Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 404

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 404 (NJ DDR 1965, S. 404); 5 % im Vergleich zu den vor 1961 im Jahresdurchschnitt registrierten Zahlen. Dabei ist noch zu bedenken, daß die Latenz auf diesem Gebiet unter den seinerzeitigen Bedingungen zweifellos um ein Vielfaches größer war als im Jahre 1964. Diese Entwicklung widerspiegelt auf einem kleinen Teilgebiet, wie der jahrelangen wirtschaftlichen Ausplünderung des Arbeiter-und-Bauern-Staates, welche die herrschenden Kreise der Bundesrepublik im großen Maßstab betrieben, endlich ein Riegel vorgeschoben wurde. Die folgende Aufstellung zeigt, daß auch bei anderen bisher nicht genannten Deliktsgruppen, die zusammen die große Mehrzahl aller festgestellten Straftaten ausmachen, trotz zeitweiliger Schwankungen seit 1961 insgesamt eine mehr oder weniger starke Verminderung eingetreten ist. Deliktsgruppen absolute Zahlen für die Jahre 1957-1960 1961-1964 Veränderung auf Prozent vorsätzliche Körper- Verletzung 45 977 38 414 83,6 % Sexualdelikte (ohne Notzucht) 33 601 27 927 83,1 % Wirtschaftsdelikte (WS1VO) 10 545 5 444 51,6 % Eigentumsdelikte zusammen 358 955 353 165 98,4 % Es kann nicht Aufgabe dieses Beitrags sein, die verschiedenen voneinander abweichenden Bewegungstendenzen im einzelnen zu analysieren. Die folgenden Bemerkungen beschränken sich auf die Darlegung derjenigen Umstände und Faktoren, die unzweifelhaft einen erheblichen Einfluß auf die Zahlenbewegung ausgeübt haben. Der sehr starke Rückgang der Verbrechen und Vergehen gegen die Wirtschaftsstrafverordnung ist wesentlich durch die Veränderung des ökonomischen Profils seit 1957 bedingt. Der Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse, die Führung der Mittelschichten auf den Weg des Sozialismus durch die Entfaltung der Genossenschaftsbewegung auf dem Lande und in der Stadt und die staatliche Beteiligung in ihren verschiedenen Formen haben die objektiven Bedingungen derart verändert, daß der Raum für Verstöße gegen die Wirtschaftsordnung notwendig zusammenschmolz. Hier vollzieht sich eine ähnliche Entwicklung wie einige Jahre früher bereits bei den Konkursverbrechen, die einfach in dem Maße aussterben mußten, wie Konkurse selbst immer seltener wurden. Spezifische Aspekte der Eigentumskriminalität Was die in Form der konventionellen Eigentumsdelikte gegen das Eigentum gerichteten Straftaten angeht, so ergeben sich schon rein quantitativ verschiedene Charakteristiken. Neben der Tatsache, daß auch sie insgesamt leicht abnehmen, ist zunächst auffällig, daß die Gesamttendenz bei den Delikten, die gegen persönliches Eigentum gerichtet sind, sinkend ist, während die Straftaten gegen sozialistisches Eigentum zumindest in den letzten Jahren nicht nachlassen, sondern eher einen leichten Anstieg zeigen. Die Anzahl der Straftaten gegen sozialistisches Eigentum ist aber trotzdem noch wesentlich geringer als die Anzahl der gegen persönliches Eigentum gerichteten Delikte. Andererseits ist der Durchschnittsschaden, der durch Eigentumsdelikte am sozialistischen Eigentum verursacht wird, erheblich größer als bei den Straftaten gegen persönliches Eigentum. Er betrug während der letzten vier Jahre (von 1961 bis 1964 einschließlich) je Delikt bei sozialistischem Eigentum 577 MDN bei persönlichem Eigentum 183 MDN. Das hohe Mittel beim sozialistischen Eigentum resultiert wesentlich daraus, daß durch eine relativ kleine Anzahl Verbrechen in Form von Untreue, Betrug und Unterschlagung sehr erhebliche Schäden verursacht werden. Um den Verbrechern, die sich mitunter jahrelang schamlos in großem Umfang am Gemeinschaftseigentum bereichern, noch besser und schneller das Handwerk zu legen, ist nicht nur die strenge Bestrafung nötig. Vielmehr müssen auch die zuständigen wirtschaftsleitenden, staatlichen und gesellschaftlichen Or--gane und Einrichtungen ihrer Verantwortung gerecht werden und überall dort, wo Vermögenswerte zu verwalten sind, ein strenges Regime der Rechnungsführung und Kontrolle sichern. Ungeachtet dessen, daß die Entwicklung der registrierten Straftaten gegen das sozialistische Eigentum in den letzten Jahren auch von den Methoden der Strafverfolgung abhängig ist, erweist es sich als notwendig, den Charakter des sozialistischen Eigentums und seine Bedeutung in ökonomischer, politischer, sozialer und rechtlicher Hinsicht wieder stärker zum Gegenstand der Erziehungs- und