Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 80

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 80 (NJ DDR 1964, S. 80); Die von Springer aufgezeigte Problematik der Festigung der Eigentumsrechtsgemeinschaften sozialistischer Kollektive mitsamt der Erschwerung der Auflösung der Gemeinschaft, wenn sie von einer Minderheit begehrt wird, käme also nur dann in Betracht, wenn Mitglieder eines Kollektivs aus ihrem persönlichen Eigentum finanzielle Mittel aufbringen, um sich einen gemeinschaftlichen Gegenstand zu erwerben, wie z. B. Studenten, die für ihren Wohnraum im Internat ein Fernsehgerät erwerben. Hier besteht eine echte Mehrheit von persönlichen Eigentümern, die noch dazu, durch den Zweck der Anschaffung bedingt, zeitlich begrenzt ist und eines Tages durch Auseinandersetzung über das gemeinschaftliche Vermögen aufgelöst werden muß. Beide Beispiele zeigen, wie sehr man sich davor hüten muß, die Vermögensbeziehungen der Menschen in sozialistischen Gemeinschaften unter Rechtsformen zu pressen, die der gesellschaftlichen Wirklichkeit widersprechen und der Entwicklung der sozialistischen Kollektivität in den gesellschaftlichen Beziehungen im Wege stehen. Die ZGB-Grundkommission hat in ihrer letzten Sitzung auch darüber beraten, ob die von Springer unter Hinweis auf den Gebrauchtwarenhandel geforderte begrenzte Zulassung des Eigentumserwerbs vom Nichtberechtigten in das ZGB Eingang finden sollte. Die bisherigen Vorstellungen gingen bekanntlich dahin, einen gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen nur bei Geld, Inhaberpapieren, Versteigerungen oder sonstigen staatlichen Verfügungen als möglich zuzulassen. Die Grundkommission hat sich dafür entschieden, an ihrer bisherigen Auffassung festzuhalten, nach der bei dem Kauf zwischen Bürgern dem Käufer zugemutet werden muß, sich davon zu vergewissern, daß der Verkäufer auch Eigentümer des Kaufobjektes ist. Sie hat sich dafür ausgesprochen, daß die Interessen des Bürgers, über dessen Vermögen unberechtigt verfügt wird, nicht weniger Schutz verdienen als die des Käufers. Sie verzichtet damit auf eine allgemeine Regelung des Gutglaubensschutzes nach Art der §§ 932 ff. BGB. Damit entfällt aber nicht jeglicher Gutglaubensschutz. Der Eventualvorschlag Springers, den gutgläubigen Erwerb des Eigentums an Konsumgütern vom Nichtberechtig-ten auch bei volkseigenen Gebrauchtwaren ! zuzulassen, wenn diese Gegenstände beim Einzelhandelskauf erworben worden sind, 1st von der Grundkommission im Prinzip gebilligt worden. Damit wird dem rechtspolitischen Anliegen Springers, die durch den Gebrauchtwarenhandel ermöglichte maximale Ausnutzung hochwertiger Konsumgüter eigentumsrechtlich mittels einer Schutzbestimmung zugunsten des Erwerbers zu fördern, im wesentlichen Rechnung getragen. Dr. ANITA GRANDKE, beauftr. Dozentin am Institut für Zivilrecht der Humboldt-Universität Berlin Die rechtliche Gestaltung der Mietermitverwaltung im Wohnungsrecht des ZGB (Schluß)* Wohnungsverwaltungen in den städtischen Wohngebieten Das Politbüro des Zentralkomitees der SED hat in seinem Beschluß vom 6. August 1963 Grundsätze über das System der Leitung der politisch-ideologischen Arbeit in den städtischen Wohngebieten entwickelt, die das Ziel verfolgen, die Arbeit in den städtischen Wohngebieten auf eine neue, höhere Stufe zu stellen''. Es geht darum, den Grundgedanken des Produktionsprinzips auch in der staatlichen und gesellschaftlichen Gestaltung des Lebens in den Wohngebieten Geltung zu verschaffen. In den Wohngebieten soll die Lösung der materiellen Aufgaben eng mit der Weiterentwicklung sozialistischer Formen des Zusammenlebens