Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 756

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 756 (NJ DDR 1965, S. 756); 2. Um zu verhindern, daß von deutschem Boden jemals wieder gleiches oder ähnliches Unheil ausgeht, darf die Verfolgung der Nazi-Verbrechen nicht eingestellt werden. Dies erfordert, daß in der Bundesrepublik alle künstlich geschaffenen justiziellen Schranken, die die Verwirklichung des Rechts behindern, beseitigt werden. Es ist unerträglich, nun schon seit Jahren mitansehen zu müssen, daß die Mitwirkung an Massenmorden ungestraft bleibt, nur weil Gerichte es sich erlauben dürfen, aus dem Massenmorden einen gewöhnlichen Totschlag, aus der Täterschaft an nazistischen Gewaltverbrechen belanglose Teilnahme und aus alledem ein angeblich seit Jahren verjährtes Delikt zu konstruieren. Wir müssen hier mit allem Nachdruck fordern, daß nicht nur einer solchen Praxis ein Ende gesetzt wird, sondern auch das vom Bundestag beschlossene Verjährungsgesetz fällt. 3. Aus Nürnberg Lehren ziehen, heißt zugleich auch jeder gerichtlichen Abschwächung des verbrecherischen Charakters der begangenen Verbrechen entgegentreten. Eine Rechtsprechung, die den Massenmord im Strafausspruch geringer bewertet als einen gewöhnlichen Diebstahl oder gar zur Entschuldigung derartiger Verbrechen führt, kann nur die Ermunterung der Täter zur Folge haben. Dies dürften die antisemitischen Ausschreitungen aus jüngster Zeit, gegen demokratisch denkende und handelnde Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gerichtete Brandstiftungen und Bücherverbrennungen sowie die blutrünstigen Drohungen gegen die Verfasser der Denkschrift der Evangelischen Kirche (EKD) mit erschreckender Deutlichkeit bewiesen haben. 4. Die Gerechtigkeit sowie die Wirksamkeit der Strafverfolgung erfordern die Entfernung all jener Personen aus den Schlüsselstellungen des öffentlichen Lebens, die sich der Begehung von Nazi-Verbrechen schuldig gemacht haben. Sie, die den Geist der Vergangenheit in die Gegenwart getragen und wie die Ereignisse zeigen - auf eine neue Generation übertragen haben, haben das Recht, die Geschicke der Nation zu gestalten, verloren. 5. Die Erkenntnis der Ursachen und des Weges, der zur Errichtung des Nazi-Regimes und zu seinen Verbrechen führte, zwingt noch zu weitergehenden Schlußfolgerungen. Nazi-Regime und Aufhebung der politischen und demokratischen Freiheiten und Rechte waren ein und dasselbe. Staatsrechtlich nahmen die Verbrechen mit der Vernichtung der Grundrechte ihren Anfang. Wer den Anfängen wehren will, muß sich deshalb mit aller Konsequenz gegen Notstandsgesetze und Notstandsverfassung sowie gegen das gegenwärtige politische Strafrecht der Bundesrepublik wenden, die eben diese Grundrechte außer Kraft setzen und das Tor zu neuem Unheil weit öffnen. Soziologisch gesehen begannen die Nazi-Verbrechen mit der Zerschlagung der organisierten Kraft der Arbeiterklasse und ganz zuerst mit dem blutigen Feldzug gegen die KPD als der konsequentesten Gegnerin des Faschismus. Hieraus ergibt sich die unabweisbare Forderung, die auch von westdeutschen Gelehrten, wie Helmut R i d d e r, aufgegriffen w'orden ist: Die politischen und demokratischen Freiheiten des Volkes müssen wiederhergestellt werden, das Verbot der KPD muß aufgehoben werden, um die soziale Kraft des Volkes gegen jeden Versuch zu erhalten, die Vergangenheit zur Gegenwart werden zu lassen. 