Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 315

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 315 (NJ DDR 1965, S. 315); nächst veröffentlicht werden. Dagegen wird von einem Beschluß des Präsidiums zu § 30 StEG abgesehen. Mehrfach waren auf dem 4. Plenum Zweifel geäußert worden, ob die Richtlinie Nr. 14 zur Anwendung der arbeitsrechtlichen materiellen Verantwortlichkeit den gegenwärtigen Anforderungen noch genügt. Das Präsidium vertritt dazu die Auffassung, daß die Richtlinie auf eine richtige Anwendung der §§ 112 ff. GBA orientiert. Fehler in der Rechtsprechung beruhen vielmehr auf Mängeln hinsichtlich der Methoden und Maßstäbe der Beweisführung und Beweiserhebung. Deshalb müssen die Hinweise der Richtlinie strikt beachtet werden. Diese Kontrolle der Verwirklichung der Beschlüsse der 4. Plenartagung veranschaulichte, daß das Plenum des Obersten Gerichts seine Funktion, die Tätigkeit des Präsidiums und der Kollegien zu leiten, immer besser wahrnimmt. Zugleich wurde deutlich, wie sich bei der Durchsetzung der Ergebnisse einer Plenartagung in der Praxis eine große gesellschaftliche Initiative entwickelt. Auf diesem Wege gilt es weiter voranzuschreiten. ELFRIEDE GÖLDNER, Oberrichter am Obersten Gericht Die gesellschaftliche Kraft zur Erhaltung der Familiengemeinschaft einsetzen! Auf der 5. Plenartagung des Obersten Gerichts begründete und erläuterte die Vorsitzende des 1. Zivilsenats den Entwurf des Beschlusses über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen. Wir veröffentlichen nachstehend Auszüge aus dem Referat. D. Red. Mit dem wachsenden Bewußtsein der Bürger setzen sich die Grundsätze über die sozialistische Moral zunehmend durch. Das wird sich nicht nur dahin auswirken, daß sich die Bürger bei der Gründung der Ehe verantwortungsvoll verhalten, sondern auch dazu führen, daß sie ihre Familienbeziehungen dauerhaft und glücklich gestalten. Bei der Herausbildung von Grundsätzen einer sozialistischen Verhaltens- und Lebensweise müssen alle staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen mit-wirken. Diesen Entwicklungsprozeß durch zielgerichtete Maßnahmen zu fördern, muß auch Aufgabe der Gerichte sein. Die Entwicklung guter Ehe- und Familienbeziehungen wird noch zu sehr durch veraltete Auffassungen und Verhaltensweisen gehemmt. Das wirkt sich insbesondere auf junge Ehen ungünstig aus. Im Interesse der Festigung und Förderung der Beziehungen in Ehe und Familie, vor allem zum Schutze der minderjährigen Kinder, die durch die Scheidung ihr Elternhaus verlieren, haben' die Rechtspflegeorgane verstärkt erzieherisch zu wirken. Zu den Ursachen für Ehekonflikte L u n g w i t z hat in NJ 1965 S. 66 ff. wertvolles statistisches Material veröffentlicht. Aus ihm ergibt sich u. a: In den Jahren 1958 bis 1961 sind die Ehescheidungen von 23167 auf 26 114 gestiegen. 1963 standen 148 330 Eheschließungen 24 649 Ehescheidungen gegenüber. Die meisten Scheidungen treten bei Männern zwischen 25 und 30 Jahren und bei Frauen zwischen 21 und 25 Jahren auf. Die Lösung der Ehen erfolgte meist in den ersten Ehejahren, wobei den größten Zuwachs die ein- bis zweijährigen Ehen haben. Am stärksten wächst hierbei der Anteil der Ehen von noch nicht einjähriger Dauer. Die Anzahl der durch die Scheidung ihrer Eltern betroffenen Kinder nimmt ständig zu. 1958 waren es 20 072, 1963 dagegen 24 171 Kinder. Die rechtskräftigen Ehescheidungen im Jahre 1963 erfolgten zu 42,8 Prozent auf Klagen der Männer und zu 57,2 Prozen* auf Klagen der Frauen. Hierbei fällt auf, daß der Anteil der Frauen als Kläger besonders nach dem zweiten Ehejahr ansteigt. Scheidungsurteile ergingen vorwiegend auf Klagen der Frauen. Als Gründe für die Zerrüttung der Ehe werden in den Klageschriften meist Untreue