Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 233

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 233 (NJ DDR 1964, S. 233); auf die Wiedereingliederung und die offenbare Unterschätzung vor allem des Strafvollzugs11 anders beurteilt werden. Umerziehung heißt eben nicht nur Versetzung in eine vernünftige Erziehungsumgebung, sondern auch Motivationsveränderung durch „Explosion“. Die Methode dieser „Explosion“ im Strafverfahren und im Strafvollzug müßte ausgearbeitet werden. Die bisherigen Forschungsergebnisse differenzierter bewerten Die Mitarbeit der Pädagogen bei der Ursachenforschung steckt noch in den Kinderschuhen. Das ist aber nicht nur darauf zurückzuführen, daß bisher die Zusammenarbeit von Juristen und Pädagogen nicht organisiert .wurde, sondern erklärt sich auch daraus, daß es keine ausgearbeitete marxistische Erziehungslehre gibt. Unter Erziehungslehre verstehen wir hier eine Theorie, die sich mit den spezifischen Gesetzmäßigkeiten der Erziehung (im Unterschied zur Bildung) beschäftigt. Dieser Zustand wirkt sich nicht zuletzt auf die theoretische Bearbeitung der Probleme der Bekämpfung der Jugendkriminalität und der Umerziehung von jugendlichen Rechtsverletzern aus. Es fehlt die methodologische Ausgangsposition für die richtige Einordnung empirisch gewonnener Erkenntnisse und für die Konzipierung der entsprechenden Maßnahmen. Das Deutsche Pädagogische Zentralinstitut (DPZI) hat eine umfangreiche Untersuchung zur Problematik der Jugendkriminalität durchgeführt. Ihre Ergebnisse dek-ken sich im wesentlichen mit denen anderer Forschungen. Folgende „Erscheinungen und Tendenzen“ werden genannt: 1. Für einen großen Teil der Täter ist charakteristisch, daß sie kein ordentliches und stabiles Verhältnis zur Arbeit und zum Lernen haben. 2. Ein ständiger Zustrom krimineller Täter rekrutiert sich aus jenen Jugendlichen, die keinen ordentlichen Schulabschluß erreicht haben. 3. Fast alle Täter, die sich an staatsgefährdenden Delikten beteiligt haben, wurden von der imperialistischen Propaganda aus Westdeutschland und Westberlin beeinflußt. 4. Bei den meisten Straffälligen waren während der Kindheit und im frühen Jugendalter ernste Versäumnisse und Fehler im Erziehungsprozeß vorhanden. 5. Ein hoher Anteil der Straftäter ist unter zerrütteten Verhältnissen im Elternhaus aufgewachsen und zeigte schon im Kindesalter erhebliche Verhaltensstörungen (Disziplinverstöße, kleine Vergehen). 6. Nicht wenige Kinder und Jugendliche, die sich an strafbaren Handlungen beteiligten, stammen aus Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sind. 7. Zahlreiche Straftaten werden von Kindern und Jugendlichen in Gruppierungen, Cliquen und Banden vorbereitet und ausgeführt. 8. Bestimmte Straftaten stehen im direkten Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholgenuß. Es ist sehr verdienstvoll, daß diese Beobachtungen zusammengetragen worden sind. Offenbar handelt es sich aber um Erscheinungen von differenzierter Bedeutung und um Erkenntnisse auf unterschiedlichen Abstraktionsebenen. Sie stellen deshalb nicht in jedem Fall den unmittelbaren Ansatzpunkt für entsprechende Gegenmaßnahmen dar, können diese sogar fehlleiten. 11 Vgl. Buchholz, NJ 1963 S. 108. Im übrigen 1st nicht einzusehen. warum Buchholz zwar von den Jugendwerkhöfen einen Umerziehungseflekt verlangt (s. Fußnote 23 auf S. 107), hinsichtlich der Strafanstalten aber den dauerhaften Erfolg nachdrücklich von den Wiedereingliederungsmaßnahmen abhängig macht (S. 108). Wir geben ihm in bezug auf seine kritischen Bemerkungen zur Jugendwerkhoferziehung Recht, möchten aber eine ähnliche Fragestellung für die Haftanstaltei: Vorschlägen. So stehen z. B. in der Aufzählung „kein ordentliches und stabiles Verhältnis zur Arbeit und zum Lernen“ und „kein ordentlicher Schulabschluß“ scheinbar gleichwertig nebeneinander. In Wirklichkeit aber läuft die zweite Feststellung in ihrer Bedeutung für die Jugendkriminalität