Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 85

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 85 (NJ DDR 1964, S. 85); \ teste gegen die Praktiken der strafrechtlichen Gesin-mungsjustiz des Bonner Staates. Die Bonner Mini-sterialbürokratie verfolgt das Ziel, diese Bürgerkriegsjustiz erneut demokratisch zu verbrämen, um von ihr zu retten, was noch zu retten ist. Im Interesse der Sicherung des Friedens und der Herstellung demokratischer Verhältnisse wird es darauf ankommen, daß die Forderung verwirklicht wird, die die KPD bereits im Jahre 1957 in den Thesen ihres damaligen Parteitages erhob: „Die seit 1951 im Zeffchen des kalten Krieges erlassenen Strafrechtsänderungsgesetze sind aufzuheben. Niemand darf wegen seiner demokratischen, antimilitaristischen Überzeugung in seinen Bürgerrechten eingeschränkt, politisch verfolgt oder vor Gericht gestellt werden.“ * Ammann ging in seinem Referat davon aus, daß „mit dem beginnenden Abbau des kalten Krieges ein neuer Faktor in die Welt der politischen Realitäten eingetreten (ist), den wir als Forderung gerade für unser spezielles Anliegen, der Sicherung der verfassungsmäßigen Rechte des Grundgesetzes auf allen Lebensgebieten, insbesondere im politischen Strafrecht erhoben haben Wenn der kalte Krieg nicht mehr im Raum und in der Zeit steht, so dürften auch nicht mehr die Gesetzgebung und die Justiz des kalten Krieges sowie alle Maßnahmen und Methoden der Diffamierung, Diskriminierung, der gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Schädigung eines Teils der Bürger im Raum und in der Zeit stehen“. (S. 18) Entschieden wandte sich Amman gegen die Abhörpraktiken des von ehemaligen SS- und SD-Führern durchsetzten Verfassungsschutzes sowie gegen die geplanten Notstandsgesetze und stellt fest, daß sich seit der 9. Arbeitstagung im Januar 1963 die Angriffe häufen, „die auf die Presse- und Meinungsfreiheit gegen Bürger geführt ’werden, welche für einen internationalen Ausgleich, für normale Beziehungen zu allen unseren Nachbarvölkern, für Sauberkeit und Demokratie im Staatsapparat, gegen Hetze und autoritäre Regierungsmethoden auftreten“ (S. 21). Bei der Einschätzung der jüngsten Entwicklung der politischen Sonderstrafjustiz führte der Referent aus, daß sich eine Verschärfung dieser Justiz vor allem in zwei Richtungen zeige: 1. Ausdehung der politischen Strafjustiz hinsichtlich des Kreises der Betroffenen und der Art der politischen Betätigung. 2. Verschärfung der Nebenstrafen und der Nebenfolgen der Verurteilungen, neue strafrechtliche Vorwürfe sowie neue Methoden. Als Beweis für die Ausweitung der politischen Strafjustiz erwähnte Ammann das Ermittlungsverfahren gegen den evangelischen Pastor Dohrmann, der im Namen der Goszener Mission Reisen in die DDR unternahm und dort mit Menschen der verschiedensten Berufe Gespräche führte; die Verhaftung des evangelischen Berufsschulpfarrers des Kirchenkreises Essen-Mitte, Herbert Dünneberg, wegen einer Demonstration von Ostermarschteilnehmern auf' der Königsallee in Düsseldorf; die Verurteilung des evangelischen Pfarrers Karl Wehl wegen angeblicher Beleidigung von Beamten der K 14. Die verschärfte Kriminalisierung der gewerkschaftlichen Tätigkeit wies der Referent u. a. an Hand des Ermittlungsverfahrens gegen den Bergarbeiter Clemens Kraienhorst, der 16 Jahre Betriebsratsvorsitzender der Zeche „Rheinbaben“ war, sowie gegen fünf andere Betriebsräte dieser Zeche wegen angeblicher Staatsgefährdung nach. Wörtlich sagte Ammann: „Die Grundgesetzwidrigkeit dieser politischen Strafverfahren besteht m. E. darin, daß viele gewerkschaftliche Forde- rungen, wie z. B. Verkürzung der Arbeitszeit, Bezahlung von Feierschichten, Lohnerhöhungen und Ablehnung von Mietpreiserhöhungen, also die gesamte Arbeit im ordnungsgemäß gewählten Betriebsrat, mitverurteilt werden sollen.