Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 72

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 72 (NJ DDR 1973, S. 72); ganisation und koordinierten Durchführung der Aufgaben. So hatte sich z. B. das Aktiv für Ordnung und Sicherheit der Ständigen Kommission für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz der Stadtbezirksversammlung Berlin-Köpenick u. a. die Aufgabe gestellt, den Stand der Minusdifferenzen im Handel einzuschätzen und über notwendige Sicherungs- und Vorbeugungsmaßnahmen, besonders in Selbstbedienungseinrichtungen, zu beraten. Ferner hat sich das Aktiv auf der Grundlage von Berichten mit der Betreuung kriminell gefährdeter Bürger und Haftentlassener sowie mit der Tätigkeit der Schiedskommissionen in den Wohngebieten und den Formen und Methoden der Zusammenarbeit zwischen ihnen und den Kommissionen für Ordnung und Sicherheit beschäftigt. Zusammensetzung und Aufgaben der Kommissionen für Ordnung und Sicherheit Die Kommissionen für Ordnung und Sicherheit in den Wohngebieten sind in den Schiedskommissionsbereichen bzw. in Ortsteilen gebildet worden. Sie führen in der Regel monatlich einmal eine Beratung durch. Ihnen sollen nach der Richtlinie des Magistrats von Groß-Berlin angehören: Vertreter der Wohnbezirksaus- schüsse der Nationalen Front, Mitarbeiter wichtiger Betriebe und Einrichtungen des Wohngebiets, insbesondere Mitglieder der Konfliktkommissionen, ein Mitglied der zuständigen Schiedskommission, Vertreter der Jugendhilfekommissionen und der Schöffenkollektive, Abschnittsbevollmächtigte bzw. ein Offizier der Deutschen Volkspolizei, berufene ehrenamtliche Mitarbeiter der Abteilung Innere Angelegenheiten, der Leiter der Arbeitsgruppe Sicherheit im Straßenverkehr sowie Vertreter der Volkskontrollausschüsse der ABI. Diese Zusammensetzung der Kommissionen deutet auf die wichtigste Aufgabe hin, die sie entsprechend dem von der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin am 17. Januar 1969 beschlossenen Programm zur weiteren Zurückdrängung der Kriminalität haben. Dort heißt es in Abschn. I Ziff. 6: „In den Wohngebieten (Schiedskommissionsbereichen) ist durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch über die Beseitigung begünstigender Bedingungen für Rechtsverletzungen eine Koordinierung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte, der Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei, der Schöffen, der Jugendhilfekommissionen und der gesellschaftlichen Organisationen herbeizuführen. Die Erfahrungen der Schiedskommissionen und der Konfliktkommissionen sind in den Wohngebieten mit der Zielsetzung auszuwerten, begünstigende Bedingungen für Rechtsverletzungen zu beseitigen. Die ehrenamtliche Mitwirkung der Bürger bei der Festigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und beim Schutz des gesellschaftlichen und persönlichen Eigentums ist zu fördern.“ Mit dieser Festlegung hat die Stadtverordnetenversammlung der wiederholt erhobenen Forderung Rechnung getragen, die Tätigkeit der vielfältigen gesellschaftlichen Kräfte, die in den Wohngebieten auf dem Gebiet der Gewährleistung der Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit tätig sind, zu koordinieren und ihre Arbeit mit den auf dem gleichen Gebiet tätigen gesellschaftlichen Kräften der Betriebe zu verbinden. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer hat bereits im November 1969 zu Problemen der komplexen Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in territorialen Bereichen festgestellt, daß in den Wohngebieten der Stadt viele Bürger in ehrenamtlichen Gremien und bei den staatlichen Or- 72 ganen tätig sind, die sich alle mit bestimmten Fragen der Gewährleistung der Rechtsordnung und der Festigung der Gesetzlichkeit beschäftigen. Diese „große demokratische Initiative der Bürger wird jedoch häufig nicht optimal genutzt, weil diese Gremien und ihre Mitglieder im wesentlichen isoliert voneinander arbeiten. Es existiert kaum ein Informationsaustausch, noch weniger eine Tätigkeit auf Grund einheitlicher Aufgabenstellungen und Absprachen“ 75/ Nach der Richtlinie des Magistrats von Groß-Berlin sollen die Kommissionen für Ordnung und Sicherheit in den Wohngebieten Erscheinungen und Einflüssen der ideologischen Diversion, des Rowdytums und des Eindringens imperialistischer Dekadenz entgegenwirken, die sich u. a. in Gruppierungen kriminell gefährdeter Jugendlicher und junger Erwachsener zeigen; die Abteilung Innere Angelegenheiten bei der Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener und bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger unterstützen; zur Überwindung von Erscheinungen des Alkoholmißbrauchs und zur Einhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Gaststätten beitragen; an der weiteren Zurückdrängung der Eigentumskriminalität und der Erhöhung von Ordnung' und Sicherheit in Kaufhallen, Selbstbedienungseinrichtungen, Kleingartenanlagen und Schulen mitwir-ken; den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung bei der Erhöhung der Wirksamkeit des vorbeugenden Brandschutzes unterstützen, Einfluß auf die konsequente Durchsetzung der Stadtordnung sowie auf die Erhöhung der Ordnung und Sicherheit auf dem Gebiet der Baureparaturen und Wohnungsinstandsetzungen nehmen, an der Beseitigung örtlicher Gefahrenquellen bei der Durchführung von Bauarbeiten und an der Sicherung der Baustellen vor Diebstählen mitwirken; die Arbeitsgruppe für Sicherheit im Straßenverkehr der Wohngebiete bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben unterstützen; den Schulen bei der Durchsetzung der Schulordnung, besonders der Überwindung von Schulbummelei, helfen und zur Erfassung und Erziehung gefährdeter Kinder und Jugendlicher beitragen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Kommissionen für Ordnung und Sicherheit der Wohngebiete berechtigt, von dem Vertreter der Deutschen Volkspolizei regelmäßig Einschätzungen über die Kriminalitätsentwicklung und die Situation auf dem Gebiet der Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Wohngebiet zu fordern sowie mit den Leitern von Betrieben und Einrichtungen, den Direktoren von Schulen und anderen Leitern Aussprachen zu konkreten Problemen der Ordnung, Disziplin und Sicherheit in ihrem Verantwortungsbereich zu führen. Sie haben auch das Recht, den Leitern der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen, der Betriebe und Einrichtungen Vorschläge, Empfehlungen und Hinweise zur Verhütung von Rechtsverletzungen und zur Beseitigung der Ursachen und Bedingungen dafür zu geben. Werden berechtigte Empfehlungen oder Hinweise der Kommissionen für Ordnung und Sicherheit der Wohngebiete von den staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen, Einrichtungen, Schulen oder Ausschüssen der Nationalen Front nicht beachtet, so informiert 15/ Vgl. „Komplexe Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in territorialen Bereichen", NJ 1970 S. 9 it. (12).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 72 (NJ DDR 1973, S. 72) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 72 (NJ DDR 1973, S. 72)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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