ver-= bunden und in allem eng mit der Bevölkerung zusammengearbeitet werden. Von den verschiedenen Aufgaben, die im Wohngebiet zu lösen sind, kommt denen des Wohnungswesens eine zentrale Bedeutung zu. Deshalb wurde beschlossen, in den städtischen Wohngebieten schrittweise Wohnungsverwaltungen zu schaffen* 4 5. Selbstverständlich liegen gegenwärtig noch keine Erfahrungen aus der Arbeit der Wohnungsverwaltungen vor. Doch ihre Aufgabenstellung, Arbeitsweise sowie die Zusammensetzung der Leitung sind darauf gerichtet, ein einheitliches System der Leitung des Wohnungswesens zu schaffen und die Aufgaben zur Wohn-raumerhaltung mit der kulturell-ideologischen Arbeit zu verbinden. Die Wohnungsverwaltungen werden Schritt für Schritt auch Einfluß auf die Erhaltung der * Der erste Teil dieses Beitrags ist in NJ 1964 S. 46 f. veröffentlicht. 4 Der Beschluß ist veröffentlicht in Neuer Weg 1963, Heft 16, S. 764 f. 5 Vgl. Vorläufige Richtlinie über die Aufgaben, Stellung und Arbeitsweise der Wohnungsverwaltungen in den städtischen Wohngebieten vom 7. November 1963, Sozialistische Demokratie 1964, Nr. 2, Beilage; VO über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften vom 21. November 1963 (GBl. 1964 II S. 17). privateigenen Häuser nehmen und die Entwicklung des Gemeinschaftslebens sowie die Zusammenarbeit zwischen den Mietern und den Hauseigentümern unterstützen. Mit der Schaffung der Wohnungsverwaltungen werden bessere Voraussetzungen gegeben sein, um durch die Leitungstätigkeit die in der Mietermitverwaltung liegenden ökonomischen und ideologischen Potenzen viel stärker und bewußter zu nutzen, als dies bisher der Fall war. Die Wohnungsverwaltungen werden zu einem großen Teil die Aufgaben der KWV übernehmen. Sie werden staatliches Organ und zugleich staatliches Wirtschaftsorgan sein, das nach dem Prinzip der wirtschaftlichen' Rechnungsführung tätig ist. Gleichzeitig werden damit erste Ansätze geschaffen, die ihre Entwicklung zu einem Organ der kommunistischen Selbstverwaltung andeuten. Für die volkseigenen und volkseigen verwalteten Häuser wird die Wohnungsverwaltung schrittweise der Vertragspartner der Mieter und auch Partner der Hausgemeinschaften werden, die Mitverwaltungsverträge abschließen. Wenn ich in den weiteren Ausführungen die rechtlichen Konsequenzen aus den Beziehungen zwischen Hausgemeinschaft und HGL zur KWV untersuche, so entspricht das dem gegenwärtigen Stand, da die Übertragung der Aufgaben der KWV auf Wohnungsverwaltungen erst in den Anfängen begriffen ist. Die rechtlichen Konsequenzen aus der Tätigkeit der Hausgemeinschaften Bisher wurde mehrfach vom Mitwirkungsrecht der Hausgemeinschaft, nicht von dem der Hausgemeinschaftsleitung oder einiger Mieter gesprochen. Das geschah ganz bewußt. Die HGL ist ja gerade Sprecher des Kollektivs, und der einzelne Mieter wirkt über die Wahrnehmung und Erfüllung seiner Rechte und Pflich- 80;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 80 (NJ DDR 1964, S. 80) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 80 (NJ DDR 1964, S. 80)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die ständige, objelctive und kritische Erforschung und Beurteilung des Einsatzes und der konkreten Wirksamkeit der operativen Kräfte, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Arbeitsgrundlage des Transport- und Prozeßkommandos sind: Strafprozeßordnung der Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unter- suchungshaft vom, Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurch- führung in der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit.

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