Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1963, Seite 658

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Seite 658 (NJ DDR 1963, S. 658); hinreichender Sicherheit schätzen, so ist der Berechnung der Vergütung ein Fünftel des Industrieabgabepreises (Umsatz) des Erzeugnisses im ersten Benutzungsjahr als Nutzen zugrunde zu legen. Auf Grund des ermittelten Nutzens wird der Vergütungsbetrag nach der Tabelle für die Berechnung der Vergütung von Neuerervorschlägen und von Neuerermethoden (Anlage 1 zur NVO) errechnet. Die Anordnung über die Ermittlung des Nutzens zur Berechnung der Vergütung für Neuerungen vom 31. Juli 1963 (GBl. II S. 543) gewährleistet, daß als Nutzen grundsätzlich nur die direkten, nachweisbaren Einsparungen je Stück oder Einheit, die eine unmittelbare Folge der Benutzung einer Neuerung sind, ermittelt wird. Neu ist auch, daß die Vergütung für besondere Leistungen bei der Realisierung als eine selbständige Vergütung geregelt ist, deren Höhe auf Grund der vollbrachten Leistung festgesetzt wird und bis zu 3000 DM betragen kann (§ 30 NVO). Die Vergütung für durch Wirtschaftspatente geschützte, benutzte Erfindungen kann gem. § 1 des Änderungsgesetzes zum Patentgesetz vom 31. Juli 1963 (GBl. I S. 121) nur noch als einmalige Zahlung (Abfindung) erfolgen. Die Berechnung der Vergütung erfolgt ebenfalls auf der Grundlage des im ersten Benutzungsjahr eingetretenen Nutzens. Der dem Erfinder zustehende Vergütungsbetrag ergibt sich aus der Tabelle für die Vergütung von Wirtschaftspatenten (Anlage 2 zur NVO). Der Erfinder hat jedoch erst dann einen Anspruch auf Patentvergütung, wenn das benutzte Patent gern. § 6 Abs. 2 des Änderungsgesetzes zum Patentgesetz erteilt oder gern. § 6 Abs. 1 des genannten Gesetzes bestätigt wurde. Ist das Patent noch nicht oder lediglich gern. § 5 Abs.-l des genannten Gesetzes, also ohne Prüfung auf Vorliegen der Schutzvoraussetzungen, erteilt, dann ist bei Benutzung eine Vergütung nach den Bestimmungen über die Vergütung von Neuerervorschlägen zu zahlen. Nach Erteilung bzw. Bestätigung eines Patentes gern. § 6 des genannten Gesetzes erhält der Erfinder die Patentvergütung für die Zeit vom ersten Tage der Benutzung an. Diese Darlegungen erheben keinen Anspruch darauf, die neuen gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Neuererbewegung ausführlich zu erläutern. Die wenigen hier aufgeworfenen Probleme sollten den Leser lediglich mit einigen wesentlichen Veränderungen vertraut machen, die mit der Neuererverordnung eingetreten sind. Zu einigen Aufgaben der Rcchtspflegeorgane Die Mitarbeiter der Organe der Rechtspflege sollten prüfen, ob sie die Leistungen der Neuerer, die Probleme der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit, die Pflichten der staatlichen Leiter und der leitenden Mitarbeiter der Betriebe, VVBs usw. in den Fällen, die das erfordern, auch berücksichtigen. Für die Staatsanwaltschaft ergeben sich aus der Aufgabe, die Kriminalität zu bekämpfen, ihre Ursachen und Bedingungen zu erforschen und zu analysieren sowie daraus Schlußfolgerungen für die Vorbeugung zu ziehen, auch bestimmte Aufgaben, die mit der Neuererbewegung im Zusammenhang stehen. So hat sich z. B. im Verlaufe der Ermittlungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit für einen schweren Unfall in einem Betrieb des Bezirks Magdeburg herausgestellt, daß zwar moderne technische Ausrüstungen geschaffen und diese auch eingeführt wurden, die notwendigen Arbeitsschutzvorrichtungen jedoch nicht gleichzeitig mit entwickelt wurden. Hier offenbarte sich ein offensichtlicher Mangel in der Planung und Len- kung der Neuerertätigkeit. Der Staatsanwalt des Bezirks Magdeburg zog den richtigen Schluß, daß über die leitenden Staats- und Wirtschaftsorgane auf die Betriebe eingewirkt werden muß, um bereits bei der Planung der Forschungs-, Entwicklungs- und Konstruktionsaufgaben die Sicherheitsvorschriften und die notwendigen Arbeitschutzvorrichtungen zu berücksichtigen. Dadurch