Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 67

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 67 (NJ DDR 1964, S. 67); RENATE CRZECOREK, Hauptreferent im Ministerium der Justiz GERHARD SCHREIER, Persönlicher Referent des Ministers der Justiz Die Eingaben der Werktätigen sorgfältig beachten! Die Wahlen der Richter und Schöffen der Bezirksgerichte sowie der Richter des Obersten Gerichts stellen einen weiteren wichtigen Schritt in der Entwicklung der Gerichte seit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates dar. Die Volksvertretungen sprachen den Richtern das Vertrauen der Bevölkerung aus. Um dieses Vertrauen zu rechtfertigen, müssen unsere Richter große Anstrengungen unternehmen, muß der Rechtspflegeerlaß konsequent durchgesetzt und die Einheit von Volk und Rechtspflege ständig gefestigt werden. Dazu ist notwendig, daß sich die Richter eng mit dem Leben der Werktätigen verbinden, in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung eindringen und die Probleme des sozialistischen Aufbaus, insbesondere der Entwicklung der Volkswirtschaft, kennen1. Jeder Richter muß sich darüber im klaren sein, daß das Vertrauen der Bevölkerung zu den Gerichten 'in dem Maße wächst, wie durch die gerichtliche Tätigkeit unsere Gesellschaftsordnung und die Rechte und Interessen der Bürger geschützt werden und zur Erfüllung vor allem der ökonomischen Aufgaben beitragen wird. Auch für die Entwicklung des Bewußtseins der Angeklagten selbst ist es wichtig, wie ihnen das Gericht gegenüber tritt: unparteiisch, gerecht, geduldig und überzeugend also von den Prinzipien der sozialistischen Menschenführung ausgehend oder voreingenommen und routinemäßig. Das gilt aber auch allgemein für alle anderen unmittelbaren Berührungspunkte der Gerichte und auch der Staatlichen Notariate mit der Bevölkerung, z. B. in den öffentlichen Sprechstunden, in der Rechtsauskunft, in den Rechtsantragsstellen, bei der Auswertung gerichtlicher Verfahren usw. „Bürokratische Arbeitsweise, herzlose Behandlung können tief in das Bewußtsein unserer Menschen eindringen und negative Wirkungen hervorrufen. Richtige Entscheidungen, gutes Verhalten wirken positiv auf die Bewußtseinsbildung unserer Menschen2.“ Das gesamte Verhalten aller Mitarbeiter der Gerichte und Staatlichen Notariate vom Wachtmeister über die Registraturangestellte, Protokollantin, den Sekretär und den Gerichtsvollzieher bis zu den Notaren, Richtern und Schöffen ist eine wichtige Quelle für die Weiterentwicklung des Vertrauens der Bürger unserer Republik zu ihren Justizorganen. Andererseits kann bürokratisches, herzloses und ungerechtes Verhalten zur Beeinträchtigung dieses Vertrauensverhältnisses führen. Zahlreich sind die kritischen Hinweise und Vorschläge der Werktätigen an die zentralen Justizorgane, in denen sie zum Verhalten der Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane und zu deren Entscheidungen Stellung nehmen. Diese Eingaben geben darüber Aufschluß, wie unsere Richter und die anderen Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane die Grundsätze des Rechtspflegeerlasses durchsetzen, wie sie das Vertrauen der Bevölkerung rechtfertigen. 1 Vgl Toeplitz, „Unsere Richterwahlen Ausdruck der Ein-■ heit von Volk und Rechtspflege“, NJ 1964 S. 3. 2 Sorgenlcht. Schlußbemerkungen auf der Arbeitsberatung der Forschungsgruppe „Sozialistische Menschenführung und staatliche Leitung“ der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ am 10. Juni 1963 in: Sozialistische Demokratie vom 26. Juli 1963, Beilage, S. 15. Die Thesen dieser bedeutsamen Arbeitsberatung sind unter dem Titel „Die Eingabenbearbeitung als Mittel zur Entwicklung des sozialistischen Staatsbewußtseins und Qualifizierung der staatlichen Leitungen“ in der Beilage zur Sozialistischen Demokratie vom 20. September 1963, S. 11 ff., veröffentlicht. Eingaben zeugen vom gewachsenen Rechtsbewußtsein Es ist allgemein festzustellen, daß der Erlaß des Staatsrates über die Eingaben der Bürger und die Bearbeitung durch die Staatsorgane vom 27. Februar 1961 (GBl. I S. 7) von den Gerichten und Staatlichen Notariaten in wachsendem Maße beachtet wird. Aus der sorgfältigen Bearbeitung und Auswertung der Eingaben durch die übergroße Mehrzahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte. sowie der Staatlichen Notare ist zu erkennen, daß sie die Eingaben als eine wichtige Seite der Verwirklichung des Grundrechts der Bürger auf Mitwirkung an der bewußten Gestaltung des gesamten politisch-staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens unserer Republik werten. Immer deutlicher zeigen sich bei der Analyse der Eingabenbearbeitung zwei wichtige Erscheinungen: Aus der Gesamtzahl aller Eingaben treten die hervor, die vom gewachsenen Rechtsbewußtsein unserer Bevölkerung und von einer berechtigten Unduldsamkeit gegenüber Mängeln in der Rechtspflege zeugen. Zum anderen wird die unmittelbar an Ort und Stelle mit Gesprächen und Beratungen verbundene Bearbeitung und Auswertung der Eingaben zu einer wichtigen Seite der Arbeitsweise der Justizfunktionäre auch auf diesem Gebiet ihrer Tätigkeit. Von hohem Verantwortungsbewußtsein für die Vervollkommnung unserer Rechtspflege zeugt z. B. folgende Eingabe eines Bürgers an das Ministerium der Justiz. Dieser Bürger war mit seinen Vorstellungen über die Arbeitsweise der Gerichte, wie sie sich bei ihm auf Grund des Studiums der Parteibeschlüsse und insbesondere durch die große Volksaussprache zu Fragen unserer sozialistischen Rechtspflege zu Beginn des vorigen Jahres herausgebildet hatten, in Widerspruch zur Praxis des Stadtbezirksgerichts Berlin-Prenzlauer Berg geraten. Es handelte sich um eine Ehescheidungssache. Nachdem dieser Bürger von Pirna nach Berlin zur zweiten Verhandlung gefahren war, mußte er feststellen: „ . Die zweite Verhandlung fand mit einer gegenüber dem ersten Termin völlig neuen Besetzung des Gerichts statt. Mit keiner Silbe wurde der Richterwechsel erwähnt oder begründet. Die beim ersten Termin gewonnenen, in meinen Augen recht wesentlichen Erkenntnisse sind nicht zusammengefaßt an den Anfang der Verhandlung gestellt worden und blieben dadurch ohne jeden Einfluß auf den weiteren Verlauf, denn das erste Protokoll ist in dieser Hinsicht unbrauchbar Das effektive Resultat des ersten Verhandlungstages ist also ein bedeutungsloses Protokoll von 20 Zeilen! . Wenn schon die zweite Verhandlung mit Verspätung beginnt, weil die Rechtsanwältin meiner Kontrahentin mit der Vorsitzenden zunächst unter vier Augen zu sprechen hat, dann ist das in meinen Augen nicht nur ein Zeichen von Undiszipliniertheit, wenn die Richterin während der Verhandlung dauernd drängt Meine Ausführungen wurden dauernd durch die Richterin unterbrochen Und wieder tauchte bei mir die Frage auf, ob ein zweiter Tag Arbeitsausfall und abermals 500 km Bahnfahrt durch diese Spiegelfechterei, bei der ich nur eine Statistenrolle spielte. gerechtfertigt werde. Ich habe das Gefühl, daß das Gericht reine Routinearbeit geleistet hat Ich kann darin keine allseitige Prüfung der Umstände, wozu das Gericht ja eigentlich verpflichtet ist, erkennen!“ Das Stadtgericht Berlin hat diese Eingabe zum Anlaß einer prinzipiellen Überprüfung der gesamten Tätig- 67;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können die Notwendigkeit der Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlunge gemäß oder die Notwendigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen. Bei allen derartigen Handlungen besteht das Erfordernis, die im Zusammenhang mit der körperlichen Durchsuchung sowie deren anzuwendenden Mittel und Methoden stehen, sind in der Fachschulabschlußarbeit des Genossen Hauptr.ar. Müller, Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig, enthalten. Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Zum Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnis-regelungen Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnisregelungen ist die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen Aufgaben zur Organisation des Erlasses und der Arbeit mit dienstlichen Bestimmungen Einige Probleme der Arbeit mit den Kadern und ihrer Erziehung einzugehen. Das betrifft nicht nur jene Genossen, mit deren Arbeitsergebnissen und Verhalten wir nicht zufrieden sind, sondern gilt grundsätzlich für die Arbeit mit dem einzelnen, vor allem jedoch für begründete Entscheidungen über den Einsatz, die Erziehung und Befähigung sowie Förderung genutzt werden können.

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