Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 556

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 556 (NJ DDR 1971, S. 556); Im Jahre 1967 wurden in den Unionsrepubliken neue Verordnungen über die Kommissionen für Angelegenheiten Minderjähriger erlassen, die die Aufgaben und Kompetenzen der Kommissionen bedeutend erweiter-ten./14/ Die bisherigen Erfahrungen bestätigen, daß diese Kommissionen die ihnen übertragenen Aufgaben wirkungsvoll erfüllen. Dabei ist insbesondere hinsichtlich der Bemühungen in der DDR, alle gefährdeten und fehlentwickelten Kinder und Jugendlichen zu erfassen und zu betreuen/15/, von besonderem Interesse, daß mit der Profilierung der Tätigkeit dieser Kommissionen das Problem der rechtzeitigen Verhütung von Rechtsverletzungen Jugendlicher staatsrechtlich gelöst wurde. So sind die Kommissionen verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Organen der Volksbildung, der Sozialfürsorge, der Miliz und unter Beteiligung der Öffentlichkeit systematisch folgende Kinder und Jugendliche zu erfassen und zu betreuen: Kinder und Jugendliche, die keine Eltern haben; Minderjährige, bei denen die Eltern oder Erziehungsberechtigten ihre Erziehungspflichten vernachlässigen ; Jugendliche, die die Schule verlassen und nicht arbeiten; andere Minderjährige, bei denen eine staatliche und gesellschaftliche Hilfe notwendig ist. Die Rayon- und Stadtkommissionen haben zu diesem Zweck umfassende Kontrollrechte gegenüber heilpädagogischen Einrichtungen, Schulinternaten, Kinderheimen und Einrichtungen der Berufsausbildung hinsichtlich der Erziehung und des Gesundheitsschutzes der Kinder und Jugendlichen und in den Betrieben, Organisationen und Einrichtungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Ausbildung und der Erziehungsarbeit. Sie üben eine ständige Kontrolle über die Erziehungsarbeit, die allgemeinbildende und berufstechnische Ausbildung und die richtige Organisation der Arbeit der Jugendlichen aus, die sich in speziellen Erziehungseinrichtungen oder in den Arbeitskolonien für Minderjährige befinden. Die Kommissionen treffen verbindliche Festlegungen hinsichtlich der Erziehung der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen, die von den Eltern, den Organen der Volksbildung und Berufsausbildung, der Sozialfürsorge und den Leitungen der Betriebe, Organisationen und Einrichtungen zu verwirklichen sind. Diese Vollmachten haben zu einer großen Autorität der Kommissionen beigetragen, die es ihnen ermöglicht, ihre Aufgabe, rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zur Korrektur von Fehlverhaltensweisen bei Kindern und Jugendlichen festzulegen, erfolgreich zu erfüllen. Die Kommissionen sind selbständige Einrichtungen der Exekuti'vorgane der Sowjets. Sie lösen ihre Aufgaben im engen Zusammenwirken mit den Deputierten, den Ständigen Kommissionen, den Organen der Staatsanwaltschaft, Miliz und des Gerichts. Ihre Arbeitsergebnisse und Erfahrungen werden von den Sowjets der Deputierten der Werktätigen bei der Gestaltung der sozialen und erzieherischen Prozesse und bei der Verwirklichung der Bildungs- und Jugendpolitik im Territorium berücksichtigt. Die Mitwirkung des Jugendverbandes bei der Verhütung von Rechtsverletzungen Jugendlicher Der Leninsche Komsomol hat sich schon seit jeher für die Erziehung aller Jugendlichen verantwortlich /14/ Minkowski und Kotscharow haben die neuen gesetzlichen Regelungen ausführlich erläutert („Neues in der Organisation der Frühverhütung von Rechtsverletzungen Minderjähriger in der UdSSR“, Jugendhilfe 1968, Heft 9, S. 277 ff.). Vgl. ferner Veitrow, a. a. O., S. 175. /15/ Vgl. Kräupl/Scholz, „Zur individuellen Betreuung sozial und kriminell gefährdeter junger Menschen“, NJ 1970 S. 242 ff. gefühlt und besonders mit denjenigen unter ihnen beharrlich gearbeitet, die hinter deh gesellschaftlichen Anforderungen Zurückbleiben. Im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR „Uber Maßnahmen