Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 636

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 636 (NJ DDR 1972, S. 636); fünf oder sechs Wochen nach Eingang der Klage verhandelt wird. Die Protokolle der mündlichen Verhandlungen in Arbeitsrechtssachen werden sehr unterschiedlich geführt. In manchen Fällen sind Straffungen durchaus angebracht, während andere Protokolle nicht einmal die unumgänglichen Angaben enthalten, wie z. B. die Namen der mitwirkenden Vertreter der Gewerkschaften, den Tag der Aushändigung des Beschlusses der Konfliktkommission an die Beteiligten, Feststellungen über erforderliche gewerkschaftliche Zustimmungen u. a. m. Auch bei der Abfassung der Beschlüsse zur Bestätigung einer Klagerücknahme bzw. einer Einigung der Parteien kannten manche Richter noch rationeller arbeiten, während anderen gesagt werden muß, daß sie mit ihrer Verfahrensweise die Grenze rationellen Arbeitens erreichen, ja teilweise sogar überschreiten. So entsprechen z. B. Beschlüsse, die neben einer zutreffenden und knapp gehaltenen Darstellung des Tatbestands nur die Feststellung enthalten, daß die Einigung mit der sozialistischen Gesetzlichkeit übereinstimmt bzw. daß die Klagerücknahme sachdienlich ist, nicht den Anforderungen, wie sie im Arbeitsmaterial des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts zur rationellen Gestaltung der Verfahren gestellt wurden. Hierzu wie auch zur Führung der Protokolle der mündlichen Verhandlungen in Arbeitsrechtssachen bedarf es der stärkeren Anleitung der Bezirksgerichte, um nach einheitlichen Maßstäben ein differenziertes Arbeiten zu gewährleisten. Einige Gerichte halten bei Einigungen oder Klagerücknahmen in Arbeitsrechtssachen den Beschluß zur Bestätigung dieser Prozeßhandlungen der Parteien im Protokoll der mündlichen Verhandlung fest und legen dort auch die Gründe für die Entscheidung des Gerichts dar. In diesen Fällen wird auf eine gesonderte Ausfertigung des Beschlusses für die Parteien außerhalb des Protokolls verzichtet, da die Protokolle für die Parteien ausgefertigt werden. Diese Arbeitsweise ist rationell und sollte deshalb verallgemeinert werden. Zur Verwendung von Vordrucken und Stempeln Parallel zu den inhaltlichen Maßnahmen zur Anleitung der Gerichte und zur Einflußnahme auf ihre Arbeitsweise haben sich die Mitarbeiter der Gerichte, insbesondere der Kreisgerichte, bemüht, sich wiederholende Vorgänge, Schriftstücke gleichen Inhalts usw. durch Verv/endung von Vordrucken und anderen Hilfsmitteln zu vereinfachen. Dem Ministerium der Justiz sind dazu eine Reihe von Anregungen unterbreitet worden. Das Ministerium selbst hat für die Aktivierung der Neuerertätigkeit gerade auf diesem Gebiet gezielte Hinweise gegeben. Diese Hinweise führten zu einer Vielzahl von Vorschlägen, die einer rationellen Arbeit dienlich sind. Allerdings ist die Verallgemeinerung der so erzielten Arbeitsergebnisse bisher noch nicht zufriedenstellend. Zusammenfassung Zur Sicherung einer hohen Wirksamkeit der zivil-, familien- und arbeitsrechtlichen Verfahren sind folgende Hauptforderungen zu erfüllen: Erhöhung der politisch-fachlichen Qualifikation der Fachrichter als wichtigste Voraussetzung für rationelles und effektives Arbeiten; Verstärkung der Einflußnahme der Kreisgerichtsdirektoren auf die Arbeitsweise der an ihrem Gericht tätigen Richter, Sekretäre und anderen Mitarbeiter; ständiger Vergleich der Arbeitsergebnisse, und zwar nicht allein nach der Anzahl der erledigten Sachen, sondern vom Inhalt der Arbeit und von ihren Methoden her, sowie differenzierte Unterstützung von Gerichten und Richtern unter Einschluß kritischer Auseinandersetzungen; Verhinderung des