auf die erste hinaus. Der Abgang aus einer niedrigen Klassenstufe führt oft dazu, daß der Jugendliche keine berufliche Ausbildung aufnehmen kann oder aufnimmt, daß er unqualifizierte Arbeiten ausführt, nicht fest an einen Arbeitsplatz und damit an ein Arbeitskollektiv gebunden ist. Darunter leidet sein Verhältnis zur Arbeit und zum Lernen. Hier findet sich das Verbindungsglied zu seiner individualistischen Bewußtseinshaltung, die möglicherweise Grundlage einer strafbaren Handlung werden kann. Die Tatsache, daß die Entlassung aus einer niedrigen Klassenstufe erfolgt, gehört also einer Kausalkette an, die nur mittelbar für die Herausbildung einer individualistischen Einstellung Bedeutung besitzt. Selbstverständlich wird man sich im Rahmen der allgemeinen Schulentwicklung darum bemühen, den Anteil der Sitzenbleiber zu senken und diese Erscheinung überhaupt zu überwinden. Ein aktuelles Problem der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung besteht aber darin, durch geeignete Maßnahmen die volle Eingliederung solcher jungen Menschen ohne Schulabschluß in den Arbeitsprozeß zu gewährleisten. Auch die Umerziehung von jugendlichen Rechtsverletzern kann nicht unmittelbar an die Tatsache anschließen, daß der Schulabschluß nicht erreicht wurde. Versuche in dieser Richtung waren nicht erfolgreich. So haben sich die sog. Jugendwerkhöfe B (Heime mit vollem Schulunterricht und der Zielstellung, die schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen an den Abschluß der 8. Klasse heranzuführen) nicht bewährt. Es zeigte sich in der Praxis, daß es bei der Umerziehung weniger um den Schulabschluß als um die Eingliederung in den Arbeitsprozeß geht. Dafür aber ist eine entsprechende berufliche Qualifikation (selbstverständlich verbunden mit einer Erhöhung des Niveaus der Allgemeinbildung) mehr geeignet als das Nachholen der Schulausbildung. Ähnliche Disproportionen lassen sich auch für andere im DPZI-Bericht aufgeführte Erscheinungen nachwei-sen. Diese Feststellung spricht nicht gegen die vorgelegten Ergebnisse, weist aber auf die Notwendigkeit hin, als Ausgangsposition für die weitere Forschungsarbeit einen Maßstab zu finden, der die richtige qualitative Zuordnung der empirisch gewonnenen Faktoren ermöglicht. Zur Methodologie der Ursachenforschung Wir können und wollen den entsprechenden Gedankengang hier nur andeuten. Ausgangspunkt ist die marxistische Auffassung vom Wesen des Erziehungsprozesses. Erziehung ist weder Dressur noch „Wachsenlassen“, sondern Entwicklung und Lenkung der schöpferischen Kräfte der jungen Menschen und Gestaltung ihrer sozialen Beziehungen. Der junge Mensch wird nicht nur als Objekt der Erziehung betrachtet, sondern als Subjekt, als lebendiger Mensch und als Persönlichkeit. Das Verhältnis der Erzieher zu den Jugendlichen wird durch die Formel geprägt: hohe Anforderungen und zugleich tiefes Vertrauen. Die Beziehungen der jungen Menschen zu ihrer gesellschaftlichen Umwelt richtig, d. h. sozialistisch, zu gestalten, heißt nichts anderes, als ein Kollektiv zu schaffen. „Die unserer Epoche würdige, organisierte Aufgabe kann nur darin bestehen, eine allgemeine und einheitliche Methode zu schaffen, die dennoch gleichzeitig jeder einzelnen Persönlichkeit die Möglichkeit bietet, 233;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 233 (NJ DDR 1964, S. 233) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 233 (NJ DDR 1964, S. 233)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gegeben ist, sind keine Gefahren im Sinne des Gesetzes. Durch diesen Zustand muß ein oder es müssen mehrere konkret bestimmbare Bereiche des gesellschaftlichen Verhältnisses öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den BruderOrganen, das mit der Abteilung abzustimmen ist. Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter Mißbrauch des organisierten Tourismus in nichtsozialistische Staaten.

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