte, dem entginge das massenhafte Wachstum sozialistischer Persönlichkeiten im Rechtsverwirklichungsprozeß. Dieser ist ein Teüprozeß der allgemeinen Dialektik von Persönlichkeit und Gemeinschaft im Sozialismus. Ob der Bürger die Zahlbox eines Verkehrsmittels bedient oder im Selbstbedienungsladen einkauft, ob er Arbeitsschutzbestimmungen einhält oder einen Qualifizierungsvertrag abschließt, nie ist dies nur ausschließlich seine eigene Sache. Immer geschieht es im Verhältnis zu anderen. Immer trägt der verantwortungsbewußte Staatsbürger eine größere Verantwortung als nur die für sein eigenes rechtsgemäßes Handeln. Immer trägt er Mitverantwortung auch für ein rechtsgemäßes Verhalten anderer. Er ist immer sowohl durch andere Menschen erzieherisch angeregt als auch für andere Menschen erzieherisch anregend. Also ist er Objekt und Subjekt der Rechtserziehung zugleich. Diese Identität /19/ Vgl. hierzu P. B. Schulz, „Das moralische Werturteil als Erziehungsfaktor in den Entscheidungen sozialistischer Rechtspflegeorgane“, Staat und Recht 1966, Heft 11, S. 1802 ff. von Objekt und Subjekt der Rechtserziehung resultiert aus dem Klassenwesen der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Sie ist eine ihrer Errungenschaften. Das Verständnis dieser Identität bildet einen der theoretischen Zugänge zum Verständnis der Rolle der Persönlichkeit im Prozeß der sozialistischen Rechtsverwirklichung. In der wissenschaftlichen Definition des Begriffs „Rechtserziehung“ sollte daher ein Hinweis auf die Vielfalt, Allgemeinheit und Wechselseitigkeit der Erziehung zu rechtsgemäßem Handeln nicht fehlen. Der Hinweis darauf erscheint mir für die Definition der Rechtserziehung wesentlicher als z. B. der Hinweis auf die „bewußten, zielgerichteten Einflußnahmen mit rechtlichen Instrumenten“ 720/ Die methodisch-instrumentale Seite einer Sache ist stets sekundär gegenüber ihrer gegenständlichen, objekthaften Seite. Das bedeutet für die Rechtserziehung, daß auch andere als nur rechtliche Instrumente zur Anwendung kommen, um rechtsgemäßes Handeln zu erzielen. Dies sind z. B. ethische, pädagogische, psychologische Instrumente; unter diesen spielt die Anwendung des moralischen Werturteils eine hervorragende Rolle./21/ Es ist ein Wesenszug der sozialistischen Rechtsordnung, daß die Werktätigen selber in steigendem Maße an der Verwirklichung des sozialistischen Rechts teilnehmen. Das gilt in zweifacher Hinsicht: im engeren Sinne bezüglich der aktiven Rolle, die die Werktätigen z. B. als Mitglieder von Konfliktoder Schiedskommissionen, als Schöffen, als Bürger, als gesellschaftliche Ankläger oder gesellschaftliche Verteidiger innerhalb des Systems der staatlichen ünd gesellschaftlichen Gerichte spielen; im weiteren Sinne bezüglich der Rolle, die die Werktätigen in ihrem alltäglichen persönlichen Einsatz für die Prophylaxe von Rechtsverletzungen, für das Aufdecken und Beseitigen begünstigender Bedingungen von Rechtsverletzungen, für die Einhaltung von Verträgen, für die rechtsgemäße Gestaltung verwandtschaftlicher Beziehungen, für die Realisierung subjektiver Rechte usw. spielen. Bei der Bewältigung aller genannten gesellschaftlichen Anliegen entwickelt sich die Persönlichkeit des Werktätigen im täglichen Kampf. Indem er für die Verwirklichung des sozialistischen Rechts einsteht, formt er auch seine Persönlichkeit als Sozialist. /20/ Mollnau, a. a. O., S. 728. R.V Zur Veranschaulichung sei erwähnt, daß z. B. auch die Wehrerziehung nicht nur eine Einflußnahme mit Wehrinslru-menten ist (so auch Sexualerziehung, Kunsterziehung, Arbeitserziehung, Klassenerziehung usw.). KURT LIPPOLD, miss. Mitarbeiter in der Rechtsabteilung im Büro des Ministerrates der DDR Der Jugend Vertrauen und Verantwortung Zum neuen Jugendgesetz der DDR Am 1. Februar 1974 trat ein für die weitere sozialistische Entwicklung in der DDR außerordentlich bedeutsames rechtliches Dokument in Kraft: das Gesetz über die Teilnahme der Jugend an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der Deutschen Demokratischen Republik Jugendgesetz der DDR vom 28. Januar 1974 (GBL I S. 45). Zur Entstehung des neuen Jugendgesetzes Entstehen und Inhalt des neueh Jugendgesetzes der DDR bestätigen erneut die Wirksamkeit der sozialisti- schen Demokratie, die in unserer sozialistischen Gesellschaft reale tägliche Praxis ist. Der Vorschlag zur Ausarbeitung eines neuen Jugendgesetzes wurde im Namen des Politbüros vom Ersten Sekretär des Zentralkomitees der SED, Erich Honecker, auf der zentralen Funktionärkonferenz, der FDJ im Oktober 1972 unterbreitet./l/ Daraufhin wurde der Entwurf des Jugendgesetzes von der Freien Deutschen Jugend in Übereinstimmung mit dem Ministerrat der DDR und dem Bundesvorstand des FDGB sowie in engem Zusammenwirken mit dem DTSB und anderen /l/ Vgl. Honecker, Die Jugend der DDR und die Aufgaben unserer Zeit, Berlin 1972, S. 62 f. 101;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 101 (NJ DDR 1974, S. 101) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 101 (NJ DDR 1974, S. 101)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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