6. Nürnberg hat aber noch mehr erbracht. Es hat den unauflöslichen ursächlichen Zusammenhang zwischen den aggressiven Absichten des im damaligen Deutschland ökonomisch, politisch-und militärisch herrschenden Monopolkapitals und den nazistischen Gewaltverbrechen erwiesen. Im Potsdamer Abkommen war hieraus bereits die Schlußfolgerung gezogen worden, daß eben diese Kräfte in Deutschland nicht mehr bestimmend sein dürfen. Nürnberg und die drohenden revanchistischen Töne, die wir aus Bonner Regierungs- und Wirtschaftskreisen bis auf den heutigen Tag vernehmen müssen, verpflichten uns, an dieser Forderung festzuhalten. In diesem umfassenden Sinne ist Nürnberg Mahnung und Verpflichtung zugleich die solange bestehen bleiben werden, solange die dunklen Kräfte der Vergangenheit nicht überwunden sind. Für eine höhere Qualität der gerichtlichen Verhandlung! Schon oft ist in dieser Zeitschrift davon die Rede gewesen, daß jedes gerichtliche Verfahren gleich, ob in Strafsachen oder auf den Gebieten des Zivil-, Familien-und Arbeitsrechts bei den daran beteiligten Bürgern einen tiefen, nachhaltigen Eindruck hinterläßt und daß die Verhandlung bei der Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins unserer Werktätigen eine große Rolle spielt. Auch für das gerichtliche Verfahren - und hier sogar in ganz besonderem Maße gelten deshalb die Prinzipien der sozialistischen Menschenführung, einer klugen, feinfühligen Art und Weise der Behandlung von Bürgern. Man kann sagen, daß nahezu alle Richter und Schöffen erkannt haben, wieviel von einer gut vorbereiteten, qualifiziert durchgeführten, gesellschaftlich wirksamen Gerichtsverhandlung abhängt. Sie bemühen sich erfolgreich insbesondere seit der Programmatischen Erklärung des Staatsratsvorsitzenden vom 4. Oktober 1960 und dem Rechtspflegeerlaß , Reste von Routine und Schematismus abzustreifen und damit zusammenhängende Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit zu überwinden. Mit diesen positiven Ergebnissen, aber auch mit verschiedenen Mängeln, die der Erreichung einer höheren Qualität in der Rechtsprechung noch entgegenstehen1, beschäftigte sich das Präsidium des Obersten Gerichts in einer Beratung mit den Direktoren der Bezirksgerichte am 24. November 1965. In seinem einleitenden Referat wies Vizepräsident Ziegler auf die große Bedeutung hin, die die gerichtliche Verhandlung für die Festigung der Beziehungen zwischen dem sozialistischen Staat und seinen Bürgern hat. Er behandelte zahlreiche Möglichkeiten zur* inhaltlichen Verbesserung der gerichtlichen Hauptverhandlung im Strafverfahren und in der mündlichen Verhandlung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und demonstrierte an Beispielen, wie ungenügend vorbereitete Verhandlungen, unsachgemäße und unkonzentrierte Verhandlungsführung, Nichtbeachtung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. ä. das Vertrauen der Bürger zu den Rechtspflegeorganen beeinträchtigen können. Im folgenden sollen einige der wichtigsten Gedanken und Hinweise aus dem Referat sowie aus den Diskus- 1 Vgl. hierzu auch die instruktiven Hinweise in den in Jüngster Zeit veröffentlichten Beiträgen von Baumgart / Baumann, „Verbesserung der Arbeitsorganisation der Gerichte und Qualifizierung der Richter - Erfordernisse der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit“, NJ 1965 S. 33 ff. (insb. S. 35), und Schlegel, „Zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung in Jugendstrafsachen“, NJ 1965 S. 472 ff. 756;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 756 (NJ DDR 1965, S. 756) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 756 (NJ DDR 1965, S. 756)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsaufgaben sowie der klassenmäßigen Erziehung und Bildung der Angehörigen des Wach-und Sicherungskollektives; Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters.

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