“ (S 23) Von den vielfältigen Angriffen auf die Pressefreiheit hob Ammann die Verfahren gegen den Herausgeber der Hamburger Wochenzeitung „Blinkfüer“, Ernst Aust, und den Journalisten Hans-Peter W o i 1 e hervor. Bei letzterem handelt es sich insbesondere um einen Angriff auf das Recht zur Informationsfreiheit, denn u. a. wird gegen ihn von der Anklage der Vorwurf erhoben, er habe durch ein Schreiben vom 10. Februar 1961 bei der Presseabteilung der Botschaft der UdSSR in Bonn die Zeitschrift „Die Sowjetunion heute“ bestellt; ferner hätte er mit dem Verband der Deutschen Journalisten der DDR korrespondiert. Im einzelnen bemerkte dazu der Referent: „Wenn derartige Sachverhalte künftig als ,staatsgefährdend1 gewertet werden, dann hätte dies eine noch weitergehende Kriminalisierung jeder oppositionellen Presse-und Publikationstätigkeit zur Folge.“ (S. 23) Als einen Ausdruck der Verschärfung der politischen Strafjustiz bezeichnete es Amman, daß in den letzten zwei Jahren die Bewährungsfrist bei der Strafaussetzung zur Bewährung und der bedingten Entlassung (mindestens zwei, höchstens fünf Jahre) in zunehmendem Maße auf die Höchstgrenze von fünf Jahren heraufgesetzt wird. Das hat zur Folge, daß die vielen politisch Verurteilten für die Dauer von fünf Jahren nur noch beschränkt von ihren grundgesetzlichen Rechten Gebrauch machen können®. Einen bedeutsamen Teil seiner Ausführungen widmete Ammann dem Nachweis, daß das KPD-Verbot bei der strafrechtlichen Gesinnungsverfolgung und ihren Konsequenzen eine immer größere Bedeutung erlangt. Er faßte dies in der Feststellung zusammen: „So gesehen, ist das KPD-Verbot eine juristische Handhabe gegen Andersdenkende in der Bundesrepublik, man kann sie einschüchtem, den Verfassungsschutz und die politische Polizei auf sie ,ansetzen1, ein Ermittlungsverfahren gegen sie einleiten oder sie selbst vor die Schranken eines politischen Gerichts stellen und noch jahrelang , die behördlichen Eingriffe und .Schikane1 fortsetzen.“ (S. 27) Als ein Zeichen des „wachsenden Unbehagens über die politische Strafjustiz und der immer heftiger werdenden Kritik an deren Spruchpraxis11 charakterisierte Ammann mehrere Entscheidungen des politischen Strafsenats des Bundesgerichtshofs, die hinsichtlich bestimmter „Rechtsmeinungen und -auffassungen“ eine „gewisse Abweichung von der Entscheidungspraxis der vergangenen Jahre erkennen lassen“. Diese Entwicklung bezeichnete der Referent nicht zuletzt als ein Verdienst des Initiativ-Ausschusses: „Nur dadurch, daß wir Verteidiger die Öffentlichkeit aufmerksam machten und durch Vorträge, Artikel in wissenschaftlichen Zeitschriften, Zeitungen, Leserzuschriften, Rundfunk-Interviews und ähnlichem immer wieder auf die Mißstände hinwiesen, Revisionen und Verfassungsbeschwerden einlegten und durchführten, war dies möglich und wird dies in Zukunft noch weit mehr möglich sein, nachdem sich die Öffentlichkeit und die Presse mehr wie früher mit diesen Problemen beschäftigt.“ (S. 37) Die von dem Referenten erwähnten Urteile des Bundesgerichtshofs bedeuten lediglich in einigen Punkten eine gewisse Beschränkung der uferlosen Spruchpraxis besonders hinsichtlich der Beweisfragen, wobei jedoch gleichzeitig der Kurs der strafrechtlichen Gesinnungsverfolgung in vollem Umfang gerechtfertigt und auf- 5 * 5 ln einem der nächsten Hefte dieser Zeitschrift wird ein Bei- trag zu diesen Problemen veröffentlicht werden. x 8.r;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 85 (NJ DDR 1964, S. 85) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 85 (NJ DDR 1964, S. 85)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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