Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 216

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 216 (NJ DDR 1967, S. 216); sam machen, dann kann daraus nur der Schluß gezogen werden, das Notwendige konsequent zu tun, d. h. aus Anlaß solcher besonderen Vorkommnisse die Arbeit überhaupt zu verbessern. Des weiteren dürfte es vernünftig sein, dort, wo sich besondere Gefahren zeigen und die Straffälligkeit eines in seiner Persönlichkeitsentwicklung zurückgebliebenen Menschen ist für ihn und die Gesellschaft unzweifelhaft eine bestimmte Gefahr (z. B. erneuter Straffälligkeit oder allgemeiner Demoralisation) , auch besondere Anstrengungen zu ihrer Überwindung und Verhütung zu unternehmen. Das ist keine Besserstellung, sondern eine notwendige Maßnahme im Interesse der Gesellschaft. Denn wer, wenn nicht die Gesellschaft und darunter auch die anderen ehrlich Arbeitenden, zahlt für die Lasten, die die Kriminalität mit sich bringt? Schließlich geht es nicht um irgendwelche irrealen, ökonomisch nicht vertretbaren Idealbedingungen; solche sich oder dem Straffälligen vorzumachen ist gefährlich und schädlich. Der Straffällige soll dort arbeiten, wo er entsprechend seiner Qualifikation (und dabei wird es sich oft um qualifizierte Arbeit handeln) arbeiten kann, wie alle anderen auch, aber auch ohne weitere Vorhaltung einer Straftat, ohne Diskriminierung und bewußte Zurückstellung20. Und an dieser Stelle muß die bewußte Arbeit mit dem Menschen anfangen: In welches Kollektiv von mehreren objektiv und ökonomisch möglichen ist er einzugliedern? Wie wird das Kollektiv darauf vorbereitet? Welche realen Anforderungen sind an den Straftäter, welche realen Perspektiven sind ihm zu stellen? Wie wird ihm deutlich gemacht, daß er zu unserer Gesellschaft gehört, daß man sich um ihn sorgt? Das sind sicherlich schwierige und anspruchsvolle Aufgaben für ein solches Kollektiv, die jedoch mit etwas Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, Feinfühligkeit und Bereitschaft unter entsprechender Anleitung im Prinzip zu bewältigen sind. Weit komplizierter sind die Fälle, in denen die notwendige Einsicht und Bereitschaft des Täters fehlt oder psychische Besonderheiten über die hier nicht zu sprechen ist vorliegen. Da ohne die nötige Erziehungsbereitschaft des Straffälligen die bei diesem meist notwendige Umerziehung nicht zu realisieren ist, muß der erste Schritt und die Vorstufe alles weiteren darin bestehen, diese Erziehungsbereitschaft zu erreichen. Die Methoden und Formen sind den vorgenannten analog, wobei hier naturgemäß die Frage des Vertrauensverhältnisses eine besondere Rolle spielt. Insbesondere darf man gerade in diesen Fällen nicht den Erzieher und Helfenden hervorkehren. Ohne Verständnis für die spezifischen Probleme und Sorgen dieses Menschen wird an ihn nicht heranzukommen sein. Man darf diese Beziehungen audi nicht zu sehr intellektualisieren, d. h. nur auf die rein verstandesmäßige Einsicht abstellen. Schließlich muß man sich auch darüber im klaren sein, daß auf Grund des gegenwärtigen Entwicklungsstandes der Gesellschaft, der verfügbaren Kollektive und des Entwicklungsstandes dieser Täter in einigen Fällen trotz mancher Anstrengungen keine Ergebnisse zu erreichen sind. In diesem Zusammenhang sei nur auf zwei Gefahren oder Probleme hingewiesen: Wird das Bemühen um die Einsicht und Erziehungsbereitschaft zu direkt, zu aufdringlich, zu stereotyp und zu oft in gleicher Weise vorgetragen, so kann sich die Reserviertheit zu einer direkten Abschirmung und Ablehnung verfestigen und damit weitere Erziehungsbestrebungen wesentlich erschweren oder von vornherein -0 Dabei versteht sich von selbst, daß auf Grund der Straftat zumindest zeitweilig bestimmte Tätigkeiten oder Funktionen ausgeschlossen sind, weil der Täter durch die Tat die Nichteignung dafür bewiesen hat. abprallen lassen. Der Widerspruch zwischen Individuum und Gesellschaft würde dadurch zugespitzt, aber nicht gelöst werden; der Betreffende würde im Ergebnis aus der sozialistischen Gesellschaft ausgestoßen, statt in sie eingegliedert. Eine andere mögliche Reaktionsweise des zu Erziehenden auf innerlich nicht