Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 566

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 566 (NJ DDR 1971, S. 566); Inhalt Das gilt insbesondere auch für den nach der Behauptung der Kläger durch Defekte am Getränkeautomaten entstandenen Schaden. Die in ihrer Aussageweise ohnehin widersprüchliche Feststellung des Bezirksgerichts hierzu, es könne nach dem Ergebnis der Verhandlung und Beweisaufnahme keinem Zweifel unterliegen, daß zumindest ein erheblicher Teil des Schadens durch die am Getränkeautomaten aufgetretenen Defekte entstanden sei oder doch entstanden sein könne, findet im vorliegenden Prozeßmaterial keine Grundlage. Vielmehr steht fest, daß sich die Kläger für Warenentnahmen ohne Geld infolge Versagens des Getränkeautomaten durch Sammelprotokoll in Höhe von 61,10 M entlastet haben. Hieraus ergibt sich eindeutig nicht nur die Größenordnung möglicher weiterer Verluste gleicher Art, sondern auch der Beweis dafür, daß den Klägern der Weg ihrer Entlastung wegen solcher Verluste bekannt war. Bei dieser Sachlage ist es unzulässig, zumindest einen erheblichen Teil des Inventurfehlbetrages von insgesamt 5 620,56 M auf derartige Verluste zurückzuführen und darüber hinaus den Klägern zugute zu halten, aus Unkenntnis die im Interesse ihrer eigenen Sicherheit notwendigen Verlustprotokolle nicht gefertigt zu haben, weil auf andere Weise diese Unterlassung nicht zu erklären sei, wie es das Bezirksgericht getan hat. Sollten in der Tat in dem durch das Sammelprotokoll abgesteckten Umfang weitere derartige Verluste aufgetreten sein, so müssen die Kläger, da sie wegen der unterlassenen Fertigung von Verlustprotokollen über den Verbleib ihnen anvertrauter Werte nicht Rechenschaft ablegen können, obwohl sie auf Grund der tatsächlichen Verhältnisse in der Gaststätte hierzu in der Lage waren, hierfür materiell einstehen. Nur diese Betrachtungsweise ist sachlich und rechtlich vertretbar. Es ist somit abschließend festzustellen, daß die Voraussetzungen für den Eintritt der erweiterten materiellen Verantwortlichkeit der Kläger gemäß § 113 Abs. 2 Buchst, b GBA in Verbindung mit den Bestimmungen des Rahmenkollektivvertrages erfüllt sind. Hiernach können die Kläger im Normalfall zur Schadenersatzleistung bis zum dreifachen Betrag ihres monatlichen Tariflohnes verpflichtet werden. Gemäß § 113 Abs. 4 GBA in Verbindung mit § 109 Abs. 2 GBA ist jedoch der von den Klägern zu leistende Schadenersatz differenziert festzusetzen. Bei der Differenzierung waren sowohl die Mängel in der Qualifikation der Kläger als auch ihre unzureichende Anleitung und Unterstützung durch die Verklagte zu berücksichtigen. Im Verhältnis der Kläger zueinander waren die Qualifikationsmängel des Klägers zu 2) als erheblicher zu werten als die der Klägerin zu 1), da er im eigentlichen Sinne des Wortes berufsfremd war, wogegen sie über gewisse praktische Berufskenntnisse und -erfahrungen verfügte. Dennoch wird durch die Qualifikationsmängel die Verantwortung der Kläger für die Erfüllung ihrer Arbeitspflichten und ihre rechtliche Verantwortlichkeit für deren Verletzung nicht aufgehoben, wie bereits dargelegt worden ist. Bei Abwägen aller dieser Umstände hat der Senat in Übereinstimmung mit dem Antrag des Vertreters des Generalstaatsanwalts der DDR bei der Klägerin zu 1) eine Schadenersatzleistung in Höhe des zweifachen Betrages ihres monatlichen Tariflohnes, insgesamt 890 M, und bei dem Kläger zu 2) eine Schadenersatzleistung in Höhe des monatlichen Tariflohnes von 405 M für erforderlich und gerechtfertigt gehalten und gemäß § 51 Abs. 1 AGO unter Abänderung der Entscheidung des Bezirksgerichts eine dahingehende Verurteilung der Kläger ausgesprochen. Mit der darüber hinausgehenden Forderung war die Verklagte abzuweisen. Seite Dr. Heinz Duft/ Ursula P ru s s : Dem Alkoholmißbrauch konsequent entgegenwirken! 535 Georg Riedel / Karl-Heinz Beyer: Aufgaben der Gerichte zur Überwindung von Mietrückständen 540 Dr. Harry Dettenborn : Besonderheiten der Einstellungen jugendlicher Straftäter und Persönlichkeitsanalyse im Strafverfahren 543 Dr. Siegfried Wittenbeck : Gewalt- und Sexualkriminalität - Erscheinungsformen, Ursachen, Bekämpfung (Bemerkungen zu der Arbeit eines Autorenkollektivs unter Leitung von Frie-bel/Manecke/Orschekowski) 548 Dr. Alfred Hartmann/ Dr. Herbert Pompoes: Die Selbstentscheidung im Kassationsverfahren . . 552 Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. Lothar Reuter: Zur Verhütung der Jugendkriminalität in der UdSSR 554 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Die Einweisung eines Jugendlichen in ein Jugendhaus ist dann gerechtfertigt, wenn seine soziale Fehlentwicklung erheblich i. S. des §75 StGB ist und auch die Schwere der Straftat eine solche Maßnahme er- fordert 557 BG Frankfurt (Oder): Zur Anordnung von Sachverständigengutachten bei fachärztlicher Heilbehandlung Anm. Dr. Herbert Pompoes 558 Zivilrecht BG Schwerin: Zu den Voraussetzungen und zur Höhe des Schadenersatzanspruchs für Immissionsschäden (hier: Kohlenstaubeinwirkung) Anm. Dr. Kurt Cohn 559 BG Karl-Marx-Stadt: 1. Hinweispflicht des Gerichts, wenn mehrere Bürger verklagt werden, in der streitigen Verhandlung aber nur Antrag gegenüber einem gestellt wird. 2. Sachverhaltsaufklärung bei Hingabe eines Darlehens an einen Ehegatten 561 BG Potsdam: Zu den Pflichten einer Partei bei der Wahrung von Rechtsmittel- bzw. Rechtsbehelfsfristen und zu den Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Anm. Werner Qu es sei 562 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Inwieweit wirken sich Mängel in der Qualifikation des Werktätigen oder in seiner Qualifizierung durch den Betrieb auf die erweiterte materielle Verantwortlichkeit gern. § 113 Abs. 2 Buchst, b GBA aus? . 564 566;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 566 (NJ DDR 1971, S. 566) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 566 (NJ DDR 1971, S. 566)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie sind noch kontinuierlicher geeignete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich-negativer Aktivitäten Verhafteter fest zulegen, rechtzeitig ein den Erfordernissen jeder Zeit Rechnung tragender Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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