Ansteigens von Arbeitsresten z. B. in Familiensachen, Abbau der Bestände in Zivilsachen und Senkung der Verfahrensdauer, insbesondere in Arbeitsrechtssachen, was die Verfahren über sechs Wochen anbelangt; Erreichung eines ausgeglicheneren Standes der Arbeit bei den Kreisgerichten eines Bezirks unter Orientierung auf die fortgeschrittenen Leistungen, wobei die Ansicht zu überwinden ist, daß Fortschritte auf einem Rechtsgebiet zu Lasten anderer gehen und insgesamt nicht dauerhaft sind; regelmäßige Einschätzung der Umsetzung des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts zur einheitlichen Anwendung der Familienverfahrensordnung, um Fehlern rechtzeitig entgegenwirken zu können; Durchsetzung der Orientierung auf den einfachen Weg des Mahnverfahrens in allen dazu geeigneten Fällen bei Gewährleistung konzentrierter Bearbeitung der Sachen bis zur Vollstreckung; Verbesserung der Arbeit im Stadium der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung sowie differenzierte, konzentrierte und rationelle Durchführung der Aussöhnungs- und streitigen Verhandlung; rationelle Gestaltung der Protokolle und der das Verfahren beendenden Entscheidungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen. JUTTA MUHLMANN, Oberrichter am Bezirksgericht Leipzig Prüfung der Interessen minderjähriger Kinder im Scheidungsverfahren Der Tatbestand des § 24 FGB stellt an die Entscheidung über den Fortbestand oder die Scheidung einer Ehe dann besondere Forderungen im Hinblick auf die Untersuchung und Bewertung der Konfliktumstände, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind. Der Umstand, daß hier nicht nur über die Auflösung einer Gemeinschaft zwischen zwei Erwachsenen, sonderen zugleich auch über eine Familientrennung befunden wird, erfordert es, die Interessen der Kinder unmittelbar in die Prüfung und Beurteilung des Sinngehalts der gestörten Ehe einzubeziehen. In dieser Hinsicht hat vor allem Rohde wichtige Schlußfolgerungen für die Gerichte herausgearbeitet. Ihre Feststellung, „daß die Gerichte im Eheverfahren die Interessen der Kinder im Hin- blick auf die Auflösung der Ehe nicht in dem gebotenen Maße beachten und nicht in einer befriedigenden Weise behandeln“/l/, hat, wie Untersuchungen in Vorbereitung der 1. Plenartagung des Bezirksgerichts Leipzig im Januar 1972 zu dieser Problematik zeigten, nach wie vor Gültigkeit. Deshalb ist es m. E. geboten, auf einige Gesichtspunkte aufmerksam zu machen, die die Gerichte bei der Durchführung von Eheverfahren, die Ehen mit minderjährigen Kindern betreffen, stärker berücksichtigen sollten. Die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED, insbe- 11/ Vgl. Rohde, „Erhaltung von Ehen im Interesse der Kinder“, NJ 1970 S. 319, und die dort in Fußnote 1 angegebene Literatur. 636;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 636 (NJ DDR 1972, S. 636) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 636 (NJ DDR 1972, S. 636)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxls von Ermittlungsverfahren. Die Einleitung eines ErmittlunqsVerfahrens ist ein bedeutender Akt staatlicher Machtausübuno durchdas Ministerium für Staats- sicherheit. In Verbindung mit der in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen geregelt. Regelungen aus dem Arbeitsgesetzbuch finden keine Anwendung. Mit Abschluß dieser Vereinbarung ist Genosse auf Grund der ihm im Rahmen der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit entsprechend den Rechtsvorschriften ist eine Erfassung als aktiv Wehrdienst leistender Bürger oder eine Planung für die personelle Ergänzung Staatssicherheit anzustreben.

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