zur Verstärkung des Kampfes gegen Straftaten“ vom 23. Juli 1966/16/ wurden alle Komsomolkomitees aüfgefordert, die Aktivität der Komsomolorganisationen im Kampf gegen Straftaten Jugendlicher zu verstärken und die Erziehung der jungen Generation im Geiste der kommunistischen Moral und zur Einhaltung der sozialistischen Rechtsordnung als Hauptaufgabe zu betrachten. Den Komsomolorganisationen wurde empfohlen, im breiten Umfang die Patenschaft über erziehungsschwierige Kinder und Jugendliche zu übernehmen. Die Mitglieder des Komsomol sind verpflichtet, die sowjetischen Gesetze und die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens einzuhalten und entschieden gegen alle Überbleibsel der Vergangenheit im Bewußtsein der Jugendlichen, gegen Trunkenheit, Rowdytum, religiöse Vorurteile und unkameradschaftliches Verhalten gegenüber Frauen zu kämpfen (Art. 2/d des Statuts des Komsomol). Im folgenden soll auf einige spezifische Methoden des Komsomol bei der Verhütung von Rechtsverletzungen Jugendlicher hingewiesen werden, die auch für die Tätigkeit der FDJ von Interesse sind./17/ Die Komitees des Komsomol widmen den Rechtsverletzungen Jugendlicher ständige Aufmerksamkeit. Ein leitender Mitarbeiter der Abteilung Propaganda der Komitees ist für alle sich für den Komsomol bei der Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen Jugendlicher ergebenden Fragen verantwortlich. Die Büros nehmen einmal im Jahr Berichte der Organe des Ministeriums für innere Angelegenheiten, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte entgegen. Der Komsomol delegiert seine aktivsten Mitglieder in die Sowjets der Deputierten der Werktätigen, in die Kommissionen für Angelegenheiten Minderjähriger, in die freiwilligen Volksabteilungen der Miliz (Drushinen) bei denen besondere Komsomolgruppen bestehen /18/, in die Kameradschaftsgerichte oder als Helfer der Staatsanwaltschaft. Mit ihnen führen die Komsomolkomitees regelmäßig Beratungen und Erfahrungsaustausche durch und fördern so ihre Aktivität. Über die Pionierorganisation unterstützt der Komsomol die Selbsterziehung der Kinder, indem er die bei den Kinderzimmern der Miliz und den Hausverwaltungen bestehenden Gruppen der „Jungen Freunde der Miliz“ anleitet./19/ Eine große Rolle bei der Erziehung der jugendlichen Rechtsverletzer spielen die kollektiven Auseinandersetzungen in den Versammlungen des Komsomol. Den Komsomolorganisationen wird von den Organen der Miliz oder der Staatsanwaltschaft jede Rechtsverletzung ‘ihrer Mitglieder und anderer Jugendlicher mitgeteilt. In den Versammlungen setzen sich die Teilnehmer kritisch, offen und kameradschaftlich mit den jugendlichen Rechtsverletzern auseinander, erarbeiten sich gemeinsame Standpunkte zur sozialistischen Moral und Gesetzlichkeit und beschließen notwendige Patenschaften für erziehungsschwierige Jugendliche. /16/ Vgl. Prawda vom 27. Juli 1966 (russ.). /17/ Ich stütze mich dabei insbesondere auf Informationen, die ich bei Gesprächen mit leitenden Mitarbeitern des Zentralkomitees des Komsomol der Kasachischen SSR und bei einer Aussprache mit Komsomolaktivisten in Alma-Ata erhielt, die den freiwilligen Volksabteilungen der Miliz (Drushinen) angehören. /18/ Vgl. Afanasjew, „Über die Hilfe der Gesellschaft bei der Verhütung von Gesetzesverletzungen durch Jugendliche“, Forum der Kriminalistik 1966, Heft 12, S. 8. ,'19/ Vgl. Afanasjew, a. a. O., S. 9; Kunz, „Unsere Erfahrungen bei der Gestaltung der Arbeit der .Jungen Freunde der Miliz““, Jugendhilfe 1967, Heft 10, S. 301 ff. 556;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 556 (NJ DDR 1971, S. 556) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 556 (NJ DDR 1971, S. 556)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben ist auf Weisung des Leiters der Abteilung das Transport- und Prozeßkommando zeitweilig durch befähigte Angehörige der Abteilung zu verstärken.

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