Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1974, Seite 21

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 21 (NJ DDR 1974, S. 21); bei der Darstellung der Vorzüge und negativen Seiten des Kreuzverhörs auf diese Frage ein (S. 211 ff.). Er erhebt die Forderung, daß das Kreuzverhör ruhig und sachlich sowie in vernünftigen zeitlichen Grenzen verlaufen muß, daß die Prozeßbeteiligten sich, dem Vernommenen gegenüber korrekt verhalten und ihre Anstrengungen auf die Feststellung der Wahrheit richten müssen (S. 214). In diesem Zusammenhang verlangt Rachunow von den Richtern und anderen Verfahrensbeteiligten Kenntnisse über die psychischen Prozesse, die beim Angeklagten vor sich gehen, um die Vernehmung richtig durchführen zu können (S. 197). Er hebt besonders die Bedeutung der Frage des Gerichtsvorsitzenden an den Angeklagten hervor, ob dieser die Anklage verstanden habe. Diese Frage und die Erläuterung des Wesens der Anklage sei deshalb wichtig, weil von der Antwort darauf wesentlich die Organisation und der Gang der Beweisaufnahme abhängen und die Haltung des Angeklagten zur erhobenen Beschuldigung sichtbar wird (S. 199). Ausführlich, geht Rachunow auch auf juristische Garantien für eine richtige Vernehmung des Angeklagten ein; u. a. darauf, daß es unzulässig ist, bei Abtrennung von Verfahren den (im Grunde) „Mitangeklagten“ als Zeugen zu vernehmen (S. 201). Im Kapitel über die Mitwirkung von Sachverständigen und Spezialisten im gerichtlichen Verfahren erläutert Ljubarski die Stellung des Sachverständigen und die Möglichkeiten seiner Ablehnung bzw. Selbstablehnung. Er legt dar, daß der Sachverständige die Erstattung eines Gutachtens nur dann verweigern kann, wenn die an ihn gestellten Fragen seine Kompetenz übersteigen, wenn das vorgelegte Material für eine Begutachtung nicht ausreicht oder wenn der Stand von Wissenschaft und Technik es noch nicht gestattet, notwendige Untersuchungen durchzuführen (S. 234). Erläutert werden auch die verschiedenen Formen der Gutachten (S. 237). Dobrowolskaja und Rachunow geben dem Richter praktische Ratschläge, wie im Rahmen des Gerichtsverfahrens eine Ortsbesichtigung (Ziel, Etappen, Protokollierung), ein Experiment, eine Identifizierung und eine Untersuchung von Sachbeweisen durchzuführen sind. Sie erläutern die dabei im Interesse der Wahrheitsfeststellung zu beachtenden methodischen Regeln (S. 244 ff.). Ausgehend von der Bedeutung, die die exakte Bestimmung des Gegenstandes und der Grenzen der gericht-licheri Hauptverhandlung für die Feststellung der Wahrheit und das Recht auf Verteidigung hat, erläutert Dobrowolskaja die prozessualen Möglichkeiten für eine Veränderung und Erweiterung der Beschuldigung (S. 284 ff.). Hierzu enthalten die in der Sowjetunion geltenden Prozeßgesetze eine Reihe einschränkender Bestimmungen. Ausführlich wird in dem Handbuch dargelegt, wann eine Veränderung zuungunsten des Angeklagten oder eine wesentlich veränderte Beschuldigung vorliegen, die eine Veränderung oder Erweiterung der Beschuldigung ohne Rückgabe in das Ermittlungsverfahren ausschließen (S. 287 ff.). Ausführlich begründet D s e n i t i s die Voraussetzungen, unter denen das Gericht ein Verfahren zur Nachermittlung zurückzugeben hat (S. 300 ff.). Entsprechend seiner zentralen Bedeutung räumt das Handbuch dem Urteil und dabei vor allem den Fragen der Urteilsfindung großen Raum ein. In diesem Abschnitt erläutert Koblikow ausführlich die Gestaltung der Urteilsberatung (Verpflichtung zu ununterbrochener Beratung mit Ausnahme der Nachtruhe, Reihenfolge und Form der Fragen), die Urteilsarten (Verurteilung, Freispruch, Abgrenzung zur Einstellung) und die Abfassung (Gliederung) des Urteils selbst (S. 341 bis 354). Jeder Abschnitt des Urteils und solche praktischen Fragen, wie die Urteilsfassung bei teilweisem Freispruch oder veränderter rechtlicher Qualifizierung, werden ausführlich behandelt. Ein weiteres Kapitel ist der Behandlung von Zivilklagen im Strafverfahren gewidmet (S. 377 bis 405). Ausgehend von der gesetzlichen