der Ehegatten, besonders des Mannes, aber auch übermäßiger Alkoholgenuß und leichtfertige Eheschließung genannt. Wenn sie auch mitunter nur äußere Erscheinungsformen darstellen, hinter denen sich die eigentlichen, entscheidenden Zerrüttungsfaktoren verbergen, so geben sie doch Aufschluß darüber, in welchem Umfang noch Hemmnisse bei der Durchsetzung der sozialistischen Moralanschauungen über Ehe und Familie wirken. Das statistische Material sowie die Ergebnisse der bisherigen Plenartagungen der Bezirksgerichte und der Untersuchungen des 1. Zivilsenats des Obersten Gerichts lassen verläßliche Schlußfolgerungen auf besonders typische Gründe für das Scheitern junger Ehen nicht zu. Die Verfahren spiegeln vielfach nicht die wahren Ursachen und Bedingungen der Zerrüttung wider. Einerseits bleiben die Gerichte bei Aufklärung des Sachverhalts häufig an der Oberfläche haften. Zum anderen sind die Gründe oft so vielschichtig, daß die wesentlichen Ursachen nicht erkannt werden. In vielen Fällen sagen die Erklärungen der Ehegatten darüber nicht aus, zumal diesen mitunter selbst nicht klargeworden ist, woran ihre Ehe eigentlich scheiterte. Aus dem Material lassen sich jedoch einige mitwirkende Zerrüttungsmomente ableiten, die für die Scheidung der Ehen junger Bürger besonders typisch sind: a) Ehen wurden übereilt und unüberlegt geschlossen, ohne daß sich die Partner näher kannten und ohne daß sie prüften, ob die Voraussetzungen für eine Lebensgemeinschaft bei ihnen vorliegen. Ihre Einstellung zur Ehe und Familie war nicht von dem erforderlichen Ernst und Verantwortungsbewußtsein getragen. Anlaß zur schnellen Eheschließung ist nach den Feststellungen der Gerichte häufig die Schwangerschaft der Frau. Allerdings machen es sich besonders die Kreisgerichte bei der Sachaufklärung etwas zu leicht, indem sie Bekundungen der Parteien, sie hätten wegen des zu erwartenden Kindes geheiratet, ohne weitere Untersuchungen als Grund für die Zerrüttung der Ehe feststellen. Nach neueren Untersuchungen waren bei den in den Jahren 1960/61 geschlossenen Ehen 80 bis 85 Prozent der Kinder vorehelich gezeugt. Daraus muß die Schlußfolgerung gezogen werden, daß ein wesentlicher Teil der Ehen, bei denen die Partner wegen des zu erwartenden Kindes heirateten, Bestand hatte. Deshalb kann dieser Umstand im allgemeinen nicht zu den typischen Ursachen der Eheauflösungen gezählt werden. b) Konflikte gibt es häufig auch dann, wenn ein Ehegatte an überholten Lebensgewohnheiten festhält, whs besonders bei den Männern zu beobachten ist. Viele junge Männer überlassen die Versorgung der Kinder 315;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 315 (NJ DDR 1965, S. 315) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 315 (NJ DDR 1965, S. 315)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge zielgerichtet und konsequent zu nutzen. Der dazu erforderliche Informationsfluß ist zwischen den Diensteinheiten und anderen operativen Diensteinheiten planmäßig zu organisieren. Die für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der. Das Ziel besteht - wie ich das bereits in meinem Referat herausgearbeitet habe - darin, die so zu erziehen und befähigen, daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die. notwendige operative Einstellung. Es sind in allen Diensteinheiten der Linie zu sichern, daß geeignete Tonaufzeichnungsgeräte zur Auswertung derartiger Telefonanrufe vorhanden sind und klug auf diese Anrufer reagiert wird. Grundlage für die Einschätzung der Zusammensetzung, ihrer Qualität und operativen Zweckmäßigkeit sind die konkreten politisch-operativen Arbeitsergebnisse der ihr konkreter Anteil am inoffiziellen Informationsaufkommen der Diensteinheit.

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