wird ähnlichen Fällen, die zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen könnten, vorgebeugt. Eine wettere Aufgabe der Staatsanwaltschaft könnte z. B. darin bestehen, in Betrieben, in denen sich Fälle von Jugendkriminalität häufen, zu untersuchen, ob die Leiter und die gesellschaftlichen Organisationen alles getan haben, um die Jugendlichen für die Mitarbeit in der Neuererbewegung zu gewinnen. Die z. Z. im allgemeinen noch unbefriedigende Beteiligung der Jugendlichen an der Neuerertätigkeit zeigt, daß noch längst nicht genügend getan wird, um den Jugendlichen interessante, ihren Fähigkeiten entsprechende technisch-schöpferische Aufgaben zu übertragen. Die Lösung solcher Aufgaben könnte gleichzeitig als Vorbereitung auf die „Messe der Meister von morgen“ erfolgen, auf der die besten Leistungen junger Neuerer prämiiert werden. Solche Untersuchungen sind vor allem deshalb bedeutsam, weil eine Reihe der von Jugendlichen begangenen Straftaten ihre Ursache u. a. darin haben, daß der jugendliche Tatendrang und die Gestaltung ihrer Freizeit nicht in gesellschaftlich nützliche Bahnen gelenkt werden. Der Staatsanwalt sollte solche Untersuchungen gemeinsam mit dem Leit-BfN des übergeordneten Organs des Betriebes durchführen und die Ergebnisse im Betrieb auswerten, aber auch den zuständigen zentralen Organen, wie der Abteilung des Volkswirtschaftsrates, dem Patentamt usw., zur Auswertung zuleiten. Der Staatsanwalt des Bezirks Magdeburg ist z. Z. dabei, Untersuchungen dieser Art vorzubereiten. Anläßlich solcher operativen Untersuchungen kann der Staatsanwalt gleichzeitig die Ursachen vorhandener Mängel in der Patentbearbeitung aufdecken und die notwendigen Veränderungen anregen. Die sich auf den Schutz von Neuentwicklungen, insbesondere durch patentrechtliche Sicherung, erstreckende Aufsicht der Staatsanwaltschaft (§36 StAG) betrifft insbesondere das rechtzeitige Erkennen schutzfähiger Gedanken, die Geheimhaltungspflicht bis zur getätigten schutzrechl-lichen Sicherung, die Vornahme der erforderlichen Anmeldungen im In- und Ausland und die Verteidigung bestehender Schutzrechte. Die Untersuchungsorgane, Staatsanwälte und Gerichte sollten auch bei der Einschätzung einer Straftat insbesondere bei der Einschätzung der Persönlichkeit des Täters beachten, ob und in welchem Maße dieser als Neuerer tätig geworden ist. Die Mitarbeit eines Werktätigen in einer sozialistischen Arbeitsgemeinschaft, die Anzahl seiner Neuerervorschläge und deren Nutzen, seine Aktivität bei der Einführung und umfassenden Durchsetzung von Neuerungen usw. sind in der Regel ein konkreter, meßbarer Ausdrude seiner Einstellung zur Arbeit und seiner Haltung zum sozialistischen Staat. Wenn geringfügige Straftaten den Konfliktkommissionen zur Entscheidung übergeben werden, sollten die Konfliktkommissionen auch auf- die Beachtung dieser Umstände hingewiesen werden. Eine andere Aufgabe der Staatsanwaltschaft, der Strafvollzugsorgane und der örtlichen Räte steht ebenfalls im Zusammenhang mit der Neuererbewegung. Diese Organe haben dafür zu sorgen, daß Strafgefangenen bereits vor ihrer Entlassung ein Arbeitsplatz bereitgestellt wil'd, der ihrer beruflichen Qualifikation und 658;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 17. Jahrgang 1963, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-8), Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 9-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Die Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1963 auf Seite 800. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 17. Jahrgang 1963 (NJ DDR 1963, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1963, S. 1-800).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit eintretende Bürger sowie Personen anderer Staaten; Zerstörungen. Sachbeschädigungen und sonstige Mißachtung der öffentlichenOrdnung und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens.

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