akzeptierte erzieherische Einwirkungen ist die der rein äußerlichen Anpassung an die geforderten Verhaltens- und Äußerungsformen, die sog. Heuchelei. Auf Befragen erhält man auch im politischen Raum die gewünschten Antworten; äußerlich hält sich der Betreffende an bestimmte Regeln, um nicht aufzufallen und sich möglichst weitere erzieherische „Bearbeitung” zu ersparen. Sein Persönlichkeitskern bleibt aber unverändert. Diese Gefahr ist in gewisser Hinsicht noch größer als die erstgenannte21, weil sie ein Trugbild liefert, das unter Umständen nicht durchschaut wird. Allerdings enthält dieses Erscheinungsbild möglicherweise auch eine positive Variante, und zwar insofern, als nach den Gesetzen der Gewöhnung und des Einschleifens bestimmter Reflexe durch ständige Übung des äußeren Anpassens dieses schließlich zur Gewohnheit, akzeptiert und verinnerlicht werden kann. Aber das ist immer nur ein eventual mögliches und stets nur nach langer Zeit eintretendes Resultat. * Ein Anliegen dieses Beitrags war es, zu verdeutlichen, daß bei aller Wichtigkeit der erzieherischen Einflußnahme der Straforgane auf den Straffälligen ange-fangqn vom Untersuchungsorgan bis zum Gericht die Erziehung in der und durch die Gesellschaft, durch ihre Kollektive und Organe, insbesondere ihre staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leiter, durchzuführen und zu leisten ist. Gerade hieran zeigt sich augenfällig, daß der Kampf gegen die Kriminalität aus objektiven Gründen keine Ressortangelegenheit der Straforgane sein kann und daß dauerhafte und sichtbare Erfolge entscheidend von der gelenkten und organisierten Aktivität aller Bürger, der ganzen sozialistischen Gesellschaft abhängen. Sie werden diese Aufgabe aber nur in dem Maße erfüllen können, in dem sie deren Bedeutung erkennen und sich das entsprechende Wissen und die nötige Erfahrung dazu aneignen. Und in diesem Sinne im Sinne der Befähigung, der Wissensvermittlung an die gesellschaftlichen Kräfte liegt die Verbesserung der gesellschaftlichen Erziehung im Strafrecht wesentlich in den Händen der Rechtspflegeorgane. 21 Es ist natürlich, daß auf Grund der äußeren Bedingungen diese Probleme im Strafvollzug eine Rolle spielen, wenngleich sie auch sonst in unserem gesellschaftlichen Leben Vorkommen. Im Staatsverlag der DDR erscheint demnächst: Prof. Dr. Gerhard Haney: Sozialistisches Recht und Persönlichkeit Etwa 350 Seiten ■ Leinen ■ Preis: etwa 13 MDN Houptgegenstand der Arbeit ist das Problem der Formung des sozialistischen Menschen und seiner Führung auf den Weg der bewußten Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse mit Hilfe des sozialistischen Rechts. Der Autor leitet die Rechtsstellung des Menschen aus seiner tatsächlichen Stellung in der sozialistischen Gesellschaft ab und stellt unter diesem Gesichtspunkt viele Fragen der Theorie und Praxis neu. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, wie die neuen Bedingungen und Erfordernisse menschlichen Handelns durch das sozialistische Recht erfaßt werden müssen, damit es dazu beiträgt, daß der einzelne seine Fähigkeiten entfalten und seinen Charakter formen kann und so zu einer Persönlichkeit wird, die in gesellschaftlichen Dimensionen denkt und von ihnen aus handelt. Der Autor erörtert u. a. Grundprobleme der sozialistischen Rechtsstellung des Bürgers, das Verhältnis von Kollektivität und Individualität, die Einheit von gesellschaftlichen und persönlichen Interessen, das Verhältnis zwischen Recht, Moral und Erziehung, Fragen der Rechtsstellung und Mitgestaltung der Einheit von Recht und Pflicht und der Rechtsausübung. 216;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 216 (NJ DDR 1967, S. 216) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 216 (NJ DDR 1967, S. 216)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung zur Richtlinie des Stellvertreter des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit mehr darstellen. Die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes auch an Dritte zu wenden, wenn nur auf der Grundlage von deren Angaben eine Gefahr wirkungsvoll abgewehrt werden kann.

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