Verpflichtung, Charakter und Ausmaß des Schadens einer Straftat festzustellen, kennzeichnet Masalow die Behandlung der Frage des Schadenersatzes als ein wesentliches Element des Strafverfahrens (S. 377, 396). Er erläutert im einzelnen die Bedingungen für die Behandlung der Zivilklage im Strafverfahren. Voraussetzung dafür ist, daß eine Straftat begangen wurde, dem Kläger ein materieller Schaden entstanden ist und daß zwischen Straftat und Schaden ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Diese zuletzt genannte Bedingung ist z. B. bei der Entstehung eines Schadens durch eine exzessive Handlung eines Beteiligten für die anderen Beteiligten nicht gegeben (S. 383). Hinzu kommen drei prozessuale Voraussetzungen: Gegeben sein müssen die Rechts- und Handlungsfähigkeit des Antragstellers und die Zuständigkeit des Gerichts; außerdem darf über den geltend gemachten Anspruch noch keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ergangen sein. Detailliert wird auch der Teil des Urteils behandelt, der sich mit der Entscheidung über die Zivilklage befaßt (S. 401 ft). In diesem Zusammenhang werden die vier Möglichkeiten einer Entscheidung und ihre unterschiedlichen juristischen Folgen erläutert. Diese sind: dem Anspruch wird stattgegeben; der Anspruch wird abgelehnt; der Anspruch wird dem Grunde nach anerkannt und die Sache zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs an das Zivilgericht verwiesen; die Zivilklage bleibt unbehandelt (S. 402 ft). Bei der Behandlung der Verfahren über Entwendungen sozialistischen Eigentums geht Michailowa auch auf das praktisch bedeutsame Problem ein, in welchen Fällen Gruppentäter insgesamt und wann sie anteilmäßig haften (S. 523). Die besonderen Beschlüsse des Gerichts kennzeichnet Rachunow als wichtige Formen der vorbeugenden gerichtlichen Tätigkeit (S. 406). Ihre Wirksamkeit wird jedoch häufig dadurch eingeschränkt, daß die kritisierten Umstände, insbesondere die Ursachen der Straftat, nicht exakt festgestellt werden und die Empfehlungen oder Vorschläge des Gerichts an die Betriebe und Einrichtungen oft unkonkret oder nicht realisierbar sind (S. 409, 524). Außerdem werden praktische Hinweise dazu gegeben, was das Gericht zu tun hat, wenn bereits ein Ersuchen des Untersuchungsführers vorliegt und wann das Gericht seinen besonderen Beschluß mit dem Urteil verkünden soll (S. 410 ff.). Hinsichtlich des Protokolls der Hauptverhandlung werden u. a. Fragen der Protokollführung und der Aufgaben des Vorsitzenden hierbei behandelt. Alexejew charakterisiert das Protokoll als Fixierung des Ablaufs der Hauptverhandlung, insbesondere des Beweisführungsprozesses. Es hat große Bedeutung für die Kontrolle der Rechtsprechung durch das Rechtsmittel- und das Kassationsgericht. Aus diesem Grunde enthält das Handbuch eingehende Hinweise zur Abfassung des Protokolls und zur prozessualen Sicherung seiner Gestaltung. Veränderungen und Ergänzungen des Protokolls sind sorgfältig vorzunehmen und vom Vorsitzenden und Protokollführer zu bestätigen. Als besonders grober Verstoß wird angesehen, wenn das Protokoll nach Abschluß der Hauptverhandlung aus dem Gedächtnis angefertigt wird (S. 421) oder wenn die Aussagen von Zeugen und Angeklagten aus stilistischen Erwägungen willkürlich verändert werden (S. 422). 21;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 21 (NJ DDR 1974, S. 21) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Seite 21 (NJ DDR 1974, S. 21)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 28. Jahrgang 1974, Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht (OG) der DDR (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1974. Die Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1974 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1974 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 28. Jahrgang 1974 (NJ DDR 1974, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1974, S. 1-756).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

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