Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 591

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 591 (NJ DDR 1969, S. 591); 4 gewährleisten. Das geschah durch das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 643). Dieses Gesetz half den Staatsanwälten in den folgenden Jahren, gemeinsam mit den anderen Staatsorganen und der Bevölkerung feindliche Angriffe gegen die DDR hart zurückzuschlagen, die politischen und ökonomischen Grundlagen der Republik zu schützen sowie das Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu erhöhen. Für die weitere Vervollkommnung der Arbeit der Staatsanwaltschaft war die im April 1958 auf Empfehlung der Partei durchgeführte staats- und rechtswissenschaftliche Konferenz in Babelsberg von besonderer Bedeutung. Die Konferenz festigte bei den Staatsanwälten die ideologische Klarheit über die Klassengebundenheit des sozialistischen Rechts und seine Rolle bei der Verwirklichung der Diktatur des Proletariats. Entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vom Wesen des Verbrechens stellte .sie klar, daß nicht jedes Verbrechen Ausdruck des Klassenkampfes und auch nicht jede formelle Verletzung eines Gesetzes eine strafbare Handlung ist. In Auswertung der Babelsberger Konferenz haben die Staatsanwälte vorhandene Reste bürgerlicher Rechtsauffassungen weitgehend überwunden und einen weiteren Schritt zur Durchsetzung sozialistischer Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit getan. Die weitere Entwicklung der Staatsanwaltschaft wurde mit der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR vom 4. Oktober 1960 und mit dem Beschluß des Staatsrates über die weitere Entwicklung der Rechtspflege vom 30. Januar 1961 (GBl. I S. 3) eingeleitet. Mit diesem' Beschluß wurde auf den gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen die Kriminalität und die Aufdeckung ihrer Ursachen und Bedingungen orientiert. Gleichzeitig wurde die Staatsanwaltschaft angehalten, die Vorbeugung immer stärker zum bestimmenden Inhalt ihrer Arbeit zu machen. Die dritte Etappe in der Entwicklung der Staatsanwaltschaft wurde mit dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse in der DDR eingeleitet. Nunmehr waren zumal inzwischen auch die Staatsgrenze zu Westdeutschland und Westberlin zuverlässig gesichert war die Voraussetzungen geschaffen, um den Kampf gegen die Kriminalität zur Sache der ganzen Gesellschaft zu machen und dieses häßliche Erbe der Ausbeutergesellschaft planmäßig zurückzudrängen. Für die Lösung dieser Aufgabe war der Erlaß des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Rechtspflegeorgane vom 4. April 1963 (GBl. I S. 21) ein richtungweisendes Dokument. Da nun aber das Staatsanwaltschaftsgesetz aus dem Jahre 1952 nicht mehr den neuen gesellschaftlichen Bedingungen entsprach, beschloß die Volkskammer am 17. April 1963 das neue Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR (GBl. 1 S. 57). Die Verwirklichung dieses Gesetzes stellte, höchste Anforderungen an alle Staatsanwälte. Jetzt kam es vor allem darauf an, die gesamte Tätigkeit der Staatsanwaltschaft auf einer neuen Grundlage zu organisieren, zu einer allseitig wissenschaftlich begründeten Leitungstätigkeit überzugehen und die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung systematisch für den Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen zu nutzen. In Verwirklichung der Prinzipien des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates und des Staatsanwaltschaftsgesetzes entwickelten die Staatsanwälte in den Jahren nach 1963 vielseitige Aktivitäten im Kampf gegen die Kriminalität. Rückblickend kann man sagen, daß die Staatsanwälte in allen Etappen der Entwicklung dieses Organs der Staatsmacht ihre Aufgaben gemeistert und das von der Partei der Arbeiterklasse in sie gesetzte Vertrauen voll gerechtfertigt haben. Zum Inhalt des Verfassungsauftrages der Staatsanwaltschaft Die allseitige Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus und die damit immer mehr zur vollen Wirksamkeit gelangenden Vorzüge des sozialistischen Staates und seiner Rechtsordnung schaffen zunehmend auch günstigere Voraussetzungen für das weitere Zurückdrängen der Kriminalität. In diesem Prozeß entwickelt sich im besonderen auch die Aktivität der Bürger bei der Vorbeugung von Straftaten und bei der Beseitigung ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen; die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sind gemeinsames Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger (Art. 90 der Verfassung). Die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Verhütung von Straftaten ist das wesentlichste Element der in dem vom VI. Parteitag der SED beschlossenen Programm des Sozialismus enthaltenen Aufgabe, die Kriminalität planmäßig zurückzudrängen.s Die planmäßige Einschränkung der Kriminalität ist möglich, weil ihre Hauptursache die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen in der DDR endgültig beseitigt ist und die von der Ausbeuterordnung hervorgebrachten Wolfsgesetze der Vergangenheit angehören. Diese Zielsetzung ist also kein „frommer Wunsch“ wie westdeutsche Kriminologen behaupten , sondern eine reale Aufgabe. Garantien dafür sind die politische Macht des werktätigen Volkes, das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, das gemeinsame Wirken der Werktätigen für die Entwicklung einer wahren Menschengemeinschaft, der weitere Ausbau der sozialen und kulturellen Errungenschaften unseres Staates und die sich immer mehr entfaltenden freundschaftlich-kameradschaftlichen Beziehungen der Bürger. Wenn diese Entwicklung auch immer weniger Raum für Verstöße gegen das sozialistische Recht zuläßt, so wäre es doch verfehlt, zu glauben, daß die weitere Zu-rückdrängung der Kriminalität sich im Selbstlauf vollziehen werde. Mit Recht wird daher im Verfassungskommentar festgestellt, daß es „eine ständige Aufgabe aller gesellschaftlichen und staatlichen Kräfte (ist), durch die Gewährleistung von Disziplin, Ordnung und Sicherheit, durch die verstärkte Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen, durch die wirksame Umerziehung von Rechtsverletzern und die Aufdeckung und Übeiwindung von Resten der Rückständigkeit im Denken und Handeln der Menschen zum Schutz der Gesellschaft und der Bürger vor verbrecherischen Handlungen ujnd jeglicher Verletzungen ihrer Rechte und Interessen beizutragen“8. Wenn wir heute, an der Schwelle des dritten Jahrzehnts der DDR, unsere Tätigkeit analysieren, so aus zwei Gründen: erstens, 'um festzustellen, inwieweit wir gerüstet sind, um dem der Staatsanwaltschaft erleilten Verfassungsauftrag (Art. 97), über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu wachen, voll gerecht zu werden; zweitens, um zu überprüfen, inwieweit unsere Staatsanwälte die qualitativ und quantitativ gewachsene Aktivität der Werktätigen und ihrer Kollektive in ihrer täglicher Arbeit berücksichtigen. Dabei gehen wir von der marxistisch-leninistischen Erkenntnis aus, daß die wissenschaftliche Führungstätig- 5 Vgl.: Das Programm des Sozialismus und die geschichtliche Aufgabe der SED, Berlin 1963. S. 359. 6 Verfassung der DDR, Dokumente / Kommentar, Bd. 2, Berlin 1969, S. 430 591;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 591 (NJ DDR 1969, S. 591) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 591 (NJ DDR 1969, S. 591)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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