Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 727

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 727 (NJ DDR 1972, S. 727); „Die Festigung der Gesetzlichkeit ist nicht nur eine Aufgabe des Staatsapparates. Auch die Parteiorganisationen, die Gewerkschaften und der Komsomol sind verpflichtet, alles zu tun, um die strengste Einhaltung der Gesetze zu sichern und die Erziehung der Werktätigen im Sinne unserer Rechtsordnung zu verbessern. Achtung vor Recht und Gesetz muß zur persönlichen Überzeugung eines jeden Menschen wer-den.“/10/ Auch die Beschlüsse des VIII. Parteitages unserer Partei orientieren dahin, die Einhaltung des sozialistischen Rechts und bewußte Disziplin zur Sache der ganzen sozialistischen Gesellschaft zu machen. Unter Berücksichtigung der Grundsätze der sozialistischen Demokratie, insbesondere des Prinzips des demokratischen Zentralismus, wurde dabei die Verantwortung der Leiter für die vorbehaltlose Achtung der Gesetzlichkeit und für die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Vordergrund gerückt. Das bedeutet natürlich nicht, daß die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre ihrer diesbezüglichen Pflicht allein dadurch Genüge tun, daß sie persönlich die sozialistische Gesetzlichkeit respektieren. Ihre Aufgabe besteht ebenso darin, die ihnen anvertrauten Kollektive zu befähigen, die sozialistische Staatsdisziplin zum festen Bestandteil ihrer Arbeitsweise zu machen. Sozialistische Staatsdisziplin aber schließt die bewußte Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit als eines ihrer Elemente notwendig ein. „Sozialistische Staatsdisziplin“, so erklärte Genosse S t o p h in der 6. Tagung der Volkskammer, „heißt Schutz des sozialistischen Eigentums und Bekämpfung von Rechtsverletzungen.“/ll/ Der XXIV. Parteitag der KPdSU hat die Rolle der Arbeitskollektive als Grundzellen der sozialistischen Gesellschaft für die Entwicklung der sozialistischen Demokratie und die Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten stark betont. Auch unsere Partei mißt der Auseinandersetzung mit rückständigen Denk- und Verhaltensweisen sowie der Formung sozialistischer Wertvorstellungen und Verhaltensweisen eine hervorragende Bedeutung bei. Im Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED „Die Aufgaben der Agitation und Propaganda bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED“ vom 7. November 1972 heißt es: „Überzeugung und Erziehung regeln zunehmend die Verhältnisse der Menschen untereinander und zur sozialistischen Ordnung.“/12/ Dies gilt auch und insbesondere für die Anwendung des sozialistischen Rechts, für die Durchsetzung der sozialistischen Einstellung zur Arbeit und zum gesellschaftlichen Eigentum. Zu den Grundsätzen sozialistischer Strafpolitik Die wachsende Rolle von Überzeugung und Erziehung in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft stellen wir seit langem auch in den Dienst der Strafpolitik, besonders was die Verhütung von Kriminalität anbetrifft. Diese Strafpolitik zeugt von der Stärke der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und von der zunehmenden politisch-moralischen Einheit des Volkes. Die wachsende Rolle von Überzeugung und Erziehung bedeutet jedoch keineswegs auch das lehren die sowjetischen Erfahrungen , daß wir bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft etwa auf die konsequente und beschleunigte Strafverfolgung und auf die Anwendung von Strafzwang einschließlich /10/ Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den XXIV. Parteitag der KPdSU, Moskau/Berlin 1971, S. 109. /IV Vgl. Stoph, „Die Lösung der Hauptaufgabe bestimmt Arbeit der Regierung“, ND vom 17. Oktober 1972, S. 3. 11V ND vom 11. November 1972, S. 3. von Freiheitsentzug verzichten könnten. Die Grundsätze unserer Strafrechtspflege schließen nicht zuletzt ein, daß wir kriminelle Angriffe auf die sozialistische Ordnung oder auf die Rechte der Bürger, ihr Leben, ihre Gesundheit und ihr Eigentum mit größter Gewissenhaftigkeit untersuchen und sie beschleunigt und unter Anwendung differenzierter Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit verfolgen. Niemand möge glauben, daß die am 6. Oktober 1972 vom Staatsrat der DDR beschlossene Amnestie etwa einen Einschnitt in die Kontinuität unserer Strafpolitik bedeutet oder etwa neue Maßstäbe für die gegenwärtige oder künftige Praxis der Strafverfolgung setzt. Für die Strafrechtspflege der DDR galt und gilt das Prinzip der Dialektik von Zwang und Erziehung in der sozialistischen Gesellschaft, das der Justizminister der UdSSR, Genosse Terebilow, kürzlich so formulierte: „Strenge des Gesetzes gegen gefährliche Verbrecher, aber Glaube an den Menschen, der einmal gestrauchelt ist diese zutiefst humanistischen und gerechten Prinzipien der sozialistischen Rechtspflege waren und sind Grundlage für die Tätigkeit der sowjetischen Gerichte.“/13/ Zur Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft Nicht allein im Bereich der Strafrechtspflege haben wir uns die allgemeingültigen Lehren und Erfahrungen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der mehr als 50jährigen Geschichte der Sowjetunion zu eigen gemacht. Besonders als Staatsanwälte können wir nicht daran Vorbeigehen, daß das erste Modell einer sozialistischen Staatsanwaltschaft von Lenin konzipiert und in der Praxis des Sowjetstaates erfolgreich erprobt wurde. Auch jenes Dokument, welches die theoretische Grundlage der sozialistischen Staatsanwaltschaft der Sowjetmacht bildete, war in diesem Jahr 50 Jahre alt: der Brief Lenins an das Politbüro des Zentralkomitees „Über .doppelte* Unterordnung und Gesetzlichkeit“./14/ Heute, ein halbes Jahrhundert später, hat dieses Dokument nichts von seinem prinzipiellen, für die Gestaltung jeder sozialistischen Rechtsordnung verbindlichen Charakter eingebüßt. Im Gegenteil: Die schöpferische Anwendung der Grundideen dieser Leninschen Direktive ist für die Verwirklichung der auf dem VIII. Parteitag der SED entwickelten Generallinie der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit von unschätzbarem Wert. Im Mittelpunkt der Leninschen Darlegung steht die These, „daß die Gesetzlichkeit für ganz Rußland und sogar für die gesamte Föderation der Sowjetrepubliken einheitlich sein muß“715/ Aus diesem Grunde schlug Lenin vor, die Staatsanwaltschaft als ein zentralistisches Organ auszugestalten, das „darüber zu wachen (hat), daß sich eine wirklich einheitliche Auffassung von der Gesetzlichkeit in der gesamten Republik durchsetzt, ungeachtet aller örtlichen Unterschiede und entgegen allen wie auch immer gearteten örtlichen Einflüssen“./16/ Auf der Grundlage dieser von Lenin herausgearbeiteten Thesen bestätigte die III. Tagung des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees der IX. Wahlperiode die Bestimmungen für die Staatsanwaltschaft. Darin wurde betont, daß die Staatsanwaltschaft gebildet werde mit dem „Ziel der Verwirklichung der Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze und im Interesse einer richtigen /13/ Freie Welt 1972, Nr. 48, S. 8. f14/ Lenin, Werke, Bd. 33, Berlin 1962, S. 349 ff. /15/ A. a. O., S. 350. Hervorhebung im Zitat von mir. - J. St. /16/ Ebenda. 727;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 727 (NJ DDR 1972, S. 727) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 727 (NJ DDR 1972, S. 727)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

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