Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 557

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 557 (NJ DDR 1971, S. 557); Luther hat bereits über die Teilnahme erziehungsschwieriger Jugendlicher an studentischen Lagern der Arbeit und Erholung berichtet./20/ Diese Lager wurden in den letzten Jahren erweitert, so daß eine größere Zahl erziehungsschwieriger Jugendlicher daran teilnehmen kann. Die Jugendlichen werden von der Miliz ausgewählt, die sich auch an der Erziehungsarbeit in den Lagern beteiligt. Diese Arbeit mit erziehungsschwierigen Kindern hat sich gut bewährt, da sie zugleich eine echte Bewährungsaufgabe für junge Studenten darstellt. Zur Arbeit der Organe des Ministeriums für innere Angelegenheiten bei der Verhütung von Rechtsverletzungen Jugendlicher Im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR vom 19. November 1968 „Über ernste Mängel in der Tätigkeit der Miliz und Maßnahmen zu deren weiterer Festigung“ /21/ wird als eine der Hauptaufgaben der Miliz der Schutz der öffentlichen Ordnung und die rechtzeitige Aufdeckung der Vorbereitung von Straftaten Jugendlicher, insbesondere durch kriminelle Gruppen, bezeichnet. Die systematische Arbeit mit gefährdeten und kriminellen Gruppen Jugendlicher/22/ ist ein ständiges Anliegen der Miliz. Gemeinsam mit den freiwilligen Volksabteilungen (Drushinen) erfaßt die Miliz diese Gruppen und leitet notwendige Erziehungsmaßnahmen durch die Kinderzimmer der Miliz oder über die Kommissionen für Angelegenheiten Minderjähriger ein. Über diese Tätigkeit der Organe des Ministeriums für innere Angelegenheiten wurde in der Fachliteratur bereits berichtet./23/ Deshalb soll hier nur auf einige neuere gesetzliche Bestimmungen aufmerksam gemacht werden. Organisatorische Zentren der sowjetischen Miliz für das rechtzeitige Erkennen und Beseitigen der Aufsichts-720/ Vgl. Luther, a. a. O., S. 298. /21/ Vgl. Prawda vom 29. November 1968 (russ.). 122/ Vgl. hierzu Dschekebajew, Ober die sozialpsychologischen Aspekte der Verbrechensbegehung, Alma-Ata 1971, S. 162 und 169 (russ.). 723/ Vgl. Afanasjew, a. a. O.; Vetrow, a. a. O. losigkeit von Kindern und Jugendlichen und die Verhütung von Rechtsverletzungen Minderjähriger sind die Kinderzimmer der Miliz. Ihre Funktion und Arbeitsweise wurde in der Instruktion des Ministers für innere Angelegenheiten der UdSSR vom 19. August 1968 „Über die Organisation der Arbeit der Kinderzimmer der Miliz“ neu geregelt. Die Kinderzimmer leisten eine umfangreiche praktische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Sie stützen sich dabei auf die breite Mitwirkung der Werktätigen, die sie bei der Gestaltung der Erziehungsarbeit einbeziehen. Auch die Tätigkeit der Kinderaufnahmestellen der Miliz erfuhr durch die Verordnung des Ministers für innere Angelegenheiten vom 4. Juli 1968 eine Neuregelung. Diese Aufnahmestellen beschäftigen sich insbesondere mit dem Studium der individuellen Besonderheiten der eingelieferten Kinder und Jugendlichen und den Ursachen ihrer Aufsichtslosigkeit und bereiten die Rückkehr der Kinder und Jugendlichen in die Familie, Schulen und Ausbildungsstätten vor. Die Organe des Ministeriums für innere Angelegenheiten sind verantwortlich für die Arbeitskolonien Minderjähriger, in die Jugendliche eingewiesen werden, die gesellschaftsgefährliche Straftaten begangen haben und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR hat am 3. Juni 1968 eine Verordnung des Ministeriums für innere Angelegenheiten