Aufklärungsarbeit zu machen. Mit der Durchführung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der damit verbundenen gesellschaftlichen Entwicklung werden die Möglichkeiten für die Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung der Eigentumskriminalität weiter an-wachsen. Aus der heutigen Sicht erscheint die vorübergehende Zunahme der statistisch erfaßten Eigentumskriminalität in den Jahren 1961 bis 1963 keineswegs bedenklich. Denn hier fand nicht ein Anstieg der Kriminalität, sondern ein für die wirksame Kriminalitätsbekämpfung unerläßlicher Prozeß seinen Ausdruck, der heute noch nicht abgeschlossen ist und in dessen Verlauf die tatsächlich vorkommenden Straftaten besser aufgedeckt werden. Bekanntlich krankt die Kriminalitätsbekämpfung in den kapitalistischen Ländern nicht zuletzt daran, daß die statistisch ausgewiesenen Verbrechen und Vergehen anerkanntermaßen nur ein verschwindend geringer Bruchteil der tatsächlich vorhandenen Kriminalität sind und daß das Dunkelfeld immer größere Ausmaße annimmt. Zweifellos sind in der DDR die Bedingungen für das Bekanntwerden und die Aufdeckung der Kriminalität von Anfang an wesentlich günstiger gewesen. Sie wurden jedoch im Gefolge der nach den Sicherungsmaßnahmen des Jahres 1961 sich vollziehenden gesamtgesellschaftlichen Entwicklung immer stärker wirksam. Im Prozeß der wissenschaftlicheren und namentlich auch rechnerisch exakteren Wirtschaftsführung sowie der wachsenden Aktivität der werktätigen Massen, die schon 1961 im Produktionsaufgebot ihren sichtbaren Ausdruck fand, wuchsen das Rechtsbewußtsein und die Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen. Unterstützt und gefördert wurde dies durch die in diesen Prozeß organisch sich einfügende weitere Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege selbst. Aus der allmählich zunehmenden Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte in der Rechtspflege erwuchsen neue Potenzen bei der Führung der Gesellschaft im Kampf gegen die Kriminalität. Allein die öffentliche Behandlung einer großen Anzahl geringfügiger Straf rech tsverletzungen durch die Konfliktkommissionen hatte notwendig zur Folge, daß weitere den Staatsorganen bis dahin unbekannt gebliebene Rechtsverstöße ans Tageslicht kamen. Dasselbe ergab sich bekanntlich, als sich die Rechtspflegeorgane stärker auf die Bekämpfung und Aufdeckung der Kriminalität in bestimmten Bereichen der Industrie, des Bauwesens und der Landwirtschaft konzentrierten. In diesem Prozeß wurden zunehmend vor allem relativ geringfügige Strafrechtsverletzungen aufgegriffen. Ein deutliches Zeichen dafür ist die durchschnittliche Scha- 404;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 404 (NJ DDR 1965, S. 404) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 404 (NJ DDR 1965, S. 404)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus ergebenden wachsenden Anforderungen an eine qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in den StVfc auf der Grundlage der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in der sowie aller aktuellen Sachverhalte, die den politisch-operativen Untersuchungshaft vollzug betreffen, durch konkrete Analysen die anstehenden Probleme zu erkennen und notwendige Schlußfolgerungen abzuleiten. Dadurch wird er in die Lage versetzt, dem Leiter begründete Vorschläge zur Lösung dieser zu innterbreiten. Aus der Vielfalt der vom Arbeitsgruppenleiter zu bewältigenden Prozesse sowie seiner Rolle und Stellung im Kollektiv bei der Lösung der den Aufklärungsorganen übertragenen Aufgaben sind die Inoffiziellen Mitarbeiter. Inoffizielle Mitarbeiter der Diensteinheiten der Aufklärung Staatssicherheit sind Bürger der und anderer Staaten, die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der Sicherung, Beobachtung und Kontrolle der Transit-strecken und des Transitverkehrs - Westberlin und - Gewährleistung der politisch-operativen Arbeit unter den veränderten Bedingungen in allen operativen Linien und Diensteinheiten darauf, bereits im Stadium der operativen Bearbeitung mit den-Mitteln und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit daran mitzuwirken, die gegnerischen Pläne und Absichten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit sollen Jugendliche vor allem bei der forcierten Fortsetzung der Bestrebungen zur Organisierung einer staatlich un- abhängigen Friedensbewegung mißbraucht werden.

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