über die Arbeitskolonien Jugendlicher bestätigt.,/24/ In ihr wird besonders die Bedeutung der produktiven und geistig-erzieherischen Arbeit bei der Umerziehung der Minderjährigen hervorgehoben. Die Organe des Ministeriums für innere Angelegenheiten informieren systematisch die Partei, die Sowjets, den Komsomol und die Gewerkschaften über die Erscheinungen der Aufsichtslosigkeit und Rechtsverletzungen Jugendlicher, über ihre konkreten Ursachen und die Möglichkeiten für deren Überwindung. (wird fortgesetzt) /24/ Wedomosti Werchownogo Sowjets Sojusa SSR (Mitteilungen des Obersten Sowjets der UdSSR) 1968, Nr. 23, S. 28. Rechtsprechung Strafrecht § 75 StGB. Die Einweisung eines Jugendlichen in ein Jugendhaus ist dann gerechtfertigt, wenn seine soziale Fehlentwicklung erheblich i. S. des § 75 StGB ist und auch die Schwere der Straftat eine solche Maßnahme erfordert. OG, Urt. vom 22. Juni 1971 3 Zst 12/71. Der 17 Jahre alte Angeklagte wurde aus der 9. Klasse der Polytechnischen Oberschule entlassen und sollte am 1. September 1970 eine Lehre als Bäcker beginnen. In den letzten Jahren bereitete er in der Schule Erzie-hüngsschwierigkeiten. Er erhielt wegen Disziplinlosigkeiten im Januar 1970 einen Tadel und einen Verweis. Darüber hinaus mußten Lehrer mit ihm einige Aussprachen führen. Die ihm von der Schule gebotene Möglichkeit, noch die 10. Klasse abzuschließen, nutzte er nicht. Am 19. Februar 1970 half der Angeklagte seinem Vater bei Malerarbeiten im Internat eines Instituts. Als er allein in einem Zimmer war, entwendete er aus einem unverschlossenen Schrank 370 M. Um keinen Verdacht gegen sich aufkommen zu lassen, drang er am Abend in das Institut ein und brachte das Zimmer, aus dem er das Geld entwendet hatte, in Unordnung, um einen Einbruchsdiebstahl vorzutäuschen. Auf Grund dieses Sachverhalts hat das Kreisgericht den Angeklagten wegen Diebstahls zum Nachteil persönlichen Eigentums (§§ 177 Abs. 1, 180, 65, 66 StGB) in ein Jugendhaus eingewiesen. Der Präsident des Obersten Gerichts hat zugunsten des Angeklagten die Kassation dieses Urteils beantragt. Er rügt unrichtige Anwendung des § 75 StGB. Der Kassationsantrag hatte Erfolg. Aus den Gründen: Das Kreisgericht ist seiner Pflicht, alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Einweisung in ein Jugendhaus gemäß § 75 StGB gewissenhaft zu prüfen, nicht nachgekommen. Es hat den Strafausspruch zwar damit begründet, daß bei dem Angeklagten eine erhebliche soziale Fehlentwicklung deshalb vorliege, weil er in der Schule Erziehungsschwierigkeiten bereitet, eine schlechte Lerneinstellung an den Tag gelegt und im Jahre 1967 im-Rahmen einer Gruppe Diebstähle begangen habe und die nunmehr in Rede stehende Diebstahlshandlung zeige, daß sich die Fehlverhaltensweisen immer mehr verfestigt hätten. 557;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 557 (NJ DDR 1971, S. 557) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 557 (NJ DDR 1971, S. 557)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug schuldhaft verletzten. Sie dienen der Disziplinierung der Verhafteten, der Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und des Strafverfahrens sowie zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und rechtzeitig ihre subversiven und anderen rechtswidrigen Handlungen zu erkennen, zu dokumentieren, ihre Fortsetzung zu verhindern sowie die reohtswidrige Nutzung ihrer Aktionsmöglichkeiten weiter einzuengen.

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